Allgemeines

  / aventinus / Neuzeit / Allgemeines

aventinus nova Nr. 41 [31.10.2012] / Skriptum 1 (2011), Nr. 2 (Unveränd. Nachdruck)

 

Katharina Thielen

Die Macht des Bürgertums im 19. Jahrhundert – Auswirkungen des bürgerlichen Wertesystems auf die Gesellschaft

1. Einleitung – die Macht der Werte

„Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat, und den Vorwurf weise ich mit allem Nachdruck von mir. Sie ist über etwa sieben Jahre neben meiner Berufs- und Abgeordnetentätigkeit als junger Familienvater in mühevollster Kleinarbeit entstanden und sie enthält fraglos Fehler. (...) Es wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht. [1]

Mit diesen Worten verteidigte sich der deutsche Vorzeige-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg am 18.02.2011 gegen die Plagiatsvorwürfe bezüglich seiner Doktorarbeit. Eine dreiste Lüge, wie sich wenige Tage nach Untersuchung und Prüfung seiner Arbeit herausstellte. [2] Die Konsequenzen waren unumgehbar: Nach freiwilligem Verzicht auf seinen Doktortitel trat er am 01.03.2011 geächtet durch die wissenschaftliche, politische wie auch öffentliche Meinung von seinem Amt als Verteidigungsminister zurück. Doch was war es, das den vor wenigen Wochen noch so hoch angesehenen, einflussreichen Politiker so rasch seiner politischen und öffentlichen Position enthob und seiner gesellschaftlichen Macht beraubte?

Sicherlich war es zunächst die offensichtliche Missachtung formaler wissenschaftlicher Standards, aber seinen fundamentalen Rückhalt in der Bevölkerung, seine Glaubwürdigkeit als Vertreter desselbigen, verlor er durch die Missachtung allgemein anerkannter Werte. Die Offenbarung, dass seine politische Stellung nicht, wie ein Doktortitel impliziert, auf dem Leistungsprinzip aufbaut, ist in einer modernen Gesellschaft nicht mehr haltbar. In diesem Sinne ist auch sein noch vorhandener Adelstitel heute wertlos.

Das selbstständige Individuum muss sich seine soziale Stellung durch Bildung, Arbeit, Fleiß – also Leistung – verdienen und ist nur durch die Anerkennung dieser durch Andere zu der Position berechtigt. Diese Vorstellung fand seine Ausprägung bereits zur Zeit der Römischen Republik (509‑27 v. Chr.), in welcher höhere Staatsämter nur durch eine langjährige Behauptung als Militäroffizier und die anschließende traditionelle Ämterlaufbahn erreicht werden konnten. [3] Mit Beginn der europäischen Aufklärung am Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Leistungsgedanke vom sogenannten Bürgertum adaptiert, intensiviert und allmählich als festes Strukturprinzip in die moderne Gesellschaft integriert. Als neue soziale Formation produzierte und proklamierte das Bürgertum neue Weltbilder und setzte sie nach und nach als allgemein gültige, handlungsleitende Normen [4] durch, sodass sie heute als selbstverständliche, verinnerlichte Urteilsprinzipien fungieren. [5]

Diese neue Gruppe von Kaufleuten, Unternehmern, Fabrikanten, Professoren, Beamten etc. [6] beeinflusste maßgeblich die Entwicklung in Europa, formte Politik, Wirtschaft und nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens nach ihrer Vorstellung und kann demzufolge – nach Max Webers in der Geschichtswissenschaft weitgehend gültigen Definition von Macht [7] – als herrschende Klasse [8] tituliert werden. [9]

Im Folgenden soll nun zunächst gezeigt werden, inwiefern dieser neue bürgerliche Wertehimmel [10] die soziale Praxis des Bürgertums tatsächlich beeinflusste und welchen Faktor er innerhalb der Gesellschaft spielte. Im Idealfall folgte das Verhalten den übergeordneten Handlungsprinzipien und hatte die Verwirklichung dieser Prinzipien zum Ziel. Doch bei genauerer Betrachtung der Gesellschaftsstrukturen des 19. Jahrhunderts wird sich dies als theoretischer Trugschluss erweisen. Denn der bereits kurz umrissene Status des Bürgertums – die bürgerliche Macht – liegt im Wesentlichen in diesen Werten, sowie der Möglichkeit sie zu formulieren und von nahezu allen anderen sozialen Gruppen einzufordern, begründet. So wurde die Realisierung jener Werte oftmals zu Gunsten von Machterhalt und Stabilisierung der gesellschaftlichen Position gebraucht. Es offenbart sich, dass nicht die postulierten Werte die oberste Maxime des Bürgertums war, sondern Macht – und dafür nahm man in praxi auch gravierende Abweichungen von den übergeordneten Wertvorstellungen in Kauf.

Untersuchungsgegenstand ist das Bildungsbürgertum, [11] da sich im Bildungsbereich die grundlegendsten Werte manifestierten und aus diesem Grund dort die fundamentalsten Umwälzungen ihren Ursprung hatten. [12] Indes erscheint die Anwendung der praxisorientierten Theorie des Soziologen Pierre Bourdieus [13] besonders sinnvoll, da sie darauf abzielt, den Menschen und die Ursprünge seiner Handlungen und Wahrnehmungen innerhalb sozialer Strukturen zu betrachten, um so Macht- und Ungleichheitsstrukturen innerhalb der Gesellschaft aufzudecken. [14] Es soll also eine historisch-sozialwissenschaftliche Theorieadaption vollzogen werden, die beweisen wird, dass die Macht des Bildungsbürgertums auf dessen Werten fußte – die soziale Praxis oftmals aber der Verwirklichung der Werte diametral entgegenwirkte.

2. Bürgerliche Kultur

2.1. Bürgerliche Werte

Das neue bürgerliche Weltbild spiegelte sich zunächst in der öffentlich propagierten Zielutopie der Bürgerlichen Gesellschaft wieder. Es ist die Idee einer Gesellschaft von Freien und Gleichen, die in kollektiver Selbstorganisation den Staat bilden. [15] Dieser für alle gleichermaßen gültige Zukunftsentwurf setzt die Maßstäbe der Werteskala, definiert Bürgerlichkeit als Integrationsmodell und reflektiert das bürgerliche Selbstverständnis: Als „allgemeiner Stand“ [16] hatte es sich die Verbreitung und Vergesellschaftung seiner Werte und Idealvorstellungen zum Programm gemacht. [17]

Einer der wichtigsten, wenn nicht der grundlegende Wert, über welchen sich das Bürgertum selbst definierte, ist Bildung. [18] Der Bildungsbegriff ist als Prozessbegriff mit appellativem Charakter aufzufassen. Jeder Einzelne soll als selbsttätiges Individuum seine von Natur aus gleichen Anlagen individuell formen und fortwährend weiterentwickeln, soll zum allseits gebildeten Bürger aufsteigen. [19] Dies veranschaulicht, dass der bürgerliche Fortschrittsglaube nicht nur auf die Außenwelt, das heißt die technisch-wissenschaftliche Entwicklung bezogen war, sondern auch auf die Persönlichkeit selbst, auf die potenzielle Perfektibilität eines Jeden, übertragen wurde. [20] Bildung heißt also „Menschenbildung“. [21] Eng verbunden mit dem Bildungsbegriff ist somit das Leistungsprinzip, was sich explizit gegen die alte ständische Ordnung richtete und allen Mitgliedern der Gesellschaft prinzipiell die Möglichkeit zugestand, die Berufstätigkeit und den damit einhergehenden sozialen Status selbst bestimmen zu können. [22]

2.2. Bürgerlicher Lebensstil und Habitus

Wie grundlegend der gesellschaftliche Wandel hin zur modernen Gesellschaft von bürgerlichen Werten beeinflusst, ja angeführt wurde, zeigt sich bereits in der Bezeichnung des 19. Jahrhunderts als bürgerliches Jahrhundert [23], wobei in der Forschung nur bedingt Einigkeit darüber herrscht, was als bürgerlich bezeichnet werden kann und inwiefern sich das Bürgertum tatsächlich definieren lässt. [24] Prinzipiell gilt: Zum Bürgertum gehörten diejenigen, die sich als besonders bürgerlich erwiesen, das heißt solche Gruppen, die sich zum bürgerlichen Wertehimmel bekannten und eine entsprechende Lebensführung besaßen. Bürgerlichkeit wird so zu einem sozialen Statusbegriff und beschreibt einen bestimmten Habitus, der namentlich am ehesten dem Bildungs- und Besitzbürgertum zugeschrieben wird. [25]

Den Habitusbegriff führt Bourdieu ein, um die strukturdeterministische und die handlungstheoretische Sichtweise zusammen zubringen. [26] Er beschreibt ihn als eine „geregelte Disposition zur Erzeugung geregelter und regelmäßiger Verhaltensweisen außerhalb jeder Bezugnahme auf Regeln“ [27]. Der Habitus vermittelt zwischen den als objektiv angesehenen Strukturen und dem handelnden Akteur, da er einerseits durch die sozialen Strukturen geformt wird und andererseits Wahrnehmungs-, Bewertungs- und Deutungsschemata eben dieser Strukturen hervorbringt und so die soziale Wirklichkeit reproduziert. Gemeint sind damit „ganz allgemein anwendbare Prinzipien der Sichtung und Ordnung“ [28], die ein sozialer Akteur in konkreten Situationen, im praktischen Handeln automatisch anwendet. [29] Der Akteur folgt mit diesen klassifizierbaren Verhaltensmustern meist keinen konkreten Normen, aber unbewusst einem praktischen Sinn, [30] der ihm vermittels eines langen Habitualisierungsprozess innerhalb seiner spezifischen sozialen Strukturen zu Eigen geworden ist. [31]

In diesem Prozess kam zunächst der bürgerlichen Familie, die, nebenbei bemerkt, als Schutz und Rückzugsraum im 19. Jahrhundert selbst neue Bedeutung gewann, eine tragende Rolle zu. [32] Im Umgang mit Eltern und Geschwistern lernte ein Kind von klein auf die spezifischen Symbolformen, die Bürgerlichkeit ausmachten. Leitlinien der Erziehung waren übergeordnete Werte, die über die Vermittlung von „Sekundärtugenden“ [33], insgeheim den Habitualisierungsprozess beeinflussten. [34] Dabei eigneten sich Kinder und Jugendliche jene Werte unmittelbar im praktischen Handeln an. [35] Sie lernten in konkreten Situationen zunächst einmal zu unterscheiden, was höflich bzw. unhöflich, was gut oder schlecht ist und wurden so mit den allgemein akzeptierten und erwarteten Umgangsformen vertraut gemacht. Ihnen wurde guter Geschmack, guter Ton und ein Gefühl für das, „was sich gehört“, anerzogen. Sie entwickelten den spezifischen Habitus, der ihnen ermöglichen würde, im späteren Leben an der bürgerlichen Kultur [36] teilzuhaben. [37]

Desweiteren legten Eltern den Grundstein für eine umfassende Bildung, indem sie ihrem Kind oft vorschulischen häuslichen Unterricht ermöglichten, es somit zu Arbeitsamkeit, Fleiß und Disziplin erzogen. Die Heranwachsenden bekamen außerdem kulturelle Fähigkeiten, wie das Singen von Liedern und das Spielen eines Musikinstrumentes beigebracht, die sie bei traditionellem Vorspielen unter Beweis stellen mussten. [38] Auffällig ist, dass diese Aufgabe meist Töchtern zugeteilt wurde. Der Grund dafür – sowie für die tiefe Diskrepanz der Erziehungsmethoden von Bürgerstöchtern und -söhnen im Allgemeinen [39] – ist, sie auf spätere öffentliche Rollen vorzubereiten, sie so früh wie möglich in die jeweilige geschlechtsspezifische Position zu pressen. [40]

In der Schule und in späteren Jahren an der Universität übernahmen die Lehrer und Professoren die Rolle der Werteproduzenten und -vermittler. [41] Ihr besonderer Einfluss wurde vor allem im Vormärz deutlich, als der aufkommende politischen Gesinnungshabitus das politische Leben maßgeblich mitbestimmte und die Politik ins Licht der Öffentlichkeit trug. [42]

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Akteure in gleichen sozialen Strukturen ähnliche Habitus aufweisen, das heißt, dass Menschen mit ähnlicher Erziehung und gleichem sozialem Hintergrund in ähnlichen Lebensläufen ähnliche Verhaltensweisen und Denkmuster ausbilden. [43] Das Resultat war ein spezifischer bürgerlicher Lebensstil, aufbauend auf dem spezifischen bürgerlichen Habitus und den allem zu Grunde liegenden bürgerlichen Werten. [44] Dieser Lebensstil präsentierte sich als bürgerliche Kultur, durch welche das Bürgertum, trotz seiner inneren Heterogenität, als solches klassifiziert werden kann.

2.3. Kultur als Identitätsmodell und Distinktionsmittel

Bürgerliche Kultur beschrieb den einzig wahren Lebensstil, die einzig legitime Weltsicht, weil sie den Anspruch erhob, Bürgerkultur zu sein. Diesem Anspruch widersprach sie gleichzeitig durch eine, an Habitus und Ethos [45] gebundene Verbindlichkeit. [46] Konnte man den bürgerlichen Habitus mit all seinen Symbolformen nicht aufweisen oder stellte man ihn partiell in Frage, war man vom modernen Gesellschaftsleben ausgeschlossen. [47]

An der beliebten Salon- und Festkultur beispielsweise konnte nur teilnehmen, wer ein bestimmtes Erscheinungsbild, im Bezug auf Kleidung, Frisur und Körperhaltung besaß, sich gewählt auszudrücken und Gespräche über gesellschaftlich relevante Themen zu führen wusste. Der Besuch von Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und Kunstwerkstätten oder auch der regelmäßige Diskurs über Politik, Wissenschaft und Philosophie in Lesegesellschaften und Vereinen setzte eine gewisse Allgemeinbildung voraus, die nur eine Minderheit der Gesellschaft von Haus aus mitbrachte. Diese öffentlichen Umgangsformen wirkten einerseits identitätsstiftend nach Innen und andererseits sozial ausgrenzend nach Außen, denn „[w]er die kulturellen Regeln nicht beherrschte, wird [sic] durch sie ausgeschlossen.“ [48]

Wider aller wertebezogener Ziele, eine Kultur für Jedermann zu schaffen, funktionierte die soziale Praxis des Bürgertums distinktiv, „um ein gewisses Maß an bürgerliche Exklusivität zu erhalten“ [49] und vereinheitlichend, um als Gruppierung überhaupt zu existieren. [50] Die Klassifizierung Bürgertum geschieht also auf Grund der ähnlichen Verhaltensmuster, [51] der bürgerlichen Kultur, und ihrer Abgrenzung zu anderen Gruppen.

2.4. Die Relevanz von Kapital

Im Folgenden soll nun das zweite Faktum, nach welchem das Bürgertum klassifiziert wird, beschrieben werden: Die sozialen Strukturen, innerhalb welcher jeder Akteur seinen Habitus ausbildet und anpasst. [52] Diese von außen auferlegten Zwänge werden durch das Vorhandensein von sogenannten „Kapitalien“ [53] bestimmt.

Im Bildungsbürgertum fand sich hauptsächlich kulturelles Kapital. Die Voraussetzung für den Erwerb dieser Kapitalform, insbesondere in objektivierter und inkorporierter Form war wiederum ökonomisches Kapital, sprich: ein gewisses Vermögen. [54] Nur der Besitz von Büchern schulte in Lesen, Schreiben und Deuten. Mit einer Puppenstube erprobte man gesellschaftliches Miteinander und die heimische Bibliothek lud als weitere Wissensfundgrube zum Lernen ein. [55] Ein Klavier oder ein Flügel galt nicht nur als repräsentatives Möbelstück, sondern auch als wesentliche Bedingung dafür, Schubert spielen zu können. Hier zeigt sich in welchem Ausmaß der Besitz von Kapital den Habitualisierungsprozess und den Bildungsweg bedingte und prägte.

Eine verbreitete Station auf diesem Weg waren die beliebten Bildungsreisen, welche Eindrücke der eigenen, sowie fremder Kulturen vermittelten. Sie ermöglichten, geschichtlich relevante Schauplätze mit ihrer spezifischen Ausdruckskraft zu erleben und so den bürgerlichen Horizont um weiteres kulturelles Kapital zu erweitern. [56] Auch diese zeitaufwendigen Aktionen setzten die dazu nötigen finanziellen Mittel und schon vorhandenes Wissen voraus. [57] Das gleiche galt für den Besuch einer höheren Bildungsanstalt und folglich für den Erwerb von Bildungskapital schlechthin. Durch die neuhumanistische Bildungsreform [58] wurde die Universität zwar prinzipiell gegenüber allen Schichten geöffnet, de facto konnten aber kleinbürgerliche Familien ihren Söhnen meist kein Studium ermöglichen. [59] Das weibliche Geschlecht war bis Mitte des 19. Jahrhunderts generell von der Universität ausgeschlossen. [60] Das Leistungsprinzip spielte während der Schulzeit zwar eine tragende Rolle, aber für den Besuch einer Fakultät musste man sowohl das bereits abgelegte Abitur, als auch den finanziellen Rückhalt der Familie aufweisen können. Der Erwerb von Bildung war folglich zu großen Teilen von vorhandenem Kapital abhängig und der Wert Bildung wirkt im doppelten Sinne selektiv. Er konnte somit dem Anspruch auf Universalität und Emanzipation in keinster Weise gerecht werden. [61]

Neben dieser offensichtlichen Ambivalenz, die wohl mit der „Illusion der Chancengleichheit“ [62] am treffendsten umschrieben ist, offenbart sich eine weitere Negierung bürgerlicher Werte: Individuelle Selbstbestimmung und eine originelle Ausbildung des Ichs konnte auf einem kulturell erwarteten und somit vorgefertigten Bildungsweg nicht ausgelebt werden. Im Gegenteil, für viele wurde das Streben nach Bildung zunehmend zum Zwang. [63] Kaschuba spricht von „Generation im Gleichschritt“ [64], analog dazu findet sich bei Bourdieu die Annahme der „Einheit der Vielheit“ [65].

Zusammenfassend wird die tiefe Diskrepanz zwischen bürgerlichen Werten und der sozialen Praxis also erstens durch die Ausgrenzungsmechanismen der bürgerlichen Kultur, also der Gebundenheit an den bürgerlichen Habitus, und zweitens durch den, durch Kapitalbesitz determinierten und kulturell vorgefertigten Bildungsweg erhellt.

3. Die Macht des Bürgertums

3.1. Interne soziale Strukturierung

Bei Betrachtung des Bildungswegs stellt sich heraus, dass jeder Schritt auf weitere Kapitalakkumulation ausgerichtet ist. Vordergründig lässt sich dies mit dem langwierigen Prozesscharakter des Bildungsbegriffs in Einklang bringen, da die ständige, lebenslange Erweiterung eines umfangreichen Wissens zwangsläufig eine Anhäufung von kulturellem Kapital nach sich zieht. Berücksichtigt man jedoch die Tatsache, dass sich die gesellschaftliche Position primär über den Besitz von Kapital definiert, [66] kommt zu Tage, dass die individuelle Ausbildung der Persönlichkeit lediglich vorgeschoben wird, um die tatsächlichen eigennützigen Interessen zu verschleiern. [67]

Kulturelles Kapital wurde dann als Machtmittel zur Höherpositionierung gegenüber Anderen benutzt. Die öffentliche Selbstdarstellung und Selbststilisierung, der Besitz von Kunstwerken, neuwertiger Technik, das regelmäßige Promenieren, das elegante Auftreten in der Oper oder im Theater: all dies war ein Zur-Schau-Stellen des Kultur- bzw. des Kapitalbesitzes. [68] Besondere Macht gewinnt dieser des Weiteren in institutionalisierter Form, da die Position und die damit einhergehenden Befugnisse in dem Fall direkt aus dem Kapitalbesitz hervorgehen. [69] Examensnachweise und akademische Titel garantierten ein bestimmtes Wissen, das die Inhaber zu bestimmten gesellschaftlich oder politisch einflussreichen Berufen berechtigte. Als Beispiele seien hier Professoren, Beamte und Freiberufler wie Rechtsanwälte zu nennen. [70]

Der Mensch kategorisiert gesellschaftliche Positionen untereinander, setzt sie in Relation zueinander, in dem einigen Gruppen höheres Ansehen beigemessen wird als Anderen. Ein Arbeiter hat einen niedrigeren Sozialstatus als ein Hochschulprofessor. [71] Dieses relationale Denken bestimmt die interne soziale Strukturierung und lässt soziale Gruppen nur durch die wechselseitige Bestimmung von Differenzen der vorhandenen Kapitalien und klassifizierbaren Praktiken, und in ihrer, daraus resultierenden, Positionierung zu anderen sozialen Gruppen entstehen. [72]

Hierin liegen die Abweichungen von den übergeordneten Werten begründet. Sie verfestigten primär den Erhalt der bildungsbürgerlichen Einheit, zielten darauf ab, sich als Elite gesellschaftlich zu reproduzieren. [73] Sie waren folglich in der ungleichen Verteilung von Kapital begründet, manifestierten sich im bürgerlichen Habitus und dienten dem Machterhalt der eigenen Gruppe innerhalb der Gesellschaft.

3.2. Symbolische Macht

Macht ist bei Bourdieu mehrdimensional verteilt, da der soziale Raum in mehrere „soziale Felder“ [74] gegliedert ist. [75] Die Felder und jeweiligen Positionen innerhalb der Felder sind entsprechend ihrer relativen Macht hierarchisch angeordnet. [76] Das führt zu ständigen Macht- und Positionskämpfen innerhalb der Felder, sowie der einzelnen Felder untereinander. Oft handelt es sich bei solchen Kämpfen um „Definitionskämpfe“, [77] Kämpfe um die legitime feldinterne Weltsicht. Konkret meint das, um das Klassifizierungsprinzip, welches festlegt, dass ein Hochschulprofessor ein höheres Ansehen hat als ein Arbeiter. [78] Diese Auseinandersetzungen folgen komplexen „Strategien des Feilschens, Verhandelns und Bluffens, mit denen versucht wird, Realität durch Veränderung der Vorstellung davon zu verändern.“ [79] Eine solche Strategie war im Feld der Bildung die Chancengleichheit. [80] Durch oberflächliche, keineswegs in der Realität voll vorhandene, [81] gleiche Möglichkeiten des sozialen Aufstiegs wurde die Machtposition des Bildungsbürgertums relativiert, weil alle Anderen prinzipiell die gleiche Position erreichen könnten. Der gesellschaftliche Status war so gerechtfertigt und wurde als legitim anerkannt. [82]

Diese Anerkennung verschaffte dem Bildungsbürgertum die notwendige Autorität [83] dafür, das soziale Feld [84] nach eigenen Vorstellungen und Interessen gestalten zu können, die Prinzipien der Klassifikation festzulegen und somit dem sozialen Feld Grenzen zu setzen. [85] Mit dem Leistungsprinzip geschah genau das. Durch die Einführung normierter Prüfungen, wie z.B. 1812/16 die des Abiturs als Zulassungsbedingung zum Studium, konnte der Bildungsbereich und die Zahl seiner Nutznießer moralisch legitimiert und staatlich kontrolliert werden. [86] Was die öffentlichen Sphären anbelangte, setzte es entsprechend ihres Wertesystems kulturelles Kapital als besonders wichtig durch und lenkte so das Handeln der Anderen, weil es auf Kapitalerweiterung ausgerichtet war, in die kulturelle Richtung. Daraus erklärt sich die expandierende gesellschaftliche Präsenz von kulturellem Kapital: Die vielen neuen naturkundlichen oder historischen Museen, die große Nachfrage von Prosa- und Ratgeberliteratur, die zahlreichen unterschiedlichen Fachzeitschriften – moderne Entwicklungen, die Bildung öffentlich zugänglich machten und zum Selbststudium und Dilettantismus anregten. [87] Das Bildungsbürgertum definierte und „manipulierte“ [88] also die sozialen Strukturen der Gesellschaft, indem es die relative Wertigkeit der Kapitalien festlegte. Die soziale Wirklichkeit wurde entsprechend bildungsbürgerlicher Wertevorstellungen neu konstruiert, weil das Bildungsbürgertum die erforderlichen Kapitalien des sozialen Feldes, nach den eigenen Wertevorstellungen ausrichtete. Somit war das bürgerliche Wertesystem in der Wirklichkeit etabliert.

Bildung umfasste nicht mehr nur die traditionellen (geistes-)wissenschaftlichen Fächer sondern weitete sich immens aus, wurde im Sinne von Ausbildung der inneren Anlagen zur persönlichen Angelegenheit, wenn nicht sogar Pflicht. [89] Unter dem Mantel der Chancengleichheit hatte das moderne Leistungsprinzip und die soziale Mobilität formale Gültigkeit, ob dies in der Realität vollends umgesetzt wurde ist zweitrangig, denn ausschlaggebend war zunächst, dass das Wertesystem als solches existierte. [90]

3.3. Machtausübung und Verwirklichung der Werte

Darin bestand die Macht des Bürgertums, eine symbolische, weil sie nicht physisch ausgeübt wurde, sondern auf einer abstrakten Sinnebene. [91] Symbolische Macht ist also eine Konstitutionsmacht, die es schafft die Wirklichkeit zu verändern, indem sie die Vorstellungen über sie ändert. [92] Dies führte zwangsläufig zu einer, wenn auch nicht uneingeschränkten, Annäherung der Wirklichkeit an die Vorstellungen von ihr, also zu einer, zumindest partiellen, Realisierung der Werte, wie sich anhand der Reformwellen zwischen 1806 und 1815, sowie zwischen 1868 und 1878 belegen lässt. [93] In dieser Zeit gelang es dem deutschen Bürgertum wichtige Schritte hin zu einer freiheitlichen Bürgergesellschaft zu tätigen. [94] Einer dieser Fortschritte stellt die Bildungsreform zu Beginn des 19. Jahrhunderts dar. Auf den bürgerlichen Vorstellungen basierend, wurde ein standardisierter Fächerkanon der neuen Gymnasien festgelegt, der nicht nur kognitive Fähigkeiten, sondern auch künstlerische Fertigkeiten und körperliche Ertüchtigung integrierte. [95] Mit einher ging die Aufwertung des Lehrerberufs. Neben der familiären Erziehung sollten nun auch Lehrer pädagogische Kompetenzen vorweisen und die Ausprägung der Persönlichkeit durch Vermittlung bürgerlicher Werte umfassend mitgestalten. [96] Zugangsberechtigungen in Form von ständigen Prüfungen entsprachen dem Leistungsprinzip, sodass das neue System durchaus Chancen eines sozialen Aufstiegs bot. [97] Denn im Umkehrschluss galt auch, „wer die Anforderungen erfüllt, der gehört dazu. Auch wenn dadurch zugleich ein neues Kriterium für soziale Exklusion formuliert wurde, ist die radikal neuartige Möglichkeit für soziale Inklusion doch unverkennbar.“ [98]

3.4. Werte als symbolisches Kapital

Der Wert Bildung gewinnt an symbolischer Qualität [99], wenn er sich unbemerkt in die Wahrnehmungs- und Klassifizierungsschemata des Einzelnen einschleicht, indem dieser automatisch anhand des Bildungsprinzips seine Mitmenschen bewertet, klassifiziert und positioniert. Bildung wird zum praktischen Sinn des Habitus und gewinnt so normsetzende Kraft, wenngleich er keine festgeschriebene Norm ist. Niemand wird anzweifeln, dass einem Hochschulprofessor mehr Prestige zu Teil wird als einem Arbeiter.

Die Menschen im bürgerlichen Jahrhundert habitualisierten sich ganz im Sinne dieses Wertes, welcher dadurch keiner Rechtfertigung bedurfte und selbstverständliche Legitimität und universelle Geltung erhielt. Die Macht bestand darin, dass sie als solche verkannt wurde und so keine Möglichkeit bestand, sich ihr zu widersetzen. Die etablierten Strukturen erschienen dem Einzelnen als objektiv gegeben, sie wurden also nicht hinterfragt sondern in der Doxa [100], der natürlichen Einstellung gegenüber der Welt, als unveränderbare Gegebenheiten hingenommen. [101]

Bürgerliche Hochkultur, künstlerische Ästhetik, politische Meinung, bürgerliche Geselligkeit und bürgerlicher Geschmack war nahezu überall gegenwärtig, sodass man, wenn man an der Gesellschaft teilnehmen wollte, gleichsam an der bürgerlichen Kultur teilnehmen musste. [102] Der praktischen Übernahme bestimmter bürgerlicher Verhaltensweisen konnte sich im 19. Jahrhundert deshalb niemand entziehen. [103]

So vollzog sich die, wahrlich nicht im Bereich des Bewusstseins liegende Akzeptanz der Macht des Bürgertums. Einher ging damit die Einwilligung in bürgerliche Leitprinzipien. Der Wert Bildung existierte durch die Anerkennung der Wertigkeit von Bildung, er hat Macht, weil sie ihm eben durch diese Anerkennung verliehen wurde, gleiches gilt für die Wertsetzenden: das Bildungsbürgertum. [104]

Eine Intensivierung dieser Macht erfolgte zudem, indem der Bildungsbegriff auch theoretisches, das bedeutet bewusst gesteuertes Handeln leitete. Das 19. Jahrhundert war eine Zeit des Umschwungs, in welcher kein Lebensbereich von Wandel und Veränderungen verschont blieb. Im Zuge der Erfindungen, Neuentdeckungen und wissenschaftlichen Fortschritte fehlte es einer orientierungslosen Gesellschaft an Halt und Sicherheit. Einen Ausweg boten daher neue, weltlich fundierte Werte, insbesondere Bildung, da sie neue Möglichkeiten der individuellen Lebensgestaltung erhoffen ließen. [105] Man konnte sie einklagen, als Machtmittel gegen soziale Ungleichheitstrukturen und berufliche Ungerechtigkeit einsetzen. [106]

4. Schlussbetrachtung

Die Macht des Bürgertums bestand im 19. Jahrhundert darin, dass es mit Hilfe seines Wertesystems die Wirklichkeit und deren Wahrnehmung verändern konnte, insofern stützte es sich auf bürgerliche Werte. Macht war gleichzeitig die Voraussetzung für diese Veränderung, da nur ein asymmetrisches Verhältnis den Höherpositionierten ermöglichte, ihre eigenen Sichtweisen als einzig legitime durchzusetzen. Um diese Machtposition zu erreichen, war das Kapital, der bürgerliche Habitus, die bürgerliche Kultur und die daraus resultierende Widersprüchlichkeit zu den bürgerlichen Werten zentrale Bedingung. Die Ambivalenz zwischen sozialer Praxis und universellen Werten stand daher direkt im Dienste der Macht und indirekt im Dienste der Durchsetzung der Werte. Das heißt: Das sinnwidrige Verhalten des Bildungsbürgertums war Machtausübung, weil es auf die Verwirklichung der Werte abzielte. Und wenn die soziale Praxis nicht im Widerspruch zu den Prinzipien stand, dann war sie Machtausübung, indem sie die Werte verwirklichte.

5. Literaturverzeichnis

5.1. Gedruckte Literatur

Bahrdt, Hans Paul: Schlüsselbegriffe der Soziologie: Eine Einführung mit Lehrbeispielen. München, 9.Aufl. 2003.

Bourdieu, Pierre: Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft. Frankfurt/Main 1976.

Bourdieu, Pierre: Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. Frankfurt/Main, 2. Aufl. 1987.

Bourdieu, Pierre / Passeron, Jean-Claude: Die Illusion der Chancengleichheit: Untersuchungen zur Soziologie des Bildungswesen am Beispiel Frankreich. Stuttgart 1971.

Bourdieu, Pierre: Mediationen. Zur Kritik der scholastischen Vernunft. Frankfurt/Main 2001.

Bourdieu, Pierre: Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital. In: Kreckel, Reinhard (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten. Soziale Welt., Göttingen 1983 (= Sonderband 2), S.183-198.

Bourdieu, Pierre: Praktische Vernunft. Zur Theorie des Handelns. Frankfurt/Main 1998.

Bourdieu, Pierre: Die Regeln der Kunst. Genese und Struktur des literarischen Feldes. Frankfurt/Main 1999.

Bourdieu, Pierre: Rede und Antwort. Frankfurt/Main 1992.

Bourdieu, Pierre: Sozialer Sinn. Kritik der theoretischen Vernunft. Frankfurt/Main 1987.

Bourdieu, Pierre: Die verborgenen Mechanismen der Macht. Hamburg 1992 (= Schriften zu Politik & Kultur, Bd. 1).

Blume, Thomas: Doxa. In: Rehfuß, Wulff (Hrsg.): Handwörterbuch der Philosophie. Göttingen 2005. S. 304f.

Blume, Thomas: Ethos. In: Rehfuß, Wulff (Hrsg.): Handwörterbuch der Philosophie. Göttingen 2005. S. 344.

Engelhardt, Ulrich: Bildungsbürgertum. Begriffs- und Dogmengeschichte eines Etiketts. Stuttgart 1986.

Fley, Bettina: Konkurrenz oder Distinktion? Wettbewerb und Marktkonzentration im deutschen Transportmarkt. In: Hillebrandt, Michael Florian Frank (Hrsg.): Pierre Bourdieu: Neue Perspektiven für die Soziologie der Wirtschaft. Wiesbaden 2006, S. 169-190.

Frevert, Ute (Hrsg.): Bürgerinnen und Bürger: Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert. Göttingen 1988 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd.77).

Fuchs-Heinritz, Werner/ König, Alexandra: Pierre Bourdieu. Eine Einführung. Konstanz 2005.

Gall, Lothar: „Ich wünschte ein Bürger zu sein…“ Zum Selbstverständnis des deutschen Bürgertums im 19. Jahrhundert. In: Hein, Dieter [u.a.] (Hrsg.): Bürgertum, liberale Bewegung und Nation. Ausgewählte Aufsätze. München 1996, S. 2-21.

Gestrich, Andreas: Familiale Werteerziehung im deutschen Bürgertum um 1800. In: Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgerliche Werte um 1800. Entwurf – Vermittlung – Rezeption. Köln 2005, S. 121- 140.

Hahn, Hans-Werner: „Aus uns selbst muß das Gute hervorgehen, was gedeihen soll…“ Werterezeption und Wertevermittlung in bürgerlichen Milieus der Residenzstadt Weimar. In: Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgerliche Werte um 1800. Entwurf – Vermittlung – Rezeption. Köln 2005, S. 337-362.

Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter: Bürgerliche Werte um 1800. Zur Einführung. In: Hahn, Hans- Werner (Hrsg.); Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgerliche Werte um 1800. Entwurf – Vermittlung – Rezeption. Köln 2005, S. 7-27.

Hartmann, Michael: Elitensoziologie. Eine Einführung. Frankfurt/Main 2004.

Hein, Dieter: Arbeit, Fleiß und Ordnung. In: Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgerliche Werte um 1800. Entwurf – Vermittlung – Rezeption. Köln 2005, S. 239-251.

Hermann, Ulrich: Schlußbetrachtung. Das 18. Jahrhundert als Epoche der deutschen Bildungsgeschichte und der Übergang ins 19. Jahrhundert. In: Hammerstein, Notker / Hermann, Ulrich (Hrsg.): Vom späten 17. Jahrhundert bis zur Neuordnung Deutschland um 1800. München 2005 (= Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. II), S. 554-556.

Hettling, Manfred / Hoffmann, Stefan-Ludwig (Hrsg.): Der bürgerliche Wertehimmel. Innenansichten des 19. Jahrhunderts. Göttingen 2000.

Hettling, Manfred: Bürgerliche Kultur. Bürgerlichkeit als kulturelles System. In: Lundgreen, Peter (Hrsg.): Sozial und Kulturgeschichte des Bürgertums. Eine Bilanz des Bielefelder Sonderforschungsbereich (1986-1997). Göttingen 2000, S. 319-339.

Kant, Immanuel: Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein taugt aber nicht für die Praxis (1793). In: Weischedel, W. (Hrsg.): Kant, Immanuel: Werke in 10 Bänden. Bd. 9. Darmstadt 1964.

Kaschuba, Wolfgang: Deutsche Bürgerlichkeit nach 1800. Kultur als symbolische Praxis. In: Kocka, Jürgen (Hrsg.): Bürgertum im 19. Jahrhundert. Deutschland im europäischen Vergleich, eine Auswahl. (= Bd. II Wirtschaftsbürger und Bildungsbürger), S. 92-127.

Kocka, Jürgen: Bürgertum und Sonderweg. In: Lundgreen, Peter (Hrsg.): Sozial und Kulturgeschichte des Bürgertums. Eine Bilanz des Bielefelder Sonderforschungsbereich (1986-1997). Göttingen 2000, S. 92-110.

Kocka, Jürgen: Das lange 19. Jahrhundert: Arbeit, Nation und bürgerliche Gesellschaft. In: Kocka, Jürgen (Hrsg.): Das lange 19. Jahrhundert. Stuttgart, 10. Aufl. 2001. (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 13), S. 98-138.

Krais, Beate / Gebauer, Gunter: Habitus. Bielefeld, 3. Aufl. 2010

Lundgreen, Peter: Bildung und Bürgertum. In: Lundgreen, Peter (Hrsg.): Sozial und Kulturgeschichte des Bürgertums. Eine Bilanz des Bielefelder Sonderforschungsbereich (1986-1997). Göttingen 2000, S. 173-194.

Maurer, Michael: Bildung. In: Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgerliche Werte um 1800. Entwurf – Vermittlung – Rezeption. Köln 2005, S. 227-237.

Michalsky, Helga: Bildungspolitik und Bildungsreform in Preußen. Weinheim 1978.

Ries, Klaus: Professoren als bürgerliche Werteproduzenten. In: Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgerliche Werte um 1800. Entwurf – Vermittlung – Rezeption. Köln 2005, S. 51-68.

Schäfer, Michael: Geschichte des Bürgertums. Eine Einführung. Köln [u. a.] 2009.

Schulz, Andreas: Lebenswelt und Kultur des Bürgertums im 19. und 20. Jahrhundert. In: Gall, Lothar [u.a.] (Hrsg.): Enzyklopädie deutscher Geschichte. Bd. 75. München 2005.

Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Tübingen, 5. Aufl. 1980.

Wehler, Hans-Ulrich: Die Zielutopie der „bürgerlichen Gesellschaft“ und die „Zivilgesellschaft“ heute. In: Lundgreen, Peter (Hrsg.): Sozial und Kulturgeschichte des Bürgertums. Eine Bilanz des Bielefelder Sonderforschungsbereich (1986-1997). Göttingen 2000, S. 85-92.

Wehler, Hans-Ulrich: Geschichte und Zielutopie der deutschen „bürgerlichen Gesellschaft“. In: Wehler, Hans-Ulrich (Hrsg.): Aus Geschichte lernen? Essays. München 1988, S. 241-256.

Wogawa, Frank: Die bürgerliche Familie. Aspekte bürgerlicher Werterezeption am Beispiel der Jenaer Buchhändler- und Verlegerfamilie Frommann. In: Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgerliche Werte um 1800. Entwurf – Vermittlung – Rezeption. Köln 2005, S. 305-336.

5.2. Internetquellen

Guttenplag-Wiki: Interaktiver Guttenberg Report. Eine graphische Aufbereitung der im GuttenPlag Wiki gesammelten Daten zu Karl-Theodor Freiherr zu Guttenbergs Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag“. In: Guttenplag-Wiki, URL: http://gut.greasingwheels.org/ (Aufruf am 21.02.2011, 13.00 Uhr).

Guttenberg Zitat: „Kein Plagiat“ Stellungnahme von Guttenberg im Wortlaut. In: Süddeutsche Zeitung, URL: http://www.sueddeutsche.de/politik/stellungnahme-von-guttenberg-kein-plagiat-die-erklaerung-im-wortlaut-1.1061952 (Aufruf am 03.03.2011, 14.00 Uhr).

 

Katharina Thielen ist Studentin der Geschichte und Kunstgeschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Studiengang Bachelor of Arts. 

 

 

Lizenz für den Text und die Anmerkungen: creative commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-ND 3.0)

 

Unveränd. Zweitpubl. v. Katharina Thielen: Die Macht des Bürgertums im 19. Jahrhundert – Auswirkungen des bürgerlichen Wertesystems auf die Gesellschaft, in: Skriptum. studentische onlinezeitschrift für geschichte und geschichtsdidaktik Ausg. 1/2011, URN: urn:nbn:de:0289-2011110244.

Anmerkungen

  • [1]

    Guttenberg Zitat: „Kein Plagiat“ Stellungnahme von Guttenberg im Wortlaut. In: Süddeutsche Zeitung, URL: http://www.sueddeutsche.de/politik/stellungnahme-von-guttenberg-kein-plagiat-die-erklaerung-im-wortlaut-1.1061952 (Aufruf am 03.03.2011, 14.00 Uhr)

  • [2]

    Die Internetplattform „Guttenplag“ dokumentiert, dass auf 270 von 393 Textseiten unausgewiesene Quellen benutzt wurden. Nachzuverfolgen bei: Interaktiver Guttenberg Report – Eine graphische Aufbereitung der im GuttenPlag Wiki gesammelten Daten zu Karl-Theodor Freiherr zu Guttenbergs Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag“. In: Guttenplag- Wiki, URL: http://gut.greasingwheels.org/ (Aufruf am 21.02.2011, 13.00 Uhr)

  • [3]

    Gemeint ist der Cursus honorum, welcher die Abfolge der Magistraturen in der römischen Republik genau festschrieb.

  • [4]

    „Normen sind allgemein geltende und in ihrer Allgemeinheit verständlich mittelbare Vorschriften für menschliches Handeln, die sich direkt oder indirekt an weitverbreiteten Wertvorstellungen orientieren und diese in die Wirklichkeit umzusetzen beabsichtigen.“ und weiter oben „Wertvorstellungen, die in den Köpfen der Menschen existieren. […]solche, die allgemeine Geltung in einem Kollektiv haben – sonst könnten sie nicht zur Grundlage einer allgemein geltenden Norm werden“ Bahrdt, Hans Paul: Schlüsselbegriffe der Soziologie: Eine Einführung mit Lehrbeispielen. München, 9. Aufl. 2003, S. 49.

  • [5]

    Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter: Bürgerliche Werte um 1800. Zur Einführung. In: Bürgerliche Werte um 1800, S. 24f. Vgl. hierzu auch Wehler, Hans- Ulrich: Geschichte und Zielutopie der deutschen „bürgerlichen Gesellschaft“. In: Wehler, Hans-Ulrich (Hrsg.): Aus Geschichte lernen? Essays. München 1988, S. 241- 255.

  • [6]

    Eine Diskussion, welche Berufsgruppen zum Bürgertum zählen, findet sich bei Schäfer, Michael: Geschichte des Bürgertums. Eine Einführung. Köln [u. a.] 2009, S. 78- 109. Allgemein wurde die Heterogenität des Bürgertums in der Forschung stark diskutiert, wonach es sich als sinnvoll erweist, nach Wehler, Geschichte und Zielutopie, S. 241- 247 die Formation „Bürgertum“ in „das alte Stadtbürgertum, das Bildungsbürgertum, die freie, verkehrswirtschaftliche, marktwirtschaftliche Unternehmerklasse der Bourgeoisie“ und schließlich das Kleinbürgertum zu differenzieren.

  • [7]

    „Macht“ bei Max Weber „bedeutet jede Chance innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Tübingen, 5. Aufl. 1980, S. 28.

  • [8]

    Pierre Bourdieu unterscheidet grundsätzlich 3 Klassen: Die herrschende Klasse (Bourgeoisie), das Kleinbürgertum und die Volksklasse (classe populaire). In späteren Publikationen ersetzt er den Begriff der herrschenden Klasse durch „Feld der Macht“. Bourdieu, Pierre: Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. Frankfurt/Main, 2. Aufl. 1987, S.407. Einen guten Überblick zur Klassentheorie Bourdieus im Vergleich zu anderen Gesellschaftstheoretikern liefert Hartmann, Michael: Elitensoziologie. Eine Einführung. Frankfurt/Main 2004, S. 84-108.

  • [9]

    Diese „soziale und kulturelle Machtstellung“ bestätigt Schulz, Andreas: Lebenswelt und Kultur des Bürgertums im 19. und 20. Jahrhundert. In: Gall, Lothar [u.a.] (Hrsg.): Enzyklopädie deutscher Geschichte. Bd. 75. München 2005, S. 22. Ein weiteres Argument liefert Bahrdt, Schlüsselbegriffe, S. 59: „Im Allgemeinen sind die „herrschenden“ Normen auch die Normen der „Herrschenden““.

  • [10]

    Der Begriff hebt die Vielschichtigkeit der bürgerlichen Werte hervor und die Fülle von Orientierungsmöglichkeiten, die sie boten. Vgl. Hettling, Manfred / Hoffmann, Stefan-Ludwig (Hrsg.): Der bürgerliche Wertehimmel. Innenansichten des 19. Jahrhunderts. Göttingen 2000, S. 7-22.

  • [11]

    Gemeint sind die Inhaber akademischer Berufe, die sich durch eine spezifische Sozialisation, einen auf Bildung ausgerichteten Lebensstil angeeignet haben. Zur Begriffsgeschichte siehe Engelhardt, Ulrich: Bildungsbürgertum. Begriffs- und Dogmengeschichte eines Etiketts. Stuttgart 1986.

  • [12]

    Grundlegende Prinzipien des Bildungsbereichs wie die Eigenständigkeit, das Leistungsprinzip oder die Chancengleichheit trugen maßgeblich zur Umstrukturierung der Gesellschaft bei und begründeten die Abkehr von der traditionellen Ständeordnung. Vgl. Hermann, Ulrich: Schlußbetrachtung. Das 18. Jahrhundert als Epoche der deutschen Bildungsgeschichte und der Übergang ins 19. Jahrhundert. In: Hammerstein, Notker / Hermann, Ulrich (Hrsg.): Vom späten 17. Jahrhundert bis zur Neuordnung Deutschland um 1800. München 2005 (= Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. II), S. 554.

  • [13]

    Pierre Félix Bourdieu wurde am 1. August 1930 in Deguin geboren, studierte Philosophie an der Elitenschule École supérieure normale de Paris, arbeitete kurze Zeit als Gymnasiallehrer bevor er 1955 zum Militärdienst eingezogen wurde. 1960/61 war er Assistent der philosophischen Fakultät an der Sorbonne bevor er als Dozent für Soziologie an die Universität in Lille wechselte. Ab 1964 war er an der École des Hautes Études en Sciences Sociales (EHESS) tätig und 1981 übernahm Bourdieu einen Lehrstuhl für Soziologie am Collège de France und somit eine der höchsten Positionen im französischen Universitätssystem. 1985 wurde er Direktor des Centre de Sociologie europeènne am Collège de France und der EHESS in Paris. Als einer der einflussreichsten Kritiker des französischen Bildungssystems und bedeutende Denker des 20. Jahrhunderts starb er am 23. Januar 2002 in Paris. Zu seinem Leben und Werk siehe Fuchs-Heinritz, Werner/ König, Alexandra: Pierre Bourdieu. Eine Einführung. Konstanz 2005.

  • [14]

    Bourdieu bemängelte die Praxisferne der Philosophie, insbesondere des französischen Existenzialismus wie er bei Jean Paul Sartre vorzufinden ist, und versuchte die Erscheinungen des alltäglichen Lebens mit den dahinterliegenden Vorstellungen und Weltsichten in Einklang zu bringen. Nachvollziehen lassen sich die Grundzüge seiner Theorie besonders in: Bourdieu, Pierre: Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft. Frankfurt/Main 1976.

  • [15]

    Wehler, Hans-Ulrich: Die Zielutopie der „bürgerlichen Gesellschaft“ und die „Zivilgesellschaft“ heute. In: Lundgreen, Peter (Hrsg.): Sozial und Kulturgeschichte des Bürgertums. Eine Bilanz des Bielefelder Sonderforschungsbereich (1986-1997). Göttingen 2000, S. 86 und Wehler, Geschichte und Zielutopie, S. 248-251.

  • [16]

    Schulz, Lebenswelt, S. 22. Zum Selbstverständnis des Bürgertums sind vor allem auch die begriffsgeschichtlichen Werke Reinhart Kosellecks und Werner Conzes von Relevanz.

  • [17]

    Kaschuba, Wolfgang: Deutsche Bürgerlichkeit nach 1800. Kultur als symbolische Praxis. In: Kocka, Jürgen (Hrsg.): Bürgertum im 19. Jahrhundert. Deutschland im europäischen Vergleich, eine Auswahl. (= Wirtschaftsbürger und Bildungsbürger Bd. II), S. 100.

  • [18]

    Der Bildungsbegriff nimmt eine Schlüsselstellung ein und gilt „einerseits als Voraussetzung für bürgerliche Kultur und andererseits auch Ausdruck dieses offenen Prozesses“. Hettling, Manfred: Bürgerliche Kultur. Bürgerlichkeit als kulturelles System. In: Sozial und Kulturgeschichte des Bürgertums, S. 331.

  • [19]

    Vgl. Maurer, Michael: Bildung. In: Bürgerliche Werte um 1800, S. 230.

  • [20]

    Hettling/ Hoffmann, Der bürgerliche Wertehimmel, S. 14.

  • [21]

    „Inhalt des neuen Ideals: Nicht bloß ‚bürgerlich‘, sondern ‚menschlich‘, d.h. allgemeinmenschlich, universal sollte Bildung sein.“ Maurer, Michael: Bildung. In: Bürgerliche Werte um 1800, S. 231. Außerdem gilt: „allgemeine Menschenbildung zielt auf die ‚allen gemeinsame‘ Bildung, losgelöst gedacht von berufsständischer Herkunfts- und Zielgruppe.“ Lundgreen, Peter: Bildung und Bürgertum. In: Sozial und Kulturgeschichte des Bürgertums, S.174f.

  • [22]

    Vgl. Hein, Dieter: Arbeit, Fleiß und Ordnung. In: Bürgerliche Werte um 1800, S. 247f.

  • [23]

    Ausführlich diskutiert dies Kocka, Jürgen: Das lange 19. Jahrhundert: Arbeit, Nation und bürgerliche Gesellschaft. In: Kocka, Jürgen (Hrsg.): Das lange 19. Jahrhundert. Stuttgart, 10. Aufl. 2001. (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 13), S. 98-138.

  • [24]

    Zu erwähnen ist der Wandel vom aristotelischen, rein politischen Bürgerbegriff („Zoon Politicon“) hinzu einem weiter gefassten durch die Aufklärung, insbes. durch Immanuel Kant geprägten Bürgerbegriff. Kant sieht drei grundsätzliche Voraussetzungen des modernen Staates im aufgeklärten Zeitalter. Neben der Freiheit und Gleichheit „jedes Gliedes der Societät“ auch die „Selbstständigkeit jedes Gliedes“ als „Bürger“. Kant, Immanuel: Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein taugt aber nicht für die Praxis (1793). In: Weischedel, W. (Hrsg.): Kant, Immanuel: Werke in 10 Bänden. Bd. 9. Darmstadt 1964, S. 145.

  • [25]

    „Bürgerlichkeit war und ist alles andere als eine deskriptive und assoziative Qualität; sie bezieht sich zunächst auf mentale Einstellungen und auf kulturelle Tatbestände und sperrt sich gegen feste soziologische Zuordnungen.“ Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 93.

  • [26]

    Bourdieu, Pierre: Rede und Antwort. Frankfurt/Main 1992. S. 135f. Das Habitus-Konzept wurde von zahlreichen WissenschaftlerInnen rezipiert und verschiedenartig angewandt. Exemplarisch sei Krais, Beate / Gebauer, Gunter: Habitus. Bielefeld, 3. Aufl. 2010 genannt.

  • [27]

    Bourdieu, Rede und Antwort, S. 86.

  • [28]

    Bourdieu, Pierre: Mediationen. Zur Kritik der scholastischen Vernunft. Frankfurt/Main 2001, S. 178.

  • [29]

    Bourdieu unterscheidet 2 Sorten von sozialem Handeln: Das praktische Handeln, welches durch den Habitus bestimmt wird, und theoretisches Handeln, welches meist kodifizierten Regeln folgt.

  • [30]

    Die habituellen Handlungen „sind logisch im Sinne einer praktischen – das heißt nützlichen – Logik, also für die Praktik gut, notwendig und hinreichend.“ Bourdieu, Rede und Antwort, S. 86. Ausführlich erklärt Bourdieu diesen „Spiel-Sinn“ in Bourdieu, Rede und Antwort, S. 83-90.

  • [31]

    Bourdieu, Pierre: Sozialer Sinn. Kritik der theoretischen Vernunft. Frankfurt/Main 1987, S. 172.

  • [32]

    Bei Hettling, Bürgerliche Kultur, S. 333 nimmt die Familie als „sozialer Raum der Intimisierung seit dem 18. Jahrhundert“ einen zentralen Schauplatz der bürgerlichen Kultur ein.

  • [33]

    Hettling/ Hoffmann, Der bürgerliche Wertehimmel, S. 15.

  • [34]

    Vgl. Gestrich, Andreas: Familiale Werteerziehung im deutschen Bürgertum um 1800. In: Bürgerliche Werte um 1800, S. 121-140. Außerdem Wogawa, Frank: Die bürgerliche Familie. Aspekte bürgerlicher Werterezeption am Beispiel der Jenaer Buchhändler- und Verlegerfamilie Frommann. In: Bürgerliche Werte um 1800, S. 305-336.

  • [35]

    Bourdieu ist der Meinung, dass theoretisches Handeln lediglich ein Grenzfall ist. Er vergleicht den Menschen mit einem Automaten, der zu drei Viertel seiner Handlungen habituellen Vororientierungen folgt, die nur ex post rational begründbar sind (vgl. Bourdieu, Rede und Antwort, S. 87). Zu seinem Konzept der praktischen Aneignung siehe auch Fley, Bettina: Konkurrenz oder Distinktion? Wettbewerb und Marktkonzentration im deutschen Transportmarkt. In: Hillebrandt, Michael Florian Frank (Hrsg.): Pierre Bourdieu: Neue Perspektiven für die Soziologie der Wirtschaft. Wiesbaden 2006, S. 187f.

  • [36]

    Kultur ist hier als gesellschaftliches Konstrukt zu verstehen, entstanden und im ständigen Wandel durch Prozesse der Bedeutungszuschreibung des Menschen. „Bürgerliche Kultur“ meint „ein idealtypisches System von Werten und Praktiken, welches zwischen den unterschiedlichen Lebensordnungen der Welt vermittelte“, nach Hettling, Bürgerliche Kultur, S. 322.

  • [37]

    Schäfer, Geschichte des Bürgertums, S. 115f.

        „Eben dies meint „Bürgerlichkeit“, verstanden als ein sozial bestimmte und kulturell geformter Habitus: ein in sich zwar vielfach abgestuftes und variiertes, in seinen Grundzügen jedoch verbindliches Kulturmodell, das entscheidende Momente sozialer Identität in sich birgt.“, Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 101.

  • [38]

    Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 113.

  • [39]

    „Die Mädchen erscheinen oft eher als ‚Gesellschafterinnen‘ beim Unterricht ihrer Brüder, erhalten ihrerseits mehr musischen und Handarbeitsunterricht, in besonders bildungsambitionierten Familien zudem noch Literaturstunden.“ Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 113.

  • [40]

    Auch wenn eine umfangreiche Thematisierung der extrem statischen Rollenverteilung innerhalb des Bürgertums zu weit führen würde, bleibt festzuhalten, dass diese ihren Ursprung ebenfalls in den neuen Wertvorstellungen hat und über den Habitualisierungsprozess vermittelt, bzw. verwirklicht wird. Zur Genderhistory im 19. Jahrhundert siehe Frevert, Ute (Hrsg.): Bürgerinnen und Bürger: Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert. Göttingen 1988 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd.77).

  • [41]

    Hierzu: Ries, Klaus: Professoren als bürgerliche Werteproduzenten. In: Bürgerliche Werte um 1800, S. 51-68.

  • [42]

    Studentische Burschenschaften, Gesang- und Turnvereine wirken zu Beginn des 19. Jahrhunderts „in die Gesellschaft hinein als Propagandisten und Multiplikatoren bürgerlicher Werte und Ideen, die vielfach erst dadurch ihre gesellschaftliche Öffentlichkeit und politische Breitenwirkung erhalten.“, Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 110.

  • [43]

    Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 115 schildert diesen Prozess innerhalb des Bürgertums.

  • [44]

    Anders formuliert: Übergeordnete Werte bringen einen entsprechenden Habitus hervor, der sich im Lebensstil, bzw. der bürgerlichen Kultur, niederschlägt. Vgl. Bourdieu, Pierre: Die verborgenen Mechanismen der Macht. Hamburg 1992 (= Schriften zu Politik & Kultur, Bd. 1), S. 36f.

  • [45]

    „Als philosophischer Terminus bezeichnet Ethos zum einen die Grundhaltung eines Menschen, seine (moralischen) Überzeugungen und (angeborenen) Anlagen, welche durch Übung und Erziehung ausgeprägt und gefestigt werden. Zum anderen steht Ethos für diejenigen charakterlichen Merkmale bzw. Tugenden, die sich nicht ausdrücklicher Unterweisung verdanken, sondern Ergebnis der Gewöhnung, des ethischen Handelns sind.“ Blume, Thomas: Ethos. In: Rehfuß, Wulff (Hrsg.): Handwörterbuch der Philosophie. Göttingen 2005. S. 344.

  • [46]

    Hettling/ Hoffmann, Der Bürgerliche Wertehimmel, S. 17.

  • [47]

    Schäfer, Geschichte des Bürgertums, S. 115f.

  • [48]

    Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 100.

  • [49]

    Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 100.

  • [50]

    Vgl. Bourdieu, Rede und Antwort, S. 146.

  • [51]

    Also dem bürgerlichen Habitus.

  • [52]

    Die Strukturen bestimmen also ebenso wie der Habitus die Gestalt der bürgerlichen Kultur, sie sind nicht gleichzusetzen mit dieser, sondern legen durch sog. Kapitalien die Möglichkeiten und Grenzen innerhalb der bürgerlichen Kultur fest. Die Beschaffenheit der bürgerlichen Kultur, damit auch die Klassifizierung „Bürgertum“, ergibt sich also zu gleichen Teilen aus Habitus und vorhandenem Kapital. In Ansätzen findet sich diese Überlegung auch bei Fuchs-Heinritz/ König, Pierre Bourdieu, S. 139f.

  • [53]

    Als Kapitalien bezeichnet Bourdieu zum Einen materielle Güter (Geldmittel als „ökonomisches Kapital“ oder Bücher u. a. als „kulturelles Kapital“) und zum Anderen transzendente Güter (soziale Beziehungen als „soziales Kapital“, akademische Titel als „kulturelles“ und „symbolisches Kapital“ oder schlichtweg Autorität und Ansehen, ebenfalls „symbolisches Kapital“). Die soziale Ungleichheit resultiert aus der ungleichen Verteilung der einzelnen Kapitalformen. Zum Kapitalbegriff siehe Bourdieu, Pierre: Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital. In: Kreckel, Reinhard (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten. Soziale Welt. Göttingen 1983 (= Sonderband 2), S.183-198.

  • [54]

    Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 108 stellt Überlegungen dazu an, wie viel Besitz notwendig ist, um zum Bürgertum zu gehören. Entscheidend ist, dass diese Überlegungen überhaupt getätigt werden müssen.

  • [55]

    Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 113.

  • [56]

    Eine Schilderung der verschiedenen Funktionen und Eigenarten von Bildungsreisen findet sich bei Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S.122-127.

  • [57]

    Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 126.

  • [58]

    Im Zusammenhang mit den Reformen des Bildungssystems ab 1808 kam dem preußischen Kultusminister Wilhelm von Humboldt eine tragende Rolle zu. Entsprechend seinen neuhumanistischen Idealvorstellungen, die auf „allgemeine Menschenbildung“ abzielten (und so den bürgerlichen Werten entsprachen), wurden das Schulsystem und der zu unterrichtende Fächerkanon neu strukturiert und definiert. Berufsbezogene, praktische Kenntnisse traten zurück, wohingegen Latein, Griechisch und musische Betätigungen an Bedeutung gewannen. Ein Überblick findet sich bei Michalsky, Helga: Bildungspolitik und Bildungsreform in Preußen. Weinheim 1978.

  • [59]

    Schäfer, Geschichte des Bürgertums, S. 108.

  • [60]

    Schulz, Lebenswelt und Kultur des Bürgertums, S. 19f.

  • [61]

    Vgl. Gall, Lothar: „Ich wünschte ein Bürger zu sein…“ Zum Selbstverständnis des deutschen Bürgertums im 19. Jahrhundert. In: Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgertum, liberale Bewegung und Nation. Ausgewählte Aufsätze. München 1996, S. 10f.

  • [62]

    Die Begrifflichkeit geht auf die 1961 durchgeführten empirischen Studien zum französischen Bildungssystem zurück. Dabei gelang es, Bourdieu und Passeron im gleichnamigen Buch den immer noch gültigen Zusammenhang zwischen Klassenzugehörigkeit und Bildungschancen in Frankreich zu belegen. Vgl. Bourdieu, Pierre / Passeron, Jean-Claude: Die Illusion der Chancengleichheit: Untersuchungen zur Soziologie des Bildungswesens am Beispiel Frankreich. Stuttgart 1971.

  • [63]

    Schulz, Lebenswelt und Kultur des Bürgertums, S. 19.

  • [64]

    Kaschuba, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 115. Grundlage dieser Behauptung ist der Eindruck, den er durch autobiografische Lebensbeschreibungen aus dem 19. Jahrhundert gewann.

  • [65]

    Bourdieu, Pierre: Praktische Vernunft. Zur Theorie des Handelns. Frankfurt/Main 1998, S. 141.

  • [66]

    Bourdieu, Rede und Antwort, S. 140.

  • [67]

    Fuchs-Heinritz/ König, Pierre Bourdieu, S. 27f.

  • [68]

    Schäfer, Geschichte des Bürgertums, S. 114f. Außerdem aber auch ein Bekenntnis zur bürgerlichen Kultur, denn „Akteure klassifizieren sich selbst, setzten sich selbst der Klassifizierung aus, indem sie entsprechend ihrem Geschmack verschiedene Attribute wählen, Kleider, Nahrung, Getränke, Sportarten, Freunde, die zusammenpassen und die ihnen passen oder, genauer, die zu ihrer Position passen.[…] Das ist der Grund, warum niemand besser klassifiziert wird, als durch seine eigenen Klassifizierungen“ Bourdieu, Rede und Antwort, S. 145.

  • [69]

    Vgl. Bourdieu, Rede und Antwort, S. 150.

  • [70]

    Lundgreen, Bildung und Bürgertum , S. 178. Auch der ehemalige deutsche Verteidigungsminister kann hier als Beispiel angeführt werden.

  • [71]

    Mit den Worten Bourdieus: „so ist der soziale Raum durch die gegenseitige Exklusion und Distinktion der ihn konstruierenden Positionen definiert“ Bourdieu, Mediationen, S. 172.

  • [72]

    „Die Gruppen – die sozialen Klassen zum Beispiel – müssen hergestellt werden. Sie sind in der sozialen Wirklichkeit nicht schlicht gegeben.“ Bourdieu, Sozialer Raum, S. 142. Zur Entstehung von Klassen durch relationale Positionsbestimmung siehe auch Bourdieu, Praktische Vernunft, S. 48f.

  • [73]

    Ziel ist „also ihre Existenz als Gruppe, die nahezu immer und in allen Gesellschaften die Voraussetzung für den Erhalt ihrer Position im sozialen Raum darstellt.“ Bourdieu, Rede und Antwort, S. 97. Und somit übertragen auf das 19. Jahrhuindert auch der Ausschluss anderer Gruppen, wenngleich dies dem Prinzip der bürgerlichen Gesellschaft, den Werten Freiheit und Gleichheit konträr gegenübersteht.

  • [74]

    Bourdieu fasst die Gesellschaft als sozialen Raum auf, der in verschiedene soziale Felder gegliedert ist. Diese Felder nehmen ihrerseits bestimmte Positionen innerhalb des sozialen Raumes ein und werden relational positioniert (z.B. wird das machtvolle Feld der Politik im Laufe des 19. Jahrhunderts stärker vom Feld der Bildung beeinflusst, wodurch das Feld der Kirche zunehmend an Einfluss, bzw. an Macht verliert, dies wiederum hat zwangsläufig den Verlust der Deutungshoheit des Feldes der Religion und einem Machtzuwachs auf Seiten der Naturwissenschaften als Konsequenz. Einher geht damit der Aufstieg des Bildungsbürgertums gegenüber dem Priestertum usw.) Die Menschen, Gruppen und Institutionen, ebenfalls relational positioniert, besitzen einen feldspezifischen Habitus. Feld und Habitus stehen unter wechselseitigem Einfluss und bringen einen feldspezifischen Lebensstil hervor. Vgl. Hierzu Fuchs-Heinritz/ König, Pierre Bourdieu, S. 139- 159 und S. 179- 184.

  • [75]

    Fley, Konkurrenz oder Distinktion, S. 184.

  • [76]

    Bourdieu, Die verborgenen Mechanismen der Macht, S. 27.

  • [77]

    Bourdieu, Pierre: Die Regeln der Kunst. Genese und Struktur des literarischen Feldes. Frankfurt/Main 1999, S. 353f.

  • [78]

    Die Macht des Bürgertum ist symbolisch „in dem Sinne, als sie die in der sozialen Welt wirkenden objektiven Prinzipien der Einheit und der Trennung, der Assoziation und der Dissoziation zu erhalten oder zu verändern vermag, eine[r] Macht zur Bewahrung oder Änderung der aktuell herrschenden Klassifikationen in Bezug auf Geschlecht, Nation, Region, Alter und Sozialstatus [...].“ Bourdieu, Rede und Antwort, S. 152.

  • [79]

    Bourdieu, Rede und Antwort, S. 97.

  • [80]

    Die Chancengleichheit ist terminologisch vergleichbar mit dem Begriff „illusio“, mit welchem Bourdieu den Sinn der Auseinandersetzungen meint. Er vergleicht eine solche Situation mit einem Spiel, wobei die illusio „der kollektive Glaube an das Spiel“ ist. Dieser „Spiel-Sinn“ „und den geheiligten Wert dessen, was auf dem Spiel steht, ist Voraussetzung und Ergebnis des funktionierenden Spiels zugleich.“ Bourdieu, Die Regeln der Kunst, S. 363. Der neue Bildungsbegriff hätte ohne die formale Gültigkeit der Chancengleichheit nicht seinen universellen Status erreicht.

  • [81]

    Das belegt die bereits geschilderte Notwendigkeit von Kapitalbesitz im Bildungsweg.

  • [82]

    Bourdieu nennt diese spezifische Strategien „Strategien der Kondeszendenz, mittels derer Akteure mit einer höheren Position innerhalb einer der Hierarchien des objektiven Raums symbolisch die – gleichwohl noch weiterbestehende – soziale Distanz negieren und sich damit zusätzlich jene Profite sichern, die daraus erwachsen, daß die anderen die rein symbolische Negierung der Distanz anerkennen.“ Bourdieu, Rede und Antwort, S. 140.

  • [83]

    Bourdieu, Rede und Antwort, S. 152. „Die Macht zur Durchsetzung einer neuen oder alten Sicht der sozialen Trennung oder Gliederung hängt ab von der in vorangegangenen Kämpfen erworbenen sozialen Autorität.“

  • [84]

    In diesem Fall das Feld der Bildung.

  • [85]

    Vgl. Bourdieu, Die Regeln der Kunst, S. 355.

  • [86]

    Lundgreen, Bildung und Bürgertum, S. 175.

  • [87]

    Kocka, Arbeit, Nation und bürgerliche Gesellschaft, S. 121.

  • [88]

    Bourdieu, Rede und Antwort, S. 153.

  • [89]

    Schäfer, Geschichte des Bürgertums, S. 129.

  • [90]

    Schäfer, Geschichte des Bürgertums, S. 178.

  • [91]

    Bourdieu, Die verborgenen Mechanismen der Macht, S. 82.

  • [92]

    „Will man die Welt ändern, muß man die Art und Weise, wie Welt gemacht wird, verändern.“ Bourdieu, Rede und Antwort, S. 152.

  • [93]

    „Symbolische Macht ist in diesem Sinne ein Vermögen des worldmaking. Worldmaking, Konstruktion von Welt [..]“ Bourdieu, Rede und Antwort, S. 151.

  • [94]

    Mit mehreren Staats- und Verwaltungsreformen wurde der eigentliche gesamtpreußische Staat geschaffen. Die Agrarreform, die die Bauernbefreiung bedeutete, und schließlich auch die Bildungsreform. Vgl. Wehler: Die Zielutopie der „bürgerlichen Gesellschaft“, S. 86. Weitere Informationen auch bei Kocka, Jürgen: Bürgertum und Sonderweg. In: Lundgreen, Peter (Hrsg.): Sozial und Kulturgeschichte des Bürgertums. Eine Bilanz des Bielefelder Sonderforschungsbereich (1986-1997). Göttingen 2000, S. 101f.

  • [95]

    Lundgreen, Bildung und Bürgertum, S. 175-177. Zu den Zielen der Reformen in Schule und Universität siehe auch die gesammelten Werke Wilhelm von Humboldts.

  • [96]

    Schulz, Lebenswelt und Kultur des Bürgertums, S. 20.

  • [97]

    Ein Beispiel für einen solchen sozialen Aufstieg wird bei Hahn, Hans-Werner: „Aus uns selbst muß das Gute hervorgehen, was gedeihen soll…“ Werterezeption und Wertevermittlung in bürgerlichen Milieus der Residenzstadt Weimar. In: Hahn, Hans-Werner / Hein, Dieter (Hrsg.): Bürgerliche Werte um 1800, S. 337-362 erzählt.

  • [98]

    Hettling, Bürgerliche Kultur, S. 331 im Umkehrschluss des auf S. 9 zitierten Satzes Kaschubas.

  • [99]

    Jede Sorte von Kapital, das heißt ökonomisches, soziales oder kulturelles, sofern es als selbstverständlich anerkannt wird, also im Denken tief verinnerlicht und im Verhalten automatisch leitend vorhanden ist, kann einen symbolischen Status erreichen. Symbolisches Kapital ist notwendige Bedingung für symbolische Macht und gleichzeitig Mittel und Werkzeug ihrer Durchsetzung. Vgl. hierzu Bourdieu, Rede und Antwort, S.152.

  • [100]

    Doxa „bezeichnet eine meist auf sinnlicher Wahrnehmung beruhende subjektive Meinung. Als solche steht sie dem wahren, auf das Sein gerichteten Wissen gegenüber. [..] Auch Platons Schüler Aristoteles fährt darin fort, die Doxa als niedrigere Erkenntnisart anzusehen und sie als Schein der Wahrheit gegenüberzustellen. Zu den Gegenständen der Doxa erklärt er das, was zwar wahr, aber nicht notwendig wahr ist, d. h. das, was auch hätte anders sein können, wohingegen das Wissen es nur mit den Dingen zu tun hat, die notwendig wahr sind, also unter allen möglichen Umständen nicht hätten anders sein können.“ Blume, Thomas: Doxa. In: Rehfuß, Wulff (Hrsg.): Handwörterbuch der Philosophie. Göttingen 2005. S. 304f.

  • [101]

    Bourdieu, Die verborgenen Mechanismen der Macht, S. 82.

  • [102]

    „Überall setzte sich der Siegeszug der liberal-bürgerlichen Leitwerte fort.“ Wehler, Geschichte und Zielutopie der deutschen „bürgerlichen Gesellschaft“, S. 88.

  • [103]

    Hettling, Bürgerliche Kultur, S. 336.

  • [104]

    Auch Bourdieu betont: „die symbolische Wirksamkeit hängt davon ab, wie weit die vorgeschlagene Sicht in der Wirklichkeit fundiert ist.“ Bourdieu, Rede und Antwort, S. 152.

  • [105]

    „Bürgerlichkeit als kulturelles System vermittelte dem einzelnen eine Zielutopie, an der er sein Leben orientieren konnte.“ Hettling, Bürgerliche Kultur S. 325.

  • [106]

    Und diese Funktion haben sie heute noch – sonst wäre Karl Theodor zu Guttenberg noch in seinem Amt.

Empfohlene Zitierweise

Thielen, Katharina: Die Macht des Bürgertums im 19. Jahrhundert – Auswirkungen des bürgerlichen Wertesystems auf die Gesellschaft. aventinus nova Nr. 41 [20.11.2012] / Skriptum Jg. 1 (2011), Nr. 2 (Unveränd. Nachdruck), in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9736/

Bitte setzen Sie beim Zitieren dieses Beitrags hinter der URL-Angabe in runden Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse.



Erstellt: 29.10.2012

Zuletzt geändert: 23.11.2012

ISSN 2194-1963