Klassik (508/7-338 v.Chr.)

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aventinus antiqua Nr. 7 (Sommer 2006) 

 

Maria H. Dettenhofer 

Basisdemokratie und politische Verantwortung 

Denkanstösse aus dem klassischen Athen [1]

 

Die erste Demokratie der Weltgeschichte wurde in einer face-to-face Society verwirklicht, dem griechischen Stadtstaat Athen. Schritt für Schritt wurde die Demokratie über einen Zeitraum von einem halben Jahrhundert entwickelt und schließlich in einer Konsequenz umgesetzt, die für moderne Maßstäbe unvorstellbar ist und in dieser Form nie wieder erreicht wurde. Das Volk (griechisch: demos) war nicht nur nominell Inhaber der Entscheidungsgewalt, sondern herrschte (griechisch: kratein) tatsächlich selbst: Die Bürger Athens versammelten sich in der Ekklesía, der athenischen Volksversammlung, [2] und allein die Beschlüsse der Ekklesía waren es, die Gesetzeskraft beanspruchen konnten. Auch für die Besetzung der politischen Ämter war sie anfangs ausschließlich zuständig; später wurde die Mehrzahl der Ämter nach einer Vorauswahl unter den Berechtigten [3] in einem Losverfahren vergeben. Man ging nämlich von der grundsätzlichen Gleichheit aller Bürger aus, und entsprechend war auch jeder Athener geeignet, ein öffentliches Amt für einen begrenzten Zeitraum zu bekleiden. In der Regel durfte ein Amt von derselben Person nur einmal für eine einjährige Amtsperiode bekleidet werden. Kumulation war selbstverständlich verboten. Zudem waren alle öffentlichen Ämter kollegial besetzt, [4] d. h. ein Einzelner konnte nichts bewirken ohne die Zustimmung der Mehrheit seiner Kollegen. Aristoteles sieht im 6. Buch seiner Politika das Ziel einer Demokratie in der Freiheit und als Wesensmerkmal die Gleichheit aller Bürger; als damit untrennbar verbunden, erkennt er den steten Wechsel im Regieren und Regiertwerden. [5] Und das setzte eine enorm hohe Beteiligung der Bürgerschaft an der politischen Gestaltung des Gemeinwesens voraus und, damit einhergehend, ein sehr ausgeprägtes Maß an bürgerlicher Identität. [6]

Die Athener partizipierten unmittelbar am politischen Entscheidungsfindungsprozess. Gewährleistet war dies durch die spezifischen Konstellationen der athenischen Demokratie. Konstellationen, wie sie in modernen, repräsentativen Demokratien, schon allein weil, es sich bei ihnen in der Regel um Flächenstaaten handelt, nicht mehr gegeben sind. 

Das demokratische System der Athener

Zur Ekklesía hatte jeder erwachsene männliche Bürger Athens Zutritt, damit verbunden waren Stimm- und Initiativrecht. Für besondere Beschlüsse galt ein Quorum von 6 000 Männern. Bei etwa 30 000 bis 35 000 stimmberechtigten Bürgern während der Blütezeit der Demokratie bedeutet das, dass ein Fünftel der Bürger anwesend sein musste, damit das Volk als präsent galt. [7] Bei der athenischen Demokratie handelte es sich also um eine Basisdemokratie.

In einer antiken Polisgesellschaft, die in allen Lebensbereichen ganz selbstverständlich eine face-to-face Society war, wäre eine repräsentative Vertretung kaum als "demokratisch" angesehen worden. Die Vorstellung von Parteidisziplin oder gar vom "Parteisoldaten" hätte angesichts des griechischen Verständnisses von demokratischer Freiheit bestenfalls Stirnrunzeln hervorgerufen. Definierte politische Parteien, die, hierarchisch organisiert, ihre Wurzel in einer Orientierung an ideologischen Vorstellungen haben und überdies von einer Wirklichkeit bzw. gesellschaftlichen Grundlagen ausgehen, die in dieser Form vielleicht nur noch in Rudimenten vorhanden sind, existierten nicht. Statt dessen gab es Parteiungen, die sich je nach Sachfrage immer neu gruppierten. Natürlich gab es auch im antiken Athen politische Freundschaften, Interessengemeinschaften und Gefälligkeiten, Seilschaften und Klüngel. [8] Aber durch jeweils neue, an Sachfragen orientierte Gruppierungen und das Fehlen parteipolitischer Einrichtungen sowie organisierter Interessenverbände konnten diese tendenziell negativ konnotierten meta-institutionellen Strukturen, die in der modernen, parteipolitisch ausgerichteten Demokratie ebenso vorhanden sind, viel schwerer ein ausgeprägtes Maß an Kontinuität gewinnen.

Der Prozess der Meinungsbildung erfolgte in Athen vornehmlich in der Ekklesía und - auf die bestehenden Gesetze geprüft und zur Beschlussfassung vorbereitet -  im Rat, der Boulé. [9] Die Ekklesia trat wegen ihrer umfangreichen Zuständigkeiten denn auch relativ häufig zusammen. Im 4. Jahrhundert v. Chr. gab es allein 40 vorgeschriebene Sitzungen im Jahr. Das "Volk von Athen" versammelte sich ursprünglich auf der Agora, dem Marktplatz, später an anderen geeigneten Orten, der Pnyx oder dem Dionysostheater. Die Sitzungen begannen bei Sonnenaufgang und endeten spätestens bei Sonnenuntergang. [10] Die Abstimmungen erfolgten durch Heben der Hand, wobei übrigens das Resultat nicht gezählt, sondern geschätzt wurde. War ein Abstimmungsergebnis nicht eindeutig, konnte die Abstimmung wiederholt werden. Sie musste sogar wiederholt werden, wenn ein Bürger dies durch einen formellen beeideten Protest verlangte. Es entschied die einfache Mehrheit. Stimmenthaltung gab es nicht; wer die Hand nicht zur Abstimmung erhob, zählte faktisch zu den Ablehnenden. Den Vorsitz führte jeden Tag ein anderer Mann aus den Reihen der 500 jährlich wechselnden Ratsherren. Die Aufgabe des Vorsitzenden beschränkte sich jedoch auf die formale, nicht die inhaltliche Leitung der Versammlung, wobei besonders darauf geachtet wurde, dass dieser Mann keine herausragende Rolle spielte.

Denn für einen Volksbeschluss bedurfte es der Initiative des Rates. Neben der Versammlung des Volkes und der Vorbereitung von Volksbeschlüssen, also der Aufgabe, dem Souverän Anträge zur Entscheidung vorzulegen, kontrollierte der Rat den Staatsapparat und nahm von allen Bürgern Anträge und Berichte entgegen. Überhaupt war dieser Rat, die Boulé, für alle denkbaren Gegenstände politischen Handelns zuständig. Dazu zählten unter anderen auch die Beratung und Beaufsichtigung der öffentlichen Amtsträger, die beaufsichtigende Tätigkeit in der militärischen Administration und die Mitwirkung in der Außenpolitik durch das Empfangen von Gesandtschaften. Der Rat der Athener war die Mitte aller staatlichen Geschäfte. [11]

Die Boulé bestand aus 500 Männern, die alljährlich neu gewählt werden mussten. Maximal zwei Mal im Leben durfte ein Athener Ratsherr sein, wobei die Kontinuation einer Amtsperiode jedoch nicht erlaubt war, lediglich eben die einmalige Iteration. Von einem Wahlverfahren zur Bestellung der Bouleuten schritt man schließlich zu einem Losverfahren aus den Reihen der berechtigten Bürger, d. h. der Bürger, die über 30 waren und zu einer der drei definierten Zensusklassen gehörten. Männer, die unter einem jährlichen Mindesteinkommen blieben, die so genannten Theten, durften zwar in der Volksversammlung abstimmen, konnten, man könnte aber auch formulieren: mussten, jedoch kein Amt bekleiden. Bei den Zensusgrenzen, die allerdings niedrig bemessen waren, wie übrigens generell in allen antiken Gemeinwesen, spielte die Vorstellung von der persönlichen Verantwortung im Sinne persönlicher Haftung des Politikers nämlich eine entscheidende Rolle. Allerdings wurde eine offizielle Prüfung der Zensusklasse vor der Losung nicht vorgenommen; es genügte die einfache Erklärung des Bewerbers, den Zensus zu erfüllen, [12] so dass im Verlauf mehrer Jahrzehnte der Demokratie faktisch auch Theten, athenische Bürger, die auch den Mindestzensus nicht erreichten, im Rat gesessen haben werden.

Überhaupt dürfte nahezu jeder athenische Mann, es sei denn, er blieb nach seiner eigenen Erklärung nach immer Thete, im Laufe seines Lebens wenigstens einmal öffentlicher Geschäftsträger gewesen sein, da alljährlich 600 Ämter zur Verfügung standen und nur Männer über 30 gewählt bzw. gelost werden durften. 

Der Schritt von der Wahl zum Los betonte nicht nur die grundsätzliche Gleichheit und Verantwortung jedes athenischen Bürgers, sondern dürfte vor allem ganz besonders geeignet gewesen sein, informelle Allianzen, die einzelne Gruppierungen zur Durchsetzung ihrer Partikularinteressen einsetzen hätten können, zu vermeiden oder zumindest deutlich zu erschweren. Bei 500 Ratsherren, die Angehörigen der Boulé, deren Aufgabe darin bestand, die Anträge der Ekklesía zur Beschlussfähigkeit vorzubereiten, bedeutete das, dass sehr viele athenische Bürger im Laufe ihres Lebens wenigstens einmal Ratsherr waren und auch an dem probuleutischen Entscheidungsprozess teilgenommen hatte. Da das politische Jahr in zehn Monate eingeteilt war und jeweils in jedem Monat nur ein Zehntel des Rates, also 50 Männer, den Rat bildeten, blieb das Gremium auch so übersichtlich, dass jeder einzelne eingebunden werden konnte. 

Ausschließlich aus der höchsten der vier athenischen Zensusklassen, den Pentakosiomedimnoi, wurden die zehn "Schatzmeister der Göttin" (Athene), erlost. Sie waren für die für die Finanzverwaltung der Kasse des Delisch-Attischen Seebundes, eine der wichtigsten Finanzquellen des demokratischen Athens, zuständig. Bei ihnen wurde die Zugehörigkeit zu dieser Schatzungsklasse überprüft. Der Grund bestand darin, dass sich die Stadt bei Verfehlungen der Amtsträger gegebenenfalls an ihrem Vermögen schadlos halten konnte. Das Vermögen diente also gleichsam als Unterpfand für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung. Dagegen waren alle anderen Ämter, schließlich sogar das höchste Exekutivamt in Friedenszeiten, das Archontat, allen drei definierten Zensusklassen zugänglich. Jedes Jahr wurden neun Archonten gewählt, da sie allerdings - im Gegensatz zu den Bouleuten - das ganze Jahr über amtierten, dürfte sich ein deutlich höherer Zeitaufwand ergeben haben, so dass faktisch finanziell abgesicherte, nicht auf tägliche Arbeit angewiesene Gruppen dominiert haben dürften. Allerdings wurde die Bedeutung des Archontats immer weiter abgebaut und die Aufgaben dieses Amtes anderen Gremien übertragen. Entsprechend wurden auch die Zensusgrenzen lax gehandhabt, so dass später faktisch sogar Theten Archonten wurden. [13] Diese Entwicklung entsprach der generellen Tendenz der athenischen demokratischen Verfassung, die auf einer immer breiteren Verteilung der tatsächlichen Machtbefugnisse auf immer mehr Personen hinauslief.

Lediglich die 10 Strategen, die Feldherren der Athener, stellen eine Ausnahme dar. Sie konnten, freilich nur als Einzelpersonen, nicht als Gremium, mehrfach, auch für zeitlich aufeinander folgende Amtsperioden, gewählt werden. Es ist bezeichnend, dass Perikles, dessen politische Tätigkeit von dem zeitgenössischen Historiker Thukydides als die "Herrschaft des ersten Mannes" bezeichnet wird, immer nur das Amt eines Strategen innehatte. [14] Thukydides beschreibt Perikles' tatsächliche politische Position allerdings drastisch: "Es war dem Namen nach eine Volksherrschaft, in Wirklichkeit eine Herrschaft des Ersten Mannes". Perikles wurde - so hat es zumindest den Anschein - jährlich in diesem Amt von der Volksversammlung bestätigt, er war seit 442 fünfzehn Jahre lang ununterbrochen Stratege. Dennoch hat Perikles' herausragende Stellung niemals eine Gefährdung für die Demokratie dargestellt; zeitlebens  sah sich der Stratege einer starken innerathenischen Opposition ausgesetzt, die auch vor sehr persönlichen Angriffen nicht zurückschreckte. [15]

Man lebte in einer face-to-face Society und Informationsvermittlung, natürlich nicht nur die politische- fand in erster Linie auf dem Marktplatz statt. Zwar hatte sich das klassische Athen in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts v. Chr. zum Hegemon über das Seereich des Delisch-Attischen Seebundes entwickelt, das Bündnis, das die ganze Ägäis umspannte; und es waren insbesondere die Beiträge der Bündner, die das athenische Staatswesen finanzierten, [16] aber der Souverän des Gemeinwesens der Athener und damit de facto auch dieses Reiches waren die Bürger Athens mit der Halbinsel Attika.

Zwei der wichtigsten Kennzeichen der antiken Basisdemokratie, die sie gravierend von ihren modernen Varianten unterscheiden, sind also, dass es keine Parteinen im modernen Sinne gab, statt dessen Parteiungen, die flexibel auf veränderte Bedingungen reagieren konnten und, mangels Kontinuität, kaum erkennbare Eigendynamik entwickeln konnten. Die engmaschige Ideologisierung von Politik war in vorchristlicher Zeit übrigens grundsätzlich unbekannt. In der Regel ging es um Sachfragen. Außerdem war die persönliche Verantwortung jedes einzelnen Gewählten selbstverständlich. Nach Ablauf jeder Amtsführung wurde eine Überprüfung vorgenommen und der Überprüfte gegebenenfalls vor Gericht gezogen. Das war übrigens eine der wichtigsten Begründungen, für das Verbot der Kontinuation. Ein öffentlicher Amtsträger haftete mit dem gesamten Vermögen und mit seinem Leben. Und das war nicht nur graue Theorie. Immer wieder wurden prominente Politiker nicht nur in die Verbannung geschickt, sondern sogar zum Tode verurteilt.

Die aktive Teilnahme am politischen Geschehen erforderte allerdings immerhin erheblichen Zeitaufwand. Das bedeutete de facto, dass sich eine nicht unerhebliche Anzahl der Bürger den regelmäßigen Besuch der Ekklesía schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht erlauben konnte und vielleicht auch nicht wollte. Insbesondere diejenigen, die außerhalb des Stadtgebiets in den ländlichen Gegenden Attikas lebten, dürften nur in Ausnahmefällen zu den Versammlungen der Ekklesía gekommen sein. Dieses grundsätzliche Problem des Zeitaufwands besteht in der Gegenwart der repräsentativen Demokratien ebenso, stellt jedoch nicht die einzige strukturbedingte Parallele dar. Gravierender war jedoch - und im Gegensatz zu heute wurde dieses Manko in Athen durchaus explizit angeprangert [17]-, dass bestimmte Berufsgruppen praktisch viel seltener und in geringerer Konzentration vertreten waren, wogegen andere Gruppen der Bevölkerung überrepräsentiert waren. Konkret waren es vor allem die Bauern, die es sich nur in Ausnahmefällen leisten konnten, zur Ausübung ihrer politischen Rechte in die Stadt zu kommen, wogegen die aus dem Arbeitsprozess Ausgegliederten wie Alte und Arbeitslose überproportional vertreten waren. [18] Handwerker und Händler, eben diejenigen Berufsgruppen, die in der Stadt ansässig waren und nicht in den Landgebieten Attikas, waren ebenfalls stark vertreten. Spätestens seit Tagegelder für die Ekklesiasten gezahlt wurden (seit 392 v. Chr.), die so bemessen waren, dass sie den minimalen Lebensunterhalt für eine Kleinfamilie abdeckten, dürften besonders die Tagelöhner, also eine Gruppe der ärmeren Bevölkerungsschichten, in der Politik eine Alternative zur Erwerbstätigkeit gehen haben. [19] Dagegen haben die wohlhabenden Bürger die Ekklesia gerne gemieden, schon weil sie in der Masse der Besucher nicht unter ihresgleichen saßen. Kritiker der Demokratie, wie etwa Platon, sahen in der Volksversammlung den besitz- und bildungslosen Pöbel. [20]

Anmerkungen

  • [1]

     Gekürzte Fassung der bereits veröffentlichten Arbeit: Eine neue Chance für die Basisdemokratie? Denkanstöße aus dem klassischen Athen, Kursbuch Internet und Politik 1, 2001, 93-103.

  • [2]

     Die zentrale Position der athenischen Volksversammlung betont Karl-Wilhelm Welwei, Das klassische Athen. Demokratie und Machtpolitik im 5. und 4. Jahrhundert, Darmstadt 1999; für einen Vergleich zwischen der athenischen Demokratie und modernen Formen der Demokratie siehe auch Josiah Ober, Mass and Elite in Democratic Athens. Rhetoric, Ideology, and the Power of the People, Princeton, New Jersey 1989, S. 3-11.

  • [3]

     Zu den Einschränkungen bei bestimmten Ämtern siehe unten.

  • [4]

     Zur Bedeutung des Prinzips der Kollegialität in antiken Gemeinwesen siehe Maria H. Dettenhofer, Die Konkurrenz zwischen res publica und domus Augusta. Herrschaft und Widerstand im augusteischen Principat, Stuttgart 2000, S. 22 mit Anm. 50.

  • [5]

     Aristoteles, Politika,1317b.

  • [6]

     Dazu Christian Meier, Bürger-Identität und Demokratie, in: Christian Meier / Paul Veyne, Kannten die Griechen die Demokratie?, Berlin 1988, S. 47-89.

  • [7]

     Ausführliche und systematische Beschreibung der Ekklesia bei Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie, Paderborn et al. 1994, 2. Aufl., S. 161-183. Siehe auch Philippe Gauthier, Quroum et participation civique dans les démocraties grecques, in: C. Nicolet (Hg.), Du pouvoir dans l'antiquité: mots et reálités, Genf 1990, S.73-99.

  • [8]

     Dazu und zu gängigen Manipulationspraktiken Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie (Anm. 6) S. 169-170; Josiah Ober, Political Dissent in Democratic Athens. Intellectual Critics of Popular Rule, Princeton University Press, Princeton, New Jersey 1998.

  • [9]

     Josiah Ober, Mass and Elite in Democratic Athens (Anm. 1), S. 132-138.

  • [10]

     Siehe dazu auch Aristophanes, Ekklesiazusai, Verse 290-310.

  • [11]

     Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie (Anm. 6) S. 201-203.

  • [12]

     Aristoteles, Athenaion Politeia, 7,4.

  • [13]

     Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie (Anm. 6) S. 241.

  • [14]

     Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges, 2,65,9; Plutarch, Perikles 16,3. Zu Perikles vgl. Wolfgang Will, Perikles, Reinbek 1995.

  • [15]

     Dazu Kurt Raaflaub, Den Olympier herausfordern? Prozesse im Umkreis des Perikles, in: Leonhard Burckhardt / Jürgen von Ungern-Sternberg, Grosse Prozesse im antiken Athen, München 2000, S. 96-113.

  • [16]

     Zur Finanzierung der Demokratie siehe Plutarch, Perikles 12; Loren J. Samons, Empire of the Owl. Athenian Imperial Finance, Stuttgart 2000; Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie (Anm. 6), S. 246-264; zum Delisch-Attischen Seebund siehe Wolfgang Schuller, Die Herrschaft der Athener im Ersten Attischen Seebund, Berlin / New York 1974.

  • [17]

     Siehe beispielsweise Platon, Politeia, 565a.

  • [18]

     Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie (Anm. 6), S. 162.

  • [19]

     Siehe dazu die kritischen Bemerkungen des zeitgenössischen Komödiendichters Aristophanes in dem 392/1 v. Chr. aufgeführten Stück Ekklesiazusai, Verse 182-188.

  • [20]

     Platon, Politeia, 565a.

Empfohlene Zitierweise

Dettenhofer, Maria H.: Basisdemokratie und politische Verantwortung. Denkanstösse aus dem klassischen Athen. aventinus antiqua Nr. 7 (Sommer 2006), in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/7708/

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Erstellt: 21.05.2010

Zuletzt geändert: 28.05.2010

ISSN 2194-1947