Neueste Geschichte

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aventinus bavarica Nr. 20 [14.06.2011] 

 

Stefan Schnupp 

Auf dem Weg zur Demokratie 

Der bayerische Landtag während der Revolution 1918/19 

I. Einleitung

Meine Herren! Wir haben in den letzten Tagen in wenig Stunden gezeigt, wie man Geschichte macht, wie man Tatsachen revolutionär für alle Zukunft schafft. Keiner von Ihnen wird heute, welche Anschauung er immer haben mag, des törichten Glaubens sein, daß der Strich, den wir in einer friedlichen Erhebung unter die gesamte Vergangenheit des bayerischen Staatslebens  gemacht haben, jemals wieder ausgelöscht werden könnte. [1]

So sprach der Revolutionär, Vorsitzende des Provisorischen Nationalrates und erste Ministerpräsident des Freistaates Bayern Kurt Eisner [2] in  der ersten Sitzung des Nationalrates über die Ereignisse der vorhergehenden Nacht vom 7.  auf den 8. November 1918. Mit seiner Einschätzung, dass diese Ereignisse Geschichte machen würden, sollte Eisner recht behalten. Was mit einer Friedensdemonstration auf der Theresienwiese begann, entwickelte sich binnen Stunden zur Revolution und führte zum Sturz der 738-jährigen Herrschaft des Hauses Wittelsbach über Bayern.  Angeführt von Felix Fechenbach, ein Anhänger Eisners und sein spätere Sekretär, [3] zog eine kleine Gruppe, unbemerkt von der von der MSPD geführten Hauptgruppe, zu den Münchner Kasernen und überzeugte die Soldaten, sich der Revolution anzuschließen. Bis zum Abend gab es in München keine regierungstreuen Truppen mehr, was den bayerischen König zum Verlassen der Hauptstadt München und schließlich zur Anifer-Erklärung [4] vom 13. November führte, die von Kurt Eisner als Abdankung gedeutet wurde. Mit der Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten, der Besetzung des Landtagsgebäudes und der Ausrufung des „Freistaates Bayern“ [5], stürzten die Revolutionäre die Monarchie. Innerhalb weniger Stunden war die bayerische Monarchie beendet und aus Bayern war ein Freistaat geworden. Noch am 8. November übergab der bisherige Ministerratsvorsitzende Otto von Dandl [6] die Regierung an dem Provisorischen Nationalrat gewählten Ministerpräsidenten [7] Kurt Eisner. Er bildete schließlich eine Übergangskoalition mit den Mehrheitssozialdemokraten unter Erhard Auer. [8] Nach den Neuwahlen für den Landtag am 12. Januar 1919 konnte sich die Regierung Eisner nicht mehr halten. Bevor dieser aber am 21. Februar vor dem versammelten Landtag zurücktreten konnte, wurde er von Anton Graf Arco auf Valley ermordet. Dies veranlasste wiederum Alois Lindner zu einem Attentatsversuch auf Erhard Auer im Landtag und sprengte so die Landtagssitzung. [9] Erst Mitte März konnte unter Johannes Hoffmann (MSPD) eine neue Regierung gebildet werden, [10] die jedoch immer mehr in Konflikt mit den radikalisierten Räten geriet, was schließlich zur Ausrufung der Münchner Räterepublik führte. Die Regierung Hoffmann floh nach Bamberg, von wo aus sie mit Hilfe von Reichswehrtruppen und Freikorps schließlich München zurückeroberte. Erst Mitte Mai 1919 sollte sich die Lage in Bayern wieder stabilisierten. [11]

Der Bayerische Landtag gehört mit zu den wichtigsten Schauplätzen der Revolution. Als die Abgeordneten Martin Segitz [12] (MSPD) und Heinrich Held [13] (Zentrum) am Abend des 7. November 1918 eine Vertagung der Plenarsitzung der Kammer der Abgeordneten beantragten [14], konnten sie nicht wissen, dass es die letzte Sitzung  des Gremiums sein würde. Als die Abgeordneten am folgenden Morgen gegen 8 Uhr versuchten, in das Landtagsgebäude in der Prannerstraße zu gelangen, tagte dort bereits der Provisorische Nationalrat unter Vorsitz Eisners. [15] Es sollte bis zum Mai 1919 dauern, bevor das dann neu gewählte Parlament wieder seine Arbeit aufnehmen konnte.  Gerade die dazwischenliegenden Monate stellen aber für den Landtag eine bewegte Zeit dar, die gekennzeichnet ist durch den Kampf zwischen zwei Verfassungsmodellen: der parlamentarischen Demokratie auf der einen und dem Rätesystem auf der anderen Seite. [16] Am Ende der Revolution setzte sich schließlich die parlamentarische Demokratie durch.

Um die Lage vor Beginn der Revolution besser beurteilen zu können, soll zuerst ein Blick auf den vorrevolutionären Reformprozess, besonders seit der Jahrhundertwende geworfen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage der Parlamentarisierung, also der Wahl der Regierung durch das Parlament. Darüber hinaus soll das Verhältnis zwischen Regierung, Räten und Landtag untersucht werden, um damit den Stellenwert des Parlaments  und die Einstellung von Regierung und Räten ihm gegenüber zu betrachten. Anhand von vier zentralen Ereignissen (8. November 1918, 21. Februar, 17. u. 18. März, 7. April 1919) soll die Rolle des Landtages während der Revolution erläutert werden. Mittels eines knappen Vergleiches mit den südwestdeutschen Staaten, wie er bereits seit Längerem von der Forschung  vorgeschlagen wird, [17] sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede betrachtet werden, die die bayerische Sonderentwicklung im Verlaufe der Revolution erklären.

Die Zeit der Revolution und Räterepublik gehört zu den gut erforschten Themen der bayerischen Geschichte und auch der deutschen Geschichte. [18]  Standardwerk für einen Überblick über die Ereignisse ist Alan Mitchells Monographie „Revolution in Bayern 1918/19“. Dabei liegt der Schwerpunkt Mitchells auf den 100 Tagen der Eisner-Regierung und lässt in manchen Fällen einen zu unkritischen Quellenumgang offenbar werden. [19] Mit seiner Schwerpunktsetzung sind für Mitchell allerdings die Vorgänge im Landtag, welche sich von Februar bis April 1919 abspielten, von geringerem Interesse. Ergänzt wird das Werk durch eine Reihe von ähnlichen  Schriften, die jedoch teilweise keine neuen Erkenntnisse liefern, sondern lediglich den jeweils aktuellen Stand der Forschung zusammenfassen. [20]

Eine erste Auseinandersetzung mit der Revolution geschah  bereits unmittelbar nach den Ereignissen von 1918/19 in den 1920er Jahren, [21] aber erst mit größerem zeitlichen Abstand gewann ein gewisses Maß an Objektivität die Oberhand, wobei auch aus der Nachkriegszeit Arbeiten zur Revolutionszeit erhalten sind, deren Wertungen eindeutig einem politischen Spektrum zugeordnet werden können. [22]

Im Umkreis von Karl Bosl entstand in den sechziger Jahren eine Reihe von Arbeiten zur Revolution von 1918/19. [23] Diese brachten neue Erkenntnisse besonders im Hinblick auf die gesellschaftlichen Umwälzungen, die Bayern bereits vor der Jahrhundertwende erfasst hatten, durch den Ersten Weltkrieg verstärkt wurden und nicht unerheblich zur Revolution beigetragen hatten. Hervorzuheben sind im Kontext des Landtags die Arbeiten von Karl Möckl zur Gesellschaft während der Prinzregentenzeit und von Willy Albrecht zu Regierung und Landtag vor der Revolution. [24] Beide Arbeiten sind aber dem Zeitgeist der 60er Jahre  verpflichtet und in ihren Wertungen zum Teil sehr einseitig, wie die spätere Forschung nachwies.

Nachdem sich die Forschung ab den siebziger Jahren mehrheitlich mit Untersuchungen zu den regionalen Auswirkungen und Geschehnissen der Revolution befasst hat [25], treten in neuerer Zeit wieder die Ereignisse in München und die dortigen Institutionen in den Vordergrund. Die Dissertation von Georg Köglmeier [26] untersucht die zentralen Rätegremien der Revolutionszeit hinsichtlich ihrer Funktionen, ihrer Legitimation und ihrer personellen Strukturen. Aufgrund seiner Ausrichtung setzt sich das Werk nur am Rande auch mit dem Landtag auseinander, kann aber hinsichtlich der Einstellung der Räte zu ihm neue Ergebnisse liefern. Mit dem ersten Epochenschwerpunkt des Historischen Lexikons Bayerns werden unter Sachbegriffen sowohl die aktuellen Forschungsstände als auch neue Erkenntnisse zur Weimarer Zeit erschlossen. Allerdings ist die Arbeit daran noch nicht vollständig abgeschlossen und sämtliche Lemmata freigeschaltet. [27]

Erkenntnisse zum Thema Landtag lassen sich auch aus der biographischen Forschung erarbeiten. Dabei  sind vor allem die Biographien zu Johannes Hoffmann und Kurt Eisner von Bedeutung, allerdings lässt sich bei der Hoffmann-Biographie ein gewisser unkritischer Umgang mit den Quellen feststellen. [28] Die Eisner-Biographie von Bernhard Grau lenkt den Blick vor allem auf  Eisners Tätigkeit vor der Revolution, kann aber dadurch auch viel zum Verständnis seiner Regierungstätigkeit beitragen und ermöglicht damit einen neuen Blickwinkel auf sein Räteverständnis. Daneben sind auch parteiengeschichtliche Untersuchungen und die Biographien einzelner Parlamentarier von Bedeutung. [29] Allerdings hat die Parteiengeschichte nur einen eingeschränkten Blickwickel auf die Institution des Landtages, da dort vielmehr Pläne und Entwicklungen  aus der Perspektive der jeweiligen Partei heraus untersucht werden. Der zum 90. Jubiläum der Revolution erschienene Sammelband von Michaela Karl brachte dagegen keine neuen Erkenntnisse. [30]

Während gerade die Räte als Institutionen starkes Interesse in der Forschung gefunden haben, [31] sucht man eine solche Untersuchung für den Landtag, auch für die gesamte Weimarer Zeit bisher vergebens. Zwar erschien mit dem Buch von Joachim Lilla „Der bayerische Landtag 1918/19 bis 1933“ [32] eine Monographie, diese ist jedoch eher als biographisches Handbuch zu verstehen. Erweitert wurde Lillas Arbeit durch ein Projekt des Hauses der bayerischen Geschichte über den bayerischen Landtag. [33] Für die Zeit vor dem 8. November 1918, also für den Landtag des Königreichs Bayern, liegen einige Studien vor. Hervorzuheben sind hier vor allem die Dissertation Bernhard Löffler „Die bayerische Kammer der Reichsräte 1848 bis 1918“ [34], die sich auch mit der Spätphase und der Reformdiskussion im Vorfeld der Revolution beschäftigt, und die Arbeiten von Willy Albrecht, v.a. „Landtag und Regierung in Bayern am Vorabend der Revolution von 1918“. [35] Allerdings sind seine Bewertungen sehr einseitig und damit graduell überholt. Auch eine Tagung zum Bayerischen Landtag konnte lediglich die Forschungsdesiderate aufzeigen. [36] Ein Sammelband, wie er zur Parlamentsgeschichte in Baden-Württemberg 1982 erschienen ist, fehlt bislang. [37]

Für das Thema Landtag während der Revolution stehen eine Vielzahl von Quellen zur Verfügung. Die wichtigsten Quellen sind die stenographischen Berichte der Kammer der Abgeordneten und ab 1919 des Landtages. [38]  Für die Arbeit sind die Berichte der Kammer der Abgeordneten über ihre letzten Sitzungen im Oktober und November 1918, der Sitzungen des neuen Landtages im Februar und März 1919 und der entsprechende Beilagenband herangezogen worden.  Daneben standen auch die Berichte der Rätegremien zur Verfügung, von denen vor allem die Verhandlungen des Provisorischen Nationalrates, der als Übergangsparlament diente, und des Rätekongresses, der vom 25. Februar bis 8. März 1919 in München tagte, relevant sind. [39]Darüber hinaus stehen mittlerweile durch Editionen die Ministerratsprotokolle der Regierung Eisner und der Regierung Hoffmann I  zur Verfügung und zeugen auch von der Diskussion, die in beiden Revolutionsregierungen über das Thema Landtag geführt wurde. [40] Neben diesen wichtigen Editionen stehen auch eine Reihe von Quellensammlungen und Augenzeugenberichten zur Verfügung, die alle bereits während der Weimarer Zeit verfasst bzw. gesammelt wurden. [41]

II. Der Landtag im Jahre 1918 

Im Jahre 1918 konnten der Bayerische Landtag und die Verfassung des Königreiches Bayern auf eine hundertjährige Tradition zurückblicken. [42] Der Landtag setzte sich nach den Bestimmungen der Verfassung aus zwei Kammern zusammen, der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten. In der Kammer der Reichsräte saßen die volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, die Kronbeamten, die Erzbischöfe von München-Freising und von Bamberg, ein auf Lebenszeit ernannter Bischof, der Präsident des protestantischen Oberkonsistoriums, die Häupter der ehemals reichständischen Familien sowie vom König ernannte erbliche bzw. auf Lebenszeit beschränkte Reichsräte. [43]

Die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten wurden im Abstand von 6 Jahren durch allgemeine, gleiche und direkte Wahlen vom Volk gewählt. Wahlberechtigt war jeder steuerzahlende männliche Bürger über 25 Jahre [44]. Die Mandate der Abgeordnetenkammer wurden per relativem Mehrheitswahlrecht in den 133 Wahlkreisen bestimmt.

Rechte und Pflichten des Landtags wurden durch die Verfassung von 1818 geregelt. [45] Der Landtag hatte das Recht auf Mitwirkung an Gesetzen. Er musste die Steuer bewilligen, ohne daran jedoch irgendwelche Bedingungen knüpfen zu dürfen. Anträge jeglicher Art durften dem König nur vorgetragen werden, wenn beide Kammern zustimmten. Das Parlament besaß auch ein Recht auf Information durch die Regierung und die Verwaltung, ein Beschwerderecht und das Recht auf Ministeranklage sowie ein Petitionsrecht an den Monarchen. Ein Recht auf Gesetzesinitiative wurde ihm erst im Jahr 1848 zugebilligt. [46]

Der Sitz des Landtags befand sich in der Münchner Prannerstraße. Anders als heute lag er damals mitten in der Altstadt. Dort tagte er seit 1818 im ehemaligen Redoutenhaus, was für ihn mehrmals umgestaltet wurde. [47] Neben den Sitzungssälen der beiden Kammern befanden sich darin auch die Ausschuss- und Fraktionszimmer sowie die Büros der Abgeordneten. Alle Sitzungen des Landtags fanden bis 1934, mit Ausnahme der Sitzung von Mai bis August 1919 in Bamberg, in diesem Gebäude statt. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und nicht wiederaufgebaut. Während der Revolutionszeit war gerade das Gebäude in der Prannerstraße unzählige Male Schauplatz von Ereignissen der Revolution.

Bei den letzten Wahlen vor dem Ersten Weltkrieg 1912 [48] erhielt das Zentrum 87 Sitze, die Liberalen und die SPD jeweils 30, der Bayerische Bauernbund 8, die evangelischen Konservativen 7 und ein Sitz ging an einen Fraktionslosen. Das Zentrum hatte gegenüber der Wahl von 1907 Einbußen erlitten, war aber immer noch die stärkste Kraft im Landtag. Die Einbußen kamen aufgrund eines Bündnisses zwischen Liberalen und SPD zustande, die sich zum Ziel gesetzt hatten, die absolute Mehrheit des Zentrums zu brechen. [49] Dennoch konnte das Zentrum seine Mehrheit behaupten. So stellte sich im Jahre 1918 die Situation im Bayerischen Landtag dar. Im Folgenden soll nun kurz auf die Entwicklung des Landtages seit 1848 eingegangen werden.

III. Die Entwicklung des Landtages im Königreich

1. Reformen vor dem Ersten Weltkrieg

Der Landtag ist kein „Staatsorgan“ neben dem König, sondern unter dem König. Er verhandelt mit dem König nicht auf dem Fuße einer gleichberechtigten Partei, nicht in den Formen des Vertrages, sondern er erfüllt staatsrechtliche Obliegenheiten in dem Maße und in der Weise, wie sie die vom König ausgehende Rechtsordnung ihm übertragen hat. Der Landtag wird durch Willensakt des Königs in Tätigkeit und außer ihrer Tätigkeit gesetzt (Verf.-Urk Tit. VII § 22.) Auch dem Landtag gegenüber ist der König Herrscher. [50]

So beschrieb der Professor für Staatsrecht Max von Seydel die Stellung des Landtages gegenüber dem König. Bayern war eine konstitutionelle Monarchie, nach deren Verfassung die Herrschergewalt beim König lag, wie es in seiner oktroyierten Verfassung von 1818 festgelegt worden war. [51] Von einer seit 1819 bestehenden statischen Lage des Landtages kann allerdings nicht die Rede sein. Vielmehr entwickelte sich die Verfassung und in ihr vor allem die Stellung des Landtages kontinuierlich fort.

Nach der Revolution 1848 wurden einige grundlegende Veränderungen an der Stellung und den Rechten des Landtages vorgenommen. Diese betrafen jedoch mehr die Kammer der Abgeordneten, als die Kammer der Reichsräte. Die zweite Kammer wandelte sich von einem ständischen Vertretungsorgan zu einer repräsentativen Volksvertretung. [52]  Über indirekte und offene Wahlen wurden alle sechs Jahre die Abgeordneten bestimmt. Bestrebungen zur Änderung des Wahlrechts und der Regelung der Wahlkreise im Zuge der Reichsgründung wurden ab den 1870er Jahren verfolgt, scheiterten jedoch am Widerstand der Liberalen, die sich aufgrund von wahltaktischen Vorteilen dagegen sperrten.  Man konnte sich 1881 nur auf geheime Wahlen einigen. Erst ein Wahlbündnis zwischen Zentrum und SPD im Jahre 1905 brachte für beide Parteien die Mehrheit in der zweiten Kammer und führte schließlich 1906 zu einem neuen Landtagswahlgesetz. [53] Die indirekten Wahlen durch Wahlmänner wurden abgeschafft und das Wahlalter auf 25 Jahre festgesetzt. Die Einführung der Verhältniswahl, eine Forderung der SPD, ließ sich aber nicht mit dem Zentrum durchsetzen, hierfür ging die Partei ein Bündnis mit Bauernbund und Liberalen ein, wobei sie ihr Ziel durch die Stärke des Zentrums bei der Wahl 1912 nicht durchsetzen konnte. [54]

Mitglieder der Abgeordnetenkammer konnten nicht Mitglied der Regierung sein. Sie mussten vorher austreten, wohingegen eine Mitgliedschaft im Reichsrat dies nicht erforderte.  Auch im Landtagswahlgesetz vom 9. April 1906  wurde dies noch einmal wiederholt. [55] Bei der Regierungsbildung nahm der Monarch keine Rücksicht auf die Wahlergebnisse der Kammer der Abgeordneten. So regierte seit der Zeit Ludwigs II. ein liberal gesinntes Beamtenministerium, trotz einer konservativen Mehrheit in der Abgeordnetenkammer. [56] Eine Regierungspartei gab es trotz zum Teil übereinstimmender politischer Ziele mit den Liberalen im Landtag bis 1912 nicht. [57]

Erst durch den Sturz des Ministeriums Podewils [58] vollzog sich ein Wechsel bei der Regierungsbildung. Der Landtag wurde nach einem Konflikt des Zentrums mit dem Verkehrsminister aufgelöst und Neuwahlen angesetzt. Am Wahltag trat die Regierung zurück, um den Konflikt mit dem Zentrum, das nach ihrer Ansicht wieder stärkste Fraktion werden würde, zu beenden. [59] Einer Wiedereinsetzung Clemens Graf von Podewils' stand dessen verschlechtertes Verhältnis zur Geheimkanzlei entgegen, [60] weshalb schließlich Georg Freiherr von Hertling [61] mit der Regierungsbildung betraut wurde. Er war Mitglied der Zentrumsfraktion des Reichstages und saß seit 1896 in der Reichsratskammer des Landtags. In einem Gutachten des Reichsrats Adolf von Auer an den Prinzregenten bringt dieser die entscheidende Begründung für den Vorgang:

Wird eine Kammer aufgelöst, so hat diese Maßregel den Zweck, durch die Neuwahl eine Kammermajorität zu erhalten, deren politische Anschauung mit der der Regierung wenigstens soweit übereinstimmt, daß eine gedeihliche Fortführung der Staatsgeschäfte ermöglicht wird. 

Findet sich nach der Neuwahl eine solche Mehrheit nicht, so ist die Regierung mit den neugewählten Mitgliedern der alten Kammermajorität noch schwieriger als vor der Auflösung der Kammer; das bestehende Ministerium muß daher abtreten, um einem neuen Platz zu machen, dessen Anschauungen mit dem Programm der Kammermajorität mehr oder weniger übereinstimmen. [62]  

 Es sollte also mit der Ernennung Hertlings dem Wahlergebnis in gewisser Weise Rechnung getragen werden, [63] ohne dass die Abgeordnetenkammer darauf Einfluss hatte oder die Verfassung geändert wurde. Von den Liberalen wurde der „Übergang zum parlamentarischen System“ begrüßt. [64] In der Zentrumspartei grenzte man sich lieber gegen die neue Regierung ab. [65] Die Entwicklung bedeutete nur einen ersten Schritt hin zum Einfluss der Abgeordnetenkammer auf die Regierung, ohne dass mit Hertling schon eine parlamentarische Regierung eingeführt worden wäre. [66] Nicht der Regierungschef richtete sich nach der Kammermehrheit, sondern die Partei passte sich ihm an. Damit konnte sich die Regierung, die mit Ausnahme des Innenministers wiederum aus Beamten gebildet wurde, nun auf die konservative Mehrheit der zweiten Kammer stützen. [67] So spricht die Forschung hierbei von „Kryptoparlamentarismus“. [68]

Aber nicht nur bei der zweiten Kammer fanden Anpassungen statt, auch über eine Erweiterung des Reichsrates wurde mehrmals nachgedacht. Bereits 1869 plante die Regierung Hohenlohe eine Erweiterung der Kammer um verschiedene Berufsgruppen. [69] Der Plan wurde nach dem Rücktritt des Ministerratsvorsitzenden Chlodwig Hohenlohe [70] nicht umgesetzt. Erst ab 1907 griffen die liberalen Abgeordneten die Forderung wieder auf. Aber ihre Anträge 1907,  1909 und 1914 wurden abgelehnt. Die Bemühungen von Ministerpräsident Hertling wurden aufgrund des Kriegsausbruches schließlich zurückgestellt, weshalb die erste Kammer keine Reform erhielt. [71]

Es bleibt aber zu konstatieren, dass das Parlament vor dem Kriegsausbruch 1914 seine Stellung gegenüber der Regierung gestärkt hatte. Mit der Ernennung des Regierungschefs aus den Reihen der Mehrheitspartei der Kammer trat eine Wende in der bayerischen Politik nach 1900 ein, [72] die dem Wahlergebnis graduell Rechnung trug und eine Verknüpfung zwischen Abgeordnetenkammer und Regierung schuf. Dieser Zustand wäre ausbaufähig gewesen, aber weder Regierung noch Zentrum oder die Reichsräte hatten daran Interesse. [73] Verfassungsänderungen hätten auch vom Monarchen, dem Prinzregenten oder dem späteren König Ludwig III. ausgehen können, aber  schon aufgrund seiner Persönlichkeit und dem seit 1848 immer stärker werdenden Rückzug des Monarchen aus der Politik blieb diese Gelegenheit ungenutzt. [74] Allerdings gab es bis ins Jahr 1918 keine parlamentarische Regierung in Bayern. Diese war auch vom Monarchen und führenden Mitgliedern in Reichsrat bzw. von den Zentrumsabgeordneten so nicht gewollt.

2. Abkommen vom 2. November 1918 

Das Abkommen vom 2. November 1918 stellte den letzten Versuch dar, die bayerische Verfassung zu reformieren und  somit den öffentlichen Druck, der sich im Laufe des Ersten Weltkrieges  durch die Unzufriedenheit über die bestehenden Verhältnisse aufgebaut hatte, zu entschärfen. Das Abkommen vom 2. November 1918 stellte eine Einigung zwischen der Staatsregierung und den Landtagsparteien über die Verfassungsreformen dar.

Durch den sogenannten Burgfrieden von 1914 wurden nicht nur im Reich, sondern auch in Bayern Reformpläne und Parteipolitik für den Ersten Weltkrieg zurückgestellt. [75]  Im Verlauf des Krieges wurden durch die Osterbotschaft des Kaisers vom 7. April 1917 [76], in der er Reformen beim preußischen Wahlrecht und der ersten Kammer des preußischen Landtages ankündigte, auch in Bayern Hoffnungen auf eine Wiederaufnahme der Reformbemühungen geweckt. [77] Da jedoch die Regierung nichts in dieser Richtung unternahm, reichten schließlich die MSPD-Abgeordneten Erhard Auer [78] und Max Süßheim [79] im Oktober 1917 einen Antrag auf Reform der Verfassung ein. [80]  Im sog. „Antrag Auer-Süßheim“ waren vor allem die Abschaffung der Reichsratskammer, die Einführung der Verhältniswahl und Ernennung der Regierung nach Vorschlag des Landtages sowie einige weitere Punkte, die zur Parlamentarisierung beigetragen hätten, für den Landtag von Bedeutung. [81]  

Die Abschaffung der Kammer der Reichsräte war für die Sozialdemokraten nötig geworden, da deren Vetorecht eine hemmende Wirkung auf Reformen der Volksvertretung hatte. [82] Die Verhältniswahl wurde bereits vor dem Krieg immer wieder gefordert, ohne dass diese durch die Zentrumsmehrheit bewilligt worden wäre. Die Ministerernennung auf Vorschlag des Landtags wäre der entscheidende Schritt zur Parlamentarisierung gewesen. Mit den weiteren Punkten des Antrages, auf die hier nicht eingegangen werden soll, stellte der Antrag eine Maximalforderung der Sozialdemokratie dar. Die Position der Liberalen zu den Anträgen der MSPD war gespalten: Während der linke Parteiflügel den Antrag begrüßte, wollte der rechte Flügel einen moderateren Weg beschreiten und brachte einen eigenen Antrag zur Einsetzung eines Verfassungsausschusses ein. [83] Das Zentrum lehnte beide Anträge mit seiner Kammermehrheit ohne längere Debatte ab. [84]

Die Regierung unter Ministerpräsident Otto von Dandl [85] führte aber weitere Verhandlungen über die Themen, die für alle Parteien von Interesse waren. Bereits seit August 1917 verfolgte die Regierung Pläne zur Erweiterung der Kammer der Reichsräte um verschiedene Berufsgruppen. Damit wurden die Pläne von 1913/14 wieder aufgegriffen. Die Verhandlungen zwischen der Regierung und der Kammer zogen sich bis März 1918 hin. Man konnte sich aber nicht über das Verfahren der Erweiterung einigen. [86] Entweder sollten die neuen Reichsräte vom König ernannt oder von verschiedenen Berufsgruppen gewählt werden. Bei einer Ernennung hätte auch die Möglichkeit bestanden, dem König verschiedene Kandidaten zu präsentieren, aus denen er hätte auswählen können. Die Verhandlungen sollten nach Beschluss des Ältestenrats im Herbst weiterverfolgt werden. [87]

Im April flammte die Diskussion um die Einführung der Verhältniswahl wieder auf, die durch Ablehnung des Auer-Süßheim-Antrages vorläufig beendet worden war. Nun jedoch konnten sich Liberale, Sozialdemokraten und Bauernbund auf einen gemeinsamen Antrag einigen. [88] Das Zentrum brachte schließlich einen Gegenantrag ein, welcher nur die Verhältniswahl in den bayerischen Großstädten vorsah. [89] Die Diskussion zog sich bis zum Sommer hin, wobei festzustellen ist, dass die Regierung hierbei eher eine abwartende Rolle einnahm. Sie wollte keinen Antrag einbringen, dem die nötige Mehrheit fehlte. Nach der Diskussion in der Kammer der Reichsräte über den Zentrumsantrag wurde dieser ebenfalls abgelehnt, da der Innenminister erst die Bevölkerungsentwicklung nach Kriegsende abwarten wollte. [90]

In die Sommerpause fiel schließlich das hundertjährige Jubiläum der Verfassung, das am 26. Mai feierlich begangen wurde. Gerade bei diesem Ereignis, in dessen Umfeld die Landtagsparteien ebenfalls Verfassungsfeiern ansetzten, zeigte sich, wie weit doch die Meinungen über das Reformbedürfnis der Verfassung von 1818 auseinandergingen. Während das Zentrum nur von Mängeln sprach, lehnten es die MSPD-Abgeordneten ab, an den Feierlichkeiten für eine Verfassung teilzunehmen, die den Bürgern keine Gleichberechtigung garantiere. [91]

Als die Regierung im Spätsommer daran ging, die Verhandlungen um die Reform der Reichsratskammer fortzuführen, musste sie erkennen, dass diese in Bezug auf den Kriegsverlauf und die Ereignisse in Berlin nicht mehr ausreichten, um der Stimmung innerhalb der Bevölkerung Rechnung zu tragen. So sollte der Entwurf des Innenministers zur Reform der Reichsratskammer noch einmal überarbeitet werden. Dies hatte aber zur Folge, dass sie sich weiter verzögerte. [92]Dennoch wurden weitere Reformen in Erwägung gezogen, weshalb v. Dandl in der Eröffnungssitzung der Abgeordnetenkammer nun Folgendes ankündigte:

Die Staatsregierung ist seit geraumer Zeit befaßt mit der Neugestaltung der Kammer der Reichsräte. Dem Landtage wird in Bälde ein Gesetzesentwurf zugehen, der eine ergiebige Vermehrung der Zahl der Reichsräte unter gesetzlicher Festlegung der zu berücksichtigenden Kreise vorsieht und nach dem den beteiligten Körperschaften und Vertretungskörpern ein ausreichender Einfluss auf die Auswahl der in die Kammer eintretenden Mitglieder gesichert werden soll. [93]

Mit dieser Erklärung wird deutlich, dass man weiter gehen wollte als bisher. So wollte man dem König nicht mehr die freie Wahl lassen, wie dies der Märzentwurf noch vorsah. Auch über andere Verfassungsreformen wurde nachgedacht. Es standen die Einführung der Verhältniswahl und eine mögliche Parlamentarisierung auf dem Programm, wobei Dandl dies nur mit zögernden Worten ankündigte: 

Ferner beabsichtigt die Staatsregierung die Frage mit den beiden Kammern des Landtags zu erörtern, in welcher Weise unter Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse Mitglieder der Volksvertretung zu Regierungsgeschäften herangezogen werden können. [94]

Man wollte wohl die Ankündigungen möglichst offen halten, um keine Fraktion des Hauses gegen die Pläne aufzubringen. In den Besprechungen zwischen den großen Landtagsfraktionen [95] war anfangs von „fast unüberbrückbaren Gegensätzen“ [96] zwischen Zentrum, Liberalen und MSPD die Rede. Der erste Kompromiss am 25. Oktober 1918 schlug in Bezug auf die Parlamentarisierung vor, nur den Staatsrat um Vertreter beider Kammern zu erweitern. Die Erweiterung der Reichsratskammer war vorgesehen, ebenso eine Einführung der Verhältniswahl nach Regierungsbezirken. Die Sozialdemokraten lehnten den Kompromiss als ungenügend ab und verweigerten weitere Gespräche. [97] Erst nach weiterer Verschlechterung der Lage fanden zwischen dem 30. Oktober und 2. November erneut Gespräche statt. Am 2. November schließlich einigte man sich in Bezug auf den Landtag auf folgende Beschlüsse [98]:

  1. Die Staatsminister sollten von nun an vom Vertrauen des Landtags abhängig sein. Die jetzige Regierung sollte um Minister aus den verschiedenen Landtagsfraktionen erweitert werden.  

  2. Es sollten reine Verhältniswahlen für die Wahlen der Kammer der Abgeordneten eingeführt werden.

  3. Die Reichsratskammer sollte um Vertreter verschiedener Berufsgruppen erweitert werden. Die Zahl der Prinzen wurde auf sechs beschränkt und weitere erbliche Reichsräte durften nicht mehr ernannt werden. Daneben sollte das bisherige Vetorecht der Kammer auf ein verschiebendes Veto beschränkt werden. [99]

  4. Eine einjährige Finanzperiode sollte eingeführt werden. 

Nach der Billigung durch den Staatsrat wollte man die wichtigsten Reformen möglichst schnell angehen. Der Parlamentarisierung stand aber das Landtagswahlgesetz vom 9. April 1906 entgegen. Deshalb wurde eine Änderung des entsprechenden Artikels dem Landtag am 6. November vorgelegt, den die Abgeordneten ohne Aussprache billigten. [100] Zur geplanten Abstimmung des Gesetzes in der Kammer der Reichsräte am 8. November kam es nicht mehr. Eine Billigung des Abkommens vom 2. November galt aber als höchstwahrscheinlich. [101] Ein neues Ministerium, dessen Ministerliste bereits feststand [102], konnte durch die Revolution nicht mehr gebildet werden.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Reformen der Verfassung und eine Parlamentarisierung äußerst schleppend vorangingen. Zwischen dem Auer-Süßheim-Antrag und  dem Abkommen vom 2. November verging über ein Jahr und am Ende kam der weit reichende Kompromiss nur auf Druck der äußeren Verhältnisse zustande. Bayern wäre erst nach dem 8. November eine parlamentarische Monarchie geworden. Bis Oktober 1918 sah vor allem das Zentrum kein Bedürfnis einer Regierungsbeteiligung und weitreichenden Verfassungsreformen. Ob eine frühere Einführung oder eine vollzogene Reform der Monarchie die Revolution verhindert hätte, bleibt zu bezweifeln. Aber eine Spekulation bleibt müßig, da, wie Innenminister v. Brettreich in seiner Denkschrift bemerkte, am 7. November „in München  unter Kurt Eisner die Revolution ausgebrochen [ist], welche das geplante [...] Reformwerk über den Haufen warf [...].“ [103]

IV. Das Verhältnis zwischen Regierung, Räten und Landtag

1. Die Regierung Eisner und der Landtag

Das Verhältnis der Regierung Eisner zum Landtag ist kein einheitliches und wurde bisher in der Forschung nur indirekt beantwortet, indem man die Vorstellungen der beiden sozialdemokratischen Parteien und der beiden Kontrahenten im Ministerrat, Eisner und Auer, zu den Räten erforschte. [104]  Deutlicher als bei anderen Problemen traten bei der Frage um die Einberufung der Nationalversammlung [105] die Gegensätze zwischen den Koalitionsparteien zu Tage.

Im Ministerrat formierten sich deutlich zwei Gruppen [106]: die eine um  Kurt Eisner mit den USPD-Ministern Edgar Jaffé [107] und Hans Unterleitner [108], die andere um Erhard Auer und die MSPD-Minister und Johannes Timm [109] sowie den parteilosen Verkehrsminister Heinrich von Frauendorfer [110]. Der Kultusminister Johannes Hoffmann  stand zwischen beiden Gruppen. [111]

Schon im Aufruf an die Bevölkerung Münchens wurde eine schnelle Einberufung einer Nationalversammlung versprochen. [112] Kurt Eisner rückte relativ rasch davon ab, die Wahlen möglichst bald anzusetzen. Bei der Tagung des Provisorischen Nationalrats am 8. November sprach er bereits von einer konstituierenden Nationalversammlung „in ruhigeren Zeiten“, [113] was eher für eine mittelfristige Einberufung sprach. Für ihn war die Demokratisierung des Volks vorläufig wichtiger; ein Ziel, welches er mit Hilfe der Räte vorantreiben wollte. [114] Eine verfassungsgebende Nationalversammlung sollte erst am Ende der Revolution einberufen werden und die Krönung dieser darstellen, auch weil Eisner fürchten musste, eine frühe Wahl zu verlieren. Daneben bleibt zu bemerken, dass Eisner trotz seiner eigenwilligen Rätekonzeption ein Verfechter des Parlamentarismus war. Er übte nur Kritik an der spezifischen Form des deutschen Parlamentarismus. Für ihn stand also nicht zur Debatte, ob eine Nationalversammlung einberufen werden sollte, sondern nur der Zeitpunkt. [115]

Die MSPD-Gruppe um Erhard Auer vertrat eine ganz andere Ansicht. Die Politik der MSPD war eher reformorientiert als revolutionär. Sie hätte gerne den Vollzug der parlamentarischen Reformen nach dem Abkommen vom 2. November gesehen, war doch dort eine Regierungsbeteiligung bereits vorgesehen. Sie waren von Eisners Umsturz überrumpelt worden. Sie sahen die Räte nur als Übergangsorgan in einer parlamentslosen Zeit, weshalb für sie feststand, dass der Landtag schnellstmöglich wieder einberufen werden musste. [116] Auer erhoffte sich von einem raschen Wahltermin einen Gewinn gegenüber der Zentrums-Partei. [117]

Zum offenen Streit über den Wahltermin kam es am 5. Dezember 1918. [118] Die Diskussion entstand vor allem wegen des Drucks von außen. Hatte Eisner sich in den letzten November-Wochen noch unverbindlich zu einem Wahltermin geäußert, so genügte das vielen nicht mehr. Am 30. November hielt er vor den Soldatenräten eine Rede [119], in der er den bürgerlichen Parlamentarismus stark kritisierte. Diese Rede wurde, von ihm nicht beabsichtigt, von der Öffentlichkeit als Abkehr vom Versprechen einer baldigen Einberufung der Nationalversammlung verstanden. [120] Daraufhin erklärte der Verband des bayerischen Verkehrspersonals, dass er ohne die Bekanntgabe eines Wahltermins streiken werde. [121] Am 4. Dezember demonstrierte schließlich eine Gruppe von 500 Pionieren für die Einberufung der Nationalversammlung.  

Daraufhin sah sich die Regierung gezwungen, über einen Wahltermin zu beraten. Nach einer vorbereitenden Besprechung am 4. Dezember [122] kam es am 5. Dezember im Ministerrat zu einer Debatte über die grundsätzlichen Rätevorstellungen. Bereits zuvor hatte Erhard Auer den 12. Januar 1919 als Wahltermin vorgeschlagen. Schließlich sagte Eisner:

Leidenschaftliche revolutionäre Stimmung, auch religiöse Stimmung, selbst wenn die Nationalversammlung nicht so ausfällt wie wir wollen. Es hat nicht mehr die Rolle. Gegen den Arbeiterrat von München kann kaum mehr agitiert werden. Da wird sonst eine zweite Revolution sein. [123]

Vor allem die Androhung einer weiteren Revolution erschreckte die Anwesenden und Eisner wurde von Seiten Timms und Frauendorfers heftig kritisiert. Seine Andeutung, dass die Räte Druck auf das Parlament ausüben könnten, musste er schließlich relativieren und die volle Souveränität des Parlaments erklären. [124] Am Abend wurde die Wahlproklamation besprochen. [125] Man einigte sich schließlich auf den 12. Januar 1919 als Wahltermin. Damit war eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Parlaments beschlossen.

Kurz vor den Wahlen wurde am 4. Januar das vorläufige Staatsgrundgesetz beschlossen. [126] Heftige Kritik erfuhr hierbei der Punkt 17, durch den die provisorische Regierung bevollmächtigt wurde, bis zum Beschluss der Verfassung weiterhin die gesetzgeberische Gewalt auszuüben. [127] Damit wollte Eisner die Errungenschaften der Revolution gewahrt wissen und vermeiden, dass der Landtag die Rückkehr zur Monarchie beschloß. Er beschränkte somit den Landtag vorerst auf die Beratung einer neuen Verfassung. Aber er mischte sich deshalb nicht in die Gestaltung der Verfassung ein.

Die Wahlen gingen für die Regierungsparteien schließlich schlecht aus. Die USPD erreichte mit 2,5 %  nur 3 Sitze. Die MSPD konnte ihr Wahlergebnis gegenüber 1912 verbessern und erreichte mit 33 % schließlich 61 Sitze. Allerdings stand den Regierungsparteien eine deutliche Mehrheit aus Bauernbund (9,3 % mit 16 Sitzen), liberaler DDP (14,1 % mit 25 Sitzen), BVP (34,9 % mit 66 Sitzen) und konservativer Mittelpartei (5,7 % mit 9 Sitzen) gegenüber. [128] Schließlich wollten Eisner und die gesamte Regierung am 21. Februar in der konstituierenden Sitzung des Landtages zurücktreten, allerdings kam es durch das Attentat nicht mehr dazu. [129]

Eisners  Haltung zum Landtag war eindeutig. Er wollte einen neuen Landtag und eine vom Parlament gewählte Regierung. Nur schien ihm der Zeitpunkt für baldige Wahlen nicht günstig, da er erkannte, dass der Ausgang der Wahlen zu seinen Ungunsten geschehen würde. Gerade deshalb stützte sich Eisner immer mehr auf die Räte und wollte den Zeitpunkt der Wahlen möglichst hinauszögern. Die MSPD und allen voran Auer wollte möglichst frühe Wahlen, um die Stimmung im Land für eine Vergrößerung ihrer Landtagssitze gegenüber der Bayerischen Volkspartei nutzen zu können und die eigentlich nicht gewollte Übergangsperiode möglichst kurz zu halten. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass das Kabinett Eisner positiv zu einer parlamentarischen Demokratie stand. Differenzen ergaben sich beim Wahltermin, was aus unterschiedlichen Zielvorstellungen zwischen kurzer Übergangsperiode und mittelfristigen gesellschaftlichen Veränderungen resultierte. Auch bleibt die Frage nach einem anderen Ausgang müßig, falls sich Eisners Vorstellungen durchgesetzt hätten, da in Berlin mit dem Rätekongress vom 16. bis 20. Dezember 1918 ein Termin für Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar festgelegt wurde. [130] Dieser grundsätzlichen Weichenstellung in Richtung parlamentarischer Demokratie hätte man sich auch in Bayern dauerhaft kaum entziehen können.

2. Die Regierung Hoffmann und der Landtag

Während sich Eisner und seine Regierung in einem distanziert positiven Verhältnis zum Landtag bewegten, war der nachfolgende Regierungschef Johannes Hoffmann ein klarer Befürworter einer parlamentarischen Demokratie mit  dem Landtag als Spitze der Legislative. Der dem linken Parteiflügel zugerechnete Mehrheitssozialdemokrat Hoffmann gehörte bereits als Kultusminister der Regierung Eisner an und hatte mit seiner strikten antikirchlichen Schulpolitik bereits den Zorn der  BVP auf sich gezogen. [131] Dennoch gab es zu seiner Person in der Krisensituation nach dem 21. Februar 1919 keine Alternative, da die vom Rätekongress verabschiedete Ministerliste, das sogenannte „Kabinett Segitz“, gar nicht zusammentreten wollte. [132] Hoffmann, der zusammen mit den verbleibenden Ministern des Rumpfkabinetts Eisners die Geschäfte vorläufig weiterführte und damit schon seinem Amt als stellvertretender Vorsitzender des Ministerrats nachkam, verhandelte schließlich ab Anfang März mit den bürgerlichen Parteien über eine Kabinettsneubildung. [133]

Während der Verhandlungen wurde festgelegt, dass die Regierung vom einzuberufenden Landtag gewählt werden sollte und den Räten zwar eine Mitwirkung auf Gemeindeebene sowie  eine Eingabemöglichkeit von Gesetzen bei Landtag und Regierung zustand, aber „gesetzgeberische Befugnisse und Vollzugsrechte nicht“. [134] Die sofortige Einberufung des Landtages gehörte mit zu den Vereinbarungen. [135] Hoffmann nahm zuerst  Verhandlungen mit den Landtagsparteien auf, bevor er dann einen Kompromiss mit dem Rätekongress suchte. Die Legitimierung durch den Landtag war umso nötiger, als auch die Weichenstellungen in Weimar, keine rein auf revolutionärer Basis geführte Regierung mehr dulden konnte. [136] So trat mit der Verabschiedung des vorläufigen Gesetzes über die Reichsgewalt der Rat der Volksbeauftragten zurück und ließ die Nationalversammlung mit Friedrich Ebert einen Reichspräsidenten wählen, der die neue Reichsregierung ernannte. [137] Die bayerischen Mitglieder der Nationalversammlung ließen auch keinen Zweifel daran, dass sie einen Zusammentritt des Bayerischen Landtages wünschten, und  regten die Pateiverhandlungen an. [138]

Der Landtag wählte schließlich in seinen Sitzungen die neue Regierung unter Johannes Hoffmann, verabschiedete  ein vorläufiges Staatsgrundgesetz [139] und einige weitere Gesetze. [140] Danach vertagte er sich wieder, wobei seine gewählten Ausschüsse in der folgenden Zeit ihre normale Arbeit aufnahmen. [141] Auch bei der Ausrufung der Räterepublik am 7. April blieb Hoffmann klar auf der Seite des Parlaments und verlegte den Regierungssitz kurzer Hand nach Bamberg, wo nach der Niederschlagung der Räterepublik auch der Landtag seine Sitzungen wieder aufnahm und eine neue Verfassung ausarbeitete. [142]

In seinem Kabinett war allerdings das Verhältnis zum Landtag ähnlich gewichtet wie im Kabinett Eisner. Hier lassen sich ebenfalls  Befürworter und Gegner des Landtages klar anhand der sozialdemokratischen Parteigrenzen erkennen und dies trotz der personellen Veränderungen seit März.  In der für das Kabinett Hoffmann wichtigen Ministerratssitzung vom 4. April 1919 [143], in der über eine mögliche Einberufung des Landtages debattiert wurde, ließen zwar alle Minister ihre Verwunderung über eine plötzliche Einberufung des Landtages erkennen und rieten von einer Sitzung ab. Während die USPD-Minister und die anwesenden Räte darin einen Bruch der Vereinbarungen mit dem Rätekongress sahen, rieten die MSPD-Minister nur wegen der aktuell schwierigen Sicherheitslage von einer Tagung ab. Letztere waren also nicht prinzipiell gegen eine Landtagssitzung, hatten aber Bedenken bezüglich der Folgen, die eine Einberufung zu diesem Zeitpunkt hätte haben können. Man entschied sich schließlich dazu, abzuwarten und dem Landtag  von einer Tagung abzuraten, wobei man ihm auch nicht verbot zu tagen.

Für die Regierung Hoffmann lässt sich also anhand der Parteigrenzen wiederum die unterschiedliche Haltung der beiden sozialdemokratischen Parteien zum Landtag aufzeigen. Die USPD war mehr geneigt, vorläufig mit den Räten zu regieren, wohingegen die MSPD den Landtag befürwortete. Durch den Wechsel des Regierungschefs von Einser zu Hoffmann zeigte sich aber eine Verschiebung der Regierung hin zum Landtag, war sie doch die erste vom Parlament gewählte Regierung in Bayern überhaupt. 

3. Revolutionäre und Landtag 

Während der Revolution wurde das Landtagsgebäude in der Nacht vom 7. auf den 8. November durch die Revolutionäre besetzt. Damit konnten sie ein erneutes Zusammentreten des Landtages verhindern. Die erste Kammer sollte über die Reform des Landtagswahlgesetzes abstimmen und damit die Verfassungsreform voranbringen. Die zweite Kammer hatte die Sitzung am Vortag auf den nächsten Morgen vertagt [144], um über ein Amnestiegesetz zu sprechen.  Die Besetzung verhinderte die Einführung der parlamentarischen Monarchie. [145] Den Revolutionären,  allen voran Eisner, war die Bedeutung der Abstimmung im Landtag bewusst.

Sie standen dem alten Landtag aber nicht vollkommen feindselig gegenüber. So erlaubten sie ihm, seine noch anstehenden Geschäfte zu erledigen. [146] Nur zu einer Tagung durfte er, trotz eines sowohl an den Ministerpräsidenten gesandten und in der Presse veröffentlichten Protestes des Präsidenten der zweiten Kammer, nicht mehr zusammentreten. [147] Das Büro der Kammer der Reichsräte musste erst zum 31. Dezember 1918 schließen, durfte also ungehindert das noch anstehende Tagesgeschäft abarbeiten. [148] Auch ein Teil der Räte stand der Einberufung der Nationalversammlung positiv gegenüber. Bei ihrer Tagung am 30. November in München sprachen sich sechs Soldatenräte für eine rasche Einberufung aus. [149]

Erst mit Einführung des vorläufigen Staatsgrundgesetzes am 4. Januar 1919 sahen sich die Räte plötzlich in ihrer Existenz bedroht. Dies lag vor allem daran, dass sie im Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt wurden. [150] Die Räte forderten eine Verankerung in der Verfassung. Dem wollte die Regierung jedoch nicht nachkommen.  Bei Besprechungen im Februar 1919 einigte sich der Kongress der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte schließlich darauf, dass sie auch nach Einberufung des Landtags fortbestehen bleiben sollten. Dies sollte auch in die Verfassung aufgenommen werden. Welche Aufgaben die Räte in der Verfassung schließlich bekommen sollten, war zu diesem Zeitpunkt zweitrangig, allein ihr Weiterbestehen schien wichtig. [151]

Nur eine kleine Gruppe innerhalb der Räte schien gegen den Landtag zu sein. Auf dem Rätekongress, der unmittelbar nach der Sprengung der konstituierenden Sitzung des Landtags vom 25. Februar bis 8. März 1919 in München tagte, sprach sich Erich Mühsam für die sofortige Ausrufung der Räterepublik aus. Dieser Antrag wurde vom Rätekongress mit der großen Mehrheit von 234 Gegenstimmen abgelehnt. [152] Die Räte waren zu diesem Zeitpunkt nicht bereit, den Landtag aufzugeben und ihn durch das Rätesystem zu ersetzen.

Auch die Frage der Einberufung des Landtages zu mehreren Sitzungen Anfang April, verriet nichts über die grundsätzliche Einstellung der Räte zum ihm. Es handelte sich bei dem entstehenden Streit zwischen der seit Mitte März eingesetzten Regierung Hoffmann und dem Zentralrat vielmehr um eine Machtfrage [153], die am 6. April 1919 zur Ausrufung der Räterepublik führte.Insgesamt lässt sich also ein eher positives Verhältnis zwischen der Mehrheit der Revolutionäre und dem Landtag feststellen. Nur die Gruppierung des linken USPD-Flügels und die Spartakisten, die spätere KPD, forderten immer wieder die Ausrufung der Räterepublik.

V. Der Landtag während der Revolutionsereignisse

Der Landtag war in viele Revolutionsereignisse involviert. Wie bereits dargestellt, kam es Anfang November zu Reformen, welche die Verfassung verändert und die eine Parlamentarisierung der Regierung gebracht hätten. Die Reform wurde jedoch durch den Ausbruch der Revolution am 8. November aufgehalten, just an dem Tag, an welchem die Kammer der Reichsräte über die abschließende Änderung des Landtagsgesetzes hätte abstimmen sollen. [154] Deshalb stellt sich die Frage, ob und in wie weit der Landtag der Auslöser der Revolution war.

Dafür spricht vor allem die gezielte Besetzung des Landtagsgebäudes in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1918. In dieser Nacht wurde der Provisorische Nationalrat im Plenarsaal konstituiert. [155] Die Abgeordneten und die Reichsräte, die am folgenden Morgen zu ihren Sitzungen zusammenkommen wollten, „wurden mit dem Revolver bedroht und zurückgewiesen. [156] Die Inbesitznahme des Landtagsgebäudes durch den Provisorischen Nationalrat sollte auch nach außen hin verdeutlichen, dass dieser nun den bisherigen Landtag ersetzen sollte. Köglmeier sieht darin ein Indiz, dass die geplante Reform verhindert werden sollte. [157]

Es bleibt aber  zu bemerken, dass die Revolution kein spontaner Akt Eisners gewesen war.  Eisner plante, bereits während des Wahlkampfes um das Reichstagsmandat, eine radikale Systemänderung. [158] Ob allerdings die vollzogene Reform und das Kabinett mit sozialdemokratischen Ministern die Revolution hätten aufhalten können, bleibt fraglich. [159] Eisners Maßnahme war wohl eher als Vorbeugung gedacht gewesen, die zudem mit der Besetzung des Gebäudes auch noch eine politische und symbolische Aussage erhielt. Beim genauen Termin der Friedensdemonstration und der anschließenden Revolution dürfte die Abstimmung im Landtag zwar eine Rolle gespielt haben, war aber nicht der entscheidende Auslöser der Revolution gewesen.

Der Landtag selbst hatte die Revolutionsgefahr offenbar nicht erkannt. Erhard Auer versprach der Regierung, dass man die Friedensdemonstration und Eisner im Griff hätte. [160] Auch der linksliberale Abgeordnete Ernst Müller-Meiningen erklärte rückblickend: „Wir hatten die Überraschung ahnungslos verschlafen.“ [161] Hinter seiner Bemerkung ist aber nicht nur eine reine Rechtfertigung zu vermuten.  Auch Heinrich Held und das Zentrum wurden von der Revolution überrascht. Man hatte sich zu sehr darauf verlassen, dass die parlamentarischen Reformen einer Revolution die Grundlage nehmen würden.  Held zog sich nach Regensburg zurück. [162]  

Nach den Neuwahlen im Januar 1919 konnten sich  Liberale und Konservative gestärkt fühlen.  Allerdings polarisierte sich die Gesellschaft im folgenden Zeitraum immer mehr.  Als  sich die neu gewählten Abgeordneten am 21. Februar in der Prannerstraße versammelten, um den neuen Landtag zu konstituieren, hatte Eisner bereits seinen Rücktritt signalisiert. Die Sitzung sollte um 10 Uhr beginnen. Bereits um 9 Uhr hatten sich die Fraktionsführer zu einer Vorbesprechung versammelt. [163] Als aber die Sitzung durch den Alterspräsidenten eröffnet werden sollte, waren bereits Gerüchte von der Ermordung Eisners in den Landtag gedrungen. Auf Wunsch der drei großen Fraktionen wurde die Sitzung um eine Stunde vertagt. Als das Plenum wieder zusammentrat, hielt Erhard Auer einen kurzen Nachruf auf Eisner und forderte zur Besonnenheit auf. Der SPD-Abgeordnete Süßheim stellte daraufhin einen Antrag auf Vertagung [164], doch zur Abstimmung kam es nicht mehr. Das Protokoll endet mit den Worten:  „Nunmehr fallen Schüsse. Alles verläßt den Saal.“ [165] Das Mitglied des revolutionären Arbeiterrates Alois Lindner hatte auf Innenminister Erhard Auer geschossen und ihn schwer verletzt.  Außerdem wurden der BVP-Abgeordnete Heinrich Osel und Major Paul von Jahreiß, der sich dem fliehenden Attentäter in den Weg stellen wollte, erschossen. [166]

Der Landtag wurde gesprengt und die Abgeordneten verließen den Saal. Durch die Ausschaltung des Landtags und der provisorischen Regierung entstand ein Machtvakuum, das durch den neu gebildeten Zentralrat  der Republik Bayern gefüllt wurde. [167] Mit dem Attentat auf Auer wurde erreicht, dass sich der Landtag nicht ordnungsgemäß konstituieren und damit seine wichtigen Aufgaben, wie die Erstellung einer Verfassung, nicht beginnen konnte. Anders als in den meisten deutschen Staaten und im Reich konnte das gewählte Parlament seine Funktion als politischer Mittelpunkt nicht einnehmen. Ob es sich bei dem Attentat um eine Überreaktion auf die Ermordung Eisners oder einen Anschlag auf das Parlament handelte, ließ sich im nachfolgenden Gerichtsprozess gegen Lindner nicht klären. [168]

In den Tagen nach der ersten Landtagssitzung versuchten die Abgeordneten den Landtag erneut einzuberufen, was aber aus Sicherheitsbedenken seitens des Polizeipräsidenten nicht zustande kam. [169] Einem Aufruf der USPD vom 22. Februar zufolge sollte der Landtag wieder einberufen werden, „sowie es die Verhältnisse gestatten (...)“. [170] Erst durch die Verhandlungen, die Johannes Hoffman zwischen dem 2. und 8. März zuerst mit den anderen Landtagsparteien und dann indirekt mit dem Rätekongress führte, ließ sich die vertrackte Situation allmählich lösen. [171] Hoffmann wollte eine neue Regierung bilden, stand aber vor dem unlösbaren Problem, dass diese Regierung nur durch den Landtag legitimiert werden konnte. Die Legitimierung durch den Landtag war, allein schon wegen der Entwicklung in Weimar, dringend geboten, wollte die künftige Staatsregierung auch außerhalb des Landes anerkannt werden. [172]Der Rätekongress hätte dessen Zusammentritt aber nicht gestattet. Man einigte sich schließlich auf einen Kompromiss. Der Landtag sollte in einer kurzen Tagung zusammenkommen, um Hoffmann zu wählen, sich aber anschließend wieder vertagen. Auch der Rätekongress sollte nicht wieder einberufen werden, dafür Mitglieder des Zentralrates an den Ministerratssitzungen teilnehmen. Da eine Regierungsbildung unter Beteiligung bzw. durch die Mehrheitspartei, der BVP, in dieser kritischen Situation nicht möglich war, bildete Hoffmann seine Regierung aus MSPD, USPD und dem Bauernbund. [173] Der Ältestenrat des Landtages bereitete schließlich zwei Sitzungen für den  17. und 18. März vor. [174] Der neue Landtag sollte dem vorläufigen Staatsgrundgesetz zustimmen und die Regierung durch ein Ermächtigungsgesetz [175] mit der gesetzgeberischen Gewalt zu festgelegten Themen ausstatten, bis die Krise vorüber wäre.In der Sitzung vom 17. März wurde Johannes Hoffmann zum Ministerpräsidenten gewählt. Am nächsten Tag hielt Hoffmann seine Antrittsrede und es wurde das Ermächtigungsgesetz beschlossen. [176] Mit diesem Gesetz gab der Landtag seine wichtigste Funktion aus der Hand. Aber aufgrund der herrschenden Situation konnte man nichts anderes tun. Danach vertagte sich das Plenum auf unbestimmte Zeit.

In den folgenden Wochen nahm der Landtag, abgesehen von den Plenarsitzungen, seine normalen Tätigkeiten auf. Trotz der Kürze der 3. Sitzung [177] fand der Landtag Zeit, die Mitglieder der  Ausschüsse zu benennen. Auch wenn sich über  die Tagungen der meisten Ausschüsse im Zeitraum März bis April keine Akten erhalten haben, [178] so tagten ab dem 18. März der Geschäftsordnungsausschuss [179] und ab dem 25. März der Sozialisierungsausschuss [180]. Auch der Ältestenrat trat regelmäßig zusammen. [181] Den Beilagen des Stenographischen Berichtes lässt sich entnehmen, dass die Abgeordneten nun auch wieder Anträge an den Landtag stellten und Interpellationen zu bestimmten Themen wünschten. [182]Obwohl das Plenum, als Zugeständnis an die Räte, vorläufig nicht mehr tagte, konnte der Landtag seine Aufgaben zum Teil wieder wahrnehmen und am politischen Geschehen teilnehmen. Durch das Ermächtigungsgesetz in vielen dringlichen Punkten entmachtet, wollte er dennoch seine normalen Arbeiten wieder verrichten. Ausschusssitzungen waren davon ebenso Teil wie Anfragen an die Regierung, Vorlagen für Gesetze und Anträge, die bei einer künftigen Sitzung besprochen werden sollten.

Anfang April  kündigte die Regierung Hoffmann für den 8. bis voraussichtlich 11. April weitere Sitzungen des Landtages an. [183] Damit kam Hoffmann zwar offiziell nur den Wünschen der Abgeordneten nach. [184] Mit diesem Schritt wollte er sich aber auch vom Einfluss des Zentralrats befreien. Der Zentralrat  war strikt gegen eine Einberufung und hielt es für einen Bruch der Zusagen, die Hoffmann dem Rätekongress gemacht hatte. [185] Deshalb übte dieser Druck im Ministerrat aus und drohte mit der Räterepublik. Der Ministerrat beschloss schließlich in Abwesenheit Hoffmanns [186] die Einberufung wieder rückgängig zu machen. [187] Damit war es zu einem offenen Machtkampf zwischen Hoffmann und dem Zentralrat gekommen. Die Stimmung in München war angespannt. Nach der Rückkehr Hoffmanns aus Berlin sprach er sich, auf der letzten Ministerratssitzung am 6. April, deutlich gegen eine Räterepublik aus, doch bereits am Abend reisten er und seine Regierung nach Nürnberg. [188] Am gleichen Tag rief der Zentralrat in München die Räterepublik aus. [189]An der Frage der Einberufung des Landtages wurde ein Machtkampf zwischen Hoffmann und dem Zentralrat entzündet, bei dem es nicht um die eigentliche Frage einer Tagung des Parlamentes ging, sondern darum, wer im Land regierte: die Regierung Hoffmann oder der Zentralrat. Diese Frage endete schließlich in der Ausrufung der Räterepublik und der Flucht der Regierung nach Bamberg.

Insgesamt befanden sich der Landtag und die Abgeordneten während der Revolution in einer sehr kritischen Lage. Im November  wurde der Landtag von den Räten an der Weiterarbeit gehindert, wenngleich auch der Protest dagegen äußerst schwach ausfiel. Die Neuwahlen kündigten einen Neubeginn an, aber die Attentate vom 21. Februar verhinderten eine Aufnahme der parlamentarischen Arbeit.  Die gesellschaftlichen Spannungen konnten auch bis Mitte März nicht gelöst werden.  In dieser Situation konnte und wollte sich der Landtag nicht frei entfalten. [190] Durch das Ermächtigungsgesetz der Regierung Hoffmann schränkte er sich selbst stark ein, was aber von den Parteien wegen der gefährlichen Situation und trotz vieler Einwände bewilligt wurde. Die Parteien erkannten die Notlage, in der sich  das Land befand, und bewilligten die Gesetze, ohne längere Diskussionen, einstimmig. [191] Sie waren aber nicht bereit, den Landtag deswegen vollkommen aufzugeben. Dies zeigte sich daran, dass man trotz der kurzen Tagung Zeit fand, Ausschüsse zu bilden, die ihre Arbeit nach den Sitzungen bereits aufnehmen konnten: Neben den gängigen Ausschüssen, wie dem Finanz- und Petitionsausschuss, auch ein Verfassungsausschuss. Diese Tatsache bewies, dass die Abgeordneten gewillt waren, die legislative Funktion des Landtags trotz der neuen Machtkonstellation nicht aufzugeben, sondern seine Aufgaben weiterhin wahrzunehmen. Hoffmann schränkte den Landtag in dieser Hinsicht auch nicht ein, aber in wie weit er dies mit dem Rätekongress vereinbart hatte, ist ungewiss.

Allerdings konnte der Landtag auch nach den Märzsitzungen keine aktivere Rolle einnehmen, da ein weiteres Zusammentreten durch die Räterepublik verhindert wurde. Erst am 16. Mai tagte er wieder. Diesmal allerdings in Bamberg, wo er über den Versailler Vertrag zu beraten hatte. Erst dort kam es zu regelmäßigen Sitzungen und zur Beratung über die neue Verfassung. Damit konnte der Landtag wieder seine normale, durch Staatsgrundgesetz und die spätere „Bamberger Verfassung“ definierte und im Vergleich zum Königreich gestärkte Position innerhalb des Verfassungsgefüges einnehmen. 

VI. Der Vergleich mit den südwestdeutschen Staaten

Der bayerische Landtag im Königreich stellte in seiner Entwicklung nichts vollkommen Singuläres dar, sondern bewegte sich im Vergleich zu seinen süddeutschen Nachbarn, Baden und Württemberg, auf ähnlichem Niveau. Sowohl im Königreich Württemberg [192] als auch im Großherzogtum Baden [193] gab es Zwei-Kammer-Parlamente. Jeweils eine Erste Kammer, in welcher vor allem die adeligen Standesherren saßen, und eine Zweite Kammer, in welcher sich die gewählten Abgeordneten versammelten.

Das Wahlrecht wurde, ähnlich dem bayerischen, in der Zeit nach 1900 reformiert. So bekamen die Württemberger ein gemischtes Wahlrecht, bei dem überwiegend das Mehrheitswahlrecht praktiziert wurde. In der Hauptstadt Stuttgart und einigen weiteren Wahlbezirken wurde das Verhältniswahlrecht aber erlaubt. [194] Dies ähnelte dem Kompromissvorschlag des bayerischen Zentrums von 1918. Der badische Landtag schaffte 1904, ähnlich Bayern 1906, die indirekten Wahlen ab. [195]In den gleichen Jahren wurden die Ersten Kammern um berufsständische Vertreter erweitert. [196] Hierin unterschieden sich die beiden südwestdeutschen Staaten gegenüber Bayern, wo ein ähnlicher Versuch am Widerstand der Zentrumsmehrheit stets abgelehnt wurde. Beide Staaten waren also gegenüber Bayern fortschrittlicher.

Ähnlichkeiten zeigen sich beim Ende der Monarchie, wo kurz vor dem Umsturz versucht wurde, die Verfassung zu reformieren. Württemberg erhielt eine parlamentarische Regierung, ohne dass hierfür der seit Sommer vertagte Landtag noch einmal zusammentrat. [197] In Baden bot der Großherzog am 9. November noch Reformen an, bevor schließlich die Republik erklärt wurde. [198] Die Parallelen zu Bayern sind klar erkennbar. Die monarchischen Regierungen waren erst kurz vor dem Ende zu weit reichenden Konzessionen bereit, wobei man mit den Planungen  bereits 1917 begonnen hatte und somit den öffentlichen Forderungen und den Entwicklungen in Preußen wesentlich schneller nachfolgte.

Die Wege zur Verfassung und zum parlamentarischen System liefen gegenüber Bayern wesentlich gradliniger und vor allem schneller ab. Baden wählte bereits am 5. Januar und  Württemberg, genau wie Bayern, am 12. Januar. [199] Doch konnte sich der badische Landtag bereits am 15. Januar ohne Zwischenfälle konstituieren. Der württembergische folgte am 23. Januar.  Badens Verfassung konnte dann bereits am 26. März verabschiedet werden und wurde am 13. April per Volksabstimmung angenommen. Die Württemberger verabschiedeten eine vorläufige Verfassung am 26. April. Die endgültige wurde am 25. September angenommen. Hier zeigt sich der große Unterschied zu Bayern. In beiden Staaten konnte sich das parlamentarische System ohne größere Zwischenfälle etablieren. In Bayern bildete es sich nur langsam heraus und die Schüsse im Landtag behinderten die Entwicklung einer parlamentarischen Demokratie. Erst in Bamberg konnte sie sich ab dem 17. Mai richtig entfalten. Die Ereignisse konnte zu mehreren Zeitpunkten noch zur Räterepublik führen, was sie am 6. April schließlich auch taten. Die Ursachen hierfür sind wohl in der für die Länder des Reiches einmaligen Situation zu sehen, dass die Revolution von der USPD vorangetrieben wurde und Kurt Eisner recht eigenwillige Vorstellungen in Bezug auf den Weg zum parlamentarischen System hatte. [200]

VII. Zusammenfassung

Der bayerische Landtag mit seinen beiden Kammern hatte durch die Verfassung das Recht an Gesetzen mitzuwirken, Steuern zu bewilligen, aber kein Recht auf eine Regierungsbeteiligung. Durch die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer, wo das Zentrum seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer wieder eine Mehrheit der Sitze errang, gestalteten sich Reformversuche schwierig. Zwar setzte das Zentrum 1906 im Bündnis mit der SPD die Abschaffung der indirekten Wahlen und eine Änderung der Wahlkreise durch, aber der Einführung von Verhältniswahlen verweigerte es sich, nicht zuletzt da das nun bestehende Wahlrecht die Partei begünstigte.Auch die Reformen der Reichsrätekammer kamen nicht voran. Während die südwestdeutschen Nachbarn ihre Kammern bereits 1904 bzw. 1906 für Vertreter von Berufsgruppen öffneten, blieb die bayerische bis zuletzt unangetastet. Erst der Druck durch den Kriegsverlauf und die Reichspolitik zwang den Landtag, sich mit Reformen zu beschäftigen. Eine Parlamentarisierung und weitere Reformen, die im Abkommen vom 2. November beschlossen wurden, konnten durch den Ausbruch der Revolution nicht mehr umgesetzt werden. 

Die provisorische Regierung unter Kurt Eisner hatte verschiedene Ansichten über den richtigen Zeitpunkt, um das parlamentarische System wieder einzuführen. Einig war man sich nur, dass es wieder eingeführt werden sollte. Doch während die MSPD schnelle Wahlen forderte, wollte Eisner den Zeitpunkt möglichst lange hinauszögern, um erst eine Demokratisierung der Bevölkerung zu erreichen. Die MSPD setzte sich aber durch. Auch nach dem Regierungswechsel im März 1919 war die MSPD-Mehrheit im Ministerrat für eine auf den Landtag gestützte Regierung. Die Mehrheit der Revolutionäre stand Wahlen und dem Landtag prinzipiell positiv gegenüber. So forderten die Soldatenräte sogar die Festsetzung eines Wahltermins. Erst durch die fehlende Garantie ihres Weiterbestehens wurde ihre Einstellung kritischer. Dennoch stellte die Mehrheit der Räte das parlamentarische System nicht in Frage. Der Rätekongress stimmte auch nach der Sprengung der konstituierenden Landtagssitzung gegen eine Räterepublik und damit, mit großer Mehrheit, für die parlamentarische Demokratie. Ihre eigene Auflösung stand aber für sie deshalb nicht zur Debatte.

Wenn man  die Rolle des Landtages während der Revolution betrachtet, so fällt  auf, dass der Landtag in alle Hauptereignisse der Revolution zumindest indirekt involviert gewesen war. Um die geplanten Reformen, die zur parlamentarischen Monarchie geführt hätten, zu verhindern, wurde von den Revolutionären das Landtagsgebäude bereits am Abend der Revolution besetzt. Während der Konstituierung fielen Schüsse, ein Minister wurde schwer verletzt, ein Abgeordneter und ein Referent getötet und die Sitzung gesprengt. Mit dieser Tat wurde die Entwicklung des Landtages zum Zentrum der politischen Diskussion unterbrochen.  Erst im März konnte sich der Landtag schließlich konstituieren. Trotz Einschränkungen von Regierungsseite und Ermächtigungsgesetz konnte er seine Arbeit aufnehmen. Neben dem Ältestenrat konnten auch die einberufenen Ausschüsse tagen, nur eine Plenarsitzung durfte vorläufig nicht stattfinden. Jedoch auf Drängen der Abgeordneten sollte eine vom Ministerpräsidenten einberufene Sitzung stattfinden. Daran entzündete sich ein Machtkampf, der zur Flucht der Regierung nach Bamberg und zur Ausrufung der Räterepublik in München führte.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Landtag sich in dieser Zeit einem Wandel unterzog. Aus dem Zwei-Kammer-Parlament mit zwei gleichberechtigten Kammern wurde eine einzelne, deren Gesetze nicht mehr blockiert werden konnten.  Im Gegensatz zu früher hatte sie Einfluss auf die Regierungsbildung, wobei diese Entwicklung erst mit der Regierung Held ab 1924 endgültig abgeschlossen wurde. Weder von der Regierung noch von den meisten Revolutionären wurde der Landtag als ein bestimmendes Element der Verfassung abgelehnt. Dabei fällt auf, dass der Landtag in alle wichtigen Stationen der Revolution verwickelt war. Er war jedoch weniger aktiv als passiv daran beteiligt.

Erst mit der Wiedereinberufung des Landtages in Bamberg konnte er sich richtig entwickeln und eine Verfassung ausarbeiten. [201] Mit der Regierung Held ab 1924 wurde schließlich auch die Parlamentarisierung und damit die volle Demokratisierung des Systems abgeschlossen. Danach wurde erstmals eine Regierung gewählt, deren Ministerpräsident auch aus der stärksten Landtagsfraktion stammte. [202] Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten und der Gleichschaltung der Länder wurden der bayerischen Regierung durch ein Ermächtigungsgesetz legislative Rechte zugesprochen. Danach wurde der Landtag vertagt und nicht wieder einberufen. Er konnte seine Arbeit erst nach dem Zusammenbruch der Diktatur 1945 neu beginnen. [203]

Literatur- und Quellenverzeichnis 

1. Quellen

a) ungedruckte Quellen

Bayerisches Hauptstaatsarchiv (BayHStA), Landtag: Landtag 1919-1933:  389 d; X, Nr. 13;  X, Nr. 14;  X, Nr. 17.

BayHStA, Ministerium des Äußeren und des königlichen Hauses (MA): 980, 99957, 102765. 

BayHStA , Ministerium des Inneren (MInn):  66269.

b) gedruckte Quellen

Bauer, Franz (Bearb.): Die Regierung Eisner 1918/19. Ministerratsprotokolle und Dokumente. Düsseldorf 1987. 

Die Vereinbarungen von SPD, USPD und BBB zur Regierungsbildung vom 3./4.3.1919, abgedruckt in: Merz, Johannes: Auf dem Weg zur Räterepublik. Staatskrise und Regierungsbildung in Bayern nach dem Tode Eisners (Februar/März 1919), in: ZBLG 66 (2003),  S. 560f.

Ehberger, Wolfgang u. Merz, Johannes (Bearb.): Die Protokolle des bayerischen Ministerrats 1919-1945. Das Kabinett Hoffmann I 17. März-31. Mai 1919. München 2010. 

Eisner, Kurt: Die neue Zeit, München u.a., 1919.

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Gerstl, Max (Hg.): Die Münchener Räterepublik, München 1919.

Online: http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0001/bsb00013257/images/  (4.4.2011).

Huber, Ernst Rudolf: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Bd. 2. Stuttgart 1961.

Landtagswahlgesetz vom 1. April 1906, abgedruckt in: Amtliches Handbuch der Kammer der Abgeordneten des Bayerischen Landtags, hrsg. vom Bureau der Kammer der Abgeordneten. München 1912. S. 1-14. 

Vgl. auch: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/document/artikel_45255_bilder_value_2_landtagswahlkreise2.pdf (4.4.2011)

Müller, Ernst: Aus Bayerns schwersten Tagen. Erinnerungen und Betrachtungen aus der Revolutionszeit. Berlin und Leipzig 1923. 

Schmitt, Franz August (Hg.): Die neue Zeit in Bayern, München 1919.

Online: http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0001/bsb00013241/images/ (4.4.2011).

 Ders.: Die Zeit der zweiten Revolution in Bayern, München 1919.

Online: http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0001/bsb00013266/images/index.html (4.4.2011)

Stenografische Berichte der Verhandlung der Kammer der Abgeordneten des bayerischen Landtages Bd. 508. München (o.a.J.). 

Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des bayerischen Landtags. Ordentliche und außerordentliche Tagung 1919. Bd. I. München  (1919).

Online: http://geschichte.digitale-sammlungen.de/landtag1919/periode/periode_1919_1920

(4.4.2011) 

Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Kongresses der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte.  München (1919).

Online:  http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00009689/images/ (4.4.2011)

Verhandlungen des Provisorischen Nationalrates des Volksstaates Bayern im Jahre 1918/1919. Stenographische Berichte Nr. 1-10. München o.J. 

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Zorn, Bayerns Geschichte im 20. Jahrhundert. Von der Monarchie zum Bundesland. München 1986. 

Anmerkungen

  • [1]

     Kurt Eisner in einer Rede am 8. November 1918 vor dem provisorischen Nationalrat des Volksstaates Bayern, zit. nach:  Verhandlungen des Provisorischen Nationalrates des Volksstaates Bayern im Jahre 1918/1919.  Stenographische Berichte Nr. 1-10. München (o.a.J.), S.  1.

  • [2]

     Grau, Bernhard: Kurt Eisner. 1867-1919. München 2001.

  • [3]

     Bosl, Erika: Fechenbach, Felix, in: Bosls bayerische Biographie. 1000 Persönlichkeiten aus 15 Jahrhunderten [Bd. 2]  Ergänzungsband, hrsg. von Karl Bosl,  Regensburg 1988, S. 39f. [nachfolgend BB [Bd. 2]].

  • [4]

     BayHStA, MA 980; Sepp, Florian: Anifer Erklärung, 12./13. November 1918, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44319> (29.3.2011).

  • [5]

     Zum Entstehungskontext des Begriffes „Freistaat“ vgl. Merz, Johannes: Freistaat Bayern, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44495> (29.3.2011); zu den Ereignissen im November 1918 vgl. Grau, Bernhard: Revolution, 1918/1919, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44332> (29.3.2011) u.  Schnupp, Stefan: Revolution und Regierung Eisner, in: Revolution! Bayern 1918/19, hrsg. von Evamaria Brockhoff. Augsburg 2008, S. 12-18.

  • [6]

     Bosl, Erika: Dandl, Otto v., in:  Bosls bayerische Biographie. 8000 Persönlichkeiten aus 15 Jahrhunderten [Bd. 1], hrsg. von Karl Bosl, Regensburg 1983, S. 127 [nachfolgend BB [Bd. 1]].

  • [7]

     Zur Problematik der Begrifflichkeit „Ministerpräsident“ vgl. Schnupp, Revolution, S. 15 Anm. 14.

  • [8]

     Bauer, Franz:  Kabinett Eisner, 1918/19, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44329> (29.3.2011).

  • [9]

     Schmalzl, Markus: Zweite Revolution, 1919, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44333> (29.3.2011).

  • [10]

     Merz, Johannes: Kabinett Hoffmann I, 1919, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44517> (29.3.2011).

  • [11]

     Vgl. Grau, Revolution.

  • [12]

     Blessing, Werner: Segitz, Martin, in: BB [Bd. 1], S. 716.

  • [13]

     Auerbach, Hellmuth: Held, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 463-464; Keßler, Richard: Heinrich Held als Parlamentarier. Eine Teilbiographie 1868-1824. Berlin 1971; Pöhlmann, Barbara: Heinrich Held als bayerischer Ministerpräsident (1924-1933). Eine Studie zu 9 Jahren bayerischer Staatspolitik. München 1995.

  • [14]

     Stenographische Berichte der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des bayerischen Landtages Bd. 508. München (o.a.J.), S. 112.

  • [15]

     Köglmeier, Georg: Die zentralen Rätegremien in Bayern 1918/19. Legitimation –Organisation – Funktion. München 2001, S. 47f.

  • [16]

     Huber, Ernst: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. V Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung. Stuttgart u.a. 1978. S. 714-717 u. 777-781; Gusenbauer, Ernst: Das Modell der Rätedemokratie und die Münchner Räterepublik des Jahres 1919. Berlin 2004, S. 38-67.

  • [17]

     Körner, Hans-Michael: Ministerium und Landtag im Königreich Bayern seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, in: Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung, hrsg. von  Walter Ziegler. München 1995, S. 165-173, hier S. 170.

  • [18]

     Vgl. Brockhoff Revolution!, S. 56-60; zur gesamtdeutschen Entwicklung vgl. Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik. München 72009; Winkler, Heinrich A.: Weimar 1918-1933 Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie.  München 1993; Möller, Horst: Die Weimarer Republik. Eine unvollendete Demokratie. München 72004; Grebing, Helga (Hg.): Die deutsche Revolution 1918/19. Berlin 2008.

  • [19]

     Mitchell, Alan: Revolution in Bayern 1918/1919. Die Eisner-Regierung und die Räterepublik. München 1967; vgl. Köglmeier, Rätegremien, S. 2.

  • [20]

     Vgl. Höller, Ralf: Der Anfang, der ein Ende war. Die Revolution in Bayern 1918/19. Berlin 1999; Grau, Revolution; Hürten, Heinz: Revolution und Zeit der Weimarer Republik, in: Handbuch der bayerischen Geschichte. Bd. 4/1 Das neue Bayern, hrsg. v. Alois Schmid. München ²2003, S. 440-499.

  • [21]

     Vgl. dazu: http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/bayern1918 (29.3.2011).

  • [22]

     Vgl. dazu Mitchell, Revolution,  S. 295-303 u. Köglmeier, Rätegremien, S. 1f.

  • [23]

     Bosl, Karl (Hg.): Bayern im Umbruch. Die Revolution von 1918, ihre Voraussetzungen, ihr Verlauf und ihre Folgen. München 1969.

  • [24]

     Möckl, Karl: Die Prinzregentenzeit. Gesellschaft und Politik während der Ära des Prinzregenten Luitpold in Bayern. München 1972; Albrecht, Willy: Landtag und Regierung in Bayern am Vorabend der Revolution von 1918. Studien zur gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung Deutschlands von 1912-1918. Berlin 1968.

  • [25]

     u.a. Müller-Aenis, Martin: Sozialdemokratie und Rätebewegung in der Provinz. Schwaben und Mittelfranken in der bayerischen Revolution 1918-1919. München 1986.

  • [26]

     Köglmeier, Rätegremien.

  • [27]

     http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/base/start (4.4.2011).

  • [28]

     Grau, Eisner: Hennig, Diethard: Johannes Hoffmann. Sozialdemokrat und bayerischer Ministerpräsident. München 1990; zu Letzterem vgl. Ehberger, Wolfgang u. Merz, Johannes (Bearb.): Die Protokolle des bayerischen Ministerrats 1919-1945. Das Kabinett Hoffmann I 17. März-31. Mai 1919. München 2010, S. 13.

  • [29]

     Reimann, Joachim: Ernst Müller-Meiningen senior und der Linksliberalismus in seiner Zeit. Zur Biographie eines bayerischen und deutschen Politikers (1866 - 1944). München 1968; Keßler, Held; Friemberger, Claudia: Sebastian Schlittenbauer und die Anfänge der Bayerischen Volkspartei. St. Ottilien 1998; Kritzer, Peter: Die bayerische Sozialdemokratie und die bayerische Politik in den Jahren 1918 bis 1923. München 1969.

  • [30]

     Karl, Michaela: Die Münchener Räterepublik. Porträts einer Revolution. Düsseldorf 2008.

  • [31]

     Köglmeier, Rätegremien; Seligmann, Michael: Aufstand der Räte. Die erste bayerische Räterepublik vom 7. April 1919. Grafenau-Döffingen 1989.

  • [32]

     Lilla, Joachim: Der bayerische Landtag 1918/19 bis 1933. Wahlvorschläge, Zusammensetzung, Biographien. München 2008.

  • [33]

     Henker, Michael (Hg.): Geschichte des Bayerischen Parlaments 1819-2003. [CD] Augsburg 2005 u. http://www.hdbg.de/parlament/index.html (30.3.2011).

    Zu Lillas Blick auf das ursprüngliche Projekt vgl. Lilla Landtag, S. XXXVI. 

  • [34]

     Löffler, Bernd: Die bayerische Kammer der Reichsräte 1848 bis 1918. Grundlagen, Zusammensetzung,

     Politik. München 1996.

  • [35]

     Albrecht, Landtag; Albrecht, Willy: Das Ende des monarchisch-konstitutionellen Regierungssystems in  Bayern. König, Regierung und Landtag im Ersten Weltkrieg, in: Bayern im Umbruch. Die Revolution von 1918, ihre Voraussetzungen, ihr Verlauf und ihre Folgen, hrsg. v. Karl Bosl. München 1969. S. 264-299; Albrecht, Willy: Das bayerische Verfassungsjubiläum vom Mai 1918, in: ZBLG 31 (1968), S.675-684.

  • [36]

     Ziegler, Walter (Hg.): Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate historischer Forschung. München 1995.

  • [37]

     Blickle, Peter u.a.: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg. Stuttgart 1982.

  • [38]

     Stenografische Berichte KdA; Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des bayerischen Landtags. Ordentliche und außerordentliche Tagung 1919. Bd. I. München  [1919]. Diese sind auch in digitalisierter Form  gut erschlossen (http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/landtag1919-1933 (30.3.2011)), wohingegen die Berichte des Landtags des Königreichs Bayern leider noch nicht digitalisiert vorliegen.

  • [39]

     Verhandlungen des Provisorischen Nationalrates; Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des  Kongresses der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte. München (1919). Beide liegen auch in digitalisierter Form vor: http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/bayerische-raetegremien (30.3.2011).

  • [40]

     Bauer, Franz (Bearb.): Die Regierung Eisner 1918/19. Ministerratsprotokolle und Dokumente. Düsseldorf 1987; Ehberger, Kabinett Hoffmann I.

  • [41]

     Eisner, Kurt: Die neue Zeit. München u.a., 1919 (Vgl. dazu: http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0001/bsb00013240/images/ (30.3.2011)); Müller, Ernst: Aus Bayerns schwersten Tagen. Erinnerungen und Betrachtungen aus der Revolutionszeit. Berlin und Leipzig 1923; Schmitt, Franz August (Hg.): Die neue Zeit in Bayern, München 1919; Ders.: Die Zeit der zweiten Revolution in Bayern, München 1919; Gerstl, Max (Hg.): Die Münchener Räterepublik, München 1919; Vgl. http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/zeitgenoessische-quellen# (30.3.2011).

  • [42]

     Zur Frühzeit des bayerischen Landtages, vgl.:  Götschmann, Dirk: Bayerischer Parlamentarismus im Vormärz. Die Ständeversammlung im Königreich Bayern 1819-1848. Düsseldorf 2002; Schnupp, Stefan: Der bayerische Frühkonstitutionalismus aus der Sicht Österreichs und Preußens (1818-1825). Magisterarbeit, München 2009; zur Entwicklung des Landtages: Löffler, Bernhard: Stationen parlamentarischen Wandels in Bayern, in: ZBLG 58 (1995), S. 959-990; zu den 1918 stattfindenden Feierlichkeiten, vgl.: Albrecht, Verfassungsjubiläum.

  • [43]

     Verfassungs-Urkunde des Königreichs Baiern vom 26. Mai 1818 Tit. VI. § 1 u. 2, abgedruckt in: Wenzel, Alfons (Bearb.): Bayerischer Verfassungsurkunden. Dokumentation zur Bayerischen Verfassungsgeschichte. Stamsried 42002, S. 23-41; Albrecht, Dieter: Von der Reichsgründung bis zum ersten Weltkrieg, in: Handbuch der bayerischen Geschichte. Bd. 4 Das neue Bayern, hrsg. v. Alois Schmid. München ²2003, S. 319-438, hier S. 363.

  • [44]

     Nach dem Landtagswahlgesetz vom 1. April 1906, abgedruckt in: Amtliches Handbuch der Kammer der

     Abgeordneten des Bayerischen Landtags, hrsg. vom Bureau der Kammer der Abgeordneten. München

     1912, S. 1-14.

  • [45]

     Tit. VII § 2-11 der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Baiern vom 26. Mai 1818, abgedruckt bei: Wenzel, Verfassungsurkunden, S. 23-41. Erläuterung der Rechte bei: Löffler Reichsräte, S. 11-14.

  • [46]

     Albrecht, Reichsgründung bis Weltkrieg. S. 365f.

  • [47]

     Landtagsgebäude Prannerstraße 20, München (1819-1933), URL: http://www.hdbg.de/parlament/content/toDetail.php?id=1 (26.3.2011).

  • [48]

     Albrecht, Reichsgründung S.406f.; 36. Landtag: 1912-1918 (21.Wahlperiode 1912-    1918, in: Geschichte des Bayerischen Parlaments. 1819-2003, hrsg. v. Haus der Bayerischen Geschichte,  URL: http://www.hdbg.de/parlament/content/ltDetail.php?id=36&popH=819.2  (26.3.2011); Hartmann, Peter C.: Bayerns Weg in die Gegenwart. Vom Stammesherzogtum zum Freistaat heute. Regensburg ²2004, S. 450.

  • [49]

     Ebd., S. 449f.

  • [50]

     Seydel, Max v.: Das Staatsrecht des Königreichs Bayern. Tübingen und Leipzig ³1903, S. 50.

  • [51]

     Schnupp, Frühkonstitutionalismus, S. 37f.

  • [52]

     Albrecht, Reichsgründung, S. 366.

  • [53]

     Hartmann, Weg, S. 448f.; Lilla, Joachim: Landtagswahlkreise (1906-1933), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45255> (30.03.2011).

  • [54]

     Albrecht, Reichsgründung, S. 366-369.

  • [55]

     Landtagswahlgesetz Art. 30.

  • [56]

     Vgl. Treml, Manfred: Geschichte des modernen Bayern. Königreich und Freistaat. München ³2006, S. 99 u. S. 546f.

  • [57]

     Möckl, Karl: Gesellschaft und Politik während der Ära des Prinzregent Luitpold. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Revolution in Bayern, in: Bayern im Umbruch. Die Revolution von 1918, ihre Voraussetzung, ihr Verlauf und ihre Folgen, hrsg. v. Karl Bosl. München 1969, S. 5-36, hier S.24; Löffler, Stationen, S. 959-989.

  • [58]

     Albrecht, Reichsgründung bis Weltkrieg, S. 405-410; Blessing, Werner: Podewils, Clemens Franz Maria Konstantin Graf von , in Neue Deutsche Biographie 20 (2001), S. 557f.

  • [59]

     Albrecht, Landtag, S. 20-27; Löffler, Stationen, S. 968-983.

  • [60]

     Möckl, Gesellschaft und Politik, S. 20f.

  • [61]

     Deuerlein, Ernst: Hertling, Georg Friedrich Graf von, in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 702-704.

  • [62]

     Handschriftliches Gutachten von Adolf von Auers, München 2. Februar 1912 (BayHStA, MA 99957), zit. nach: Löffler, Stationen, S. 977.

  • [63]

     Löffler, Stationen, S. 972-977.

  • [64]

     zit. nach: Reimann, Müller-Meinigen, S. 136.

  • [65]

     Keßler, Held, S. 169-172.

  • [66]

     36. Landtag: 1912-1918 (21. Wahlperiode 1912-1918), URL: http://www.hdbg.de/parlament/content/ltDetail.php?id=36&popH=819.2 (26.11.2011); Albrecht, Ende des monarchisch-konstitutionellen Regierungssystems.

  • [67]

     Löffler, Stationen, S. 982.

  • [68]

     Körner, Ministerium und Landtag, S. 170.

  • [69]

     Löffler, Reichsräte, S. 514-517.

  • [70]

     Richter, Günter: Hohenlohe zu Schillingsfürst, Chlodwig Fürst zu, in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 487-489.

  • [71]

     Ebd., S. 517-519.

  • [72]

     Körner, Hans-Michael: Parlamentarisierung und Eigenstaatlichkeit. Gibt es um 1900 eine Wende in der bayerischen Politik?, in: Staat – Kultur – Politik.  Beiträge zur Geschichte Bayerns und des Katholizismus, hrsg. von Winfried Becker und Werner Chrobak. Kallmünz 1992, S. 297-299, hier S. 298f.

  • [73]

     Albrecht, Verfassungsjubiläum, S. 677f.

  • [74]

     Beckenbauer, Alfons: Ludwig III. von Bayern (1845–1921). Ein König auf der Suche nach seinem Volk. Regensburg 1987. S. 228f.

  • [75]

     Ullmann, Hans-Peter: Das Deutsche Kaiserreich 1871-1918. Frankfurt a.M. 1995, S. 252-254; Reimann, Müller-Meiningen, S. 202-204.

  • [76]

     Abgedruckt in: Huber, Ernst Rudolf: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Bd. 2 Stuttgart 1961,  S. 467f.

  • [77]

     Schmalzl, Reformversuche.

  • [78]

     Goetz, Walter: Auer, Erhard, in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 429f.; Karl, Räterepublik, S. 41-58.

  • [79]

     Bosl, Erika: Süßheim, Max, in: BB [Bd. 1], S.  767.

  • [80]

     Doeberl, Sozialismus, S. 133-142; Kritzer, Sozialdemokratie, S. 30-33; Albrecht, Reichsgründung bis Weltkrieg, S. 433; Kraus, Andreas: Geschichte Bayerns. München ³2004, S. 616f. Zorn, Bayerns Geschichte im 20. Jahrhundert. Von der Monarchie zum Bundesland, München 1986, S. 105.

  • [81]

     Besonders die Punkte: „3. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtages. (...) 6. Selbstbestimmungsrecht

    des Landtages in bezug auf Zusammentritt und Vertagung. 7. Einjähriger Staatshaushalt“, zit. nach:    Doeberl, Sozialismus, S. 113.

  • [82]

     Schimpl, Lothar: Bayerns zweite Kammer im Wandel der Zeit. Jur. Diss. [masch.] Innsbruck 1968,

    S. 21f. 

  • [83]

     Reimann, Müller-Meiningen, S. 207-209.

  • [84]

     Albrecht, Reichsgründung bis Weltkrieg, S.433; Schmalzl, Parlamentarische Reformversuche; Keßler, Held, S. 277-284.

  • [85]

     Hertling wurde am 1. November 1917 zum Reichskanzler ernannt, woraufhin ihm Otto v. Dandl als Ministerpräsident und Minister des Äußeren nachfolgte.

  • [86]

     Löffler, Reichsräte, S. 519-523; Albrecht, Landtag, S. 269-279.

  • [87]

     Denkschrift Brettreich, BayHStA, MInn 66269, S. 2f.

  • [88]

     Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des Bayerischen Landtages, Beilagenband 18, München [1917], S. 53.

  • [89]

     Ebd, S. 57.

  • [90]

     Albrecht, Landtag, S. 317-320.

  • [91]

     Ders., Verfassungsjubiläum, S. 679f.

  • [92]

     Ders., Landtag, S. 377f.

  • [93]

     Stenografische Berichte der KdA, S. 9.

  • [94]

     Ebd.

  • [95]

     Liberale, MSPD und Zentrum.

  • [96]

     Denkschrift Brettreich, S. 5.

  • [97]

     Albrecht, Landtag, S. 380f.

  • [98]

     Ebd., 382f.

  • [99]

     Nach zweimaligem Veto bei den Reichsräten konnten die Abgeordneten nach einer Frist von sechs

    Monaten das Gesetz in einer dritten Abstimmung billigen. 

  • [100]

     Stenographische Berichte der KdA, S. 95f.

  • [101]

     Löffler, Reichsrat, S. 524f.

  • [102]

     Albrecht, Landtag, S. 387f.

  • [103]

     Brettreich-Denkschrift, S. 10.

  • [104]

     Vgl. Kritzer, Sozialdemokratie, S. 52-67; Hennig, Hoffmann, S. 156-158; Grau, Eisner, S. 421-438; ders.: Die halbe Macht den Räten? Kurt Eisners staatsrechtliche Vorstellungen, in: Räterepublik oder    parlamentarische Demokratie. Die „Bamberger“ Verfassung 1919, hrsg. von Werner Wagenhöfer und  Robert Zink. Bamberg 1999, S. 87-113.

  • [105]

     Der Begriff „Nationalversammlung“ wird von Eisner häufig als Synonym für den Landtag gebraucht.

  • [106]

     Mitchell, Revolution, S. 147-149; Bauer, Kabinett Eisner.

  • [107]

     Jaeger, Hans: Jaffé, Edgar, in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 290-291.

  • [108]

     Blessing, Werner: Unterleitner, Hans, in: BB [Bd. 1], S. 796.

  • [109]

     Blessing, Werner: Timm, Johannes, in: BB [Bd. 1], S. 782.

  • [110]

     Rappel, Wolfgang: Frauendorfer, Heinrich von, in: BB [Bd. 1], S. 217.

  • [111]

     Hennig, Hoffmann S. 158.

  • [112]

     Aufruf an die Bevölkerung Münchens, abgedruckt in: Doeberl, Sozialismus, S.142f.

  • [113]

     Verhandlungen des Provisorischen Nationalrats, S. 2.

  • [114]

     Grau, Eisner, S. 425f.

  • [115]

     Ebd., S. 429-438.

  • [116]

     Hennig, Hoffmann, S. 153f.

  • [117]

     Kritzer, Sozialdemokratie, S.60f.

  • [118]

     Bauer, Ministerratsprotokolle, S. 118-132.

  • [119]

     Abgedruckt in: Eisner, Zeit, S. 61-124.

  • [120]

     Grau, Halbe Macht, S. 93.

  • [121]

     Hürten, Revolution, S. 454.

  • [122]

     Bauer, Eisner, S. 117f.

  • [123]

     Zit. nach: Ebd., S. 125.

  • [124]

     Ebd., S. 126-128.

  • [125]

     Ebd., S. 131-132.

  • [126]

     Staatsgrundgesetz der Republik Bayern. Vom 4. Januar 1919, abgedruckt in: Wenzel, Verfassungsurkunden, S. 49f.

  • [127]

     Grau, Halbe Macht, S.103-105.

  • [128]

     Zum Wahlergebnis Götschmann, Dirk: Landtagswahlen (Weimarer Republik), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44640> (30.03.2011). Hürten, Revolution, S. 455; Menges, Vom Freistaat zur Reichsprovinz (1918-1933), in: Die Geschichte des modernen Bayern, hrsg. von Manfred Treml, München ³2006, S. 161-286, hier S. 181; Mitchell, Revolution, S. 184-189 u. Lilla, Landtag, S. 557f.; Bei den bürgerlichen Parteien war es im Laufe des November 1918 zu Neugründungen gekommen, vgl. dazu: Menges, Freistaat, S. 172f.; Hartmann, Bayerns Weg, S. 470; Kiiskinen, Elina: Bayerische Mittelpartei (BMP) - Deutschnationale Volkspartei (DNVP), 1918-1932/33, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44424> (30.3.2011); Müller, Petrus: Deutsche Demokratische Partei in Bayern (DDP), 1918-1930, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44468> (30.03.2011); Friemberger, Schlittenbauer, S. 46-63.

  • [129]

     Aussage Erhard Auers vor dem Landtag, vgl. Verhandlungen des Bayerischen Landtags. Ordentliche und außerordentliche Tagung 1919. Stenographische Berichte Nr. 1 bis 27. München  [1919],  S. 1f.; Kurt Eisners nicht gehaltene Rede, abgedruckt in: Schmitt, Franz A.: Die Zeit der zweiten Revolution in Bayern, München, 1919. S. 13-18.

  • [130]

     Vgl.  Miller, Susanne: Die Entscheidung für die parlamentarische Demokratie, in: Die deutsche Revolution 1918/19, hrsg. von Helga Gebing, Berlin 2008, S.187-205.

  • [131]

     Henning, Hoffmann, S. 109-146; Großpietsch, Lydia: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Weimarer Republik), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44444> (30.3.2011).

  • [132]

     Merz, Johannes: Kabinett Segitz, 1919, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44733> (30.3.2011).

  • [133]

     Ehberger, Wolfgang u. Merz, Johannes: Das Kabinett Hoffmann I. 17. März 1919- 31.Mai 1919. München 2010, S. 6-21.

  • [134]

     Die Vereinbarungen von SPD, USPD und BBB zur Regierungsbildung vom 3./4.3.1919, abgedruckt in: Ehberger Hoffmann I, Dok. Nr. 1, S. 223-225.

  • [135]

     Die Vereinbarungen und Stellungnahmen der Parteien sind gedruckt in: Ehberger, Hoffman I, Dok. Nr. 2, 3, 4, 5; S.225-233.

  • [136]

     Vgl. dazu: Möller, Weimarer Republik, S. 116-122; Kolb, Weimarer Republik, S. 17f.; Winkler, Weimar, S. 71f.

  • [137]

     Verhandlungen der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, Bd. 326, S. 36-42.

  • [138]

     Merz, Johannes: Auf dem Weg zur Räterepublik. Staatskrise und Regierungsbildung in Bayern nach dem Tode Eisners (Februar/März 1919), in: ZBLG 66 (2003), 541-564, hier S. 547f.

  • [139]

     gedruckt in: Wenzel, Verfassungsurkunden, S. 53f  u. Verhandlungen des Bayerischen Landtags. Tagung 1919, Beilagen-Band I., München [1919], Beil.-Nr. 4, S. 22

  • [140]

     Verhandlungen Landtags, S. 3-28

  • [141]

     Siehe dazu Kap V.1.

  • [142]

     Merz, Johannes: Kabinett Hoffmann I, 1919, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44517> (30.3.2011); Grau, Revolution.

  • [143]

     abgedruckt in: Ehberger, Hoffman I, S. 116-127.

  • [144]

     Stenographische Berichte der KdA, S. 112.

  • [145]

     Köglmeier, Rätegremien,  S. 47f.

  • [146]

     BayHStA, MA 102765.

  • [147]

     Ebd. u. Schmitt, Zeit, S. 17f.

  • [148]

     BayHStA, MA 102765.

  • [149]

     Köglmeier, Rätegremien, S. 73f.; Verhandlungen des provisorischen Nationalrates des Volksstaates Bayern im Jahre 1918/1919, Beilagen-Band, Beil. Nr. 2., S. 30-60.

  • [150]

     Köglmeier, Rätegremien, S. 76f.

  • [151]

     Ebd., S. 81-85.

  • [152]

     Stenogr. Bericht Kongresses der A.-, B.- und S.-R., S. 71-74.

  • [153]

     Hennig, Hoffmann, S. 257-265.

  • [154]

     Hürten, Revolution, S. 443f.; Köglmeier, Rätegremien, S. 47f.

  • [155]

     Köglmeier, Rätegremien, S. 45-47.

  • [156]

     Müller-Meiningen, Schwerste Tage, S. 41; auch der Präsident der Kammer der Abgeordneten Fuchs gelangte nur mit Mühe in das Landtagsgebäude (BayHStA, MA 102765).

  • [157]

     Köglmeier, Rätegremien. S. 46-48.

  • [158]

     Grau, Eisner, S. 347-349.

  • [159]

     Albrecht, Landtag, S. 387f. u. Kap. III. 2.

  • [160]

     Kritzer, Sozialdemokratie, S. 19 u. 24-27.

  • [161]

     Müller-Meiningen, Schwerste Tage, S. 30.

  • [162]

     Keßler, Held, S. 314-321.

  • [163]

     Müller-Meiningen, Schwerste Tage, S. 122.

  • [164]

     Stenogr. Bericht Landtag, S. 1f.

  • [165]

     Zit. nach: ebd. S. 2.

  • [166]

     Hennig, Hoffmann, S. 184-186, Müller-Meiningen, Schwerste Tage, S. 123-127.

  • [167]

     Merz, Weg zur Räterepublik, S. 543;  Köglmeier, Rätegremien, S. 288-304.

  • [168]

     Hürten, Revolution, S. 457.

  • [169]

     Müller-Meiningen, Schwerste Tage, S. 134-136.

  • [170]

     Zit nach: ebd., S. 140.

  • [171]

     Hennig, Hoffmann, S. 195-205; Merz, Weg zur Räterepublik. S. 541-564, siehe auch Kap IV.2.

  • [172]

     Merz, Weg zur Räterepublik, S. 546-548.

  • [173]

     Hennig, Hoffmann, S. 200-202.

  • [174]

     Ehberger, Hofmmann I.

  • [175]

     Stenograph. Bericht Landtag.  Beilage Nr. 4 und Nr. 6.

  • [176]

     Stenograph. Bericht Landtag, Sitzung Nr. 3, S. 16-28.

  • [177]

     Die Sitzung dauerte nur knapp 1 ½  Stunden.

  • [178]

     BayHStA, Landtag, Landtag 1919-1933, 389 d; X, Nr. 13;  X, Nr. 14;  X, Nr. 17.

  • [179]

     BayHStA, Landtag, Landtag 1919-1933, 389 d; Stengraph. Bericht Landtag, Beilage Nr. 69 u.

         71.

  • [180]

     Stenograph. Bericht Landtag, Beilage Nr. 70.

  • [181]

     Ehberger, Hoffmann I, S. 116-126.

  • [182]

     Stenograph. Bericht Landtag, Beilagen Nr. 72-87.

  • [183]

     Hennig, Hoffmann, S. 257f.

  • [184]

     Aussage des Landtagspräsidenten Schmitt in der Ministerratssitzung vom 4. April 1919 (Ehberger, Hoffmann I, S. 117f.).

  • [185]

     Hennig, Hoffmann, S. 255f.

  • [186]

     Hoffmann weilte am 4. April in Berlin.

  • [187]

     Hennig, Hoffmann, S. 260-263.

  • [188]

     Ebd. S. 259f. u. 263-265.

  • [189]

     Hürten, Revolution, S. 460; Proklamation gedruckt in: Gerstl, Räterepublik, S. 11.

  • [190]

     Hürten, Revolution, S. 457.

  • [191]

     Stenograph. Bericht Landtag, Sitzung Nr. 2 u. 3.

  • [192]

     Cordes, Günther: Württembergischer Landtag bis 1918, in: Von der Ständeversammlung zum     demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg, hrsg. Von Peter     Blickle u.a. Stuttgart 1982, S. 123-152.

  • [193]

     Cser, Andreas: Badischer Landtag bis 1918, in: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg, hrsg. Von Peter Blickle u.a. Stuttgart 1982, S. 153-182.

  • [194]

     Cordes, Württemberg bis 1918, S. 149.

  • [195]

     Cser, Baden bis 1918. S. 158.

  • [196]

     Ebd.; Cordes, Württemberg bis 1918, S. 149.

  • [197]

     Cordes, Württemberg bis 1918, S. 152.

  • [198]

     Cser, Baden bis 1918, S. 181f.

  • [199]

     Schwarzmaier, Hansmartin: Der badische Landtag, in: Von der Ständeversammlung zum   demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg, hrsg. von Peter

     Blickle u.a. Stuttgart 1982, S. 224-248, hier S. 225-227; Sauer, Paul: Der württembergische Landtag, in: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg, hrsg. Peter Blickle u.a. Stuttgart 1982, S. 205-223.

  • [200]

     Grau, Eisner, S. 421-438

  • [201]

     Hürten, Revolution, S. 468-470 sowie Menges, Freistaat, S. 196f.

  • [202]

     Der Landtag 1924-1928 (3. Wahlperiode) (http://www.hdbg.de/parlament/content/ltDetail.php?id=40&popH=819) (29.3.2011); Vgl. Keßler, Held u. Pöhlmann, Held.

  • [203]

     Kock, Peter J. u. Treml, Manfred: Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Geschichte des modernen Bayern. Königreich und Freistaat, hrsg. von Manfred Treml. München ³2006, S. 391-545, hier S. 417-428; Kraus, Geschichte Bayerns, S.746-751; Zorn, Bayerns Geschichte, S. 549-605.

Empfohlene Zitierweise

Schnupp, Stefan: Auf dem Weg zur Demokratie. Der bayerische Landtag während der Revolution 1918/19. aventinus bavarica Nr. 20 [15.6.20011], in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/8955/

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Erstellt: 13.06.2011

Zuletzt geändert: 14.06.2011

ISSN 2194-198X