Reformation und Glaubenskriege (1517-1648)

  / aventinus / Neuzeit / Reformation und Glaubenskriege (1517-1648)

aventinus nova Nr. 28 [05.01.2011] 

Björn Krolopp 

Reformation auf dem Land 

Die Kirchenvisitation von 1533/34 im Wittenberger Umland 

 

1. Einleitung 

Die Lutherstadt war bekanntlich das Zentrum der Reformation. Aber wie wirkte sich das auf das Wittenberger Umland aus? Waren die Pfarrer in dieser Region gebildeter als anderswo? Standen sie finanziell besser da als ihre Kollegen aus anderen Gebieten? Gab es noch papsttreue Priester und Gläubige in der Gegend um Wittenberg? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt der folgenden Ausführungen. 

Die Visitation von 1533/1534 bietet sich dabei in besonderem Maße für eine Untersuchung an. Zwar handelt es sich um eine der ersten Kirchenvisitationen. Da aber auch wenige Jahre zuvor bereits eine Visitation stattgefunden hatte, stellt sich für die Betrachtung obendrein die Frage, wie sich die Maßnahmen, die im Ergebnis dieser Visitation ergriffen worden waren, auswirkten. Außerdem sind im Gegensatz zu der Visitation von 1528/1529 auch alle Visitationsakten erhalten. Aus diesen Gründen stellte die „Kirchenvisitation 1533/34 im Wittenberger Umland“ einen besonders interessanten Aspekt der Wittenberger Reformationsgeschichte dar. Dieses Thema fand in der Forschung zudem bisher wenig Beachtung. Der Großteil der einschlägigen Literatur ist mehr als einhundert Jahre alt. 1879 schrieb Carl August Hugo Burkhardt über die Visitationen in Sachsen von 1524 bis 1545. [1] Der Abschnitt über die Visitation von 1533/34 im Kurkreis Wittenberg umfasst bei ihm aber nur neun Seiten. [2] Der Theologe Karl Pallas veröffentlichte Anfang des 20. Jahrhunderts die Visitationsakten. [3] Seine Quellenedition war grundlegend für die vorliegende Arbeit. Die Visitationsinstruktion ist von Emil Sehling abgedruckt worden. [4] In jüngster Zeit widmete sich Heiko Jadatz wieder dem Thema kursächsischer Visitationen. [5] Dabei gab er einen aufschlussreichen Überblick über dieses Thema. Das Wittenberger Umland während der Visitation von 1533/34 fand als separater Forschungsgegenstand bisher jedoch kein Interesse der historischen Forschung.

Im Mittelpunkt des ersten Abschnitts steht zunächst der Begriff der Visitation, der zweite Abschnitt beschäftigt sich anschließend mit der Herausbildung der evangelischen Kirchenvisitationen in Kursachsen. Im Kontext der Visitation von 1533/34 erläutert die Untersuchung den politischen Hintergrund dieser zweiten Visitation und fokussiert die Visitationsinstruktion. Die Auswertung der Visitationsprotokolle orientiert sich an drei Schwerpunkten: erstens der Eignung der Geistlichen, zweitens der wirtschaftlichen Situation der Gemeinden und drittens dem Gemeindeleben.

Das Ziel der Arbeit ist es, folgende Fragen zu beantworten: Erfüllten die Pfarrer die Anforderungen, die das evangelische Pfarramt stellte? Blieben Geistliche oder Bevölkerungsteile der römisch-katholischen Kirche treu? Wie waren die Pfarreien finanziell ausgestattet? Haben die Maßnahmen der ersten Visitation zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse gegriffen? Wie akzeptierte die ländliche Bevölkerung die Reformation? Wie gestaltete sich das Verhältnis zwischen Pfarrern und einfacher Bevölkerung auf dem Lande? 

Hauptgegenstand der Untersuchung sind die dörflichen Pfarreien der Ämter Wittenberg und Seyda. Für das Amt Wittenberg fanden die Parochien Apollensdorf, Dobien, Straach, Bülzig, Leetza, Klebitz, Blönsdorf, Eckmannsdorf, Elster, Marzahna, Rahnsdorf, Kropstädt (bei Burkhardt als „Liesenitz“ bezeichnet [6]), Pratau, Dabrun, Rackith, Dorna, Globig, Wartenburg, Bleddin, Klöden, Trebitz, Gommlo, Meuro, Rotta, Bergwitz, Radis, Seegrehna und Eutzsch Beachtung. Als Beispiele für das Amt Seyda dienten Oehna, Mügeln, Seehausen, Kurzlipsdorf und Gadegast. [7]

2. Kirchenvisitation in Kursachsen 

2.1 Begriff und Ablauf einer Visitation 

„Die Visitation ist ein institutionalisierter, rechtlich geregelter Besuch mit der Aufsicht betrauter kirchlicher Amtsinhaber oder ihrer Vertreter in Einzelgemeinden, Kirchenbezirken oder kirchlichen Einrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches. Die Visitation dient dem Zweck der unmittelbaren Einsichtnahme in das kirchliche Leben vor Ort.“ [8]

In der Spätantike entstanden, diente die Visitation der Kirchenleitung als wichtiges Kontrollinstrument. Das Recht, Visitationen durchzuführen, besaß der Bischof. Im Hochmittelalter erlangte die Institution der Visitation eine erste Blüte, verfiel aber im Spätmittelalter zusehends. Mit der Reformation kam es zu einem Aufschwung des Visitationswesens. Ab den 1520 er Jahren nutzten die Protestanten dieses Mittel, um die evangelische Kirche aufzubauen. An die Stelle des Bischofs trat jedoch nun der Landesherr. [9]

In der Regel lief eine Visitation im 16. Jahrhundert wie folgt ab: 

Normalerweise ging einer Visitation eine Instruktion voraus, die auf Befehl des Landesherrn durch eine Kommission aus Theologen und Juristen erarbeitet wurde. Diese bildete dann die Richtlinie für die Visitatoren. Außerdem wurde das zu visitierende Gebiet in Visitationskreise eingeteilt, wo mehrere Ämter zusammengefasst wurden. Jeder Visitationskreis wurde von einer Visitationskommission besucht, die sich meist aus Theologen und Juristen zusammensetzte. Die Kommission nahm die Visitation entweder an zentralem Ort vor, an dem sich die Visitierten einfinden mussten, oder visitierte jede Gemeinde vor Ort. Bei einer Visitation mussten sich der Pfarrer und gegebenenfalls der Küster, der Kirchenpatron (war meist der Lehns- und Gerichtsherr) oder gegebenenfalls Vertreter des Stadtrates einfinden. Auch Personen, die im Rechtsstreit mit der Gemeinde lagen oder sich sittlicher Verstöße schuldig gemacht hatten, konnten vorgeladen werden. Des Weiteren mussten der Kommission auch Rechnungen, Nachweise über Besitzverhältnisse und weitere wichtige Dokumente vorgelegt werden. Die wichtigsten Aussagen wurden schließlich in einem Visitationsbericht zusammengefasst. Eventuell wurde auch noch ein Visitationsextrakt mit den noch zu verhandelnden Dingen erstellt. Die Auswertung der Visitationen wurde dann noch häufig in Visitationsabschieden zusammengefasst. [10]

2.2 Herausbildung der evangelischen Kirchenvisitationen in Kursachsen 

Martin Luther lehnte eine kirchliche Neugestaltung durch Visitationen zunächst ab. Im Gottesdienst sollte nichts durch Gewalt und Bevormundung erneuert werden. [11] Erst im Juni 1524 wurde von dem jungen Herzog Johann Friedrich von Sachsen erstmals der Gedanke an eine evangelische Kirchenvisitation geäußert. [12] Wenig später, im Januar 1525, beauftragte Johann Friedrich den Eisenacher Prediger Jakob Strauss (1480/85 bis um 1533) mit der Durchführung einer Kirchenvisitation in einigen Gebieten Thüringens, die jedoch an dem Widerstand des Adels scheiterte. [13] Noch wichtiger für die Entstehung evangelischer Kirchenvisitationen war Nikolaus Hausmann (1478/79-1538). Im Herbst 1524 schilderte er dem Kurfürsten Friedrich und dessen Bruder Johann die katastrophale Situation der Kirchen in Kursachsen. Dabei betonte er, dass die katholisch gebliebenen Lehnsherren einen schlechten Einfluss hätten, weil sie altgläubige Priester als Pfarrer in den Gemeinden einsetzen würden. Auch würden katholische Mönche und Priester gegen die Reformation hetzen und das Schulwesen daniederliegen. In einem Brief an Herzog Johann vom 2. Mai 1525 wiederholte er seine Aussagen aus dem Jahr 1524. Als Lösungsmöglichkeit schlug Hausmann eine Visitation vor. Er bat Johann, eine solche als oberster Schutzherr zu veranlassen. [14]

Unter dem Eindruck der schlechten Zustände der Kirchen und Schulen in Kursachsen schwand auch Luthers Widerstand gegen das Instrument der Visitation. Im Oktober 1525 bat den Kurfürsten Johann, für das Einkommen der Pfarrer Sorge zu tragen. Luther wurde von Johann beauftragt, eine Ordnung zu erstellen, mit der man die wirtschaftliche Lage der Pfarreien und Kirchen verbessern könne. In dieser Ordnung, die Luther im November 1525 an den Kurfürsten sandte, forderte er die Einrichtung von vier oder fünf Visitationsbezirken und die Unterweisung von ungebildeten Pfarrern. Die wirtschaftliche Lage der Gemeinden sollten Beamte des Kurfürsten beurteilen und über Maßnahmen entscheiden. [15]

Nur wenig später kam es zu ersten Visitationen in den Ämtern Borna (Januar 1526) und Tenneberg (März 1526). Da der Kurfürst zunächst keine weiteren Visitationen veranlasste, die Zustände in den Gemeinden sich aber weiter verschlechterten, bat Luther Johann, eine Kirchen- und Schulvisitation durchzuführen. [16]

Der Herzog ging der Bitte schließlich nach: Eine Kommission mit Philipp Melanchthon und Hieronymus Schurff sollte einige Ämter in Thüringen visitieren. Dabei mussten sie feststellen, dass die finanziellen Probleme noch größer waren als vermutet. Melanchthon erarbeitete nun eine neue Visitationsordnung. Diese erschien 1528 als „Unterricht der Visitationen an die Pfarrherrn im Kurfürstentum Sachsen“, ein Werk, das für alle späteren Visitationen maßgeblich war. Man bereitete nun eine allgemeine Kirchenvisitation in Kursachsen vor. Es wurden sechs Visitationsbezirke gebildet und die Kommissionen festgelegt. Im Herbst 1528 begann die Visitation. Dabei mussten die Visitatoren große Mängel feststellen: Viele Geistliche waren ungeeignet, das kirchliche Leben war vielerorts zerrüttet. In Zinna weigerten sich die Bauern, das Vaterunser zu erlernen, in Nieden (Ephorie Torgau) wollten die Bauern den Pfarrer steinigen und in Elsnig (Ephorie Torgau) konnte der Pfarrer zwar das „Vaterunser“ nur stockend beten, genoss aber einen großen Ruf als Exorzist. [17] Auch das Schulwesen lag danieder, die meisten Gemeinden konnten sich keinen Küster leisten. [18]

Wie die Verhältnisse im Amt Wittenberg waren, lässt sich leider nicht beurteilen, da die Visitationsprotokolle für diese Gegend von 1528/29 verlorengegangen sind. [19] Die Visitatoren konnten die Besetzung der Pfarrstellen mit evangelischen Geistlichen weitgehend lösen, die wirtschaftlichen Verhältnisse konnten sie aber kaum verbessern. [20]

3. Die Kirchenvisitation 1533/34 im Wittenberger Umland 

3.1 Politische Situation vor der zweiten Visitation 

Nach der ersten allgemeinen Kirchenvisitation in Sachsen kam es ab 1529 zu einer Unterbrechung der Visitationstätigkeit. Die Ursache dieser Unterbrechung liegt in der reichspolitischen Lage der Zeit. Auf dem Reichstag zu Speyer 1529 hatte die katholische Mehrheit der Stände die Restitution des Wormser Edikts von 1521 beschlossen. Dieses Edikt sah die Ächtung Luthers und seiner Schriften vor. Die evangelischen Fürsten und Städte protestierten gegen diesen Beschluss. Sie sahen die Reformation gefährdet. Auf dem Augsburger Reichstag legten sie 1530 die Confessio Augustana vor, ein Bekenntnis der protestantischen Stände. Es folgten zähe Verhandlungen. Um militärische Auseinandersetzungen zu vermeiden, wurde ein evangelisches Defensivbündnis geschlossen, der Schmalkaldische Bund. Doch die drohende Gefahr eines Feldzuges der Türken führte im Sommer 1532 zum Nürnberger Religionsfrieden. Darin beschlossen Kaiser und evangelische Reichsstände, nicht militärisch gegeneinander vorgehen zu wollen. [21] Nun konnte man sich der Fortsetzung der Visitation widmen. Die Missstände im Kurfürstentum waren nicht beseitigt. Da täglich Beschwerden der Pfarrer eingingen, bat Kurfürst Johann Luther, Melanchthon, Jonas, von Metzsch und Pauli, einer weiteren Visitation vorzuarbeiten. [22]

3.2 Instruktion und Ablauf der Visitationen

Am 16. August 1532 starb Kurfürst Johann. Sein Nachfolger Johann Friedrich setzte Johanns Visitationspolitik fort. Zunächst arbeiteten Brück, Spalatin und Beyer eine neue Instruktion aus, wobei Brück die Hauptarbeit leistete. [23] Die neue Instruktion von 1532 baute auf der alten von 1527 auf. Die Visitationen sollten noch konsequenter gegen ungebildete und untaugliche Geistliche vorgehen und diese absetzen. Die Verbindlichkeit vom „Unterricht der Visitationen“ in Lehre und Amt wurde stärker betont. [24] Auch die Punkte, welche die kursächsischen Landstände dem Kurfürsten im Oktober 1532 zur Aufnahme in die Instruktion empfohlen hatten, fanden Eingang. So sollten die Visitationen prüfen, ob die Anordnungen der ersten Visitation eingehalten wurden oder nicht. Eine Missachtung dieser Anordnungen sollte konsequent bestraft werden. Auch über Besitz- und Einkommensverhältnisse der Pfarrstellen sollten die Visitatoren genau Buch führen. Die Kosten für den Bau neuer Pfarrgebäude wurden den Untertanen der jeweiligen Gemeinden auferlegt, während für Reparaturen der Pfarrer aufkommen musste. Finanziell bedürftige Pfarrstellen sollten aus dem Vermögen der aufgelösten Klöster gestützt werden. Außerdem sollten die Superintendenten, Stadträte und Gerichtsherren neben den Visitatoren auf Lehre und Lebenswandel der Geistlichen achten.

Im Dezember 1532 wurde die Instruktion den Visitatoren übersandt. Die Visitationskreise blieben unverändert. Visitatoren für den Kurkreis wurden Justus Jonas, Johannes Bugenhagen, die Amtsleute und kurfürstlichen Räte Bernhard von Hirsfeld und Sebastian von Kötteritzsch sowie der Jurist der Wittenberger Fakultät Kilian Goldstein. Exekutoren wurden Hans Metzsch und Christoph Groß. Paul Knod wurde Notar der Visitationskommission. [25] Damit war die Kommission durchaus hochkarätig besetzt.

Über den genauen Ablauf der Visitationen ist leider nur wenig bekannt. Ursprünglich sollte das Vorhaben Anfang März beginnen. Da Kötteritzsch jedoch verhindert war, musste es verschoben werden. Das Protokoll der Visitation des Amtes Wittenberg datiert vom 11. Mai, also muss die Visitation im Amt vorher begonnen haben. Die Registratur von Zahna ist auf den 21. April datiert. Die Registraturen von Kemberg und Schmiedeberg geben allerdings den 16. und 17. August an. Warum eine so große Unterbrechung innerhalb der Visitation des Amtes Wittenberg eingetreten ist, ist nicht bekannt. Anschließend wurden die Ämter Bitterfeld, Herzberg und Schlieben besucht. 

Zu Beginn des Jahres 1534 visitierte man das Amt Schweinitz. Die Registratur der bei Wittenberg gelegenen Stadt Seyda fand diesmal in Schweinitz statt. Ab März 1534 trat wieder eine längere Pause in der Visitationstätigkeit ein, da die Visitatoren von Hirsfeld und Goldstein abgereist waren. Erst im November konnte die Kommission schließlich noch im Amt Belzig visitieren. Mit einer Gesamteingabe der Visitatoren an den Kurfürsten vom 10. November 1534 fand die Visitation ihren förmlichen Abschluss. [26]

3.3 Eignung der Geistlichen 

Mit der theologischen Bildung der Pfarrer konnten die Visitatoren im Großen und Ganzen zufrieden sein. Ein Großteil der Geistlichen in den zweiunddreißig untersuchten Pfarreien wurde in der Lehre für tauglich befunden. [27]

Lediglich die Pfarrer von Eckmannsdorf, Gadegast und Leetza bildeten eine Ausnahme: Valentinus Rhinau, der Pfarrer von Eckmannsdorf, sei „in der lehr ganz schwach und gering“ [28] und der von Gadegast sei „nicht sunderlich geschickt“. [29] Trotz dieser Beurteilung dürfen beide weiterhin Pfarrer bleiben. Der Pfarrer von Leetza hingegen, der als „alter, ungelerter man“ [30] bezeichnet wird, wurde abgesetzt. Auch die meisten Gemeinden bestätigen, dass die Geistlichen ihren Aufgaben nachkamen. Nur über den Pfarrer von Apollensdorf beklagten sich die Bauern, weil „er sich mit trinken zu zeiten vergessen“ [31] pflegte. Ähnliches wird vom Pfarrer von Mügeln berichtet.

Katholische Gebräuche scheinen, im Wittenberger Umland, im Gegensatz zu vielen anderen Gebieten Deutschlands, keine Rolle mehr gespielt zu haben. Einzig vom Pfarrer in Seegrehna ist bekannt, dass er „nicht woll deutsche mess halden“. [32] Dies war aber die Ausnahme. Für diese aus Sicht der Visitatoren erfreulichen Ergebnisse gab es mehrere Gründe: Einerseits sorgte die geographische Nähe zu Wittenberg, dem Zentrum der evangelischen Bewegung, dafür, dass sich hier die Lehre Luthers besonders schnell ausbreiten konnte. Des Weiteren waren die Pfarrer ja schon während der ersten Visitation überprüft worden. Da die Protokolle dieser Visitation für das Amt Wittenberg verschollen sind, lässt sich nicht mehr feststellen, wieviele ungeeignete Pfarrer damals in diesem Amt abgesetzt worden waren. Ein dritter Grund waren die günstigen Lehns- und Patronatsverhältnisse. Die meisten Pfarreien waren Lehen der Stadt Wittenberg, der Universität Wittenberg oder direkt dem Kurfürsten unterstellt. Nur in Kropstädt, Meuro und Radis gab es adlige Lehnsherren. Die Patronatsherren übten einen entscheidenden Einfluss auf die Besetzung der Pfarrstellen aus. So konnten beispielsweise katholische Patronatsherren die Anstellung eines evangelischen Geistlichen verhindern. Diese Gefahr war in dem untersuchten Gebiet nicht gegeben: Kurfürst, Rat der Stadt Wittenberg und die Universität zählten zu den größten Förderern der Reformation. Dadurch konnten altgläubige und ungeeignete Pfarrer durch evangelische Geistliche ersetzt werden.

Ein Universitätsstudium hatten trotzdem die wenigsten Pfarrer hinter sich, was für die damalige Zeit durchaus üblich war. Lediglich Caspar Ritter, der Pfarrer von Dobien, wird als „Magister“ bezeichnet, [33] was auf ein Universitätsstudium hindeutet. Auch vom Pfarrer Straachs berichteten die Visitationsprotokolle, dass er „etlich iar hie zu Wittemberg studirt“ habe. [34] Die wichtigste Aufgabe der Pfarrer war es, sonntags und feiertags zu predigen. Richtlinie für die Predigten sollten Luthers Postillen sein. Außerdem wurden die Geistlichen von den Visitatoren angehalten, regelmäßig Krankenbesuche zu machen und den Katechismus zu predigen.

3.4 Wirtschaftliche Situation der Gemeinden 

Die Prüfung der Geistlichen war nur ein kleiner Teil der Aufgaben, die die Visitatoren zu lösen hatten. Mindestens genauso wichtig war es, die Gemeinden wirtschaftlich abzusichern. Tatsächlich war die finanzielle Situation in den meisten Pfarreien schlecht. Dies zeigt schon ein Blick auf die Pfarrhäuser: So musste der Pfarrer von Mügeln in Jessen wohnen, weil die Gemeinde kein Pfarrhaus hatte. [35] Zwar hatte man schon während der ersten Visitation den Bau befohlen, bis dahin war aber noch nichts geschehen. [36] Das Pfarrhaus von Dabrun war abgebrannt [37] und viele Pfarrgebäude in vielen anderen Gemeinden waren baufällig. Das betrifft die Pfarreien von Apollensdorf, [38] Seegrehna, [39] Meuro, [40] Blönsdorf, [41] Gadegast, [42] Kurzlipsdorf, [43] Leetza [44] und Marzahna. [45] In manchen Pfarrhäusern, wie etwa in Klebitz, [46] war das Dach undicht oder fehlte gänzlich. In Straach hatte aufgrund des undichten Daches „der regen dem Pfarrer bei 4 fl. an büchern schaden gethan“. [47] In Pratau errichtete der Pfarrer ein neues Pfarrgebäude auf eigene Kosten. Laut Visitationsprotokoll soll er dafür über 200 fl. aus seinem väterlichen Erbe bezahlt haben und verlangte nun eine Rückerstattung der Kosten. [48] In vielen anderen Gemeinden bemühten sich die Pfarrer, einige Gebäude selbst zu errichten. Die Visitationen versuchten, die katastrophale Lage zu beheben, indem sie die Bauern zum Neubau der Pfarrgebäude verpflichteten.

Aber nicht nur die Pfarrgebäude waren in einem schlechten Zustand, auch die Inventare waren klein und bescheiden. Die Visitatoren mussten sich darauf konzentrieren, jeder Gemeinde ein kleines Inventar, bestehend aus zwei bis drei Kühen, einem Spannbett und einem Tisch, zu verschaffen. Diese Dinge wurden überall angeschafft, wenn sie nicht schon vorher dort vorhanden waren. Ein umfangreiches Inventar, wie es die Gemeinde Seehausen [49] besaß, mit Gänsen, Hühnern, Schweinen, Schafen, einem Pferd, einem Pflug und weiteren Gegenständen war äußerst selten. Die Visitatoren zeichneten die Einnahmen und den Besitz jeder Pfarrstelle minutiös auf.

Das Einkommen der Pfarrer setzte sich aus den Erträgen eigener Landwirtschaft, Zinsen aus Verpachtungen und dem Getreidezehnt zusammen. Die Höhe des Opfergeldes fiel indes sehr unterschiedlich aus. Während der Pfarrer der nur ein Dorf umfassenden Pfarrei Dorna 13 gr. jährlich an Opfergeld erhielt, [50] bekam ein Geistlicher der sechs Dörfer umfassenden Pfarrei Elster 5 fl. [51] In einigen Pfarreien des Amtes Seyda besaßen die Pfarrer noch eine zusätzliche Einnahmequelle: Sie konnten für Taufen, Trauungen und Beerdigungen noch eine extra Gebühr verlangen (in Gadegast, [52] Kurzlipsdorf, [53] Mügeln, [54] Oehna [55] und Seehausen [56]).

Der exakte Vergleich der Einkommen ist äußerst schwierig, was insbesondere auf die unterschiedlichen Maßeinheiten für Getreide zurückzuführen ist. Allein in Wittenberg gab es drei verschiedene Scheffelmaße. [57] Insgesamt steht aber fest, dass die Einkünfte der Pfarrer niedrig waren. Das größte Problem der Geistlichen war allerdings, dass ihnen die Gemeinden oft die jährlichen Abgaben verweigerten. So enthielten Einwohner von Lammsdorf in der Pfarrei Rackith dem Pfarrer sein Korn vor. [58] Die Visitatoren versuchten, die finanzielle Lage der Geistlichen zu verbessern, indem sie die Gemeinden dazu verpflichteten, die vernachlässigten Abgaben an die Geistlichen zu zahlen. In Seehausen sollte der Pfarrer nach dem Tod des Küsters dessen Aufgaben und Gehalt übernehmen. [59] In Rotta besserte man des Pastors Gehalt auf, indem man ihm 20 schfl. Korn zusprach, die vorher zum Einkommen des Küsters gehörten. [60] Das Einkommen des Küsters war aber ebenfalls gering. In Rotta erhielt er jährlich 48 schfl. Korn und „etlich hausbrot von den gertnern“. [61] Apollensdorf konnte sich nicht einmal einen Küster leisten. [62] Des Weiteren hatten auch die Küster mit dem Problem zu kämpfen, dass die Gemeindemitglieder die fälligen Abgaben nicht leisten wollten. In Gadegast enthielten die Bauern dem Küster Eier [63] vor und die Kossäten von Neundorf in der Pfarrei Kurzlipsdorf „wollen dem custer die gewonliche brot, wie vor alders, nicht geben“. [64]

Bei den Wohnhäusern der Küster ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei den Pfarrgebäuden: Viele Gemeinden haben entweder gar keins oder es war oft baufällig (in Eutzsch, [65] in Straach, [66] in Meuro, [67] Rackith [68] und Mügeln [69]). Auch hier versuchten die Visitatoren die schlimmste Not zu beheben, indem sie die Gemeindemitglieder verpflichteten, die Abgaben zu leisten.

3.5 Die Gemeindemitglieder 

Das Gemeindeleben gestaltete sich unterdessen in den einzelnen Kirchspielen recht unterschiedlich. Fast alle Pfarrer gaben an, dass die meisten Gemeindemitglieder das Abendmahl empfingen. Eine Ausnahme bildete da Globig. Die „fast ungeschlachte bauern“ [70] würden weder Abendmahl empfangen, noch den Predigten zuhören. Auch in Wartenburg würden viele Dorfbewohner „nicht communiciren“. [71] Ähnliches gilt auch für Bergwitz, wo sieben Bauern schon seit mehreren Jahren nicht mehr zur Kommunion gegangen waren. [72]

Einige Bauern empfingen kein Abendmahl, hörten aber trotzdem die Predigt. Dies geschah etwa in Blönsdorf. [73] Des Weiteren gab auch kaum ein Pfarrer zu, ein Laster in seiner Gemeinde zu kennen. Nur der Geistliche von Bleddin gab zu Protokoll, dass eine Person in seinem Kirchspiel im Ehebruch leben würde. [74] Von den Einwohnern von Neuendorf in der Pfarrei Kurzlipsdorf heißt es im Visitationsbericht, dass ihnen „das bier lieber, dann das gotlich wort“ [75] sei. Insgesamt waren die Pfarrer jedoch bemüht, ihre Gemeinde in einem positiven Licht erscheinen zu lassen. Wahrscheinlich wollten sie damit verhindern, dass sich die Visitatoren in die Angelegenheiten der jeweiligen Dorfgemeinschaft einmischten. Dass dieses Bild allerdings nicht ganz mit der Wirklichkeit übereinstimmen konnte, ist bereits daran ersichtlich, dass viele Gemeinden den Pfarren ihre Abgaben vorenthielten oder sich weigerten, ihnen neue Pfarrgebäude zu bauen (siehe auch 2.4).

4. Schluss 

Die seit der Spätantike bestehende Institution der Visitation, die im Spätmittelalter zunehmend verfiel, erlebte mit der Reformation einen Aufschwung. In einem Prozess brach sich die Idee einer evangelischen Kirchenvisitation ab 1524 Bahn und mündete schließlich in der ersten allgemeinen Kirchenvisitation in Kursachen 1528/1529. Die Restitution des Wormser Ediktes auf dem Reichstag zu Speyer sorgte für eine Unterbrechung der Visitationstätigkeit. Erst als sich mit dem Nürnberger Religionsfrieden 1532 die außenpolitische Lage stabilisierte, konnte eine neue Visitation vorbereitet werden. [76] Die Instruktion, die Kurfürst Johann Friedrich ausarbeiten ließ, berücksichtigte die Erfahrungen aus der ersten Visitation. Die Visitatoren sollten strenger mit untauglichen Geistlichen umgehen und ein größeres Augenmerk auf die wirtschaftliche Situation der Pfarreien legen. Wenig später konnte die Kommission, die mit hochrangigen Theologen und Juristen besetzt war, mit der Visitation, deren genauen Ablauf nicht mehr rekonstruierbar ist, beginnen. In den dörflichen Pfarrgemeinden der Ämter Wittenberg und Seyda kamen sie zu erfreulichen, aber auch unerfreulichen Ergebnissen. So stellten die Visitatoren fest, dass die meisten Pfarrer den Anforderungen genügten. Auch mit dem Katholizismus schien kaum noch jemand zu sympathisieren. Die finanzielle Situation der Gemeinden war jedoch desolat. Die meisten Pfarrhäuser waren baufällig und die Einkommen der Pfarrer und Küster niedrig. Anordnungen, die in der ersten Visitation zur Besserung der wirtschaftlichen Lage getroffen worden waren, wurden vielfach nicht befolgt. Die Bevölkerung weigerte sich oft, den Geistlichen die ihnen zustehenden Abgaben zu leisten. Die Visitatoren versuchten, die größte Not zu beheben, indem sie die Bauern ermahnten, die Abgaben zu zahlen, und den Ankauf eines Mindestinventars verfügten.

5. Quellen- und Literaturverzeichnis 

5.1 Quellenverzeichnis 

D. Martin Luthers Werke, kritische Gesamtausgabe, Bd. 12, Weimar 1891 sowie Briefwechsel, Bde 3/4, Weimar 1933 

Pallas, Karl (Hrsg.): Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise, 2. Abt., Bd. 1: Die Ephorien Wittenberg, Kemberg und Zahna, Halle 1906 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen 41)

Sehling, Emil (Hrsg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Leipzig 1902 

5.2 Literaturverzeichnis 

Burkhardt, Carl August Hugo: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545, Leipzig 1879 

Jadatz, Heiko: Die evangelischen Kirchenvisitationen in Sachsen 1524–1540, in: Glaube und Macht. Katalog zur zweiten Sächsischen Landesaustellung Torgau, Schloss Hartenfels, Dresden 2004, S. 70-79 

Ders.: Wittenberger Reformation im Leipziger Land. Dorfgemeinden im Spiegel der evangelischen Kirchenvisitationen des 16. Jahrhunderts, Leipzig 2007 

Pallas, Karl: Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise, 1. Abt., Halle 1906 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen 41) 

Peters, Christian: Art. Visitation: I. Kirchengeschichtlich, in: TRE 35 (2003), S. 151-163 

Rogge, Joachim: Der Beitrag des Predigers Jakob Strauss zur frühen Reformationsgeschichte, Berlin 1957 

Anmerkungen

  • [1]

    Carl August Hugo Burkhardt: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545, Leipzig 1879.

  • [2]

    Ebd., S. 145-154. 

  • [3]

    Karl Pallas (Hrsg.): Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise, 2. Abt., Bd. 1: Die Ephorien Wittenberg, Kemberg und Zahna, Halle 1906 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen 41).

  • [4]

    Emil Sehling (Hrsg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Leipzig 1902.

  • [5]

    Heiko Jadatz: Die evangelischen Kirchenvisitationen in Sachsen 1524–1540, in: Glaube und Macht. Katalog zur zweiten Sächsischen Landesaustellung Torgau, Schloss Hartenfels, Dresden 2004, S. 70-79.

  • [6]

    Burkhardt: Geschichte, S. 146.

  • [7]

    Ebd., S. 145f. 

  • [8]

    Christian Peters: Art. Visitation: I. Kirchengeschichtlich, in: TRE 35 (2003), S. 151-163, hier S. 151.

  • [9]

    Ebd., S. 151-153. 

  • [10]

    Heiko Jadatz: Wittenberger Reformation im Leipziger Land. Dorfgemeinden im Spiegel der evangelischen Kirchenvisitationen des 16. Jahrhunderts, Leipzig 2007, S. 28-29.

  • [11]

    D. Martin Luthers Werke, kritische Gesamtausgabe, Bd. 12, Weimar 1891, S. 205.

  • [12]

    Ebd., Briefwechsel, Bd. 3, Weimar 1933, Nr. 754, S. 309-311.

  • [13]

    Joachim Rogge: Der Beitrag des Predigers Jakob Strauss zur frühen Reformationsgeschichte, Berlin 1957, S. 89.

  • [14]

    Burkhardt: Geschichte, S. 5-8.

  • [15]

    Jadatz: Die evangelischen Kirchenvisitationen, S. 70.

  • [16]

    D. Martin Luthers Werke, Briefwechsel, Bd. 4, Weimar 1933, Nr. 1052, S. 133-135.

  • [17]

    Jadatz: Die evangelischen Kirchenvisitationen, S. 71f.

  • [18]

    Burkhardt: Geschichte, S. 36-43.

  • [19]

    Ebd., S. 29.

  • [20]

    Jadatz: Die evangelischen Kirchenvisitationen, S. 72

  • [21]

    Ebd., S. 74.

  • [22]

    D. Martin Luthers Werke, kritische Gesamtausgabe, Briefwechsel, Bd. 4, Weimar 1933, Nr. 1953, S. 346-348.

  • [23]

    Sehling (Hrsg.): Die evangelischen Kirchenordnungen, S. 50.

  • [24]

    Jadatz: Die evangelischen Kirchenvisitationen, S. 74.

  • [25]

    Burkhardt: Geschichte, S. 125.

  • [26]

    Karl Pallas: Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise, 1. Abt., Halle 1906 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen 41), S. 23-25.

  • [27]

    Burkhardt: Geschichte, S. 149.

  • [28]

    Parochie Eckmannsdorf, 1528 und 1533, in: Pallas (Hrsg.): Die Registraturen, 2. Abt., Bd. 1, S. 431.

  • [29]

    Parochie Gadegast, 1534, in: ebd., S. 441.

  • [30]

    Parochie Letza, 1528 und 1533, in: ebd., S. 485.

  • [31]

    Parochie Apollensdorf, 1528 und 1533, in: ebd., S. 91f., hier S. 91.

  • [32]

    Parochie Seegrehna, 1528 und 1533, in: ebd., S. 155f., hier S. 155.

  • [33]

    Parochie Dobien, 1528 und 1533, in: ebd., S. 109f., hier S. 109.

  • [34]

    Parochie Straach, 1528 und 1533, in: ebd., S. 163f., hier S. 164.

  • [35]

    Parochie Mügeln, 1528 und 1533, in: ebd., S. 511f., hier S. 511.

  • [36]

    Parochie Bülzig, 1528 und 1533, in: ebd., S. 421f., hier S. 422.

  • [37]

    Parochie Darbrun, 1528 und 1533, in: ebd., S. 99f., hier S. 100.

  • [38]

    Parochie Apollensdorf, 1528 und 1533, in: ebd., S. 91f., hier S. 92.

  • [39]

    Parochie Seegrehna, 1555, in: ebd., S. 156-158, hier S. 156.

  • [40]

    Parochie Meuro, 1528 und 1533, in: ebd., S. 249f., hier S. 249.

  • [41]

    Parochie Blönsdorf, 1528 und 1533, in: ebd., S. 413-415, hier S. 414.

  • [42]

    Parochie Gedagast, 1534, in: ebd., S. 441.

  • [43]

    Parochie Kurzlipsdorf, 1598, in: ebd., S. 478f., hier S. 478. 

  • [44]

    Parochie Leetza, 1528 und 1534, in: ebd., S. 485f., hier S. 485. 

  • [45]

    Parochie Marzahna, 1555, in: ebd., S. 496-498, hier S. 496. 

  • [46]

    Parochie Klebitz, 1555, in: ebd., S. 454f., hier S. 454. 

  • [47]

    Parochie Straach, 1528 und 1533, in: ebd., S. 163f., hier S. 164.

  • [48]

    Parochie Pratau, 1528 und 1533, in: ebd., S. 143-145, hier S. 144. 

  • [49]

    Parochie Seehausen, 1555, in: ebd., S. 547-549, hier S. 547. 

  • [50]

    Parochie Globig, 1528 und 1533, in: ebd., S. 228-230, hier S. 230. 

  • [51]

    Parochie Elster, 1602, in: ebd., S. 130. 

  • [52]

    Parochie Gedagast, 1534, in: ebd., S. 441.

  • [53]

    Parochie Kurzlipsdorf, 1598, in: ebd., S. 478f., hier S. 478. 

  • [54]

    Parochie Mügeln, 1528 und 1533, in: ebd., S. 511f., hier S. 512.

  • [55]

    Parochie Oehna, 1528, in: ebd., S. 524. 

  • [56]

    Parochie Seehausen, 1555, in: ebd., S. 547-549, hier S. 547. 

  • [57]

    Pallas: Die Registraturen, 1. Abt., S. 254.

  • [58]

    Parochie Rakith, 1555, in: Pallas (Hrsg.): Die Registraturen, 2. Abt., Bd. 1, S. 271-273, hier S. 270.

  • [59]

    Parochie Seehausen, 1555, in: ebd., S. 547-549, hier S. 547. 

  • [60]

    Parochie Rotta, 1528 und 1533, in: ebd., S. 289. 

  • [61]

    Ebd. 

  • [62]

    Parochie Apollensdorf, 1528 und 1533, in: ebd., S. 91f., hier S. 92.

  • [63]

    Parochie Gedagast, 1534, in: ebd., S. 441.

  • [64]

    Parochie Kurzlipsdorf, 1528, in: ebd., S. 472f. 

  • [65]

    Parochie Eutzsch, 1555, in: ebd., S. 135-138, hier S. 135. 

  • [66]

    Parochie Straach, 1528 und 1533, in: ebd., S. 163f., hier S. 164.

  • [67]

    Parochie Meuro, 1528 und 1533, in: ebd., S. 249f., hier S. 250.

  • [68]

    Parochie Rakith, 1555, in: ebd., S. 271-273, hier S. 271. 

  • [69]

    Parochie Mügeln, 1528 und 1533, in: ebd., S. 511f., hier S. 513.

  • [70]

    Parochie Globig, 1528 und 1533, in: ebd., S. 228-230, hier S. 229.

  • [71]

    Parochie Wartenburg, 1528 und 1533, in: ebd., S. 353f., hier S. 353.

  • [72]

    Parochie Bergwitz, 1528 und 1533, in: ebd., S. 210f.

  • [73]

    Parochie Blönsdorf, 1528 und 1533, in: ebd., S. 413-415, hier S. 414. 

  • [74]

    Parochie Bleddin., 1528 und 1533, in: ebd., S. 219f.

  • [75]

    Parochie Kurzlipsdorf, 1528, in: ebd., S. 472f., hier 472.

  • [76]

    Jadatz: Die evangelischen Kirchenvisitationen, S. 74.

Empfohlene Zitierweise

Krolopp, Björn: Reformation auf dem Land. Die Kirchenvisitation von 1533/34 im Wittenberger Umland. aventinus nova Nr. 28 [05.01.2011], in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/8380/

Bitte setzen Sie beim Zitieren dieses Beitrags hinter der URL-Angabe in runden Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse.



Erstellt: 14.01.2011

Zuletzt geändert: 17.01.2011

ISSN 2194-1963