Das Karolingerreich und das Ostfrankenreich  (751-911/19)

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aventinus mediaevalia Nr. 18 [30.09.2011] 

Johannes Kleybolte 

Ein Ikonoklast im Frankenreich 

Der Byzantinische Bilderstreit zwischen Kaiserin Irene, Papst Hadrian I. und Karl dem Großen nach dem Zweiten Nicaenum 

 

1. Einleitung 

794 ließ Karl der Große in Frankfurt eine Synode zusammenkommen. Die noch erhaltenen Synodalakten befassen sich unter anderem mit dem sogenannten Byzantinischen Bilderstreit. [1] Den Gelehrtenkreis um Karl den Großen beschäftigte das Thema seit dem Zweiten Konzil von Nicäa, welches 787 — ohne Einladung der Vertreter der fränkischen Kirche — von der byzantinischen Regentin Irene einberufen worden war und sich entgegen der bisherigen Haltung in Byzanz für die Bilderverehrung aussprach. Karl wandte sich nicht nur 792 in einem Brief an Papst Hadrian I. gegen die Beschlüsse des Konzils, sondern ließ zudem eine ausführliche, theologisch untermauerte Widerlegung der nicäischen Kanones anfertigen. Während die Bilderfrage in Byzanz schon seit Beginn des 8. Jahrhunderts im Mittelpunkt von Theologie und Politik stand, hat sie im Frankenreich bis dahin kaum eine Rolle gespielt. [2] So mag es verwundern, dass der fränkische König und Klerus nach dem Umschwung in Byzanz plötzlich auch Interesse an der Frage zeigten — und noch mehr, dass sie sich im Widerspruch zu den Standpunkten in Rom und Konstantinopel gegen die Ikonenverehrung aussprachen. Im Folgenden sollen die Gründe, die den Gelehrtenkreis um Karl den Großen dazu bewogen haben mögen, erörtert werden. Zunächst werden jedoch die Ursprünge des Bilderstreites und die Standpunkte Irenes und Hadrians zu betrachten sein. Die betreffenden Ereignisse und Entwicklungen sind durch die Überlieferung zahlreicher einschlägiger Schriftstücke sowie einiger Werke zum Thema aus der karolingischen Hofschule gut dokumentiert.

2. Hintergründe des Bilderstreites in Byzanz 

Den Klerus des Byzantinischen Reiches spaltete die Frage der Ikonenverehrung schon seit Beginn des 8. Jahrhunderts zunehmend in zwei Lager. Die vornehmlich aus dem Osten des Reiches stammenden Gegner des altehrwürdigen Ikonenkultes waren von den bilderfeindlichen Nachbarreligionen beeinflusst. Juden und Moslems propagierten die Überzeugung, das sinnliche Bild fördere den Glauben nicht, sondern stehe seinem geistigen Wesen entgegen. [3] Nachdem Kaiser Leo III. der Isaurier 726 ein Jesusbild von seinem Palast hatte entfernen lassen, avancierte die Bilderfrage zu einem Politikum, welches auch die nachfolgenden Herrscher nötigte, Stellung zu beziehen. Die bilderfeindlichen Maßnahmen wurden bis zum Tod Kaiser Konstantins V. weiter forciert. Dieser veranlasste einen Bildersturm auf sämtliche Kultbilder seines Reiches, den er nur in einigen bilderfreundlichen Gebieten nicht durchzusetzen vermochte. Die Beziehung zur römischen Kurie, welche den Ikonoklasmus durchgängig ablehnte, verschlechterte sich in dieser Zeit zusehends. [4]

Nachdem der ebenfalls ikonoklastisch gesinnte Kaiser Leo IV. die Linie weniger rigoros fortgeführt hatte, übernahm nach seinem Tod die ikonodule Kaiserinwitwe Irene von Athen die Regentschaft für den noch minderjährigen Thronfolger Konstantin VI. Sie berief 787 das Zweite Konzil von Nicäa ein, welches zwischen Ikonenanbetung und Bilderverehrung unterschied und die letztere nunmehr legalisierte. Die Römische Kirche war durch zwei päpstliche Legaten auf der Synode vertreten, die im Namen Hadrians I. die Konzilsbeschlüsse sanktionierten. [5]

Als die nicäischen Kanones schließlich den fränkischen Hof erreichten, stießen sie auf regen Widerspruch der Empfänger. Im Auftrag Karls des Großen verfasste der Hofgelehrte Theodulf von Orléans das Opus Caroli regis contra synodum, [6] das unter dem Namen Libri Carolini in die Geschichte eingegangen ist. Darin fand sich eine ausführliche Widerlegung der nicäischen Kanones. [7] 792 wurde ein fränkischer Gesandter beim Papst vorstellig und übergab diesem mit dem sogenannten Capitulare adversus synodum einen Ausschnitt aus Theodulfs Werk. [8] Als der Papst mit seinem Brief Dominus ac redempto die fränkische Kritik am Konzil kategorisch zurückwies, [9] wurde die Arbeit an den Libri Carolini eingestellt. [10] Auf der Synode von Frankfurt 794 kam die byzantinische Entscheidung für die Bilderverehrung jedoch noch einmal zur Sprache und wurde von der Versammlung des fränkischen Klerus offiziell abgelehnt. [11]

3. Motive Irenes 

Da in Byzanz beide Auffassungen zur Bilderfrage gleichermaßen verbreitet waren — mit Hochburgen und Minderheitsgebieten — und der Herrscher eine unumschränkte Machtstellung innehatte, welche sich auch auf religiöse Fragen erstreckte, galt dort die jeweilige Einschätzung des aktuellen Regenten als maßgebend. [12] Thomas Ertl bescheinigt sowohl Leo III. als auch Konstantin V. religiöse Überzeugungen als Ursachen ihrer ikonoklastischen Haltung. Der Umschwung in der Position des Kaisertums unter Irene sei möglicherweise — so Ertl — „mit dem Ziel, die innenpolitischen Schwierigkeiten zu überwinden“ [13] zu begründen. Irene und die byzantinischen Bischöfe hätten sich mehr für eine Einung der Kirche als für den eigentlichen Inhalt der Bilderfrage interessiert. [14] Gleichzeitig mag Irenes Entscheidung auch mit ihrer persönlichen Position zur Ikonenverehrung im Einklang gestanden haben. Eine Prägung der Kaiserin durch ihre Herkunft aus dem bilderfreundlichen Griechenland ist durchaus denkbar. [15] Offenbar konnte Irene ihre Politik mit der eigenen Glaubenseinstellung bei der Neubewertung der Bilderfrage gut vereinen. Einen zusätzlichen Antrieb mag die Abgrenzung zu den Muslimen gegeben haben, zwischen deren Herrschern und dem Byzantinischen Reich es wiederholt zu Konflikten kam. [16]

4. Motive Hadrians 

Während die Haltung der byzantinischen Kaiser somit verschiedenen Einflüssen unterlag, von denen sich schließlich einer durchsetzte, erklärt gerade das Gegenteil, weshalb die römische Kurie den Ikonoklasten stringent Parole bot und die bilderfeindlichen Maßnahmen der byzantinischen Herrscher unentwegt verurteilte: In Rom und Italien hat es zu keiner Zeit eine bilderfeindliche Strömung gegeben, die ja in Byzanz den Bilderstreit erst ausgelöst hatte. Die dortige Entwicklung hat die Ikonodulie in Rom womöglich sogar noch befördert. Schließlich hatte sich Rom während des 8. Jahrhunderts auch politisch zunehmend vom Kaisertum entfernt, zumal nachdem sich die Kaiser außerstande zeigten, die militärische Sicherheit des Papsttums zu gewährleisten. [17] Die Bilderverehrung wurde in Rom im Verlauf des 8. Jahrhunderts mehrfach bestätigt bis Hadrian I. schließlich Byzanz’  Abkehr vom Ikonoklasmus begrüßen konnte. [18] Obendrein zeigt seine Beteiligung an Nicäa 787, dass er trotz der Allianz mit dem Frankenreich an einer Stärkung der Verbindungen zu Byzanz interessiert war.

Die bilderfreundliche Haltung der römischen Kurie war zweifellos vordringlich religiös begründet. Allerdings nahm die päpstliche Position im Zuge der Auseinandersetzung mit dem karolingischen Hof zunehmend machtpolitischen Charakter an, insofern als der fränkische Protest gegen das von Rom sanktionierte Nicaenum die Frage des päpstlichen Lehrprimats berührte. Zwar war Hadrian um eine beschwichtigende Reaktion bemüht, doch hinsichtlich der in Nicäa entschiedenen Bilderfrage zu keinerlei Kompromissen bereit. [19]

5. Motive Karls

Kaiser und Papst waren zu einer Stellungnahme in der Bilderfrage gewissermaßen genötigt: In Byzanz gingen dogmatische Streitigkeiten stets mit politischen Auseinandersetzungen einher, die wiederum eine akute Gefahr für die innere Ordnung im Reich und kaiserliche Herrschaft darstellten. Der Papst war als kirchliches Oberhaupt eine Antwort auf die genuin dogmatische Frage schuldig. Wieso aber äußerte sich auch der Frankenkönig Karl zu dieser Angelegenheit, weshalb konterkarierte er den päpstlich-byzantinischen Konsens und machte sich sogar die Mühe, seine Position mit der Abfassung der Libri Carolini theologisch zu begründen?

Um dies zu beantworten, ist zunächst zu bestimmen, inwieweit Karl bis dahin mit der Bilderfrage konfrontiert worden war und welche Rolle sie für das Frankenreich spielte. Nur bei einer gewissen Verbreitung von Bildwerken und Bildverehrung im Frankenreich hätte die Thematik Auswirkungen auf die religiöse Praxis des Reiches haben können. Wenngleich nur ein Bruchteil der Bilder aus dieser Zeit erhalten ist, so ist dennoch klar, dass es „in den oftmals primitiven Kirchen des Frankenreiches im 8. Jahrhundert nur wenige bedeutende Bildwerke“ [20] gab. Eine mit der byzantinischen vergleichbare Tradition der Ikonenverehrung hat es im Frankenreich folglich nicht gegeben. [21]

Mit dem Problem des Bilderstreites war zwar schon Karls Vorgänger Pippin vertraut, den byzantinische Gesandte wie päpstliche jeweils von ihrem Standpunkt hatten überzeugen wollen. Doch der Frankenkönig scheint kein Interesse für die Frage aufgebracht zu haben. [22] Die fränkische Debatte über die Bilderfrage entstand erst unter dem Eindruck des Zweiten Konzils von Nicäa, sodass eine persönliche Anteilnahme Karls an der Problematik eher unwahrscheinlich ist. Möglicherweise wollte sich Karl unter anderem von den heidnischen Nachbarn abgrenzen, bei denen die Anbetung von Bildern im weitesten Sinne zur religiösen Praxis gehörte und deren Bekämpfung einen wichtigen Rang in Karls Religionspolitik einnahm. Dies kann allerdings nur ein Nebenaspekt für die fränkische Reaktion auf das Zweite Nicaenum sein, ist doch in keiner der überlieferten Quellen gegen die Ikonodulie von den abergläubischen Bildern der Heiden die Rede, geschweige denn von der Zerstörung heidnischer Bildwerke, die durch eine ikonoklastische Grundhaltung und nicht durch die Bekämpfung heidnischer Glaubensinhalte motiviert gewesen wäre. [23] Ann Freeman betont, dass in den Libri Carolini nicht nur kein Bilderverbot formuliert wird und keine negativen Darstellungen von Bildern begegnen, sondern dass diese sogar mit Freude einzelne Abbildungen beschreiben. Allein die Behauptung des Konzils von Nicäa, die Bilder entsprächen der Heiligen Schrift, wird verdammt und davon ausgehend die Bilderverehrung. Gegen die Bilder selbst wenden sich die Libri hingegen nicht. [24]

Einen weiteren Hinweis auf das Fehlen persönlichen Interesses und religiöser Überzeugung Karls in der Bilderfrage stellt das Abschlussdokument der Synode von Frankfurt dar, das als Quelle deshalb von besonderem Rang ist, weil es die Meinung des in großem Umfang anwesenden fränkischen Klerus abbildet. [25] Die Bilderfrage war in Frankfurt nicht von vorrangiger Bedeutung. [26] In die Beschreibung der Synode in den Reichsannalen wurde ihre Behandlung erst später interpoliert. [27] Auf der Synode war also die Bilderfrage wohl ein Nebenschauplatz hinter anderen Themen wie der Verurteilung des Adoptianismus, einer in Spanien verbreiteten Häresie, und der Verzichtserklärung Tassilos III. auf Bayern. In den Synodalakten wird die Bilderfrage im zweiten der insgesamt 56 Kapitel [28] nach dem Adoptianismus behandelt. [29] Und auch in diesem einen Kapitel wendet sich die Synode nur unpräzise gegen die bilderfreundlichen Beschlüsse Nicäas, wobei als Konzilsort fälschlicherweise Konstantinopel genannt wird, möglicherweise allerdings, um es von dem verehrten Ersten Nicaenum abzugrenzen: [30] Allata est in medio questio de nova Grecorum synodo, quam de adorandis imaginibus Constantinopolim fecerunt … [31] Das Zweite Nicaenum erlaubte die Bilderverehrung, sprach sich jedoch gegen die Anbetung der Bilder aus. Die Synode von Frankfurt setzt die Kritik an Nicäa nun bei der Anbetung an und weist sie nicht anders als das Nicaenum zurück: … in qua scriptum habebatur, ut qui imagines sanctorum ita ut deificam trinitatem servitio aut adorationem non inpenderent, anathema iudicaverunt. [32] Diese Ungenauigkeit mag auf einem Übersetzungsfehler der griechischen Akten ins Lateinische beruhen. [33] Die Distanzierung durch den Konjunktiv des scriptum habebatur mag verraten, dass der Fehler bewusst übernommen wurde. Doch selbst wenn dies nicht der Fall war, wird dem Konzil durch die Formulierung der Frankfurter Synode eine Schärfe unterstellt, die auch mit der falschen Übersetzung nicht erklärt werden kann: In Nicäa sei nicht gefordert worden, dass Bildwerke nicht zerstört werden, das Konzil habe die adoratio geboten und ihre fehlende Ausführung unter Strafe gestellt – und nicht nur die adoratio an sich, sondern ita ut deificam trinitatem servitio aut adorationem. Dies wird auch durch die folgende maßvollere Wiederholung der Beschlüsse im Zusammenhang mit ihrer Ablehnung nur wenig abgemildert: qui supra sanctissimi patres nostri omnimodis adorationem et servitutem rennuentes contempserunt atque consentientes condempnaverunt. [34]

Die Annales qui dicuntur Einhardi begehen ebenfalls den Fehler der Ortsverwechslung und lassen auf den Text der Annales regni Francorum zum Jahre 794 über Frankfurt Pseudosynodus Grecorum, quam falso septimam vocabant, pro adorandis imaginibus fecerunt, reiecta est a pontificibus … [35] noch folgen: Synodus etiam, quae ante paucos annos in Constantinopoli sub Herena et Constantino filio eius congregata et ab ipsis non solum septima, verum etiam universalis est appellata, nec septima nec universalis haberetur dicereturve, quasi supervacua in totum ab omnibus abdicata est … [36] Indem sie das Konzil als quasi supervacua bezeichnen, betonen sie weniger die Irrtümlichkeit seiner Ergebnisse, als — vielleicht ohne Absicht — deren Belanglosigkeit. [37]

So widersprechen die überlieferten Quellen Nicäa jeweils auf ihre Weise nur zaghaft. Dies ist durchaus damit zu vereinen, dass die Ikonodulie als „theologische Herausforderung“ [38] gesehen wurde, doch lässt es auch darauf schließen, dass die Franken inhaltlich kompromissbereit waren. Demnach ist nicht anzunehmen, dass Karl und seine Gelehrten sich aus einer rein religiösen Motivation heraus gegen die Ikonodulie aussprachen, vielmehr sind dahinter politische Beweggründe zu vermuten. Leicht lässt sich verstehen, dass Karl der Große darüber erbost war, selbst nicht zum Konzil von Nicäa eingeladen worden zu sein, welches obendrein den Anspruch vertrat, ein ökumenisches zu sein. [39] Dennoch sind Karls Bemühungen, die Grundlagen der nicaeischen Beschlüsse zu widerlegen kein irrationales Handeln eines Zurückgewiesenen. Mit seinem Widerspruch wandte er sich primär gegen die Missachtung der fränkischen Kirche durch die Herrscher in Konstantinopel und letztlich auch durch den Papst.

Offenbar hatte Karl die Beharrlichkeit Hadrians unterschätzt, denn dieser hielt weiterhin am Zweiten Nicaenum fest, auch nachdem ihm die fränkischen Gelehrten — nach Ausweis Thümmels mit vielleicht theologisch überlegenen Argumenten — entgegengetreten waren. [40] Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der eigenen dogmatischen Position gegen den päpstlichen Standpunkt gingen für Karl den Großen schließlich zu weit. [41] Dies erklärt auch, dass es nach der ablehnenden Antwort des Papstes auf das Capitulare adversus synodum nicht mehr zu der wohl beabsichtigten Veröffentlichung der unterdessen fertiggestellten Libri Carolini kam. [42] Augenscheinlich leitete Karl die Hoffnung, den Papst in dieser theologischen Frage für sich und gegen Byzanz gewinnen zu können. [43] So war das, was Ertl als „Herrschaftssicherung“ [44] bezeichnet, tatsächlich die Hauptmotivation Karls in der Bilderfrage. Es muss dennoch nicht bedeuten, dass Karl dabei gegen seine religiösen Überzeugungen handelte, vielmehr mögen diese überhaupt erst im Zuge der Reaktion auf Nicäa entstanden sein, sodass Politik und Religion hier nach dem Anstoß der ersten Hand in Hand gingen.

6. Schlussbetrachtung 

Abschließend lässt sich nach Erwägung der Ereignisse und der vorhandenen Quellen festhalten, dass die Beweggründe aller drei Akteure, die sich im Zusammenhang mit dem Zweiten Konzil von Nicäa mit der Bilderfrage befassten, doppelter Natur waren: Alle handelten aus politischen und religiösen Gründen, allerdings jeweils unterschiedlich gewichtet.

Kaiserin Irene war im Wesentlichen daran interessiert, den Klerus in Byzanz zu einen, wobei die als Mittel eingesetzten theologischen Inhalte eine untergeordnete Rolle spielten; ihre ikonodule Haltung mag während ihrer Kindheit in Griechenland geformt worden sein. In Rom kehrt sich das Verhältnis um: Papst Hadrian I. setzte in der Bilderfrage die Tradition seiner Amtsvorgänger fort und konnte dies obendrein nutzen, um einerseits die Beziehung zu Byzanz zu stärken und andererseits den päpstlichen Lehrprimat gegenüber den fränkischen Einflüssen zu statuieren. Dennoch scheiterte letztlich sein Versuch, den Frankenkönig nachträglich für die Beschlüsse des Konzils zu gewinnen. Zwangsläufig musste Karl die Beschlüsse des Konzils, dessen Veranstalter die fränkische Kirche gänzlich übergangen hatten, verwerfen. Eine theologische Überzeugung lässt sich aus der Kritik am Zweiten Nicaenum, die nur zurückhaltend und in entscheidenden Punkten unpräzise ausfiel, nicht als Hauptmotiv ausmachen. 

7. Quellen- und Literaturverzeichnis 

7.1 Quellenverzeichnis 

Annales regni Francorum inde a. 741 usque ad 829, qui dicuntur Annales Laurissenses maiores et Einhardi, ed. Friedrich Kurze, Hannover 1895 (= MGH SS rer. Germ. 6)

Concilium Francofurtense a. 794, ed. Albert Werminghoff, in: Ders. (Hrsg.): MGH Conc. 2.1, Hannover/Leipzig 1906, S. 110-171

Epistolae selectae pontificum Romanorum Carolo Magno et Ludowico Pio regnantibus scriptae, ed. Karl Hampe, in: Ders./Ernst Dümmler (Hrsg.): MGH Epp. 5, Berlin 1898/99, S. 1-84

Opus Caroli regis contra synodum (Libri Carolini), ed. Ann Freeman, Hannover 1998 (= MGH Conc. 2, Suppl. 1)

7.2 Literaturverzeichnis 

Ertl, Thomas: Byzantinischer Bilderstreit und fränkische Nomentheorie. Imperiales Handeln und dialektisches Denken im Umfeld der Kaiserkrönung Karls des Großen, in: Frühmittelalterliche Studien 40 (2006), S. 13-42

Freeman, Ann: Carolingian Orthodoxy and the Fate of the Libri Carolini, in: Viator 16 (1985), S. 65-108

Dies.: Further Studies in the Libri Carolini I, in: Speculum 40 (1965), S. 203-289

Dies.: Further Studies in the Libri Carolini II, in: Speculum 46 (1971), S. 597-612

Dies.: Theodulf of Orléans and the Libri Carolini, in: Speculum 32 (1957), S. 663-705

Hartmann, Wilfried: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, in: Annuarium Historiae Conciliorum 20 (1988), S. 307-324

Ders.: Das Konzil von Frankfurt 794. Nachwirkung und Nachleben, in: Rainer Berndt (Hrsg.): Das Frankfurter Konzil von 794, Bd. 1, Mainz 1997, S. 331-355

McKitterick, Rosamond: Das Konzil im Kontext der karolingischen Renaissance, in: Rainer Berndt (Hrsg.): Das Frankfurter Konzil von 794, Bd. 2, Mainz 1997, S. 627-633

Noble, Thomas F. X.: Images, iconoclasm, and the Carolingians, Philadelphia 2009 (= The Middle Ages series)

Saurma-Jeltsch, Lieselotte: Das Bild in der Worttheologie Karls des Großen. Zur Christologie in karolingischen Miniaturen, in: Rainer Berndt (Hrsg.): Das Frankfurter Konzil von 794, Bd. 1, Mainz 1997, S. 635-676, hier S. 637

Schieffer, Rudolf: Die Beziehungen karolingischer Synoden zum Papsttum, in: Annuarium Historiae Conciliorum 27/28 (1995/96), S. 147-163

Thiel, Andreas: Der Bilderstreit in Byzanz, in: Johannes Fried u.a. (Hrsg.): 794 – Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 63-68

Thümmel, Hans Georg: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum 787 in den „Libri Carolini“, in: Rainer Berndt (Hrsg.): Das Frankfurter Konzil von 794, Bd. 2, Mainz 1997, S. 965-980

von den Steinen, Wolfram: Entstehungsgeschichte der Libri Carolini, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 21 (1929/30), S. 1-93

Anmerkungen

  • [1]

    Concilium Francofurtense a. 794, ed. Albert Werminghoff, in: Ders. (Hrsg.): MGH Conc. 2.1, Hannover/Leipzig 1906, S. 110-171.

  • [2]

    Vgl. zum Themenkomplex grundlegend Thomas F. X. Noble: Images, iconoclasm, and the Carolingians, Philadelphia 2009 (= The Middle Ages series).

  • [3]

    Vgl. Andreas Thiel: Der Bilderstreit in Byzanz, in: Johannes Fried u.a. (Hrsg.): 794 – Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 63-68, hier S. 64.

  • [4]

    Vgl. ebd., S. 64f.; Thomas Ertl: Byzantinischer Bilderstreit und fränkische Nomentheorie. Imperiales Handeln und dialektisches Denken im Umfeld der Kaiserkrönung Karls des Großen, in: Frühmittelalterliche Studien 40 (2006), S. 13-42, hier S. 22f., 26.

  • [5]

    Vgl. Ertl: Byzantinischer Bilderstreit, S. 29; Wolfram von den Steinen: Entstehungsgeschichte der Libri Carolini, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 21 (1929/30), S. 1-93, hier S. 11.

  • [6]

    Opus Caroli regis contra synodum (Libri Carolini), ed. Ann Freeman, Hannover 1998 (= MGH Conc. 2, Suppl. 1).

  • [7]

    Vgl. Hans Georg Thümmel: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum 787 in den „Libri Carolini“, in: Rainer Berndt (Hrsg.): Das Frankfurter Konzil von 794, Bd. 2, Mainz 1997, S. 965-980, hier S. 965-967; Ann Freeman: Theodulf of Orléans and the Libri Carolini, in: Speculum 32 (1957), S. 663-705; Dies.: Further Studies in the Libri Carolini, in: Speculum 40 (1965), S. 203-289 und Speculum 46 (1971), 597-612.

  • [8]

     Vgl. Dies.: Carolingian Orthodoxy and the Fate of the Libri Carolini, in: Viator 16 (1985), S. 65-108, hier S. 74f.

  • [9]

    Vgl. Epistolae selectae pontificum Romanorum Carolo Magno et Ludowico Pio regnantibus scriptae, ed. Karl Hampe, in: Ders./Ernst Dümmler (Hrsg.): MGH Epp. 5, Berlin 1898/99, S. 1-84, Ep. 2, S. 5-57.

  • [10]

    Vgl. Freeman: Carolingian Orthodoxy, S. 99.

  • [11]

    Vgl. Thümmel: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum, S. 965-967; Rudolf Schieffer: Die Beziehungen karolingischer Synoden zum Papsttum, in: Annuarium Historiae Conciliorum 27/28 (1995/96), S. 147-163, hier S. 151.

  • [12]

    Vgl. Thiel: Der Bilderstreit, S. 64.

  • [13]

    Ebd., S. 29. 

  • [14]

    Vgl. ebd., S. 29; ferner Thümmel: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum, S. 978f.

  • [15]

    Vgl. Thiel: Der Bilderstreit, S. 64.

  • [16]

    Vgl. Ertl: Byzantinischer Bilderstreit, S. 22f.

  • [17]

    So etwa bei den Einfällen der Langobarden, vgl. Thiel: Der Bilderstreit, S. 64.

  • [18]

    Vgl. Freeman: Carolingian Orthodoxy, S. 76, 83f.; Wilfried Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, in: Annuarium Historiae Conciliorum 20 (1988), S. 307-324, hier S. 315f.

  • [19]

    Vgl. Freeman: Carolingian Orthodoxy, S. 90.

  • [20]

    Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, S. 313f.; Buchmalerei spielt für diese Frage keine Rolle, weil sich diese Form von Bildwerken zur Ikonenverehrung nach byzantinischer Praxis nicht eignete.

  • [21]

    Vgl. Thümmel: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum, S. 967.

  • [22]

    Vgl. Ertl: Byzantinischer Bilderstreit, S. 31.

  • [23]

    Vgl. Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, S. 314.

  • [24]

    Vgl. Opus Caroli regis contra synodum (Libri Carolini), Anh. III: Das Opus Caroli regis und die Kunst, S. 577-582, hier S. 577f.; ferner Lieselotte Saurma-Jeltsch: Das Bild in der Worttheologie Karls des Großen. Zur Christologie in karolingischen Miniaturen, in: Rainer Berndt (Hrsg.): Das Frankfurter Konzil von 794, Bd. 1, Mainz 1997, S. 635-676, hier S. 637.

  • [25]

    Vgl. Ertl: Byzantinischer Bilderstreit, S. 34; Rosamond McKitterick: Das Konzil im Kontext der karolingischen Renaissance, in: Rainer Berndt (Hrsg.): Das Frankfurter Konzil von 794, Bd. 2, Mainz 1997, S. 627-633, hier S. 618.

  • [26]

    Vgl. Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, S. 307-309; McKitterick: Das Konzil im Kontext, S. 618.

  • [27]

    Vgl. Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, S. 310; Freeman: Carolingian Orthodoxy, S. 94f.

  • [28]

    Concilium Francofurtense, hier Capitulare Francofurtense, S. 165-171.

  • [29]

    Vgl. ebd., S. 165, Z. 26-30. 

  • [30]

    Vgl. Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, S. 308.

  • [31]

    Concilium Francofurtense, S. 165, Z. 26f. 

  • [32]

    Ebd., Z. 27-29. 

  • [33]

    Vgl. Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, S. 308f.; Freeman: Carolingian Orthodoxy, S. 77; gegen die Auswirkungen dieses Übersetzungsfehlers, der sich in seiner eigenen Textfassung dann ebenfalls fand, trat auch schon Hadrian I. in seinem Antwortschreiben auf das Capitulare adversus synodum Karls ein, vgl. Epistolae selectae pontificum Romanorum, Ep. 2, S. 17f.

  • [34]

    Concilium Francofurtense S. 165, Z. 29-30; zur Doppeldeutigkeit der letzten beiden Worte vgl. Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, S. 308.

  • [35]

    Annales regni Francorum inde a. 741 usque ad 829, qui dicuntur Annales Laurissenses maiores et Einhardi, ed. Friedrich Kurze, Hannover 1895 (= MGH SS rer. Germ. 6), S. 94.

  • [36]

    Ebd., S. 95. 

  • [37]

    Vgl. Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nizäa 787, S. 310f.

  • [38]

    Ertl: Byzantinischer Bilderstreit, S. 32.

  • [39]

    Vgl. Thümmel: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum, S. 965.

  • [40]

    Vgl. ebd., S. 979f.

  • [41]

    Vgl. Freeman: Carolingian Orthodoxy, S. 92.

  • [42]

    Vgl. ebd., S. 66-75, 81; Wilfried Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794. Nachwirkung und Nachleben, in: Rainer Berndt (Hrsg.): Das Frankfurter Konzil von 794, Bd. 1, Mainz 1997, S. 331-355, hier S. 341.

  • [43]

    Vgl. Thümmel: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum, S. 966.

  • [44]

    Ertl: Byzantinischer Bilderstreit, S. 30.

Empfohlene Zitierweise

Kleybolte, Johannes: Ein Ikonoklast im Frankenreich. Der Byzantinische Bilderstreit zwischen Kaiserin Irene, Papst Hadrian I. und Karl dem Großen nach dem Zweiten Nicaenum. aventinus mediaevalia Nr. 18 [30.09.2011], in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9070/

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Erstellt: 30.09.2011

Zuletzt geändert: 30.09.2011

ISSN 2194-1955