Die Völkerwanderung und das Merowingerreich (bis 751)

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aventinus mediaevalia Nr. 15 [20.02.2011] / PerspektivRäume Jg. 1 (2010), H. 2, S. 6-31 

Jan Berger 

Aldebert und Clemens 

Ein Blick in die Quellen 

 

1. Einleitung 

Die strukturellen Reformen der Fränkischen Landeskirche in der Zeit des Übergangs von den Merowingern zu den Karolingern gelten als das bedeutendste Werk des heiligen Bonifatius. Durch seine Bemühungen entwickelte sich die von den Interessen des Adels geprägte Staatskirche im Frankenreich zu einer nach Rom ausgerichteten Landeskirche. Lutz von Padberg sieht hierin auf lange Sicht gesehen die „christliche Grundlegung Europas“. [1] Dass diese Ausrichtung bei den Adeligen der Zeit auf wenig Gegenliebe stieß, ist nicht weiter verwunderlich. Als Sinnbild des Widerstandes gelten die Bischöfe Milo von Trier und Gewilib von Mainz, die unter Bonifatius' bekannter Formulierung Milo et eiusmodi similes in die Forschung eingegangen sind.

Auch die vermeintlichen Ketzer Aldebert und Clemens werden in der Sekundärliteratur nicht selten als Gegner Bonifatius angeführt. In den Quellen sind die beiden allerdings kaum zu finden. Auf der Synode von Soisson 744 sind Aldebert und Clemens zu Haft verurteilt worden, jedoch – so hat es den Anschein – schafften sie es, sich der Haft zu entziehen, oder Bonifatius war nicht in der Lage, für die Durchsetzung des Urteils zu sorgen. 

Die ursprüngliche Leitfrage dieser Untersuchung war es, zu analysieren, inwieweit die vermeintlichen Ketzer Aldebert und Clemens als Beleg für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit Bonifatius und des Papstes im Frankenreich gelten können. Zu Beginn der Recherchen geriet die Fragestellung jedoch immer mehr in den Hintergrund, denn die Darstellung der beiden Häretiker in der Sekundärliteratur ist sehr unterschiedlich. Bei Lutz von Padberg [2] der als Einstiegstext gewählt wurde, wird noch offen mit der Quellenlage umgegangen. Der Autor schreibt nicht nur, dass es sich nicht klären ließe, ob die „Wanderprediger [Aldebert und Clemens] nun gutmütiger Schwärmer, abgefeimter Betrüger oder gar Kopf einer antibonifatianischen Opposition“ [3] waren. Auch hinsichtlich der Quellenlage räumt er ein, dass es nicht unwahrscheinlich erscheint, dass Bonifatius eventuell seine „unsicheren Quellen [für die Synode in Rom 745] etwas dramatisiert haben könnte“. [4]

Andere Werke zu Bonifatius und seiner Zeit zeichnen ein ganz anderes Bild. Als ein Beispiel dieser Darstellungen von Aldebert und Clemens sei auf das Werk „Lebensformen im Mittelalter“ von Arno Borst [5] verwiesen. In diesem erläutert der Autor, dass Aldebert von Bonifatius auf der Synode von Soissons 744 zunächst in Klosterhaft genommen wird, dann jedoch ausbrechen kann und bei nicht näher benannten Bischöfen Hilfe findet. Diese weihen ihn dann ebenfalls zum Bischof. Ferner sollen Adelige Aldebert unterstützen und würden ihn Kirchen bauen und weihen lassen. [6] Überdies, so Borst, klinge Aldeberts Sprache „in der lateinischen Fassung grammatikalisch fehlerhaft, fast schon altfranzösisch im Rhythmus, stilistisch unbeholfen“. [7]

Die einzigen vermeintlichen und überlieferten Textzeilen Aldeberts sind Bruchstücke einer, laut Bonifatius, Autobiographie des Aldebert sowie Teile eines Gebetes, welches Bonifatius ebenfalls Aldebert zugeschrieben hat. [8] Fraglich bleibt, ob Aldebert selbst das Gebet und die Vita niedergeschrieben hat. Überliefert sind nur der Anfang der Autobiographie und des Gebets in einem Brief an Bonifatius. Wenn man davon ausgeht, wofür es keine Quellengrundlage gibt, dass Aldebert den angeblichen Himmelsbrief, der ebenfalls auf der Synode in Rom 745 vorgelesen wurde und ebenfalls nur sehr bruchstückhaft überliefert ist, selbst verfasst hat, wäre dies ein weiteres indirekt überliefertes Werk Aldeberts. Dies schließt nun sicherlich nicht die Möglichkeit aus, dass die Sprache Aldeberts fehlerhaft war oder dass er aus der Kerkerhaft ausgebrochen ist, ausdrücklich durch Quellen belegt ist dies aber nicht.

Die unterschiedlichen Auslegungen der Quellen zu Aldebert und Clemens in der Sekundärliteratur führten dazu, dass sich diese Untersuchung nicht mit der etwaigen Handlungsfähigkeit des Bonifatius befasst. Vielmehr wird versucht, die tatsächliche Quellenlage zu Aldebert darzulegen und diese kritisch zu hinterfragen.  

Das chronologisch erste Werk der Sekundärliteratur, welches sich ausschließlich mit Aldebert und Clemens beschäftigt, [9] war im Nachhinein wenig hilfreich hinsichtlich einer realistischen Charakterisierung Aldeberts und Clemens'. Der Autor John Laux vermischt Theorien, Spekulationen und durch Quellen Gesichertes, ohne jedoch das eine oder andere als eben solches zu kennzeichnen. Erst die Auflistung der Quellen zu Aldebert und Clemens im Anhang des Aufsatzes von Jeffrey B. Russel [10] zeigt, wie wenig eigentlich über Aldebert und Clemens durch Quellen fundiert ist. Russels Studie war der Anstoß für die Analyse in der vorliegenden Form und seine Auflistung der Quellen ist Grundlage für die spätere tabellarische Darstellung der Quellen.

2. Quellenkritik 

Grundsätzlich sind die historischen Personen Aldebert und Clemens und ihre Handlungen in drei verschiedenen Gruppen von Quellen überliefert: zum einen in der Sammlung von Briefen von und an Bonifatius, dessen ursprüngliche Sammlung und Zusammentragung Bischof Lul angeregt und zu Beginn auch geleitet hat, die sogenannten Bonifatii Epistolae. [11]

An zweiter Stelle sind die Beschlüsse verschiedener Synoden [12] zu nennen. Stellenweise sind sie als Kapitularien propagiert worden, wie im Falle des Concilium Germanicum, [13] jedoch sind diese Kapitularien nicht direkt überliefert.

Abschließend sind die verschiedenen Vitae des Bonifatius als Quelle zum Themenbereich des Aldebert und Clemens zu nennen, allerdings wird in dieser Studie darauf verzichtet, damit zu arbeiten oder zu argumentieren. Jedoch nicht, weil es sich dabei um „historisch unbrauchbares Zeug“ [14] handelt, sondern aufgrund des zeitlichen Abstandes zum Wirken des Bonifatius und somit den beiden vermeintlichen Ketzern. Die Vitae dienen daher eher als Quellen zur Rezeptionsgeschichte von Aldebert und Clemens in der jeweiligen Entstehungszeit der Vitae, denn als inhaltliche Quellen zum Wirken Aldeberts und Clemens. Der Vollständigkeit halber sei hier auf die Vitae hingewiesen, die inhaltlich verschiedene Bilder mit jeweils differenzierter Gewichtung der Aktivitäten Aldeberts und Clemens präsentieren. Dies ist jedoch eher als Folge einer unterschiedlichen Rezeption von Häretikern in den verschiedenen Epochen sowie Kulturen zu sehen, daher werden die Vitae in dieser Arbeit keine weitere Verwendung finden. Für eine ausführliche Quellenkritik sei hier auf Lutz von Padberg [15] sowie Stephanie Haarländer [16] und grundlegend auch Levison [17] verwiesen.

Im Folgenden werden zunächst die beiden Gruppen der Quellen zu Aldebert und Clemens im Allgemeinen betrachtet. Im Anschluss erfolgt eine chronologische Auflistung der vermuteten und tatsächlich überlieferten Quellen zu den beiden vermeintlichen Häretikern. 

3. Die Quellengruppen zu Aldebert und Clemens 

3.1 Bonifatii Epistolae 

Die Sammlung der Briefe des Bonifatius wurde angeregt vom Mainzer Bischof Lul [18] und es scheint nicht abwegig, dass die Sammlung von Willibald, der ebenfalls die Biographie des Bonifatius verfasst hat, durchgeführt wurde. [19]

Lul war ein Schüler des Bonifatius, der sich diesem 738 in Rom angeschlossen hatte. [20] Wie Bonifatius war Lul Angelsachse und stammte aus Wessex. [21] Zu Lebzeiten von Bonifatius war Lul diesem „Schüler, Archidiakon und Sekretär, der ihm [Bonifatius] besonders ans Herz gewachsen war, [...]“ [22] und Bonifatius würdigt ihn mit besonderem Vertrauen. Nach dem Tode des Bonifatius wurde Lul als Diözesanbischof von Mainz eingesetzt. 780 empfing er das Pallium vom Papst und wurde der erste Erzbischof von Mainz. [23]

Lul hatte also neben einer persönlichen Bindung zu Bonifatius auch noch ein reges politisches Interesse daran, das Ansehen und die Erinnerung an Bonifatius hochzuhalten. Etwaige Differenzen zwischen Bonifatius und Pippin zur Förderung und Durchsetzung der eigenen Interessen sollten möglichst unerwähnt bleiben. [24] Dies ist insbesondere bei der Beurteilung der Vita Bonifatii auctore Wilibaldo [25] zu berücksichtigen. Bei der Briefsammlung war aber wahrscheinlich, neben dem Interesse an kirchenrechtlichen Bestimmungen, eher die Erinnerung an den Menschen sowie den „Schriftsteller“ [26] ausschlaggebend. [27]

Insgesamt sind 150 Briefe überliefert. Davon sind 22 vom jeweiligen Verfasser, der Rest ist von Tangl, aufbauend auf Dümmler, jedoch zum Teil unterschiedlich datiert worden. [28] Wie allgemein üblich, folgt diese Untersuchung der Datierung Tangls, bei einem etwaigen Abweichen dieser Datierung wird dies angeführt. Bis einschließlich Nr. 109 stammen die Briefe von Bonifatius oder sind an diesen gerichtet. Danach stammen sie entweder aus dem Briefverkehr des Lul oder sind erst nach 754 entstanden.

Die Briefe sind in verschiedenen Handschriftenklassen überliefert worden. Die Handschriftenklassen Eins und Zwei gehen auf Lul zurück, die Handschriftenklasse Drei, die als Erweiterung der Sammlungen Eins und Zwei zu sehen ist, geht auf den Erzbischof von Mainz, Hrabanus Maurus (847-856), zurück. [29] Etwa Mitte des elften Jahrhunderts, vermutlich in der Zeit von 1062 bis 1066, entstand in Fulda die Handschriftenklasse Fünf durch Othloh von St. Emmeram. Othlohs Werk fußte dabei wahrscheinlich auf der Sammlung Zwei sowie einer Abschrift der Vita Willibalds, die eigentlich für Papst Leo IX bestimmt war. Aufgrund des frühen Todes des Papstes erreichte ihn diese jedoch nicht und so vollendete Othloh das Werk ohne sie. [30]

Abweichend zum früheren Tangl schreibt Rau die Handschriftenklassen Vier und Sechs nicht ebenfalls Othloh zu, [31] sondern argumentiert für eine Entstehung beziehungsweise Sammlung der Briefe in Fulda zeitlich noch vor der Handschriftenklasse Drei. [32] Außerhalb der oben genannten Briefsammlungen sind keine Briefe des Bonifatius überliefert. [33] Das in der Vita Waltgeri [34] enthaltene Schreiben von Papst Gregor, wobei nicht nachzuvollziehen ist, ob es sich hierbei um Gregor II. oder Gregor III. handelt, ist eine Fälschung, wie Flaskamp ausführlich darlegt. [35]

Die traditionelle Forschungsmeinung schließt die Capitula de invasoribus ecclesiarum und das Capitulum de invasorum monasteriorum, die im Bonifaz'schen Kreis [36] entstanden sein sollen, von der Betrachtung aus. Die Schriften sind nach ihrer ersten Überlieferung auch als Würzburger Handschrift bekannt. Michael Glatthaar schließt sich dem Urteil Nürnbergers an und verortet die Würzburger Handschrift im Umkreis des Bonifatius. [37] Aufgrund des unklaren Status der Schriften werden diese jedoch nicht in dieser Untersuchung berücksichtigt.

3.2 Die Synodalbeschlüsse 

Neben der Briefsammlung zeugen verschiedene Synodalbeschlüsse von Aldebert und Clemens. Zum Teil sind die gefassten Beschlüsse als Kapitularien verkündet worden, die teils indirekt durch die Briefe Bonifatius überliefert worden sind. 

Ohne weiter auf etwaige Probleme der Datierung einzugehen oder eine Einschätzung über die Wahrscheinlichkeit, mit der die Synoden stattgefunden haben, abzugeben, sind es in chronologischer Reihung folgende Konzile: Das sogenannte Concilium Germanicum [38] die Synode von Estinnes 743; [39] die Synode von Soissons 744, [40] eine Synode in Rom 745 [41] sowie die angenommene gesamtfränkische Synode von 745 und die Synode von 747. [42] Die beiden erstgenannten Synoden nehmen nur indirekt beziehungsweise allgemein Bezug auf Aldebert und Clemens. Direkten Bezug nehmen nur die Synoden von Soissons, [43] die Synode von Rom und eventuell die Synoden von 745 und 747.

Die erste Synode, die im Zusammenhang mit Bonifatius genannt wird, ist das sogenannte Concilium Germanicum. [44] In der Frage ihrer Datierung ist sich Ulrich Nonn anzuschließen, „dass auch bei noch so kritischer Prüfung und scharfsinniger Kombination aller vorhandenen Quellen eine rundum überzeugende, widerspruchsfreie Lösung der Datierungsfrage wohl nicht zu erreichen ist“. [45]

In der Forschung existieren Argumente sowohl für das Jahr 742 als auch das Jahr 743. [46] Daher wird auf eine exakte Datierung des Konzils verzichtet und der 21. April 742/743 als Datum verwendet.

Ähnlich wie das Concilium Germanicum hat auch die Synode von Estinnes nur indirekten Bezug zur Thematik Aldeberts und Clemens. Die Beschlüsse von Estinnes sind nur teilweise überliefert. Der genaue Teilnehmerkreis ist daher nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass neben einem großen Teil der Bischöfe des Teilreichs Karlmanns auch weltliche Amtsträger und Vertraute Karlmanns anwesend waren. [47] Das Konzil fand am 1. März statt. Bei der Jahresangabe gibt es, wie beim Concilium Germanicum, zwei Forschungsmeinungen. Es wird sowohl für das Jahr 743 als auch das Jahr 744 argumentiert. [48] Da die tatsächliche Jahreszahl keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Untersuchung hat, wird auch hier wie beim Concilium Germanicum verfahren und eine gemischte Jahresangabe 743/744 verwendet.

Das Kapitular Pippins zur Synode von Soissons ist auf den 2. März 744 datiert. Auf dem Konzil waren dreiundzwanzig Bischöfe und, wie in Estinnes, auch Laien und weltliche Amtsträger anwesend. Die Beschlüsse decken sich weitestgehend mit denen des Concilium Germanicum und der Synode von Estinnes. Dies spricht eher für eine Datierung der Synode von Estinnes auf das Jahr 743, [49] eine andere Verständigung der Teilnehmer im Vorfeld der Synoden wäre auch denkbar, so dass weiterhin kein klares Urteil über die Datierung möglich ist. Im Kapitular zur Synode taucht überdies erstmalig der Name Aldebert auf, Clemens wird jedoch nicht erwähnt.

Aldebert und Clemens finden erneut in den Quellen zu einer Synode in Rom Erwähnung, die Papst Zacharias einberufen hatte, um sich mit den vermeintlichen Ketzern zu befassen. Der Text ist in einem Brief an Bonifatius, daher nicht in Form von Kanones, sondern eher in der Form eines Protokolls, [50] überliefert.

Die gesamtfränkische Synode von 745 und die Synode von 747 haben einen unklaren Status. Während die vorherrschende Forschungsmeinung die Konzile als stattgefunden betrachtet, [51] argumentiert Jarnut [52] schlüssig und nachvollziehbar, dass im Frankenreich in den Jahren 745 bis 747 keine Synode stattgefunden habe. Von den Synoden wird nur in den Anmerkungen der Briefe des Bonifatius berichtet. Im Falle der gesamt-fränkischen Synode berichtet der Priester Denehard als Bote Bonifatius vor dem römischen Konzil 745 von eben dieser Synode. [53]

Domine mi [Papst Zacharias], dum iuxta sancti apostolatus praeceptionem meus dominus Bonifatius episcopus famulus pietatis vestrae in provincia Francorum synodum aggregasset et repperisset illic falsos sacerdotes, hereticos et scismaticos, id est Aldebertum et Clementem, sacerdotio privans una cum principibus Francorum retrudi feci in custodiam. Illi autem non in paenitentie degunt, ut iudicatum est, sed e contrario adhuc populum seducent. [54]

Als Beleg zu der Synode von 747 wird der Bonifatius-Brief 78 [55] an den Erzbischof Cudberht von Canterbury gesehen. Unabhängig davon, ob die Synode stattgefunden hat oder nicht, hat . hätte sie keinen direkten Bezug zu Aldebert oder Clemens. Aufgrund des unklaren Status der Synoden wird im weiteren Verlauf nicht weiter mit der gesamtfränkischen Synode von 745 argumentiert oder gearbeitet.

4. Die überlieferten und vermuteten Quellen zu Aldebert und Clemens 

Die erste überlieferte Quelle, die Aldebert und Clemens nennt, ist bereits problematisch und wahrscheinlich eine Fälschung. [56] Es handelt sich hierbei um einen angeblichen Brief Papst Gregors II. oder III. Die zweite, leider verschollene und somit ebenfalls problematische Quelle, ist ein Brief von Bonifatius an den Papst Zacharias. Auf diesen Brief geht Zacharias in seinem Schreiben an Bonifatius vom 22. Juni 744 [57] mit den Worten ein:

Retulisti etiam nobis, karissime frater, quod duos pseudoprophetas ion eadem Francorum provintia repperisses, quos non pseudoprophetas, sed magis pseudochristianos appellare debemus. [...] [58]

Demnach ist ein Brief des Bonifatius vorangegangen, in dem er dem Papst von den Aktivitäten Aldeberts und Clemens berichtet. Da die Verurteilung des Häretikers Aldebert Bestandteil der Synode von Soissons war, ist anzunehmen, dass der Brief des Bonifatius vor eben diese Synode zu datieren ist. Bonifatius versicherte sich für gewöhnlich im Vorfeld beim Papst über die Richtigkeit seines Handelns. [59] Die dritte Quelle zum Wirken Aldeberts findet sich in den Kapiteln zwei und sechs des Kapitular Pippins zu der Synode von Soissons. [60] Auf die Synoden wird im folgenden Kapitel noch weiter eingegangen.

Als Nächstes tauchen die vermeintlichen Ketzer in einem Brief des Papstes Zacharias an Bonifatius auf. Dieser ist von Tangl auf den 22. Juni 744 datiert [61] und ist das Antwortschreiben auf einen vorangegangenen Brief von Bonifatius. Die Antwort des Papstes zeugt davon, dass Bonifatius ihn ausführlich über die Aktivitäten Aldeberts und Clemens‘ informiert hat. Die vom Papst wiederholten Anschuldigungen tauchen in ausführlicher Form auf der Synode in Rom vom 25. Oktober 745 [62] auf. Jeffrey B. Russel [63] gibt als Quelle für Aldebert und Clemens ebenfalls den Brief 58 [64] von Zacharias an Bonifatius an. Leider nennt er keine genaue Zeilenangabe oder ein Zitat der betreffenden Stelle. Es erscheint jedoch logisch, dass er nur den Satz:

Ubi nobis indicasti, quod et concilium adiuvante Deo et Carlomanno prebente consensu et contestante factum est et qualiter falsos sacerdotes, qui divinum non erant digni atrtrectare ministerium, a sacro munere suspendisti [...] [65]

meinen kann. Weder Aldebert noch Clemens werden in diesem Brief namentlich genannt. Die Stellen, in denen es um Simonie geht, betreffen den Papst und keinen der vermeintlichen Ketzer. Da es sich jedoch nicht um die Synode von Soissons handeln kann, auf der die falsos sacerdotes entfernt wurden, da diese nicht von Karlmann einberufen wurde und oben bereits die Berücksichtigung der angenommenen gesamtfränkischen Synode ausgeschlossen wurde, wird diese nicht als Quelle zu Aldebert und Clemens gewertet. Im Bereich des Möglichen liegt eine Verwechslung der Synode durch den Papst. Sowohl auf dem Concilium Germanicum als auch auf der Synode von Estinnes kam es zu allgemeinen, nicht auf bestimmte Personen zielenden Beschlüssen und zum Ausschluss von unzüchtigen Klerikern aus der Kirche. Deshalb würde der Satz des Papstes durchaus zutreffen, ohne auf Clemens oder Aldebert gemünzt zu sein. [66] Eine weitere Alternative wird von Jarnut vorgeschlagen, der für eine Einheit der drei Reformsynoden, Germanicum, Estinnes und Soissons, argumentiert. Somit wäre nicht eine einzelne konkrete Synode gemeint, auf der die falsos sacerdotes entfernt wurden, sondern eben die Einheit der Synoden als „das fränkische Concilium“. [67] Auf dieser Basis kann der Brief als Quelle zu Aldebert und Clemens gewertet werden, ohne das gesamtfränkische Konzil von 745 als gesichert zu betrachten. Nichtsdestotrotz wird der Bonifatius-Brief 58 in dieser Untersuchung nicht als direkte Quelle zu Aldebert und Clemens betrachtet.

Die chronologisch nächste Quelle ist von ähnlicher Natur. Auf der römischen Synode am 25. Oktober 745 berichtet Denehard, ein Bote Bonifatius, von einer Synode, die zwischen dem terminus a quo 15. Oktober 744 und dem terminus ante quem 5. Oktober 745 stattgefunden habe. Bonifatius habe diese Synode einberufen, um sich mit den beiden Ketzern zu befassen. [68] Hierbei handelt es sich um eine der oftmals herangezogenen Quellen zur Annahme des gesamtfränkischen Concilium des Jahres 745. Auch wenn eine Synode im Frankenreich zu diesem Zeitpunkt nicht unwahrscheinlich erscheint, so wird doch, wie oben ausgeführt, auf eine weitere Einbeziehung der beiden Synoden aufgrund des unklaren Status verzichtet.

Die zeitlich folgende Quelle ist nun wieder unumstritten und gesichert. Auf der römischen Synode von 745 wird ein Brief von Bonifatius vorgelesen. [69] Die nächste Quelle ist die Akte zur besagten römischen Synode von 745. Die Akte ist nicht als Konzilsbeschluss überliefert, sondern als eine Art Protokoll der Synode, und findet sich in einem Brief an Bonifatius. [70] Der Brief und die Akten der römischen Synode sind die ausführlichsten Quellen zu Aldebert und Clemens. Gleiches gilt für eine angebliche Autobiographie des Aldebert, die am zweiten Tag auf dem Concilium verlesen wurde und ebenfalls durch den Brief überliefert ist.

Die folgenden beiden Quellen sind ebenfalls eng mit dem römischen Concilium verbunden. Es ist ein Brief des Kardinaldiakons Gemmulus, der Bonifatius über die römische Synode unterrichtet [71] und ein Schreiben des Papstes, datiert auf den 31.10.745, welches ebenfalls – aber nicht vorrangig – die Beschlüsse der römischen Synode zum Inhalt hat. [72]

Die letzte Quelle vor den verschiedenen Vitae des Bonifatius ist ein Brief des Papstes Zacharias, datiert auf den 5. Januar 747, [73] also mehr als ein Jahr später als die letzte Quelle. Zacharias unterrichtete Bonifatius, dass, falls eine Synode zusammentreffe würde, Aldebert und Clemens dieser Synode vorgeführt und ihre Sache erneut geprüft werden solle. Falls diese bereit wären, von ihrem Irrglauben abzukehren, sollte Bonifatius zusammen mit den Fürsten entscheiden, wie weiter mit Aldebert und Clemens verfahren werden solle. Wären die beiden aber nicht einsichtig, sollten sie nach Rom geschickt werden. Ihr Fall würde vor dem apostolischen Stuhl erneut verhandelt und geprüft werden. Ob es jemals zu einer solchen Synode kam und wie diese entschied, ist nicht bekannt. Aldebert und Clemens tauchen erst wieder in den Vitae des Bonifatius auf. [74]

4.1 Auflistung der vermuteten und tatsächlichen Quellen 

Hier soll nun noch einmal ein Überblick über die Quellen zu Aldebert und Clemens gegeben werden. Zum einfacheren Gebrauch werden diese Quellen nummeriert und in der Folge lediglich mit der abkürzenden Nummer zitiert. Es wurde bereits dargelegt, dass einige Quellen aufgrund ihres unklaren Status‘ nicht in dieser Arbeit verwendet werden. Dies ist noch einmal in der dritten Spalte gekennzeichnet. Bei den Briefen, die in den Epistolae Bonifatii aufgeführt sind, ist in Klammern die Nummer des Briefes angegeben.

Quelle: 

Abgekürzt als: 

Wertung als Quelle in dieser Untersuchung 

Gesichert überliefert 

Brief Papst Gregors II. oder III. an Bonifatius 

Q 1 

Nein 

Nein 

Brief des Bonifatius an den Papst

Q 2 

Ja 

Nein 

Akten der Synode von Soissons 

Q 3 

Ja 

Ja,
in den Epistolae Bonifatii

Brief des Zacharias an Bonifatius (ep. 57) 

Q 4 

Ja 

Ja,
in den Epistolae Bonifatii

Brief des Zacharias an Bonifatius (ep. 58) 

Q 5 

Nein 

Ja,
in den Epistolae Bonifatii

Gesamt­fränkische Synode von 745 

Q 6 

Nein 

Non liquet 

Brief des Bonifatius, verlesen auf der Synode von Rom 745 

Q 7 

Ja 

Indirekt 

Akten der Synode von Rom 745 

Q 8 

Ja 

Ja,
in den Epistolae Bonifatii

Angebliche Auto­biographie des Aldebert 

Q 9 

Ja 

Ja,
in den Epistolae Bonifatii

Brief des Kardinal­diakons Gemmulus an Bonifatius (ep. 62) 

Q 10 

Ja 

Ja,
in den Epistolae Bonifatii

Brief des Zacharias an Bonifatius (ep. 60) 

Q 11 

Ja 

Ja,
in den Epistolae Bonifatii

Brief des Zacharias an Bonifatius (ep 77) 

Q 12 

Ja 

Ja,
in den Epistolae Bonifatii

Die verschieden Vitae des Bonifatius

Q Vitae

Nein 

Ja 

Die Capitula de invasoribus ecclesiarum und das Capitulum de invasorum monasteriorum

Q Würzburger 

Nein  

Non liquet 

Tabelle 1: Quellenauflistung 

 

4.2 Die Synoden 

Das Concilium Germanicum, die Synode von Estinnes, die Synode von Soissons sowie die angenommene gesamtfränkische Synode von 745 und die vermutete Synode von 747 werden auch als die Reformsynoden [75] des Bonifatius bezeichnet und gelten als sein bedeutendstes Werk.

Die strukturellen Reformen innerhalb der Fränkischen Landeskirche begannen sichtlich erst nach dem Tode Karl Martells. Obwohl dieser den Missionaren und Reformern durchaus wohl gesonnen war, konnte oder wollte er doch keine strukturellen Veränderungen in seiner Landeskirche durchführen. [76] Nach dem Tode Karl Martells begannen die Reformbemühungen unter Bonifatius' Einfluss im Frankenreich, zuerst unter Karlmann und später dann auch unter Pippin. Ohne die Zustimmung und Mitwirkung der Karolinger wäre die Reform nicht denkbar gewesen. Die Karolinger nutzten ihrerseits die Missions- und Reformbemühungen des Bonifatius geschickt für ihre politische Konsolidierung. [77]

Die Umformung der Fränkischen Landeskirche bedeutete letzten Endes, aus der „von den Interessen des grundbesitzenden Adels beherrschten Staatskirche eine romverbundene Landeskirche zu machen, die auf lange Sicht nichts anderes bedeutete als die Grundlegung des christlichen Europa“ [78].

Auf die Probleme der genauen Datierung des Concilium Germanicum und der Synode von Estinnes ist bereits hingewiesen worden. Da die genannten Synoden nur indirekten Bezug auf Aldebert und Clemens nehmen, werden beide nur kurz behandelt.

Obwohl durch das vom Hausmeier Karlmann verkündete Kapitular des Concilium Germanicum überliefert, [79] ist letztlich nicht gesichert, was auf den Synoden thematisiert wurde. Lediglich das, was seinen Weg ins Kapitular fand, ist überliefert. So bleibt es unsicher, wenn es zum Beispiel in Kapitel II des Concilium Germanicum heißt: Falsos presbiteros et adulteros vel fornicatores diaconos et clericos de pecuniis aecclesiarum abstulimus et degradavimus et poenitentiam coegimus, [80] wer denn diese sind, ob es sich hierbei nur um eine allgemeine Absichtserklärung handelt, auch wenn das gewählte Tempus einen abgeschlossenen Vorgang impliziert, und ob es Einzelfälle waren oder gar die Regel. Ob diese Entscheidungen ganz konkret im Hinblick auf bestimmte Personen gefällt worden sind, lässt sich ebenfalls nicht beantworten. Es ist durchaus denkbar, dass auch auf dem Concilium Germanicum oder der Synode von Estinnes Aldebert und Clemens angesprochen wurden und dass die Beschlüsse betreffend beispielsweise die falsos presbiteros auf diese gemünzt sind. Gesichert ist dies jedoch nicht.

Ein ähnliches Beispiel verdeutlicht dies: Nicht wenige Autoren und Historiker haben erhebliche Schlüsse aus den Namen im Protokoll des Concilium Germanicum gezogen. So ist beispielsweise bei Lutz von Padberg das „Fernbleiben“ Gewilibs von Mainz oder Milos von Trier vom Concilium Germanicum „als bewusster Widerstand zu werten“, [81] obwohl letztlich nicht belegt ist, wer wen eingeladen hatte, und daher auch nicht, wer der Einladung nicht Folge geleistet hat. [82]

Es ist zwar theoretisch möglich, dass die Fälle der beiden Häretiker auf den genannten Synoden besprochen oder vielleicht beide sogar schon abgesetzt und zur Buße genötigt worden sind, wie das oben angeführte Zitat impliziert, gesichert ist es aber nicht. 

Im Kapitular Pippins zur Synode von Soissons findet sich der Name Aldebert hingegen zweimal, Clemens allerdings ist auch hier nicht genannt. Bonifatius war auf der Synode von Soissons nicht zugegen. Grundsätzlich ist anzubringen, dass die Beschlüsse des Konzils von Soissons in weiten Teilen den Beschlüssen des Concilium Germanicum und der Synode von Estinnes teilweise bis in den Wortlaut entsprechen. Die Regelungen sind allerdings teilweise genauer und es wird auch auf Einzelfälle und Personen eingegangen. [83] Neben Aldebert wird auch die Einsetzung der Erzbischöfe Abel in Reims und Ardobert in Sens im Kapitular erwähnt. Die Stellen, an denen Aldebert genannt wird, lauten wie folgt:

C. 2: 

... et ut heresis amplius in populo non resurgat, sicut invenimus in Adlaberto heresim, quem publiciter una voce condempnaverunt XXIII episcopi et alii multi sacerdotis cum consensu principis et populi; ita condempnaverunt ipsum Adlabertum, ut amplius populus per falsos sacerdotes deceptus non pereat. [84]

Und c. 6: 

Similiter constituemus, ut illas criciculas quas Adlabertus per parrochia plantaverat, omnes igne consumantur. [85]

Daraus folgt allerdings lediglich, dass Aldebert von den Teilnehmern der Synode als Ketzer angesehen und zu den „falschen Priestern“ gezählt wurde sowie dass er Kreuze aufgestellt bzw. aufgepflanzt hatte.

Durch die Synode von Rom 745 werden die Vergehen des Aldebert konkretisiert und mit Inhalt gefüllt. Da sich diese Synode ausschließlich mit Aldebert und Clemens befasst, wird darauf verzichtet, den Text der gesamten Synode wiederzugeben. Der Text ist in einem Brief an Bonifatius [86] überliefert, daher ist der Text auch nicht in Form von Konzilsbeschlüssen, sondern eher in der Form eines Protokolls überliefert [87].

Entscheidend ist, dass das Konzil weder den Kläger Bonifatius noch die Beschuldigten Aldebert und Clemens anhört. Die Verhandlung basiert, soweit aus den Quellen ersichtlich, einzig auf den Briefen des Bonifatius und den Materialien, die er gesammelt hat. Hier gilt das Gleiche wie für die Briefe im folgenden Kapitel. Die Darstellungen stammen nicht von einem Unbeteiligten, sondern von einem direkt Betroffenen. Eine neutrale Wiedergabe konnte kaum gegeben sein. Auf der Synode werden vom Boten des Bonifatius, dem Priester Denehard, ein Brief Bonifatius sowie eine Lebensbeschreibung des Aldebert, angeblich von diesem selbst verfasst, und ein sogenannter Himmelsbrief aus dem Besitz des Aldebert vorgelegt und verlesen. Überliefert ist beides nur bruchstückhaft. So endet die Lebensbeschreibung im Brief 59 schon nach neun Zeilen mit „...“, [88] ohne dass die Erzählung auch nur bis zur Geburt Aldeberts fortgeschritten war. Die Geschichte des Himmelsbriefes schließt bereits nach 14 Zeilen mit den Worten: ...et cetera usque ad finem perlecta. [89] Die Leser erfahren nicht, wie der Brief in die Hände des Aldebert gekommen ist oder was der Inhalt des Briefes war. Eine ausführliche Besprechung des Briefes und der angeblichen Autobiographie Aldeberts findet sich bei Jeffrey B. Russel. Clemens nimmt im Protokoll der Synode nur einen vergleichsweise kleinen Platz ein. Im vorgelesenen Brief des Bonifatius sind es nur 16 [90] der 132 Zeilen [91] und im gesamten Protokoll lediglich neun weitere Zeilen. [92]

4.3 Die Briefe 

Letztlich sind alle Quellen zu Aldebert und Clemens mit Ausnahme der verschiedenen Bonifatius-Vitae durch die Epistolae Bonifatii überliefert. Diese Briefe stammen nicht von einem neutralen Beobachter. Verfasser war entweder ein direkt beteiligter Akteur, Bonifatius selbst oder aber Außenstehende, die sich vorrangig auf die Aussagen des Betroffenen stützen mussten wie Papst Zacharias und Kardinaldiakon Gemmulus. Eine objektive Beschreibung der Zustände und Gegebenheiten muss daher angezweifelt werden.

Grundsätzlich gilt, was Hoffmann über den mittelalterlichen Brief konstatiert hat. Der Bote war oftmals wichtiger als der Brief selber, da dem Boten die „Hauptsache“, also das eigentlich Wichtige, was nicht im Brief stand, oft mündlich anvertraut wurde. [93] Dies soll nun nicht zu weiteren Spekulationen führen, sondern in Erinnerung rufen, dass der Brief alleine nur einen Teil der Kommunikation darstellt. Des Weiteren müssen auch immer sowohl Empfänger als auch Absender Teil der Betrachtung sein. Etwaige causae scribendi sind bei einem Brief teilweise vielfältiger und tiefgründiger, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.

Zu den Briefen des Bonifatius lässt sich generell sagen, dass der Missionar oftmals allgemeine Missstände anprangerte, die auch in den Jahren vor und nach der Zeit des Bonifatius immer wieder thematisiert wurden. [94] Die Disziplinierung des Klerus zum einen und die Regelungen der Eigentumsverhältnisse der Kirche zum anderen, wurden immer in den Briefen und auf den Synoden thematisiert. In den vor 745 entstandenen Briefen erscheint Bonifatius sehr zurückhaltend, was die konkrete Nennung von Namen etwaiger Sünder oder Widersacher anbelangt. Dies kann als ein Hinweis auf die etwaig geringere Macht des Angelsachsen gegenüber seinen Widersachern angesehen werden. [95]

Für Bonifatius geht es in seinen Briefen nicht nur um einen reinen Informationsaustausch. Für den Angelsachsen ist es vielmehr von Bedeutung, „Zeugnis über die Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen ab[zu]legen, seinen Auftrag zu erfüllen.“ [96] Daher, aber auch im Hinblick auf das eigene Seelenheil, [97] ist es für Bonifatius und sein Umfeld wichtig, nichts, was beanstandet werden könnte, nicht auch zu beanstanden. Es galt als besser, zu viel angemahnt zu haben als zu wenig. [98] Das Motiv der falschen Priester und lasterhaften Bischöfe taucht insgesamt 19 Mal in den Briefen des Bonifatius auf. [99]

Warum dies so ist, wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass Bonifatius in seinem Selbstverständnis in erster Linie Missionar war. Dies zeigt wohl besonders seine letzte Missionsreise nach Friesland 754. [100] Jedoch war der Angelsachse weit davon entfernt, der erste Missionar im Frankenreich zu sein: Die Könige waren seit langem getauft und es gab bereits eine Fränkische Landeskirche sowie Bischöfe und Bistümer. Für den Hausmeier Karl Martell war Bonifatius nur einer von vielen ausländischen Missionaren. Bonifatius war ein Außenseiter ohne Hausmacht und um sich in der bestehenden Struktur der Landeskirche zu behaupten, war der Angelsachse gezwungen, sich als Vertreter einer strengeren kirchlichen und religiösen Auffassung zu behaupten. [101] Denn: „Der Missionar ist immer ein Eindringling in eine Gesellschaft, die ihre eigene Wirklichkeit als Normalität betrachtet.“ [102] Besonders wenn der Missionar hierbei auf Christen traf, war es für sein Selbstverständnis wichtig, dass er die Norm verkörpert und alle anderen in seinem Sinne nur „eine Travestie der richtigen Ordnung sind.“ [103] Mehr noch, Bonifatius war nicht nur Missionar, vielmehr hatten die Reformsynoden letztlich das Ziel, aus einer vom Adel beherrschten Staatskirche eine romverbundene Landeskirche zu machen. [104] Bonifatius stützte sich dabei besonders auf die „Insignien seiner Legitimität“ [105]: Ein Privileg des maior domus Karl Martell, die Missionsvollmacht des Papstes Gregor II. und den Heiligennamen, den der Papst ihm verliehen hatte. Im Gegensatz zu Bonifatius benutzte der Missionar Willibrod, dem Bonifatius in Friesland begegnete, den ihm vom Papst verliehenen Heiligennamen Clemens nur äußerst selten. [106] Immer wieder suchte Bonifatius Rückhalt beim Papst, fragte nach dem richtigen Verhalten und rang nach Bestätigung seines Tuns. Dies zeigen die vielen Briefe an den Papst, in denen der Angelsachse Rat in Glaubens- und Verhaltensfragen sucht. [107]

Bonifatius litt sogar persönlich darunter, wenn er direkten Kontakt mit Bischöfen und Klerikern, die nicht seinem Standard entsprachen, haben musste. [108] Papst Gregor II. ermahnte Bonifatius beispielsweise 726 hinsichtlich Bischöfen und Klerikern, die in Laster verstrickt waren: Verumtamen conlocutionem et mensam communem cum eis agere non recuses. [109]

Bonifatius nutzte seine Briefe also, um sich und seinem Umfeld immer wieder seine Andersartigkeit vor Augen zu führen. Er betonte zur Rechtfertigung seiner Existenz und Tätigkeit besonders seine strenge kirchliche und religiöse Auffassung immer wieder. Nach Reuter folgt daraus: 

„Seine Briefe unter solchen Umständen als objektive Zustandsbeschreibungen zu lesen, hieße, ihre an ihrem Entstehungshorizont sichtbaren, moralischen und rhetorischen Strategien zu ignorieren.“ [110]

Aldebert und Clemens tauchen in den Briefen, die Bonifatius selbst verfasste, zweimal, [111] in den Briefen von Papst Zacharias viermal [112] und einmal im Brief des Kardinaldiakon Gemmulus [113] auf. [114] Der Brief des Gemmulus gibt lediglich in knappen Worten wieder, dass eine Synode getagt und Aldebert und Clemens verurteilt hat. [115] Die Quelle Vier, der Brief 57 von Zacharias an Bonifatius, schildert, was die Synode von Rom ausführlicher darlegen wird und ist ein Antwortschreiben auf den nicht überlieferten Bonifatiusbrief, Quelle Zwei. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Papst die Formulierungen des Bonifatius aufgriff und wiederholte. [116] Der Brief 60 des Zacharias an Bonifatius gibt, gleich dem Brief des Gemmulus, eine kurze Inhaltsangabe der Synode [117] mit dem Hinweis, der Papst habe eine Abschrift des Verfahrens an Bonifatius geschickt. [118]

Der Brief 77 des Zacharias aus dem Jahre 747 schließlich informierte Bonifatius, dass im Falle einer Synode im selben Jahr Aldebert, Clemens und der nur hier genannte Godalsacius erneut angehört und ihre Sache nochmals sorgfältig geprüft würde. Sollten diese immer noch vom Pfad der Wahrheit abweichen, ihre Unschuld beteuern und in Hochmut verharren, dann sollten sie nach Rom geschickt werden, damit der Papst dort noch ein weiteres Mal eine erneute Prüfung der Angelegenheit vornehmen könne. [119]

Inhaltlich interessant zum Thema Aldebert und Clemens sind also nur der Brief 59 sowie der nicht überlieferte Brief des Bonifatius, der sich in den Worten des Briefes 57 widergespiegelt. Der Brief 77 bietet keine Informationen über die Vergehen der Häretiker, allerdings finden sich Hinweise auf den Verlauf des Verfahrens beziehungsweise die Umsetzung der Urteile. 

5. Aldebert und Clemens 

Der Brief 57 von Papst Zacharias an Bonifatius ist die erste Quelle, die Angaben zu den Taten Aldeberts und Clemens macht. Keiner der beiden wird namentlich genannt. Die Beschreibungen der Vergehen, die auf der Synode in Rom 745 noch weiter konkretisiert werden, machen aber deutlich, dass es sich bei den beiden Pseudopropheten, wie Bonifatius sie wohl in seinem Schreiben an den Papst bezeichnete, um Aldebert und Clemens handelt. 

Allgemein geht aus dem Schreiben des Zacharias hervor, dass das Handlungsgebiet der beiden die Kirchenprovinz der Franken [120] sei und er die „Pseudopropheten“ lieber „Pseudochristen“ nennen möchte. [121] Am Ende informiert der Brief über die gerechte Verurteilung durch Bonifatius. [122]

Aldebert wird vom Papst als zweiter Simon bezeichnet, der sich das Priesteramt angemaßt habe. [123] Er führe ein üppiges Leben, [124] verführe das Volk durch nichtige Predigten und ziehe dadurch das Volk weg von der Kirche Gottes und dem Christengesetz. [125] Weiter habe er Kreuze und Bethäuschen errichtet und dahin locke er das Volk weg von den Kirchen. Der Papst spricht von betrügerischen Wundertaten, die Aldebert vollbracht haben soll. [126] Er ließe sich mit Heiligkeit anreden und weihe Kirchen. [127] Darüber hinaus behaupte er, die Namen der Engel zu kennen. [128]

Aldebert scheint also Priester gewesen zu sein oder zumindest maßte er sich dies an. Er hatte anscheinend großen Erfolg beim Volk und war finanziell in der Lage, Bethäuschen und Kreuze zu errichten und ein, wie auch immer geartetes, üppiges Leben zu führen. Des Weiteren scheint es, als ob Aldebert auch einen gewissen Rückhalt bei etwaigen Adeligen hatte, da er Kirchen geweiht habe. 

Clemens hingegen, so der Papst, halte sich eine Konkubine und habe zwei Söhne. [129] Er maße sich ebenfalls die Priesterwürde an und behaupte, dies sei nach dem Alten Testament durchaus vereinbar. [130] Er predige, dass ein Bruder die Frau seines verstorbenen Bruders heiraten dürfe [131] und dass Christus bei seiner Rückkehr aus der Hölle keinen zurückgelassen habe. [132]

Die Abschrift des Verfahrens gegen Aldebert und Clemens, die als Brief 59 in den Epistolae Bonifatii erhalten ist, füllt die Anklagen mit mehr Inhalt. Vom Himmelsbrief und der angeblichen Autobiographie des Aldebert wird jedoch jeweils nur der Anfang in der Abschrift festgehalten. Wie diese in den Besitz des Bonifatius oder vorher in den Besitz Aldeberts gelangte beziehungsweise wer der Verfasser der Vita des Aldeberts ist, erfahren wir nicht. Russel bewertet diese Dokumente als Beleg dafür, dass es sich bei Aldebert eher um einen Verrückten als einen Scharlatan gehandelt habe. [133] Bevor der Brief des Bonifatius verlesen wurde, stellte Denehard noch einmal fest, dass Bonifatius mit den Fürsten der Franken die beiden falschen Priester Aldebert und Clemens ihres Amtes enthoben und in Haft gesetzt habe. [134] Im folgenden Satz schreibt er jedoch: Liili autem non in paenitentia degunt, ut iudicatum est, sed e contrario adhuc populum seducent. [135] Im Brief greift Bonifatius die Anschuldigungen des Briefes 58 wieder auf und fügt dem hinzu, die beiden Irrlehrer seien allgemein bekannt und lästeren Gott und dem katholischen Glauben. [136] Aldebert sei gallischer Herkunft, Clemens ein Schotte [137] und specie erroris diversi, sed pondere peccatorum conpares. [138] Bonifatius bat den Papst, die beiden Irrlehrer durch ein Machtwort in Haft zu bringen. [139] Die zweimal vorher angebrachte Inhaftierung der beiden Häretiker erscheint daher zweifelhaft. Wenn Bonifatius jedoch fortfährt, dass das Volk klage, er habe dem Volk mit Aldebert einen heiligen Apostel, Beschützer und Fürsprecher weggenommen, [140] so mutet es an, als ob Aldebert in irgendeiner Form seinen Anhängern entzogen wurde. Aldebert, führt Bonifatius weiter an, behaupte, in Besitz von Reliquien einer noch unbekannten Heiligkeit zu sein, die ihm ein Engel überbracht habe. [141] Mit Hilfe der Reliquie würde ihm, Aldebert, jeder Wunsch erfüllt. Daher folgen diesem nun viele Menschen, besonders Frauenzimmer und Bauern, die Aldebert für einen heiligen Mann halten, viele Wunder getan habe. [142] Ferner hätte Aldebert unwissende Bischöfe gekauft, die ihn zum Bischof weihten, [143] daraufhin sah er sich mit den Aposteln gleichgestellt. Bonifatius wiederholt, dass Aldebert Kirchen geweiht habe, allerdings in seinem eigenem Namen. [144] Seine Gebetsversammlungen seien immer sehr gut besucht gewesen. Ganze Massen von Volk verließen die anderen Bischöfe [145] und schlössen sich Aldebert an, der bereits wie ein Heiliger verehrt werde. Die größte Sünde des Aldebert bestehe aber darin, dass er die Beichte ablehne, da Aldebert bereits alle Sünden kenne. [146]

Aldebert schien also sehr beliebt zu sein beim Volk und hatte großen Zulauf. Ob sich das nur auf das einfache Volk bezog, ist unklar. Beispielsweise deuten die Kirchenweihen darauf hin, dass er auch beim Adel eine gewisse Beliebtheit besaß. Was die weiteren Vorwürfe angeht, so ist es schwer, ohne weitere Quellen zwischen den Dramatisierungen des Bonifatius und den tatsächlichen Taten des Aldeberts zu unterscheiden. Die Bischofsweihe Aldeberts ist glaubhaft. Bonifatius hätte sonst keinen Bedarf gehabt, den einfachen Priester, wie es noch im vorherigen Brief hieß, in den Bischofsstand zu erheben. Was den Vorwurf der Simonie angeht, sei angemerkt, dass Bonifatius selbst den Papst schon der Simonie beschuldigt hatte. [147]

Es ist durchaus vorstellbar, dass die vermeintlich große Beliebtheit des Aldebert herangezogen wurde, um das Interesse an diesem Fall zu rechtfertigen. Außerhalb der hier genannten Quellen findet sich nichts zu einem, von Bonifatius fast schon zum Volksheiligen stilisierten, Aldebert. So bleibt letztlich lediglich als gesichert, dass Aldebert von der Meinung des Bonifatius abwich. Was die Lehre des Aldebert ausgemacht hat, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Es ist sicherlich nicht ausgeschlossen, dass er die Beichte abgelehnte. Vielleicht war es nur das, was ihm den Zorn des Bonifatius einbrachte oder es war seine große Beliebtheit. Sicher feststellen lässt sich dies jedoch nicht. 

Zu Clemens lieferten der vorgelesene Brief und die Synode keine weiteren Angaben: Auch er wird nun als Bischof bezeichnet und seine zwei Söhne sollen ihm als Bischof geboren sein. [148] Zudem solle er nicht nur die Satzungen der Kirche, sondern auch die Schriften der Heiligen Hieronymus, Augustinus und Gregorius ablehnen. [149] Ansonsten wiederholen sich die Anschuldigungen aus dem Brief 58. Ergänzend ist anzumerken, dass der Papst Karlmann auftragen sollte, Clemens in Gewahrsam zu nehmen. Das steht nicht nur im Gegensatz zur Behauptung, Bonifatius habe die beiden Ketzer bereits in Haft nehmen lassen, sondern gibt auch einen Hinweis auf das Wirkungsgebiet von Clemens, nämlich den Reichsteil Karlmanns. Da Aldeberts Fall hingegen auf der Synode von Soissons behandelt wurde, kann auf den Reichsteil Pippins als dessen Einflussgebiet geschlossen werden.

Die Römische Synode von 745 forderte schließlich die Enthebung Clemens von seinem Priesteramt und belegte dessen Anhänger mit dem Bann. [150] Aldebert hingegen wurde milder verurteilt: Er wurde zwar aus dem Priesteramt enthoben, erhielt jedoch die Möglichkeit, Buße zu tun und sich von seinen Irrlehren abzukehren. Erst wenn er sich nicht von seinen Lehren distanzieren würde, sollte der Bann auf ihn und seine Anhänger fallen. [151]

Ob und wie diese Urteile vollstreckt wurden, ist aus den Quellen nicht ersichtlich. Lediglich ein Brief Zacharias an Bonifatius aus dem Jahre 747 gibt einen Hinweis darauf, dass sich Aldebert und Clemens noch in Freiheit befanden und ihre Lehre weiter verbreiteten. Der Papst wies Bonifatius an, dass, wenn eine Synode zusammentreffen würde, sich diese auch mit den gotteslästerlichen und halsstarrigen ehemaligen Bischöfen Aldebert, Clemens und dem nur hier genannten Godalsacius befassen solle. Waren diese immer noch uneinsichtig, sollte Bonifatius diese nach Rom schicken, damit der Papst den Fall eingehend prüfen könne. [152]

Danach verschwinden sowohl Aldebert und Clemens wieder aus den Quellen, in denen sie auch vor den Briefen des Bonifatius nicht aufgetaucht sind. Aufgrund dieser sehr einseitigen Quellenlage ist es schwer, ein Urteil über Aldebert und Clemens zu fällen. 

6. Abschließende Bemerkungen 

Timothy Reuter konstatiert im Zuge einer zu Aldebert und Clemens nicht unähnlichen Quellenlage am Ende seiner Betrachtungen zu Kirchenreform und Kirchenpolitik im Zeitalter Karl Martells: 

„Methodisch gilt, dass die Möglichkeiten sicheren Wissens in diesem Bereich begrenzter sind als häufig angenommen worden ist, und dass der Versuch, fehlende Quellen durch das Schema 'Reformfreundlichkeit/Reformfeindlichkeit' zu ersetzen oder zu ergänzen, Gefahr läuft, nur sich selbst durch Zirkelschluss zu bestätigen.“ [153]

Wenn das Begriffspaar „Reformfreundlichkeit/Reformfeindlichkeit“ gegen „herrschende römische Lehrmeinung/abweichende Lehrmeinung“ ausgetauscht würde, gelte das Fazit Reuters auch für den Themenbereich Aldebert und Clemens, wie diese Untersuchung versucht hat zu zeigen. Oftmals ist bei dem Versuch der Deutung Aldeberts und Clemens mehr in die Betrachtung hinein geflossen, als die Quellen tatsächlich hergeben. Besonders wenn der aus den Briefen erkennbare Charakter des Bonifatius, der „seiner Umwelt zu Zeiten wohl eher als ein eifernder Rebell erscheinen mochte als die von ihm bekämpften Häretiker Aldebert und Clemens“ [154] und seine Situation im Frankenreich hinzugezogen wird.

Ob und inwieweit das Beispiel Aldebert und Clemens als Beleg für den eingeschränkten Handlungsspielraum des Papstes und Bonifatius gelten kann, lässt sich anhand der Quellenlage nicht bestimmt wiedergeben. Offensichtlich bedeuten der Brief 77 und die wiederholten Verurteilungen der beiden Häretiker, dass Pippin beziehungsweise Karlmann die Inhaftierung Aldeberts und Clemens sowie die Vollstreckung des Urteils des Papstes nicht durchsetzen konnte oder wollte. Warum oder ob dem tatsächlich so war, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Auch der Papst hebt durch diesen Brief und den Vorschlag einer erneuten Anhörung Aldeberts und Clemens das Urteil der römischen Synode auf oder schränkt es zumindest stark ein. Auch hierfür sind keine Gründe bekannt oder erkennbar. Es ist auch unklar, ob Bonifatius, wie er selbst schrieb, einen der beiden oder beide Häretiker bereits einmal in Haft gesetzt hatte. Nach dem Brief 77 verschwinden die beiden Häretiker wieder aus den Quellen. 

Abschließend lässt sich mit den Worten Albert Werners von 1898 festhalten: „Über A[ldebert]s Persönlichkeit und Schuld sind die Ansichten sehr verschieden. Die meisten glauben der Darstellung des Bonifatius.“ [155] Dies galt für die Autoren vor 1898 und die auf ihnen aufbauenden Autoren umso mehr.

7. Quellen- und Literaturverzeichnis

7.1 Quellenverzeichnis 

Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen 777-1313, Bd. 1: Die Urkunden des Karolingischen Zeitalters 777-900, ed. Roger Wilmans, Münster 1867

MGH Conc. 2.1, ed. Albert Werminghoff, Hannover/Leipzig 1906

S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ed. Michael Tangl, Berlin 1916 (= MGH Epp. sel. 1)

Vitae sancti Bonifatii archiepiscopi Moguntini, ed. Wilhelm Levison, Hannover/Leipzig 1905 (=MGH SS rer. Germ. [57])

7.2 Literaturverzeichnis 

Borst, Arno: Lebensformen im Mittelalter, Berlin/Frankfurt a.M./Wien 1973

Dickel, Horst: Art. Lullus, in: BBKL 5 (1993), Sp. 420-423

Flaskamp, Franz: Der Bonifatiusbrief von Herford – Ein angebliches Zeugnis zur Sachsenmission, in: Archiv für Kulturgeschichte 44 (1962), S. 315-334

Glatthaar, Michael: Bonifatius und das Sakrileg – Zur politischen Dimension eines Rechtsbegriffs, Frankfurt a.M. u.a. 2004

Haarländer, Stephanie: Welcher Bonifatius soll es sein? Bemerkungen zu den Vitae Bonifatii, in: Franz J. Felten/Jörg Jarnut/Lutz E. von Padberg (Hrsg.): Bonifatius – Leben und Nachwirken. Die Gestaltung des christlichen Europa im Frühmittelalter, Mainz 2007, S. 353-361

Hartmann, Wilfried: Die Synoden der Karolingerzeit im Frankenreich und in Italien, Paderborn u.a. 1989 (Konziliengeschichte, Reihe A: Darstellungen [7])

Herbers, Klaus/Jiroušková, Lenka/Vogel, Bernard: Zur Einführung, in: Dies. (Hrsg.): Mirakelberichte des frühen und hohen Mittelalters, Darmstadt 2005, S. 1-28

Hoffmann, Hartmut: Zur mittelalterlichen Brieftechnik, in: Konrad Repgen/Stephan Skalweit (Hrsg.): Spiegel der Geschichte. Festgabe für Max Braubach zum 10. April 1964, Münster 1964, S. 141-170

Jarnut, Jörg: Bonifatius und die fränkischen Reformkonzilien (743-748), in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abtlg. 65 (1979), S. 1-26

Laux, John: Two Early Medieval Heretics: An Episode in the Life of St. Boniface, in: Catholic Historical Review 21 (1935/36), S. 190-195

Nonn, Ulrich: Castitas et vitae et fidei et doctrinae – Bonifatius und die Reformkonzilien, in: Franz J. Felten u.a. (Hrsg.): Bonifatius – Leben und Nachwirken. Die Gestaltung des christlichen Europa im Frühmittelalter, Mainz 2007, S. 271-279

Nürnberger, August: Ueber die Würzburger Handschrift der irischen Canonensammlung, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 60 (1888), S. 3-84

Padberg, Lutz von: Bonifatius – Missionar und Reformer, München 2003

Ders.: Grundzüge der Missionstheologie des Bonifatius, in: Ders./Franz J. Felten, Jörg Jarnut (Hrsg.): Bonifatius – Leben und Nachwirken. Die Gestaltung des christlichen Europa im Frühmittelalter, Mainz 2007, S. 161-191

Ders.: Heilige und Familie. Studien zur Bedeutung familiengebundener Aspekte in den Viten des Verwandten- und Schülerkreises um Willibrord, Bonifatius und Liudger, Mainz 1997

Rau, Reinhold: Briefe des Bonifatius. Willibalds Leben des Bonifatius. Nebst einigen zeitgenössischen Dokumenten, Darmstadt 1968

Reuter, Timothy: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“ im Zeitalter Karl Martells: Begriffe und Wirklichkeit, in: Jörg Jarnut u.a. (Hrsg.): Karl Martell in seiner Zeit, Sigmaringen 1994 (= Beihefte zur Francia 37), S. 35-61

Russel, James C.: The Germanization of Early Medieval Christianity. A Sociohistorical Approach to Religious Transformation, New York/Oxford 1996

Russel, Jeffrey B.: Saint Boniface and the Eccentrics, in: Church History 33.3 (1964), S. 235-247

Schieffer, Theodor: Winfrid-Bonifatius und die christliche Grundlegung Europas, Freiburg 1954

Trautwein, Dieter: Heil von der Insel. Bonifatius und die Iroschotten neu gesehen – Revision eines Vorurteils, Konstanz 1993

Werner, Albert: Art. Aldebert, in: RE 1 (31896), S. 324f.

Zeddies, Nicole: Bonifatius und zwei nützliche Rebellen: Die Häretiker Aldebert und Clemens, in: Marie Rheres Fögen (Hrsg.): Ordnung und Aufruhr im Mittelalter. Historische und juristische Studien zur Rebellion, Frankfurt a.M. 1995, S. 217-263

Leicht veränd. Abdr. aus Perspektivräume. Historische Zeitschrift aus studentischer Hand Jg. 1 (2010), H. 2, S. 6-31, http://www.perspektivraeume.uni-hannover.de.

Anmerkungen

  • [1]

    Lutz von Padberg: Bonifatius – Missionar und Reformer, München 2003, S. 65.

  • [2]

    Ebd. 

  • [3]

    Ebd., S. 97. 

  • [4]

    Ebd., S. 96. 

  • [5]

    Arno Borst: Lebensformen im Mittelalter, Berlin/Frankfurt a.M./Wien 1973.

  • [6]

    Ebd., S. 515. 

  • [7]

    Ebd., S. 516. 

  • [8]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ed. Michael Tangl, Berlin 1916 (= MGH Epp. sel. 1).

  • [9]

    John Laux: Two Early Medieval Heretics: An Episode in the Life of St. Boniface, in: Catholic Historical Review 21 (1935/36), S. 190-195.

  • [10]

    Jeffrey B. Russel: Saint Boniface and the Eccentrics, in: Church History 33.3 (1964), S. 235-247.

  • [11]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae. 

  • [12]

    Die Begriffe concilium, Synode und Konzil werden in dieser Arbeit synonym verwendet, da in dem zu bearbeitenden Zeitraum keine klare Trennung der Begrifflichkeiten vorliegt; vgl. hierfür auch Nicole Zeddies: Bonifatius und zwei nützliche Rebellen: Die Häretiker Aldebert und Clemens, in: Marie Rheres Fögen (Hrsg.): Ordnung und Aufruhr im Mittelalter. Historische und juristische Studien zur Rebellion, Frankfurt a.M. 1995, S. 217-263, hier S. 258.

  • [13]

    Concilium in Austrasia habitum q.d. Germanicum a. 742, ed. Albert Werminghoff, in: Ders. (Hrsg.): MGH Conc. 2.1, Hannover/Leipzig 1906, S. 1-4.

  • [14]

    Klaus Herbers/Lenka Jiroušková/Bernard Vogel: Zur Einführung, in: Dies. (Hrsg.): Mirakelberichte des frühen und hohen Mittelalters, Darmstadt 2005, S. 1-28, hier S. 1.

  • [15]

    Lutz von Padberg: Heilige und Familie. Studien zur Bedeutung familiengebundener Aspekte in den Viten des Verwandten- und Schülerkreises um Willibrord, Bonifatius und Liudger, Mainz 1997, S. 41-47.

  • [16]

    Stephanie Haarländer: Welcher Bonifatius soll es sein? Bemerkungen zu den Vitae Bonifatii, in: Franz J. Felten/Jörg Jarnut/Lutz von Padberg (Hrsg.): Bonifatius – Leben und Nachwirken. Die Gestaltung des christlichen Europa im Frühmittelalter, Mainz 2007, S. 353-361.

  • [17]

    Vitae sancti Bonifatii archiepiscopi Moguntini, ed. Wilhelm Levison, Hannover/Leipzig 1905 (= MGH SS rer. Germ. [57]), S. VII–LXXXV.

  • [18]

    Zu Lul siehe auch Horst Dickel: Art. Lullus, in: BBKL 5 (1993), Sp. 420-423 mit weiterführenden Literaturangaben.

  • [19]

    Reinhold Rau: Briefe des Bonifatius. Willibalds Leben des Bonifatius. Nebst einigen zeitgenössischen Dokumenten, Darmstadt 1968, S. 9.

  • [20]

    Theodor Schieffer: Winfrid-Bonifatius und die christliche Grundlegung Europas, Freiburg 1954, S. 175.

  • [21]

    Verschiedentlich liest man sogar von einer möglichen Verwandtschaft zwischen Lul und Bonifatius, die jedoch nicht näher belegt wird; siehe z.B. Padberg: Bonifatius, S. 56.

  • [22]

    Schieffer: Winfrid-Bonifatius, S. 268.

  • [23]

    Ebd., S. 282. 

  • [24]

    Padberg: Bonifatius, S. 18.

  • [25]

    Vitae sancti Bonifatii archiepiscopi Moguntini, S. 1-58. 

  • [26]

    Rau: Briefe des Bonifatius, S. 9.

  • [27]

    Ebd. 

  • [28]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, S. XXXVII-XXXVIX. 

  • [29]

    Rau: Briefe des Bonifatius, S. 15.

  • [30]

    Vgl. Vitae sancti Bonifatii archiepiscopi Moguntini, S. 111-217. 

  • [31]

    Vgl. S. Bonifatii et Lulli Epistolae, S. XXIX. 

  • [32]

    Rau: Briefe des Bonifatius, S. 16-20.

  • [33]

    Ebd., S. 21. 

  • [34]

    Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen 777-1313, Bd. 1: Die Urkunden des Karolingischen Zeitalters 777-900, ed. Roger Wilmans, Münster 1867

  • [35]

    Franz Flaskamp: Der Bonifatiusbrief von Herford – Ein angebliches Zeugnis zur Sachsenmission, in: Archiv für Kulturgeschichte 44 (1962), S. 315-334.

  • [36]

    August Nürnberger: Ueber die Würzburger Handschrift der irischen Canonensammlung, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 60 (1888), S. 3-84, hier S. 33.

  • [37]

    Michael Glatthaar: Bonifatius und das Sakrileg – Zur politischen Dimension eines Rechtsbegriffs, Frankfurt a.M. u.a. 2004, S. 83-84 mit weiterführenden Literaturhinweisen.

  • [38]

    Concilium in Austrasia habitum q.d. Germanicum a. 742. 

  • [39]

    Concilium Liftinense a. 743, ed. Albert Werminghoff, in: Ders. (Hrsg.): MGH Conc. 2.1, Hannover/Leipzig 1906, S. 5-7.

  • [40]

    Concilium Suessionense a. 744, ebd., S. 33-36. 

  • [41]

    Concilium Romanum a. 745, ebd., S. 37-44. 

  • [42]

    Concilium in Francia habitum a. 747, S. 45-50. 

  • [43]

    Nur Aldebert, c. 2 u. 6. 

  • [44]

    Aufgrund des indirekten Zusammenhanges sei diese Synode nur der Vollständigkeit halber erwähnt. 

  • [45]

    Ulrich Nonn: Castitas et vitae et fidei et doctrinae – Bonifatius und die Reformkonzilien, in: Franz J. Felten u.a. (Hrsg.): Bonifatius – Leben und Nachwirken. Die Gestaltung des christlichen Europa im Frühmittelalter, Mainz 2007, S. 271-279, hier S. 272.

  • [46]

    Ausführliche Literaturhinweise zur Datierung des Concilium Germanicum finden sich u.a. bei Wilfried Hartmann: Die Synoden der Karolingerzeit im Frankenreich und in Italien, Paderborn u.a. 1989 (Konziliengeschichte, Reihe A: Darstellungen [7]), S. 51 mit Anm. 14, sowie bei Nonn: Castitas et vitae et fidei et doctrinae, S. 272 mit Anm. 9.

  • [47]

    Hartmann: Die Synoden der Karolingerzeit, S. 53-54.

  • [48]

    Für weitere Literaturhinweise siehe ebd., S. 54 Anmerkung 22. 

  • [49]

    Ebd., S. 54. 

  • [50]

    Concilium Romanum a. 745. 

  • [51]

    Vgl. z.B. Schieffer: Winfrid-Bonifatius, S. 229; ausführlicher Russel: Saint Boniface, Anhang S. 246, Pkt. 5.

  • [52]

    Jörg Jarnut: Bonifatius und die fränkischen Reformkonzilien (743-748), in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abtlg. 65 (1979), S. 1-26.

  • [53]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 59, S. 109-120. 

  • [54]

    Ebd. 

  • [55]

    Ebd., ep. 78, S. 161-170. 

  • [56]

    Siehe oben. 

  • [57]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 57, S. 102-105, hier S. 104. 

  • [58]

    Ebd. 

  • [59]

    Lutz von Padberg: Grundzüge der Missionstheologie des Bonifatius, in: Ders./Franz J. Felten, Jörg Jarnut (Hrsg.): Bonifatius – Leben und Nachwirken. Die Gestaltung des christlichen Europa im Frühmittelalter, Mainz 2007, S. 161-191, hier S. 187f.

  • [60]

    Concilium Suessionense a. 744, S. 33. 

  • [61]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 57, S. 104. 

  • [62]

    Der Einfachheit halber wird diese Synode im folgenden als römische Synode 745 bezeichnet. 

  • [63]

    Russel: Saint Boniface, S. 246, Pkt. 4b.

  • [64]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 58, S. 105-108. 

  • [65]

    Ebd., S. 106. 

  • [66]

    Hartmann: Synoden der Karolingerzeit, S. 54.

  • [67]

    Jarnut: Bonfatius, S. 2.

  • [68]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 59, S. 109-120. 

  • [69]

    Ebd., S. 111. 

  • [70]

    Ebd., S. 109-120. 

  • [71]

    Ebd., ep. 62, S. 127-132. 

  • [72]

    Ebd., ep. 60, S. 120-125. 

  • [73]

    Ebd., ep. 77, S. 159-161. 

  • [74]

    Zu der Würzburger Handschrift siehe oben. 

  • [75]

    Es gilt zu beachten, dass Reform hier nur ein Hilfsbegriff ist und nicht in der heutigen Deutung des Begriffes verstanden werden darf und dass es „Reform als ein von allen Beteiligten verstandenes Programm nicht gegeben hat“, Zit. Timothy Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“ im Zeitalter Karl Martells: Begriffe und Wirklichkeit, in: Jörg Jarnut u.a. (Hrsg.): Karl Martell in seiner Zeit, Sigmaringen 1994 (= Beihefte zur Francia 37), S. 35-61, hier S. 51; zum Reformbegriff der Reform siehe ebd.; da die Reformen oder Reformbemühungen aber nicht essenzieller Bestandteil dieser Untersuchung sind, wird der Begriff der Reform wie in der Literatur allgemein üblich verwendet.

  • [76]

    Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“, S. 35.

  • [77]

    James C. Russel: The Germanization of Early Medieval Christianity. A Sociohistorical Approach to Religious Transformation, New York/Oxford 1996, S. 192.

  • [78]

    Padberg: Bonifatius, S. 65.

  • [79]

    Concilium in Austrasia habitum q. d. Germanicum a. 742. 

  • [80]

    Ebd., S. 3. 

  • [81]

    Padberg: Bonifatius, S. 66.

  • [82]

    Zeddies: Bonifatius und zwei nützliche Rebellen, S. 231; Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“, S. 49 mit weiterführender Literatur in Anm. 67.

  • [83]

    Nonn: Castitas et vitae et fidei et doctrinae, S. 278.

  • [84]

    Concilium Suessionense a. 744, S. 34. 

  • [85]

    Ebd. 

  • [86]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 59. 

  • [87]

    Concilium Romanum a. 745. 

  • [88]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 59, S. 114. 

  • [89]

    Ebd., S. 114f. 

  • [90]

    Ebd., S. 112, Z. 13-29. 

  • [91]

    Ebd., S. 110, Z. 2 - S. 112, Z. 31. 

  • [92]

    Ebd., S. 118, Z. 14-22. 

  • [93]

    Hartmut Hoffmann: Zur mittelalterlichen Brieftechnik, in: Konrad Repgen/Stephan Skalweit (Hrsg.): Spiegel der Geschichte. Festgabe für Max Braubach zum 10. April 1964, Münster 1964, S. 141-170, hier S. 145.

  • [94]

    Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“, S. 37.

  • [95]

    Zeddies: Bonifatius und zwei nützliche Rebellen, S. 244.

  • [96]

    Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“, S. 42.

  • [97]

    Schieffer: Winfried-Bonifatius, S. 235.

  • [98]

    Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“, S. 42.

  • [99]

    Nonn: Castitas et vitae et fidei et doctrinae, S. 275, Anm. 18; es handelt sich um die Nr. 26, 28, 44, 50, 51, 57, 58, 60, 61, 63, 64, 66, 78, 80, 83, 86, 87, 90, 91.

  • [100]

    Dieter Trautwein: Heil von der Insel. Bonifatius und die Iroschotten neu gesehen – Revision eines Vorurteils, Konstanz 1993, S. 113.

  • [101]

    Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“, S. 36.

  • [102]

    Zeddies: Bonifatius und zwei nützliche Rebellen, S. 221.

  • [103]

    Ebd. 

  • [104]

    Padberg: Bonifatius, S. 65.

  • [105]

    Zeddies: Bonifatius und zwei nützliche Rebellen, S. 223.

  • [106]

    Ebd. 

  • [107]

    Padberg: Grundzüge der Missionstheologie, S.187.

  • [108]

    Nonn: Castitas et vitae et fidei et doctrinae, S. 279.

  • [109]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 26, S. 44-57, hier S. 47. 

  • [110]

    Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“, S. 36f.

  • [111]

    Der verschollene Brief Q 2 und der Brief des Bonifatius, der auf der Synode in Rom verlesen wurde, Q 7. 

  • [112]

    Q 4f., 11f. 

  • [113]

    Q 10. 

  • [114]

    Q 5, der Brief 58 von Papst Zacharias, wird in dieser Untersuchung im Gegensatz zu Jeffrey Russel nicht als Quelle zu Aldebert oder Clemens gewertet und Q 2 ist nicht erhalten. 

  • [115]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 62, S. 127f., hier S. 127, Z. 24 - S. 128, Z. 2. 

  • [116]

    Ebd., ep. 57, S. 102-105, hier S. 104, Z. 13 - S. 105, Z. 10. 

  • [117]

    Ebd., ep. 60, S. 120-125, hier S. 123, Z. 20 - S. 124, Z. 4. 

  • [118]

    Nämlich ep. 59. 

  • [119]

    Ebd., ep. 77, S. 160, Z. 27 - S. 161, Z. 9. 

  • [120]

    Ebd., ep. 57, S. 104, Z. 14. 

  • [121]

    Ebd., Z. 14f. 

  • [122]

    Ebd., S. 105, Z. 8-10. 

  • [123]

    Ebd., S. 104, Z. 16f. 

  • [124]

    Ebd., Z. 18. 

  • [125]

    Ebd., Z. 19-22. 

  • [126]

    Ebd., Z. 23-25. 

  • [127]

    Ebd., Z. 25f. 

  • [128]

    Ebd., Z. 27. 

  • [129]

    Ebd., S. 105, Z. 1f. 

  • [130]

    Ebd., Z. 2-5. 

  • [131]

    Ebd., Z. 5-7. 

  • [132]

    Ebd., Z. 7-9. 

  • [133]

    Russel: Saint Boniface, S. 236-240 mit ausführl. Bewertung und Besprechung des Himmelsbriefs und der Vita.

  • [134]

    S. Bonifatii et Lulli Epistolae, ep. 59, S. 109, Z. 22-28. 

  • [135]

    Ebd., Z. 28f. 

  • [136]

    Ebd., S. 110, Z. 22-24 

  • [137]

    Ebd., Z. 25. 

  • [138]

    Ebd., Z. 26. 

  • [139]

    Ebd., Z. 32-35. 

  • [140]

    Ebd., S. 111, Z. 11-13. 

  • [141]

    Ebd., Z. 19f. 

  • [142]

    Ebd., Z. 22-25. 

  • [143]

    Ebd., Z. 25f. 

  • [144]

    Ebd., Z. 29. 

  • [145]

    Ebd., Z. 33-35. 

  • [146]

    Ebd., S. 112, Z. 1-5. 

  • [147]

    Vgl. ebd., ep. 58. 

  • [148]

    Ebd., ep. 59, S. 112, Z. 19. 

  • [149]

    Ebd., Z. 14-16. 

  • [150]

    Ebd., S. 118 Z. 14-22. 

  • [151]

    Ebd., Z. 4-14. 

  • [152]

    Ebd., ep. 77, S. 160, Z. 26 - S. 161, Z. 9. 

  • [153]

    Reuter: „Kirchenreform“ und „Kirchenpolitik“, S. 51.

  • [154]

    Zeddies: Bonifatius und zwei nützliche Rebellen, S. 221.

  • [155]

    Albert Werner: Art. Aldebert, in: RE 1 (31896), S. 324f.

Empfohlene Zitierweise

Berger, Jan: Aldebert und Clemens. Ein Blick in die Quellen. aventinus mediaevalia Nr. 15 [20.02.2011] / PerspektivRäume Jg. 1 (2010), H. 2, S. 6-31, in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/8467/

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Erstellt: 20.02.2011

Zuletzt geändert: 29.04.2011

ISSN 2194-1955