Das Interregnum und der Aufstieg der Habsburger (1250-1308)

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aventinus mediaevalia Nr. 23 [12.11.2014], komm. bearb. v. Geschäftsf. Hrsg.

Andreas Eder (Universität Freiburg)

Ein armer Graf wird König. Die Wahl Rudolfs von Habsburg im Jahre 1273

1. Einleitung 

Das Adelsgeschlecht der Habsburger hat seinen Ursprung im schweizerischen Aargau. Von hier verbreitete sich die Familie ab dem Hochmittelalter und gewann zunehmend an Macht und Einfluss. Der Aufstieg der frühen Habsburger im Mittelalter wird vor allem an der Person Rudolfs IV. festgemacht. [1] Durch eine geschickte Hausmacht- und Heiratspolitik akquirierte er immer mehr Land und vergrößerte den habsburgischen Besitz kontinuierlich. 1273 wurde er zum König des Heiligen Römischen Reiches gewählt und war damit der erste „Grafenkönig“. [2] Obwohl Rudolf zu diesem Zeitpunkt zwar über Land im Südwesten des Reiches verfügte und sich als erfolgreicher Territorial- und Kriegspolitiker bewiesen hatte, gehörte er nicht dem Reichsfürstenstand an und besaß im Vergleich zu anderen Thronbewerbern nur eine geringe Hausmacht. Schon von den Zeitgenossen wurde ihm deswegen der Titel des „pauper comes“, des „armen Grafen“ gegeben. [3] Es stellt sich also die Frage, wie es möglich war, dass er gewählt wurde. Warum und wie konnte Rudolf von Habsburg König des Heiligen Römischen Reiches werden?

Um diese Frage zu beantworten werden zunächst die äußeren Umstände für die Königswahl erläutert: Die Veränderung der Wahl im ausgehenden Hochmittelalter mit den Kurfürsten als Königswähler und die Zeit des Interregnum stellten wesentliche Vorbedingungen für Rudolfs Wahl dar. Danach werden die Kurfürsten selbst näher betrachtet: Warum entschieden sie sich gegen die anderen Kandidaten und für Rudolf? Auf dessen besondere Eignung als König wird zudem näher eingegangen. Im Anschluss wird untersucht, was der Graf selbst tat, um sich als König zu empfehlen. Schließlich wird die eigentliche Wahl Gegenstand sein: Der Ablauf, das Verhalten der Kurfürsten und die Rolle Ottokars von Böhmen, Rudolfs mächtigstem Konkurrenten. Die Rolle des Papstes wird an den sich bietenden Stellen miteinbezogen, steht aber nicht im Zentrum der Analyse.  

Vor allem zwei zentrale Quellen sind aufschlussreich: Das Wahldekret der Kurfürsten (1) lässt Rückschlüsse über ihre Wahlentscheidung, ihr Selbstverständnis und ihre Erwartungen an den neuen König zu. [4] Ottokars Beschwerde nach der Wahl (2) zeigt ergänzend, wie der böhmische König die Wahl wahrnahm und wie er versuchte, den Papst auf seine Seite zu ziehen. [5] Da die Vielzahl der Chroniken und Quellen eine umfassende Betrachtung im Rahmen dieses Artikels unmöglich macht, wird mithilfe Matthias von Neuenburgs Chronik die habsburgorientierte Historiographie exemplarisch dargestellt. [6]

Über Rudolf von Habsburg und seine Wahl zum König existiert ein breites Feld an Forschungsliteratur. Oswald Redlichs wegweisende ausführliche Rudolf-Biographie und vor allem Karl-Friedrich Kriegers Monographien zu den frühen Habsburgern dürfen in keiner Analyse fehlen. [7] Aber auch Bernd Schneidmüller, Franz-Reiner Erkens und Egon Boshof haben wichtige Erkenntnisse beigesteuert. [8]

2. Die Wahlumstände 

2.1 Der Wandel zum Wahlkönigtum 

Im 13. Jahrhundert erfuhr das Königtum im Heiligen Römischen Reich eine Veränderung im Vergleich zu vorigen Jahrhunderten. Im Hochmittelalter bestand eine Mischung aus Geblütsrecht und Königswahl. [9] Zwar wurde der König gewählt, aber über passives Wahlrecht verfügten nur Adlige aus dem Königsgeschlecht oder dessen naher Umgebung. Im Spätmittelalter entwickelte sich dann das reine Wahlkönigtum: Man konnte unabhängig von Herkunft und Verwandtschaft kandidieren. Der Sachsenspiegel sprach prinzipiell jedem freien, rechtsfähigen, gesunden und ehelich geborenem Mann das Recht zu, zum König gewählt zu werden. [10] Dieser Aspekt ist bedeutsam, denn die Zahl der möglichen Kandidaten nahm stark zu und es bot sich auch für einfache Territorialherren die Chance, auf den Königsthron zu gelangen. Während diese im Früh- und Hochmittelalter noch generell vom Königtum ausgeschlossen waren, hatte sich dies am Übergang zum Spätmittelalter geändert. Es war Rudolf also überhaupt erst durch diese Veränderung möglich, König zu werden. Zumindest theoretisch brauchte er keine königliche Herkunft nachzuweisen, über hohe verwandtschaftliche Beziehungen zu verfügen oder dem Reichsfürstenstand anzugehören. Die im Sachsenspiegel geforderten Eigenschaften konnte Rudolf alle aufweisen. Diese Entwicklung hatte auch realpolitische Ursachen: Durch den Untergang der Stauferdynastie und die Unmöglichkeit, einen Staufernachkommen zum König zu bestimmen, war es erforderlich den Kreis der Königskandidaten zu erweitern und zu einem reinen Wahlkönigtum überzugehen. [11]

2.2 Die Wahl im Kontext des Interregnum 

Mit Rudolfs Wahl 1273 gilt das Interregnum als beendet. [12] Der Begriff kann aber deswegen irreführen, weil die Zeit nicht durch das Fehlen von Königen, sondern vielmehr durch Doppelkönigtümer geprägt war. [13] Nachdem Friedrich II. und sein Sohn Konrad IV. gestorben waren, hatten die Staufer den Kampf gegen Papst und Kirche endgültig verloren. Es gab zwar noch einen Stauferanhang im Reich und Bemühungen, die Stauferherrschaft wieder zu errichten, dennoch war die Zeit der Stauferdynastie beendet. [14] Langsam zeichnete sich der „Übergang von den großen Herrscherdynastien des Hochmittelalters zum sog. Hausmachtkönigtum des späteren Mittelalters“ ab. [15] Für Rudolfs Königswahl 1273 war diese Zeit von entscheidender Bedeutung: Spätestens ab 1250 gab es keinen allgemein anerkannten König mit einer durchsetzungsfähigen Herrschergewalt mehr. [16] Die Könige waren entweder gar nicht oder kaum im Reich unterwegs und konnten deswegen ihre Ansprüche nur selten durchsetzen. [17] In manchen Regionen führte dies dazu, dass immer mehr Fehden ausgetragen wurden und die Gewalt zunahm. Es wurden vermehrt Zölle erhoben und besonders im Oberrheingebiet kam es zu Konflikten. [18] Die Kurfürsten beschreiben in ihrem Wahldekret den Zustand des Reiches als „kläglich und jämmerlich“ und sprechen von „langwährendem Verfall“ und „Schrecken des Krieges“. [19] Mithilfe von Bibelmetaphern wird eine katastrophale Zeit heraufbeschworen. Diese Zuschreibungen mögen zwar teilweise übertrieben sein, dennoch lassen sich anhand ihrer Rückschlüsse darauf ziehen, wie die Zeit von den Menschen wahrgenommen wurde. Aufgrund fehlender realer Königsherrschaft konnten die Herzöge, Fürsten und anderen Landbesitzer ihr Gebiet vergrößern. Sie mussten keine Sanktionen mehr befürchten und entfremdeten einen großen Teil des Reichsgutes. [20] Das Königtum wurde deshalb nachhaltig geschwächt und die einzelnen Landesherren gestärkt.

Das Interregnum muss jedoch differenziert betrachtet werden: Es gab starke regionale Unterschiede. So dürfte sich das Fehlen einer alleinigen durchsetzungsfähigen Herrschergewalt im Norden und Nordosten des Reiches kaum bemerkbar gemacht haben, da diese Gebiete sowieso königsfern waren. Außerdem waren die Umstände nicht einzigartig, denn sowohl vor als auch nach dem Interregnum gab es Fehden, Zollerhebungen und Reichsgutentfremdungen. [21]

Für die Fragestellung wichtigstes Merkmal des Interregnum ist, dass bei der Doppelwahl von 1257 zum ersten Mal die Kurfürsten die alleinigen Wähler waren. [22] Der Sachsen- bzw. Deutschenspiegel zählt zu ihnen die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, den Pfalzgraf bei Rhein, den Herzog von Sachsen und den Markgraf von Brandenburg. Der König von Böhmen hatte eine unsichere Stellung, er sollte nur über das kurfürstliche Stimmrecht verfügen sollte, „sofern er Deutscher ist“. [23] Über die Entstehung des Kurfürstenkreises gibt es verschiedene Theorien, die hier nicht näher untersucht werden. [24] Auch die aktuelle Forschung kann sich nicht auf eine Sichtweise einigen. [25] Es führten wahrscheinlich mehrere Faktoren dazu, dass sich die Gruppe der Königswähler auf die sieben Kurfürsten verengte. In der Goldenen Bulle von 1356 wurden die Kursfürsten schließlich rechtlich als alleinige Wähler festgesetzt und das Mehrheitsprinzip eingeführt. [26]

Bei der Wahl von 1257 konnten sich die Kurfürsten nicht auf einen Kandidaten einigen, weshalb der eine Teil von ihnen Alfons von Kastilien und der andere Richard von Cornwall wählte. [27] Durch diese Doppelwahl wurden das Königtum und die realen Möglichkeiten des Monarchen, Macht auszuüben, weiter geschwächt. Als alleinige Königswähler wurden die Kurfürsten schnell anerkannt. Bei der Wahl 1273 wurde ihr Anspruch nicht mehr angefochten. Innerhalb weniger Jahrzehnte hatte sich das Kurfürstentum also als konstituierender Wählerkreis etabliert. Lediglich die genaue Zusammensetzung der sieben Königswähler, insbesondere die Rolle des böhmischen Königs, war unklar. Dass die sieben Kurfürsten die alleinigen Königswähler waren, wurde aber nicht mehr angezweifelt. Dies ist insbesondere deswegen bemerkenswert, da es kein überall gültiges Reichsgesetz gab, in dem der Wahlvorgang rechtlich festgeschrieben werden konnte. [28] Es wäre zudem falsch von einer Wahltradition zu sprechen, da die Kurfürsten erst zum zweiten Mal als alleinige Königswähler auftraten.

3. Die anderen Bewerber: Rudolfs Konkurrenten 

Um zu verstehen, warum sich die Kurfürsten für Rudolf entschieden, muss zunächst untersucht werden, warum sie sich gegen die anderen Thronbewerber entschieden. Dabei spielte Papst Gregor X. eine wichtige Rolle. Er griff zwar nicht mehr in die eigentliche Wahl ein, sollte den König aber anschließend durch seine Approbation für geeignet erklären. [29] Es gab mehrere Bewerber, die alle aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kamen. In dem Wahldekret der Kurfürsten werden sie also auch nicht erwähnt, da Rudolf als einzig geeigneter Kandidat dargestellt werden soll. [30]

Der französische König Philipp III. wurde von seinem Onkel, Karl von Anjou, vorgeschlagen. [31] Der Papst hätte die Wahl Philipps aber nicht akzeptiert, da Karl immer mächtiger wurde und sich bemühte, in Mittelitalien Fuß zu fassen – im Einflussbereich des Papstes also. [32] Friedrich der Freidige kam für den Papst schon gar nicht in Frage, da er ein Enkel Friedrichs II. war. Einen Staufer als König hätte der Papst nach dem erst kurz zuvor gewonnen Machtkampf nicht akzeptiert. [33] Der Pfalzgraf bei Rhein und Bayernherzog Ludwig der Strenge schieden ebenfalls als wählbare Kandidaten aus. Ludwig war in der Vergangenheit als viel zu staufertreu aufgefallen. [34]

Die Bewerbung des Böhmenkönigs Ottokar verdient eine eingehendere Betrachtung. Dieser hatte sein Königreich ausgedehnt und Gebiete (u.a. die Herzogtümer Österreich und Steiermark) für sich beansprucht, die eigentlich ans Reich heimgefallene Lehen waren. Würde er selbst König werden, könnte er diese Annexionen nachträglich legitimieren. [35] Ottokar wandte sich nur an den Papst und nicht an die Kurfürsten um für sich zu werben. Krieger erkennt darin einen „entscheidenden Fehler“. [36] Ottokar sah immer noch in der Kurie die Entscheidungsinstanz und verkannte die wirkliche Situation. Auch nach der Wahl richtete er sich nur an die Kurie und erhoffte sich dadurch doch noch eine Revision der Wahlentscheidung. [37] Nach der Entscheidung für Rudolf galt sein Hauptinteresse also dem Papst und nicht den eigentlichen Königswählern. Um aus den „Erfahrungen der Vergangenheit“ [38] zu lernen hätte es aber dennoch mehr als nur einer vorhergehenden Wahl bedurft, bei der die Kurfürsten als einzige Königswähler auftraten. Vor allem vor dem Hintergrund des sich gerade erst festigenden Wahlrechts, hätte Ottokar nicht – wie Krieger behauptet – von einer einzigen Wahl auf allgemein gültige Umstände schließen können. Was für ein Gewicht der Papst bei der Wahl immer noch hatte, zeigt sich schon daran, dass alle Kandidaten, die zu staufernah waren, ausschieden. Dennoch verringerte Ottokar durch das einseitige Bemühen beim Papst seine sowieso schon geringen Chancen gewählt zu werden. Gegen Ottokar als König waren die Kurfürsten, weil er nicht bereit war, Wahlversprechen und Zugeständnisse an sie zu machen. Ein zentraler Aspekt war aber vor allem Ottokars Besitz. Er regierte ein sehr großes, zusammenhängendes Gebiet. Zudem war er äußerst reich und viel zu mächtig um als Kandidat für die Kurfürsten in Frage zu kommen. [39]

4. Rudolfs Vereinbarkeit mit den Interessen der Kurfürsten 

Was waren nun die Beweggründe für die Kurfürsten, Rudolf zu wählen? Welche eigenen Interessen hatten sie, was erwarteten sie von dem zukünftigen König? 

Die Kurfürsten standen vor einer schwierigen Situation. Ihre neue Rolle als Königswähler wollten sie unbedingt behaupten und festigen. Der Papst ließ ihnen insofern freie Hand, als dass er sich im Vorhinein nicht auf einen Kandidaten festlegte. [40] Außerdem hätte ein Kandidat, den der Papst einfach als König ernannt hätte, der aber nicht die Zustimmung der Kurfürsten gehabt hätte, sich kaum durchsetzen können. Die Zustände des Interregnum wären somit wohl eher verlängert worden. Obwohl sich der Papst nicht auf einen Kandidaten festlegte, schloss er dennoch die mit den Staufern verbundenen Kandidaten eindeutig aus und beeinflusste dadurch die Wahl. Der göttliche Wille wurde stets betont und ohne die Approbation des Papstes wäre dieser schwerlich zu vermitteln gewesen. [41] Zwischen der Forderung des Papstes, keinen Staufernachkommen zu wählen und ihren eigenen Vorstellungen mussten die Kurfürsten also einen Spagat schaffen. Hierbei darf die realpolitische Situation nicht außer Acht gelassen werden: Obwohl die Staufer den Konflikt mit dem Papst verloren hatten und ihre Zeit als Herrschergeschlecht beendet war, gab es noch viele staufertreue Anhänger im Heiligen Römischen Reich, die über Gebiete und damit über Macht verfügten. Einen Staufergegner hätten diese Landesherren wohl ebenso wenig akzeptiert wie der Papst einen Staufernachkommen. [42] Durch ihre Hausmacht hätten sie es dem König sehr schwer machen können, für Frieden und Ordnung zu sorgen. Deswegen „scheint auch den meisten Kurfürsten ein Königtum völlig ohne staufischen Hintergrund undenkbar gewesen zu sein“. [43]

Die Kurfürsten hegten ihre eigenen Vorstellungen und Erwartungen an den König. Sie selbst hatten in der Zeit des Interregnum eine beträchtliche Menge Land entfremdet und für sich beansprucht. Da sie diesen neu gewonnenen Besitz nicht wieder verlieren wollten, musste der neue König versichern, diese Gebiete unangetastet zu lassen. [44] Hier könnte man einwenden, dass Rudolf ja selbst in der Zeit des Interregnum Land annektiert hatte. Dies wäre an sich aber wohl noch kein Grund für ihn gewesen, die Landentfremdungen anderer bestehen lassen zu wollen. Zudem hatten viele Fürsten und Landesherren im Interregnum Land an sich gebunden, weshalb dieser Aspekt auch auf andere Bewerber (z.B. Ottokar) zutraf. Laut ihrem Wahldekret erwarteten die Kurfürsten außerdem, „daß unter seiner friedlichen Herrschaft dem Reiche Ruhe erwächst, Frieden den Kirchen, Eintracht den Leuten und Zucht den Sitten“. [45] Es sollten also wieder geordnete Verhältnisse nach den Wirren des Interregnum geschaffen werden. Die Kurfürsten erwähnen jedoch nicht, dass der neue König ihnen ihre Landbesitzungen bestätigen und seine Töchter mit ihnen verheiraten musste. Über die Verhandlungen zur Wahl und die Zugeständnisse Rudolfs wird in der Quelle nichts berichtet.

War ein Kandidat zu mächtig, wie im Falle Ottokars, kam er ebenfalls nicht in Frage. [46] Die Kurfürsten hatten kein Interesse daran, einen Mann als König zu wählen, der über eine unverhältnismäßig große Hausmacht verfügte. Sie mussten dann um ihren eigenen Besitz fürchten und der stand für sie im Vordergrund. Der neue König sollte dennoch stark genug sein, für Frieden zu sorgen und die im Interregnum an vielen Orten erhobenen Zölle wieder abzuschaffen. Er sah sich mit der Erwartung konfrontiert, „die königliche Autorität im Reich neu zu begründen“. [47] Obwohl sie teilweise auch davon profitierten, wollten die Kurfürsten kein Andauern des Interregnum und waren auf eine übergeordnete Macht als Friedensgarant angewiesen. [48] Um die als schrecklich empfundenen Zustände des Interregnum zu beenden musste ein König gewählt werden „damit [sie] nicht länger kopflos umherirrten“. [49]

Rudolf von Habsburg schien all diese Bedingungen zu erfüllen. Die Kurfürsten beschreiben ihn als katholisch, kirchennah, gerecht, tüchtig, mächtig (wegen seiner Hausmacht) und kriegserfahren. [50] Er war zwar nicht mit den Staufern verwandt (der Papst hätte ihn dann nicht akzeptiert), dennoch hatte er sich in seiner Zeit als Graf staufertreu gezeigt und konnte deswegen auch auf die Unterstützung des verbliebenen Stauferanhangs im Heiligen Römischen Reich hoffen. [51] Zudem verfügte er zum Zeitpunkt der Wahl über eine stabile Hausmacht, die es ihm ermöglichte, seinen Herrschaftsanspruch zumindest in den königsnahen Gebieten des Reiches durchzusetzen. Von Zuschreibungen wie „mächtigster Territorialherr im Südwesten“ [52] und „erfolgreichster Territorialherr im Gebiet zwischen Vogesen und Bodensee“ [53] sollte man sich jedoch nicht täuschen lassen. Dies mag zwar zutreffen, Rudolf verfügte im reichsweiten Vergleich aber nicht über ein besonders großes Gebiet. Zudem war sein Besitz kein geschlossenes Territorium, wie das etwa beim böhmischen Königreich der Fall war. Eben dadurch zeichnete sich Rudolf aus: Er hatte eine stabile Grundlage, war aber nicht so mächtig, dass er den Kurfürsten (ihrer Ansicht nach) wirklich gefährlich werden konnte. Bei der Durchsetzung seiner Herrschaftsansprüche war er immer noch auf sie und andere Landesherren angewiesen.

Nachdem fast alle anderen Kandidaten aus verschiedensten Gründen ausschieden, entschieden sich die Kurfürsten für die aus ihrer Sicht beste Alternative: Rudolf vereinte am ehesten alle Erwartungen an einen neuen König. Er war „unter all jenen Verhältnissen der am meisten mögliche, der annehmbarste Thronbewerber“. [54]

Armin Wolf sieht einen anderen Grund für Rudolfs Eignung als Königskandidat. Seiner Meinung nach war es die Herkunft des Grafen, die ihm das passive Wahlrecht verlieh, denn „nach alledem erscheint [ihm] die Kumulation der welfisch-ottonischen Abstammung mit der so seltenen salischen als ein Geburtsvorzug, welcher Rudolf von Habsburg […] zum engsten Kreis der möglichen Königskandidaten zählen ließ“. [55] Selbst wenn Rudolf tatsächlich über eine solche Abstammung verfügte (und dies ist überhaupt nicht mit Sicherheit festzustellen), so ist es dennoch fraglich, ob die Zeitgenossen davon Kenntnis hatten. In den Quellen und Chroniken wird entweder nichts dergleichen erwähnt oder kaum beachtet. Vor allem aber dürfte diese Verwandtschaft für die Königswähler wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Zwar waren Herkunft und Abstammung immer noch wichtig, viel entscheidender waren für die Kurfürsten aber Fragen nach ihrem Besitz und der Friedenssicherung. Wolf verkennt die politische Situation und lässt das auf Eigeninteresse ausgelegte Handeln der Kurfürsten völlig außer Acht.

Zu dem Verweis, dass die Kurfürsten in ihrem Wahldekret auch Rudolfs „Verwandtschaft mit vielen Mächtigen“ [56] als positiven Aspekt angeben, ist zu sagen, dass dieser Umstand in der Reihe mit allen anderen Vorzügen steht, die die Kurfürsten Rudolf zusprechen. Er wird weder zuerst genannt noch in sonst einer Form hervorgehoben. Außerdem erklären die Kurfürsten nicht, wen sie mit „Mächtigen“ meinten. Als das Wahldekret verfasst wurde (nach Rudolfs Krönung am 24. Oktober 1273), war Rudolf mit zwei Kurfürsten verschwägert und mit verschiedenen Adelshäusern verwandt (z.B: mit den Neu-Kyburgern). Es ist unwahrscheinlich, dass die Kurfürsten auf Verwandtschaften mit lange ausgestorbenen Geschlechtern anspielen. Zum engeren Kreis der Königswähler wurde Rudolf aufgrund der besonderen Umstände der Wahl und seiner persönlichen Eignung gezählt und nicht wegen seiner Herkunft.

5. Der aktive Graf: Rudolfs eigenes Bemühen 

Was Rudolf selbst tat, um sich als Kandidat zu empfehlen, ist nur noch teilweise nachzuvollziehen. Am 24. Oktober 1273 wurde er in Aachen von dem Kölner Erzbischof gekrönt. Am selben Tag verheiratete er zwei seiner Töchter mit dem rheinischen Pfalzgrafen und dem Herzog von Sachsen, zwei der vier weltlichen Kurfürsten. [57] An einen Zufall sollte man hier nicht glauben sondern muss diese Doppelheirat im Kontext der Wahl sehen. Bei den Verhandlungen, zu deren Einzelheiten nichts näher bekannt ist, wurde dieses Vorgehen wahrscheinlich abgesprochen. Die Kurfürsten profitierten insofern davon, als dass sie sich sicher sein konnten in ihren erworbenen Besitzungen bestätigt zu werden. Rudolf hingegen band die beiden Fürsten durch die Heiraten an sich und dachte vielleicht auch schon an die Zukunft: Er wollte einen seiner Söhne als Nachfolger auf den Thron heben. Da der König durch Wahl bestimmt wurde, lag es also nahe, sich an die Königswähler verwandtschaftlich anzubinden. [58] Ob Rudolf diese Heiraten von sich aus anbot oder die Kurfürsten selbst auf die Idee kamen, ist nicht mehr zu klären. Später verheiratete er auch noch zwei weitere Töchter mit den anderen beiden weltlichen Kurfürsten und hatte sich somit mit allen vier weltlichen Kurfürsten verschwägert. [59] Eigennützige Motive spielten also durchaus eine wichtige Rolle bei der Wahlentscheidung. In ihrem Wahldekret verschweigen die Kurfürsten allerdings Absprachen irgendwelcher Art und betonen, dass ihr einziges Interesse darin liegt „für dieses Reich zu sorgen“. [60]

Matthias von Neuenburg berichtet außerdem, dass Rudolf dem Mainzer Erzbischof Schutz auf dem Weg von Straßburg bis zu den Alpen und wieder zurück bot. [61] Als dann die Wahl eines neuen Königs anstand „rühmte der Mainzer den Mut und die Klugheit des Grafen Rudolf von Habsburg, und da viele mächtige Fürsten genannt waren, sagte er, Klugheit und Tapferkeit gingen über Macht und Reichtum“. [62] Danach überzeugte er die anderen beiden geistlichen Kurfürsten und leistete somit einen entscheidenden Beitrag zur Wahl Rudolfs. [63] Ob der Mainzer Erzbischof aber wirklich nur aus tiefer Dankbarkeit so stark für Rudolf warb, ist fraglich. Mindestens genauso wichtig dürften für ihn Gedanken an seine Stellung und seinen Besitz gewesen sein. Die Stelle ist auch noch aus einem anderen Grund beachtenswert: Matthias von Neuenburg verweist auf Rudolfs Herkunft: Mit „viele mächtige Fürsten“ sind die anderen Bewerber um den Königsthron gemeint. Diese waren schon Fürsten, [64] Rudolf hingegen war nur Graf, gehörte also dem unteren Teil des hohen Adels an. Die Herkunft spielte aber keine so wichtige Rolle mehr wie in den Jahrhunderten davor. Jetzt waren ‚Klugheit und Tapferkeit‘ wichtiger. Das Prinzip der Eignung aufgrund von Persönlichkeit und Charakter wurde zum zentralen Aspekt. Nichtsdestotrotz war die Abstammung immer noch wichtig (aber nicht mehr entscheidend). Rudolf bemühte sich nicht umsonst, eine Verwandtschaft mit den Zähringern zu verbreiten und nannte seine Frau nach seiner Wahl Anna und nicht mehr Gertrud. [65] Nach seinem Tod wurden weitere Abstammungsgerüchte gestreut. [66]

Der Chronist Matthias von Neuenburg war kein Zeitzeuge. Er wurde um 1295 geboren [67] und betrieb zwar eine habsburgorientierte Geschichtsschreibung, [68] beurteilte die Habsburger aber nicht durchweg positiv. [69] Als er begann seine Chronik zu verfassen, waren bereits mehrere Jahrzehnte seit der Wahl vergangen. Er wusste also, dass Rudolf ein erfolgreicher König im Hinblick auf Friedensherstellung und Beendigung des Interregnum war und sich somit als geeigneter König erwiesen hatte. Das konnten die Kurfürsten aber nicht schon bei der Wahl mit Sicherheit wissen. Dass Rudolf ihnen vielleicht sogar ein bisschen zu erfolgreich war, kann man daran erkennen, dass sie nach seinem Tod zunächst keinen Habsburger wählen wollten, weil die Hausmacht dieser Familie ein mittlerweile für die Kurfürsten beängstigendes Ausmaß angenommen hatte. [70]

6. Der Wahlvorgang 

Nachdem untersucht wurde, warum Rudolf König werden konnte, steht nun der eigentliche Wahlvorgang im Zentrum. Ein entscheidendes Problem für die Kurfürsten war, dass Ottokar von Böhmen einen Anspruch auf das Stimmrecht erhob. Da er selbst König werden wollte, würde er wohl kaum der Wahl eines anderen Kandidaten zustimmen. Die Wahl musste aber einstimmig erfolgen, da sich das Prinzip der Mehrheitswahl noch nicht durchgesetzt hatte. 

In ihrem Wahldekret betonen die Kurfürsten an mehreren Stellen, dass die Wahl korrekt und einheitlich ablief. Rudolf wurde „unter völliger Beibehaltung der Form und in einer angemessenen Ordnung […] in gemeinsamer Übereinstimmung aller […] einstimmig, einmütig und einträchtig zum Römischen König und künftigen Kaiser gewählt“. [71] War dem tatsächlich so?

Form und Ordnung wurden eingehalten: Durch eine Abstimmung wählten die Kurfürsten den König und krönten ihn in Aachen. Dem Papst gegenüber sollte die Rechtmäßigkeit der Wahl zum Ausdruck gebracht werden. Das taten die Kurfürsten vor allem, um ihr Wahlrecht auch für zukünftige Abstimmungen zu behalten und zu festigen. Ob die Wahl wirklich so einstimmig verlief ist aber umstritten. Um Ottokars zu erwartende Verweigerung der Wahl Rudolfs zu umgehen, ersetzten die Kurfürsten seine Stimme durch die des Herzogs von Niederbayern. Dieser hatte auch schon bei der Doppelwahl 1257 gewählt und in der Zwischenzeit seinen Anspruch auf eine Stimme keineswegs aufgegeben. [72] Die Forschung beurteilt dieses Verfahren größtenteils als kritisch und fragwürdig. [73] Krieger spricht von einer „rechtlich angreifbaren Lösung“. [74] Es muss aber darauf geachtet werden, dass heutige Rechtsvorstellung nicht auf das damalige Verständnis von Recht und Gesetz projiziert werden. 1273 existierte überhaupt gar kein bindendes, überall gültiges Recht. [75] Das Wahlrecht der Kurfürsten hatte sich zudem erst vor einigen Jahrzehnten herausgebildet und war erst noch im Begriff zu einer Tradition zu werden. Von einem konstanten, festen Wählerkreis kann man hier noch gar nicht sprechen. Die böhmische Kurstimme war sowohl vor Rudolfs Wahl als auch danach bis zur Goldenen Bulle immer umstritten. [76]

Keiner der zeitgenössischen Historiographen und Chronisten zweifelte Rudolfs Wahl in ihrer Rechtmäßigkeit an. [77] Bemerkenswert ist das Verhalten Ottokars: Im Dezember 1273 schickte er eine Beschwerde an den Papst. In diesem Schreiben erhöht er die Rolle des Papstes stark. Ottokar versuchte dem Papst dadurch zu schmeicheln und sich vielleicht doch noch durch ein Machtwort des Papstes durchzusetzen. Er beklagt sich darüber, dass Rudolf wenig geeignet sei und dass er, Ottokar, viel eher fähig wäre, das Reich zu leiten. Während Rudolf als böser und schlechter Mensch dargestellt wird, beansprucht Ottokar für sich das Recht König zu werden. [78] Rudolf werden schlechte Eigenschaften zugeschrieben und er wird als „gefährliche Last des Reiches“ stilisiert. [79] Ottokar brachte also eine Vielzahl an Einwänden und Beschwerden vor. Das Verfahren der Wahl kritisierte er aber nicht. Für ihn war die Wahl „einmütig“. [80] Dies ist ein nicht zu unterschätzender Faktor: Der übergangene Gegner Rudolfs beschwerte sich nur über dessen Eignung aber nicht über das Wahlverfahren an sich. Es ist jedoch anzunehmen, dass Ottokar alle Möglichkeiten voll ausschöpfen würde und jeden potentiellen Kritikpunkt angeführt hätte, um doch noch König zu werden. Hätte für ihn die Chance bestanden, den Papst auf seine Seite zu ziehen, dann am ehesten, wenn er die Rechtmäßigkeit der Wahl beanstandet hätte. Dass er daran nichts auszusetzen hatte kann zwei verschiedene Gründe haben: (1) Ottokar erkannte überhaupt nicht, dass die Wahl unrechtmäßig verlief und kritisierte sie deswegen auch nicht. [81] (2) Die Wahl verlief überhaupt nicht unrechtmäßig, da es so etwas wie ein allgemeines Rechtsverständnis und einen fest definierten Wählerkreis überhaupt nicht gab. Die Einstimmigkeit war zentraler Aspekt und musste unter allen Umständen erreicht werden. Dies war nur unter Ausschluss Ottokars und unter Hinzuziehung eines Herzogs möglich, der nicht etwa völlig willkürlich auftrat, sondern 1257 schon einmal gewählt hatte. Dass der böhmische König das Wahlrecht durch die Goldene Bulle zugesprochen bekam, kann nicht als Argument dienen, dass es ihm auch schon bei der 1273 zugestanden haben müsste. Die Ausbildung des Kurfürstentums und des Wahlverfahrens sind vielmehr als ein langer, andauernder Prozess zu begreifen, der immer wieder Veränderungen unterlag bis er durch die Goldene Bulle seinen Abschluss fand. Da Ottokar bei der Wahl nicht einmal anwesend war und sich nur durch den Bischof von Bamberg vertreten ließ, konnte er seinen Anspruch auch nicht durchsetzen. [82]

Die Kurfürsten sandten in ihrem wachsenden Selbstbewusstsein ein deutliches Signal an den Papst, denn sie hatten den „Römischen König und künftigen Kaiser gewählt“. [83] Der König des Heiligen Römischen Reiches war dabei noch nicht automatisch Kaiser. Er hatte zwar formellen Anspruch auf die Kaiserwürde, diese erhielt er jedoch nicht immer, sondern musste zunächst mit dem Papst verhandeln und dann nach Rom ziehen. Zur Zeit Rudolfs war dies die einzige Möglichkeit Kaiser zu werden. Die Kurfürsten setzten die Zustimmung des Papstes durch ihre Formulierungen praktisch schon voraus. Sie ließen keinen Zweifel daran, dass sie es waren, die den König wählten und die Approbation und Kaiserkrönung durch den Papst mehr Formsache als freie Entscheidung war. Der Bezug zur Göttlichkeit war stets das entscheidende Legitimationsmittel. Der Papst sollte „aus der süßen Überfülle väterlicher Güte das Werk Gottes an ihm [Rudolf] vollenden“. [84] Dem Plan Gottes konnte sich der Papst nach außen hin nicht widersetzen. Es dauerte dennoch fast ein Jahr bis er Rudolf als geeignet erklärte und somit offiziell als König akzeptierte. Trotz mehrmaliger Versuche und bereits angesetzter Termine fand die Kaiserkrönung aber nie statt. [85]

7. Fazit 

Abschließend lässt sich feststellen, dass Rudolf von Habsburg aufgrund mehrerer Faktoren König des Heiligem Römischen Reiches werden konnte. Zunächst einmal waren die äußeren Umstände (der Wandel zum Wahlkönigtum und das Interregnum) Voraussetzung für Rudolfs Wahl. Hätte das Geblütsrecht immer noch eine so entscheidende Rolle wie in den Jahrhunderten davor gespielt, wäre Rudolf als Königskandidat gar nicht erst in Frage gekommen, denn schließlich trug er nur einen Grafentitel und hatte keine verwandtschaftliche Beziehungen zu der vergangenen Königsdynastie der Staufer. Eben dieser Aspekt machte Rudolf aber erst wählbar, da der Papst keinen Staufer als neuen König akzeptiert hätte. Rudolf zeichnete sich vor allem durch seine persönlichen Eigenschaften, militärischen Fähigkeiten und seine stabile Hausmacht als Königskandidat aus.

Die Kurfürsten hatten schließlich ihre eigenen Erwartungen an den neuen König: Er durfte nicht zu mächtig sein und musste sie in ihren Landannexionen während des Interregnum bestätigen. Außerdem sollte er Ordnung und Frieden wiederherstellen und die im Interregnum willkürlich erhobenen Zölle aufheben. Rudolf selbst blieb aber nicht passiv sondern machte den Kurfürsten Zugeständnisse und verheiratete seine Töchter mit den weltlichen Königswählern. Um seinen „Grafenmakel“ zu verschleiern, versuchte er eine Verwandtschaft mit den Zähringern zu verbreiten. Da die meisten anderen Thronbewerber ausschieden, stellte sich der Habsburger für die Kurfürsten als beste Alternative dar. Er würde sowohl vom Papst als auch von dem restlichen Stauferanhang im Reich akzeptiert werden. Nachdem sich die Kurfürsten auf Rudolf geeinigt hatten, galt es, die Wahl gegen Ottokar von Böhmen durchzusetzen. Dessen Stimme wurde durch die des Herzogs von Niederbayern ersetzt und so eine nach außen hin einstimmige Wahl erreicht. Von einem rechtlichen Verstoß lässt sich insofern aber nicht sprechen, da es gar kein schriftlich fixiertes, überall gültiges Reichsrecht gab. Die Rolle der Städte im Hinblick auf die Wahlentscheidung könnte hier zukünftig weitergehend untersucht und der Einfluss des Papstes genauer betrachtet werden. 

Die Kurfürsten waren die mächtigsten Landesherren im Römischen Reich. Ihre noch junge zentrale Rolle als Königswähler wollten sie unbedingt weiter festigen. Deswegen waren es vor allem die Wahlumstände und eigenen Interessensvorstellungen der Kurfürsten, die es Rudolf von Habsburg ermöglichten, König zu werden. Ihre Erwartungen wurden erfüllt: Rudolf sorgte für relative Ruhe und Ordnung und ließ die Kurfürsten in ihren Besitzungen ungestört. Er verstand es aber auch den habsburgischen Besitz weiter auszudehnen und die Machtbasis der Familie zu erweitern. Vor allem die Erlangung der Herzogtümer Österreich und Steiermark 1281 sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Als Rudolf 1291 starb, waren die Habsburger ungleich mächtiger als 1273 und so wählten die Kurfürsten auch nicht Rudolfs Sohn Albrecht zum König sondern Adolf von Nassau, der nur über eine sehr geringe Hausmacht verfügte. 

Dieser Artikel wurde im April 2013 bei der Redaktion eingereicht. Aus Gründen, die nicht der Autor zu verschulden hat, konnten Bearbeitung, Korrektur und Publikation leider nicht zeitnah erfolgen.

8. Quellen- und Literaturverzeichnis 

8.1 Quellen 

Beschwerde König Ottokars von Böhmen, in: Lorenz Weinrich (Hg.): Quellen zur Verfassungsgeschichte des römisch-deutschen Reichs im Spätmittelalter (1250-1500), Darmstadt 1983 (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 33), S. 90-93.

Das Wahldekret der Kurfürsten, in: Jean-Marie Moeglin/Rainer Müller (Hrsg.): Spätmittelalter 1250-1495, Stuttgart 2000 (= Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung 2), S. 61-64.

Deutschenspiegel, in: Jean-Marie Moeglin/Rainer Müller (Hrsg.): Spätmittelalter 1250-1495, Stuttgart 2000 (= Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung 2), S. 83-86.

Die Wahl Rudolfs, in: Jean-Marie Moeglin/Rainer Müller (Hrsg.): Spätmittelalter 1250-1495, Stuttgart 2000 (= Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung 2), S. 65 f.

Regesta Habsburgica, in: Oswald Redlich/Harold Steinacker (Hrsg.): Regesten der Grafen von Habsburg und der Herzoge von Österreich aus dem Hause Habsburg, Innsbruck 1905 (=Publikationen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 1).

8.2 Literatur 

Arnold, Klaus: Art. Matthias von Neuenburg, in: VL 6 (1987), Sp. 194-197.

Becker, Winfried: Der Kurfürstenrat. Grundzüge seiner Entwicklung in der Reichsverfassung und seine Stellung auf dem Westfälischen Friedenskongreß, Münster 1973 (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neuere    n Geschichte 5).

Boshof, Egon: Die späten Staufer und das Reich, in: Egon Boshof/Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Rudolf von Habsburg 1273-1291, Köln/Weimar/Wien 1993 (= Passauer historische Forschungen 7), S. 1-32.

Dirlmeier, Ulf/Fouquet, Gerhard/Fuhrmann, Bernd: Europa im Spätmittelalter 1215-1378, 2. Aufl., München 2009 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte 8).

Erkens, Franz-Reiner: Art. 2. R. I., in: LexMA 7, München (1995), Sp. 1072-1075.

Erkens, Franz-Reiner: Zwischen staufischer Tradition und dynastischer Orientierung. Das Königtum Rudolfs von Habsburg, in: Egon Boshof/Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Rudolf von Habsburg 1273-1291, Köln/Weimar/Wien 1993 (= Passauer historische Forschungen 7), S. 33-58.

Gropper, Gerald: Wahl, Krönung und Approbation Rudolfs von Habsburg zum römischen König, Neuried 1998 (= Politik im Mittelalter 3).

Heimann, Heinz-Dieter: Die Habsburger. Dynastie und Kaiserreiche, München 2001.

Hohlweck, Günter: Studien zur Entstehung des Kurkollegs, Bonn 2001.

Koller, Heinrich: Die nachstaufische Epoche bis zum Tode Kaiser Heinrichs VII. (1254-1313), in: Ferdinand Seibt (Hg.): Europa im Hoch- und Spätmittelalter, Stuttgart 1987 (= Handbuch der europäischen Geschichte 2), S. 399-413.

Krieger, Karl-Friedrich: König, Reich und Reichsreform im Spätmittelalter, München 2005 (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 14).

Krieger, Karl-Friedrich: Die Habsburger im Mittelalter. Von Rudolf I. bis Friedrich III., 2., akt., Aufl., Stuttgart 2004.

Krieger, Karl-Friedrich: Rudolf von Habsburg, Darmstadt 2003 (= Gestalten des Mittelalters und der Renaissance).

Kroeschell, Karl: Deutsche Rechtsgeschichte I (bis 1250), 9., akt. Aufl., Opladen 1989 (= WV-Studium 8).

Lenz, Martin: Konsens und Dissens. Deutsche Königswahl (1273-1349) und zeitgenössische Geschichtsschreibung, Göttingen 2002 (= Formen der Erinnerung 5).

Redlich, Oswald: Rudolf von Habsburg. Das Deutsche Reich nach dem Untergange des alten Kaisertums, Neudr., Aalen 1965.

Rüther, Stefanie: Eine sichere Wahl? Geleit, Verfahren und Versprechen in der spätmittelalterlichen Königswahl, in: HZ 52 (2010), S. 71–93.

Schneidmüller, Bernd: Die Kaiser des Mittelalters. Von Karl dem Großen bis Maximilian I., München 2006.

Stürner, Wolfgang: Dreizehntes Jahrhundert 1198-1273, 10., n. bearb. Aufl., Stuttgart 2007 (= Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte 6).

Wolf, Armin: Warum konnte Rudolf von Habsburg (†1291) König werden? Zum passiven Wahlrecht im mittelalterlichen Reich, in: ZRG Germ. 109 (1992), S. 48-94.

Zotz, Thomas: Rudolf von Habsburg (1273-1291), in: Bernd Schneidmüller/Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters, München 2003, S. 340-359.

Anmerkungen

  • [1]

     Ab 1273 wird er als Rudolf I. bezeichnet.

  • [2]

     Schneidmüller, Bernd: Die Kaiser des Mittelalters. Von Karl dem Großen bis Maximilian I., München 2006, S. 87.

  • [3]

     Krieger, Karl-Friedrich: Die Habsburger im Mittelalter. Von Rudolf I. bis Friedrich III., 2., akt., Aufl., Stuttgart 2004, S. 12 f.

  • [4]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, in: Jean-Marie Moeglin/Rainer Müller (Hrsg.): Spätmittelalter 1250-1495, Stuttgart 2000 (= Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung 2), S. 61-64.

  • [5]

     Beschwerde König Ottokars von Böhmen, in: Lorenz Weinrich (Hg.): Quellen zur Verfassungsgeschichte des römisch-deutschen Reichs im Spätmittelalter (1250-1500), Darmstadt 1983 (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 33), S. 90-93.

  • [6]

     Die Wahl Rudolfs, in: Jean-Marie Moeglin/Rainer Müller (Hrsg.): Spätmittelalter 1250-1495, Stuttgart 2000 (= Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung 2), S. 65 f.

  • [7]

     Redlich, Oswald: Rudolf von Habsburg. Das Deutsche Reich nach dem Untergange des alten Kaisertums, Neudr., Aalen 1965; Krieger, Karl-Friedrich: Rudolf von Habsburg, Darmstadt 2003 (= Gestalten des Mittelalters und der Renaissance); Krieger, Habsburger.

  • [8]

     Schneidmüller, Kaiser; Erkens, Franz-Reiner: Zwischen staufischer Tradition und dynastischer Orientierung. Das Königtum Rudolfs von Habsburg, in: Egon Boshof/Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Rudolf von Habsburg 1273-1291, Köln/Weimar/Wien 1993 (= Passauer historische Forschungen 7), S. 33-58; Boshof, Egon: Die späten Staufer und das Reich, in: Egon Boshof/Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Rudolf von Habsburg 1273-1291, Köln/Weimar/Wien 1993 (= Passauer historische Forschungen 7), S. 1-32.

  • [9]

     Krieger, Rudolf von Habsburg, S. 84 f.

  • [10]

     Vgl. ebd., S. 85.

  • [11]

     Zur Wählbarkeit eines Staufernachkommens siehe Kapitel 4: Rudolfs Vereinbarkeit mit den Interessen der Kurfürsten.

  • [12]

     Erkens, Franz-Reiner: Art. 2. R. I., in: LexMA 7, München (1995), Sp. 1072.

  • [13]

     Koller, Heinrich: Die nachstaufische Epoche bis zum Tode Kaiser Heinrichs VII. (1254-1313), in: Ferdinand Seibt (Hg.): Europa im Hoch- und Spätmittelalter, Stuttgart 1987 (= Handbuch der europäischen Geschichte 2), S. 399-402.

     

  • [14]

     Dirlmeier, Ulf/Fouquet, Gerhard/Fuhrmann, Bernd: Europa im Spätmittelalter 1215-1378, 2. Aufl., München 2009 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte 8), S. 98 f.

  • [15]

     Zotz, Thomas: Rudolf von Habsburg (1273-1291), in: Bernd Schneidmüller/Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters, München 2003, S. 356.

  • [16]

     Für den Beginn des Interregnum bietet die Forschung unterschiedliche Zeitpunkte an; vgl. hierzu z.B. Stürner, Wolfgang: Dreizehntes Jahrhundert 1198-1273, 10., n. bearb. Aufl., Stuttgart 2007 (= Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte 6), S. 309.

  • [17]

     Kroeschell, Karl: Deutsche Rechtsgeschichte I (bis 1250), 9., akt. Aufl., Opladen 1989 (= WV-Studium 8), S. 301.

  • [18]

     Krieger, Rudolf von Habsburg, S. 56.

  • [19]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, S. 85.

  • [20]

     Krieger, Rudolf von Habsburg, S. 58.

  • [21]

     Stürner, Dreizehntes Jahrhundert, S. 311.

  • [22]

     Krieger, Rudolf von Habsburg, S. 41; Als Kurfürsten wurden sie allerdings erst später bezeichnet; Vgl. ebd., S. 85.

  • [23]

     Deutschenspiegel, in: Jean-Marie Moeglin/Rainer Müller (Hrsg.): Spätmittelalter 1250-1495, Stuttgart 2000 (= Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung 2), S. 86.

  • [24]

     Becker, Winfried: Der Kurfürstenrat. Grundzüge seiner Entwicklung in der Reichsverfassung und seine Stellung auf dem Westfälischen Friedenskongreß, Münster 1973 (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 5), S. 33-47.

  • [25]

     Hohlweck, Günter: Studien zur Entstehung des Kurkollegs, Bonn 2001, S. 231; Krieger, Karl-Friedrich: König, Reich und Reichsreform im Spätmittelalter, München 2005 (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 14, S. 64-71.

  • [26]

     Rüther, Stefanie: Eine sichere Wahl? Geleit, Verfahren und Versprechen in der spätmittelalterlichen Königswahl, in: HZ 52 (2010), S. 72.

  • [27]

     Stürner, Dreizehntes Jahrhundert, S. 300 f.

  • [28]

     Gropper, Gerald: Wahl, Krönung und Approbation Rudolfs von Habsburg zum römischen König, Neuried 1998 (= Politik im Mittelalter 3), S. 7.

  • [29]

     Krieger, Habsburger, S. 17.

  • [30]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, S. 87.

  • [31]

     Krieger, Rudolf von Habsburg, S. 91.

  • [32]

     Vgl. ebd., S. 92.

  • [33]

     Gropper, Wahl, S. 12.

  • [34]

     Krieger, Habsburger, S. 18.

  • [35]

     Vgl. Krieger, Rudolf von Habsburg, S. 94.

  • [36]

     Ebd., S. 95.

  • [37]

     Beschwerde König Ottokars von Böhmen, S. 91.

  • [38]

     Krieger, Rudolf von Habsburg ,S. 95.

  • [39]

     Zu den Interessen der Kurfürsten siehe Kapitel 5 Der aktive Graf. Rudolfs eigenes Bemühen.

  • [40]

     Krieger, Habsburger, S. 17.

  • [41]

     Das Wahldekret der Kurfürsten.

  • [42]

     Krieger, Habsburger, S. 18.

  • [43]

     Erkens, Tradition, S. 37.

  • [44]

     Vgl. Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 155.

  • [45]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, S. 87.

  • [46]

     Vgl. Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 156.

  • [47]

     Boshof, Staufer, S. 32.

  • [48]

     Lenz, Martin: Konsens und Dissens. Deutsche Königswahl (1273-1349) und zeitgenössische Geschichtsschreibung, Göttingen 2002 (= Formen der Erinnerung 5), S. 100; Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 142; Gropper, Wahl, S. 18.

  • [49]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, S. 87.

  • [50]

     Vgl. ebd.

  • [51]

     Vgl. Krieger, Habsburger, S. 21.

  • [52]

     Krieger, Rudolf von Habsburg, S. 100.

  • [53]

     Heimann, Heinz-Dieter: Die Habsburger. Dynastie und Kaiserreiche, München 2001, S. 24.

  • [54]

     Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 163.

  • [55]

     Wolf, Armin: Warum konnte Rudolf von Habsburg (†1291) König werden? Zum passiven Wahlrecht im mittelalterlichen Reich, in: ZRG Germ. 109 (1992), S. 89.

  • [56]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, S. 87.

  • [57]

     Vgl. Regesta Habsburgica, in: Oswald Redlich/Harold Steinacker (Hrsg.): Regesten der Grafen von Habsburg und der Herzoge von Österreich aus dem Hause Habsburg, Innsbruck 1905 (=Publikationen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 1), Nr. 557.

  • [58]

     Nach Rudolfs Tod wurde jedoch zunächst keiner seiner Nachkommen zum König gewählt.

  • [59]

     Vgl. Zotz, Rudolf von Habsburg, S. 345.

  • [60]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, S. 87.

  • [61]

     Vgl. Die Wahl Rudolfs, S. 65.

  • [62]

     Ebd., S. 66.

  • [63]

     Vgl. ebd.; Auch Oswald Redlich sieht in dem Mainzer Kurfürsten Werner von Eppenstein die treibende Kraft; Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 156 f.

  • [64]

     Im Falle Ottokars oder Philipp III. sogar Könige.

  • [65]

     Durch den Namen Anna wollte Rudolf auf die Nähe zum Zähringergeschlecht verweisen; vgl. hierzu Zotz, Rudolf von Habsburg, S. 343 f.

  • [66]

     Bsplsw. die Römer- oder Trojanertheorie; Krieger, Habsburger, S. 13; Lenz, Konsens, S. 72 f.

  • [67]

     Arnold, Klaus: Art. Matthias von Neuenburg, in: VL 6 (1987), Sp. 194.

  • [68]

     Lenz, Konsens, S. 67.

  • [69]

     Vgl. ebd., S. 85 f.

  • [70]

     Rudolf konnte v. a. die habsburgische Machtbasis durch die Erlangung des Herzogtums Österreich 1281 und die Vergrößerung des südwestlichen Territoriums stark vergrößern; Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 737.

  • [71]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, S. 87.

  • [72]

     Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 164 f.

  • [73]

     Vgl. hierzu die Zusammenfassung von Gropper, Wahl, S. 5 f.

  • [74]

     Krieger, Habsburger, S. 20.

  • [75]

     Gropper, Wahl, S. 7.

  • [76]

     Rüther, Wahl, S. 80.

  • [77]

     Gropper, Wahl, S. 75.

  • [78]

     Beschwerde König Ottokars von Böhmen, S. 91-93.

  • [79]

     Ebd., S. 91.

  • [80]

     Ebd.

  • [81]

     Vgl. Krieger, Habsburger, S. 21.

  • [82]

     Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 164.

  • [83]

     Das Wahldekret der Kurfürsten, S. 87.

  • [84]

     Ebd., S. 89.

  • [85]

     Vgl. Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 170-202.

Empfohlene Zitierweise

Eder, Andreas: Ein armer Graf wird König. Die Wahl Rudolfs von Habsburg im Jahre 1273. aventinus mediaevalia Nr. 23 [13.11.2014], in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9881/

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Erstellt: 12.11.2014

Zuletzt geändert: 14.11.2014

ISSN 2194-1955

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