Rechtsgeschichte

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aventinus bavarica Nr. 11 (Winter 2007) 

 

Waltraud Künstler 

Das ewigliche Salzniederlagsrecht aus dem Jahr 1364  

Der Beginn von Landsbergs wirtschaftlicher Blüte? 

„Wer sich im späten Mittelalter oder zu Beginn der Neuzeit in Bayern niederlassen wollte, der soll wünschen, dass er [...] auf Landtsperg [...] falle“ [1], wie Wening 1701 schrieb. „Denn“, so der Hofkupferstecher weiter, „fallet er auf Landtsperg, so fallet er in die Silbergrueb [...].“ [2] Ob Landsberg [3] im 14. bzw. 15. Jahrhundert, der Zeitspanne der sich diese Arbeit widmet, tatsächlich eine „Silbergrueb“ [4] war und vor allem welche Rolle dabei das Salzniederlagsrecht [5] aus dem Jahre 1364 spielte, soll im Folgenden untersucht werden.

Als Hauptquelle liegt der Arbeit die Urkunde vom 15. Juni 1364 zugrunde, in der Herzog Stephan II. (1319 – 1375) der Stadt Landsberg nicht nur alle bisherigen Rechte bestätigte, sondern ihr sogar das ewigliche Salzniederlagsrecht verlieh. [6]

Für die Wahl der Quelle sind folgende Gründe anzuführen: Der Stadt waren bereits zuvor einige Privilegien für den Salzhandel, wie etwa die Erhebung des Salzpfennigs im Jahre 1320 [7] oder der Bau eines Salzstadels im Jahre 1353 [8] verliehen worden, aber erst Stephan II. verlieh der Stadt für alle Zeit das Recht Salz niederzulegen. Des weiteren war diese Urkunde ein entscheidender Schritt im Streit mit München um das Niederlagsrecht. Die Salzniederlage in Landsberg barg für München die Gefahr im Handel mit Schwaben ins Hintertreffen zu geraten [9]. Außerdem spricht für die Wahl ebendieser Quelle, dass dieses Recht, wie die Bestätigung durch  Herzog Albrecht IV. (1447–1508) im Jahre 1507 [10] zeigt, noch zu Beginn der Neuzeit Bestand hatte. Letztlich stellte die Salzniederlage für Landsberg eine enorme Einnahmequelle dar, etwa durch die Verpflichtung für die schwäbischen Kaufleute das Salz in Landsberg zu kaufen [11]

Die neuere Forschung, sieht in der Begründung des Salzniederlagsrechts, welches zum Teil bereits in das Jahr 1353 datiert wird [12], und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Aufschwung, einen engen Zusammenhang mit der ambivalenten Beziehung der Stadt zu den bayerischen Herzögen. Als Grenzstadt zu Schwaben hielt die Stadt auch bei Streitigkeiten mit den schwäbischen Landesherren stets den bayerischen Herzögen die Treue. [13] Als Gegenleistung wurde die Stadt mit Privilegien belohnt. Gleichzeitig waren diese Privilegien nicht nur für die Stadt, sondern auch für die Herzöge selbst eine wichtige Einnahmequelle. Dies wiederum führte dazu, dass die Herzöge schützend ihre Hand über Landsberg hielten. [14]

Zunächst soll die geopolitische Lage Landsbergs, ausgehend von Heinrich dem Löwen bis Herzog Albrecht IV., knapp dargestellt werden. In einem zweiten Schritt werden die wichtigsten Etappen, ausgehend von der Verleihung des Wagenpfennigs im Jahre 1315, bis zur Bestätigung der Salzniederlage 1364, erläutert. Im Anschluss wird die bereits erwähnte Urkunde Stephans II., gemäß ihrer äußeren und inneren Merkmale, analysiert. Mit der Untersuchung demographischer und wirtschaftlicher Folgen Landsbergs aufgrund des Salzniederlagsrechts soll geklärt werden, ob das Jahr 1364 als Beginn von Landsbergs wirtschaftlicher Blüte zu sehen ist. 

1. Die geopolitische Lage Landsbergs 

Landsberg liegt unter 10°53' östlicher Länge und 48°61' nördlicher Breite [15], an der oberbayerischen Grenze zu Schwaben [16], am steilen Ostabhang des Lechmittellaufes. An dieser Stelle, genauer gesagt auf dem Schlossberg von Phetine, dem ehemaligen Vasallensitz der Herren von Pfetten, baute der Welfenherzog Heinrich der Löwe (1129–1195) im Jahre 1158 eine Burg. [17] Diese Landespurch, sollte die zur gleichen Zeit entstandene Lechbrücke schützen. [18]

Das in Oberbayern und Schwaben benötigte Salz stammte aus der Saline von Reichenhall. Von dort gelangte das weiße Gold über Traunstein und Wasserburg nach München. [19] Über die Isarbrücke bei Oberföhring, die im Herrschaftsgebiet des Bischofs von Freising lag, wurde das Salz weiter gen Westen transportiert. [20] Durch die Zerstörung dieser Brücke durch Heinrich dem Löwen im Jahre 1158 und den Bau der Lechbrücke bei Landsberg, hatte der Herzog Anteil am Salzhandel.

Unter der Herrschaft der Wittelsbacher erlebte Landsberg, als Westgrenze des bayerischen Herzogtums, neuen Aufschwung. Zwischen 1260 und 1280 erhob Herzog Ludwig II. (1229–1294), genannt der Strenge, Landsberg zur Stadt. [21]

Wirtschaftlichen Fortschritt ermöglichten die von Ludwig dem Bayern (1282–1347) und Ludwig dem Brandenburger (1315–1361) verliehenen Privilegien. Hierbei ist der im Jahre 1315 verliehene Wagenpfennig und der fünf Jahre später folgende Salzpfennig ebenso hervorzuheben, wie die Bewilligung eines Salzstadels im Jahre 1353 und die Verlegung der Salzniederlage von München nach Landsberg im Jahre 1362.  

Der durch diese Verlegung begründete Streit mit München um die Salzniederlage verschärfte sich, als Herzog Stephan II. den Landsbergern die Niederlage im Jahre 1364 ewiglich [22] zusagte. Abgesehen von einem kurzweiligem Entzug 1368 und 1383, blieb Landsberg im Besitz dieses Privilegs bis zum ausgehenden Mittelalter. Hier kam Landsberg seine Lage als Grenzstadt, sowie die eingangs erwähnte ambivalente Beziehung zu den bayerischen Herzögen zugute. Im Städtekrieg (1373–1388), als Augsburg im Bündnis mit weiteren Reichsstädten versuchte das bayerische Herzogtum anzugreifen [23], kämpfte Landsberg auf der Seite des Herzogtums. Im Gegenzug erhielt die Stadt von Stephan III. (1337–1413) und seinem Bruder Johann II. (1341–1397) im Jahre 1376 freie Durchfahrt bis zur Saline in Reichenhall. [24]

Herzog Stephan hob mit seiner am 21. September 1383 [25] ausgestellten Urkunde ein weiteres Mal Landsbergs geopolitische Lage hervor. Die Stadt bekam dadurch, dass „sy [= Landsberg] an dem gemerkt gelegen sind“ das Salzniederlagsrecht zurück. Gleichzeitig verfügte Stephan, dass „alle gest Salz da heben süllen und nicht fürbas“. [26] Stephan III. erhoffte sich durch die steigenden Einnahmen für die Stadt die Loyalität der Bürger und vermehrte gleichzeitig seine eigenen Einnahmen.

Dass diese Rechte bis zum ausgehenden Mittelalter Bestand hatten, ist in der Urkunde Albrechts IV. aus dem Jahre 1507 abzulesen. Hier werden die Rechte der Jahre 1364, 1376 und 1383 bestätigt. [27]

2. Der Weg zum Salzniederlagsrecht 

Die Verleihung des Wagen-/Salzpfennigs

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts wurde Landsberg in die Wirren der Kronstreitigkeiten zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen (1289 – 1330) hineingezogen. [28] Während der durch den Habsburger geführten Attacke gegen Landsberg, wogegen die Bürger Widerstand leisteten und somit Ludwig IV. die Gelegenheit boten bei Augsburg ein Heer zu sammeln, wurde die Stadt zerstört. Nach Ludwigs Sieg zeigte der bayerische Herzog seinen Dank durch großzügige wirtschaftliche Subventionen, die zum Wiederaufbau der Stadt dienen sollten. [29]

Zunächst durfte, neben dem Ungeld [30], der Wagenpfennig kassiert werden. Dieser war am Laechtor [31] noch vor der Brücke zu entrichten. Da die Quelle nur von einem wagen pfenning [32] ohne weitere Erläuterung berichtet, scheint jeder durchfahrende Wagen jeweils 1 Pfennig gezahlt zu haben. Dieser Zoll diente dem Erhalt der Durchfahrtsstraße. [33]

Fünf Jahre später erlaubte Ludwig der Bayer der Stadt zusätzlich den Salzpfennig zu erheben. Hierbei, so ist in der Quelle zu lesen, sei für je drei Scheiben Salz oder für drei Galveyen Salz, die durch Landsberg geführt werden, am oberen Tor [34] 1 Pfennig zu entrichten. [35] Aber erst unter seinem ältesten Sohn, Ludwig dem Brandenburger (1315 - 1361), erlangte Landsberg direkten Anteil am Salzhandel.

 Die Bewilligung zum Bau eines Salzstadels

Ludwig V. verfügte im Jahre 1353, dass „sy [=die Landsberger] einen gemainen Salzstadel (...) pawen machen und sezen sullen“. [36] Hierbei war der Stadt Lage und Größe des Stadels freigestellt. Die Landsberger entschieden diesen im Westen vor den Mauern der Stadt zu bauen. [37]

Zum Teil sieht die Forschung dieses Dokument als Erteilung des Salzniederlagsrecht an. [38] Es kann nicht geleugnet werden, dass in der Urkunde der Zweck des Gebäudes festgelegt wurde, nämlich das Salz „darein [zu] legen und [zu] verkaufen“ [39]. Es fehlt jedoch der ausdrückliche Hinweis darauf, dass Landsberg das Recht zur Salzniederlage erhielt. Des Weiteren spricht gegen die ausdrückliche Erlaubnis zur Niederlage eine goldene Bulle Ludwig des Bayern 1332. In dieser wurde München die „nyderlegung des saltz nach altem recht“ [40] bestätigt. Von dort aus sollte es ohne weitere Niederlegung nach Schwaben weitertransportiert werden. Ludwig der Brandenburger bestätigte noch am Ausstellungstag der goldenen Bulle deren Inhalt. Zuletzt ist anzuführen, dass die Münchner erst im Anschluss an die förmliche Verleihung des Niederlagsrecht durch Herzog Meinhard (1344 – 1363) den Landsbergern dieses Recht streitig machten. [41]

3. Das ewigliche Salzniederlagsrecht von 1364 

 Die Jahre 1358 bis 1364

Hatte Ludwig der Brandenburger im Jahre 1353 noch Bedenken Landsberg förmlich das Niederlagsrecht zu verleihen, so schienen diese fünf Jahre später verflogen zu sein. So ist in der Chronik der Stadt Landsberg [42], sowie bei Wünneberg [43] zu lesen, dass der Herzog den Landsbergern im Jahre 1358 die Salzniederlage erlaubte.  Im Rechtsbuch der Stadt findet sich aber diesbezüglich kein Eintrag. Da auch weitere Quellen, die den Salzhandel in Landsberg zu dieser Zeit betreffen, nur dünn gesät sind, soll dies nicht weiter berücksichtigt werden.

Der nächste Hinweis auf die Verleihung des Salzniederlagsrecht findet sich bei Ludwigs Sohn und Nachfolger Herzog Meinhard. Im Jahre 1362 verliehen, widerrief er dieses Privileg einige Monate später wieder. In der offiziellen Begründung heißt es, die Niederlage sei nirgends nützlicher als in München. [44] Es fehlen diese beide Urkunden im Rechtsbuch zwar ebenso, wie die zuvor erwähnte aus dem Jahre 1358, jedoch ist dieses  Hin und Her wohl mit der Willenschwäche des Herzogs, der laut dem Handbuch der bayerischen Geschichte ein "Spielball der widerstreitenden Interessengruppen seiner Erbländer" [45] war, zu erklären.

Nach dem Tod Ludwigs des Bayern musste das Land unter dessen sechs Söhnen aufgeteilt werden. Als dann der 19-jährige Meinhard das Erbe seines Vaters, Ludwigs des Brandenburgers, antrat, hatte sein Oheim Stephan II., bis dato Herzog von Niederbayern, ein Auge auf die oberbayerischen Besitzungen geworfen. Stephan ließ den auf Seiten des Herzogs Rudolf IV. von Österreich (1339 – 1365) stehenden Meinhard festnehmen und nach München bringen. [46] Um die Münchener Bevölkerung für sich zugewinnen verlegte Meinhard die Salzniederlage von Landsberg in die oberbayerische Herzogsstadt. Nach dessen Tod im Jahre 1363, trat Stephan ohne die etwaigen Erbansprüche seiner Brüder zu berücksichtigen, das oberbayerische Erbe an [47] und gab den Landsbergern im Jahre 1364 das Salzniederlagsrecht, diesmal für alle Zeiten gültig, zurück [48].

 Die äußerliche Beschreibung der Urkunde

Die Urkunde ist zu einem Kuvert von etwa 14 cm Seitenlänge zusammengefaltet. Darauf sind Ausstellungsdatum, das Herrschaftszeichen, sowie das Kopfregest [49] vermerkt. Aufgefaltet ist der Pergamentbogen circa 28 cm breit und 40 cm hoch. Der obere Rand zum Schriftbild beträgt etwa 2,5 cm und der untere 12,5 cm. Die Seitenränder sind zwischen 5,5 cm und 6 cm breit. Unten in der Mitte, jeweils im Abstand von 2,5 cm zum Schriftbild bzw. zum unteren Rand des Pergamentbogens, befinden sich zwei, jeweils 2 cm breite Schlitze. Durch diesen ist ein Pergamentstreifen geschoben, an dem das Siegel hing. Dieses ist jedoch verlorengegangen.

Das Schriftbild besteht aus 20, gleichmäßig und durchgängig, beschriebenen Zeilen. Die Schriftart ist eine gotische Kursive. Eine Interpunktion ist nicht vorhanden, jedoch sind die Satzanfänge, sowie die Eigennamen, durch Großbuchstaben hervorgehoben. Als Schriftfarbe wurde schwarz gewählt. Der erste Buchstabe der Urkunde, das W von Wir [50] ist elongiert geschrieben. Außerdem sind die Schäfte dieses Buchstabens fett geschrieben.

 Der Aufbau und die inhaltlichen Bestimmungen der Urkunde

Die Urkunde beginnt mit der Intitulatio des Herzogs. Hierbei sind zwei Dinge zu erwähnen. Zunächst ist zwischen dem Herrschertitel und -zusatz „Stephan der elter“ [51] und der Aufzählung seiner Herrschaftsgebiete die abgeschwächte Invocatio [52] „von gotes genaden“ eingefügt. Zweitens ist diese Aufzählung unvollständig. Nach der „Pfalzgrafschaft bey Rein“, dem Herzogtum Bayern und der Grafschaften zu Tirol und zu Görtz schließt ein etc. die übrigen Herrschaftsgebiete mit ein. Intitulatio und Invocatio erstrecken sich über die erste Zeile der Urkunde. Daran schließen sich, noch im selben Satz, die Inscriptio und der erste Teil der Dispositio an. Hier werden der Stadt alle bisherigen Rechte bestätigt.

In den Zeilen 4 bis 14 wird Landsberg das Recht Salz niederzulegen, einen Mühlbach zu bauen und das Ungeld zu erheben gewährt. Darüber hinaus erhält die Stadt die gleichen Rechte Münchens und ihrer  Bürger.

Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass das Salzniederlagsrecht für den Herzog das wichtigste zu sein scheint. Nicht allein die Tatsache, dass es in einer ganzen Reihe von zu gewährenden Privilegien an erster Stelle steht, sondern vor allem die Wortwahl lassen diesen Rückschluss zu. Die Urkunde spricht davon „besunderlich“ also in erster Linie, den Landsbergern das obengenannte Recht gewähren zu wollen. Des Weiteren soll dieses Recht auf alle Zeiten, also „ewiglich“ wie es in der Urkunde heißt, gelten. Zudem wird dieses Privileg wirtschaftlich und juristisch abgesichert. Die wirtschaftliche Rentabilität soll durch die Verpflichtung für die schwäbischen Salzlader, welche Landsberg passieren, das Salz eben dort zu kaufen sichergestellt werden. Juristische, und damit natürlich indirekt auch wirtschaftliche Sicherheit schafft die Aufhebung aller Briefe, die dem in der vorliegenden Urkunde gewährten Recht widersprechen, indem sie fortan „dhain craft“ haben.  

Dass die Verlegung für den schwäbischen Salmarkt durchaus sinnvoll war, verrät ein Blick auf die Landkarte. Für die schwäbischen Salzlader liegt Landsberg näher als München.

Das zweite Privileg, die Erlaubnis zum Bau eines „mülslakch“ zeigt, dass die Mühlen einen höheren Energieverbrauch und somit eine vermehrte Nachfrage haben. Letzteres wiederum lässt eine gestiegene Population in der Stadt vermuten. Auf den Zusammenhang zwischen Bevölkerungswachstum und Niederlagsrecht wird zu einem späteren Zeitpunkt genauer eingegangen werden.  

Bei den beiden letzten Privilegien ist der Bezug zum Salz wieder offensichtlicher. Stephan II. verfügt, das bereits „inne habend[e]  Ungeld zu niezzen“. Wobei sicherlich nicht allein die Salztransporte zur Kasse gebeten werden sollten.

In einem letzten Schritt verleiht Stephan den Landsberger Bürgern sogar die Rechte der Stadt der München. Dies schließt wohl auch das im Jahre 1332 von Ludwig dem Bayern ausgestellte und von Ludwig dem Brandenburger verliehene Recht zur Salzniederlage ein.  

Somit machen nicht allein die oben angeführte Stellung und Wortwahl das Niederlagsrecht zum bestimmenden Rechtsakt dieser Urkunde, sondern auch die Tatsache, dass die übrigen Privilegien mit diesem in Verbindung stehen. 

An die Corroboratio, in welcher der Rechtscharakter der Urkunde durch den Siegelbefehl bewiesen wird, schließt sich die Datierung an. Die in Worten ausgeschriebene Jahreszahl 1364 folgt der Inkarnationszählung. Mit der Nennung des Ausstellungstages, dem „sand Veites tag“, nach heutiger Zählung der 15. Juni [53], endet die Urkunde.

4. Landsbergs Stellung ab der Mitte des 14. Jahrhunderts 

Der Streit mit München 

Der erste Hinweis darauf, dass aufgrund der Salzniederlage in Landsberg Streitigkeiten auftraten, ist unter Herzog Meinhard auszumachen. Wie oben schon ausführlich beschrieben, erteilte Meinhard im Jahre 1362 den Landsbergern das Salzniederlagsrecht. Aber einige Monate später verlegte er die Niederlage nach München, um sich dessen Gunst zu erwerben.  

Mit der Verleihung des ewiglichen Salzniederlagsrechtes im Jahre 1364 durch Herzog Stephan II. gaben sich aber die Münchner nicht zufrieden. Sie wollten das regionale Monopol der Salzniederlage nicht aufgeben. Mithilfe älterer Briefe und Urkunden, so heißt es in der an die Landsberger gerichtete Urkunde aus dem Jahre 1368, hätten die Münchner nachweisen können, dass München und nicht Landsberg von alters her im Besitz des Rechtes zur Salzniederlage war. [54]

Inwieweit dieser Entzug Konsequenzen hatte, ist nur schwer abzuschätzen. Die Rechnungsbücher der Stadtkammer, welche Aufschluss über die Einnahmen geben könnten, sind verlorengegangen. [55] Trotzdem ist anzunehmen, dass die Landsberger der Anordnung keine, oder nur begrenzte, Aufmerksamkeit schenkten. Denn ansonsten ergibt die am  6. Juli 1376 [56] von Herzog Stephan III. und seinem Bruder Johann II. ausgestellte Urkunde keinen Sinn. In dieser werden die Bürger der Stadt vom Niederlagszwang zu München befreit, indem „sy wol varen mügen [...] gen Reichenhall nach Salz“ [57]. Fünf Jahre später erlaubten die beiden Herzöge den Landsbergern dieses Durchfahrtsrecht zu nutzen „wie offt und wenn sy wellent“ ohne, dass die von München und andere auf dem Weg liegende Niederlagsorte sie daran hindern könnten. [58] Wäre nun der Salzhandel im Jahre 1368 völlig eingestellt worden, hätte für die Erlaubnis des Durchfahrtsrecht kein Anlass bestanden.

Der Grund für das Einlenken der Herzöge findet sich in der Betrachtung der gesamtpolitischen Lage. Augsburg hatte sich im Jahre 1376 dem sogenannten schwäbischen Städtebund, deren Ziel die Reichsunmittelbarkeit war, angeschlossen. [59] Bei den anschließend einsetzenden Kriegshandlungen, stellte sich Landsberg auf die Seite der oberbayerischen Herzöge. Das Durchfahrtsrecht stellte also eine Art Bestechung dar.

München hatte infolgedessen doppelten Nachteil erlitten. Es wurde fortan nicht nur der schwäbische Markt von den Landsbergern beliefert, sondern München drohte auch als Zwischenhändler ausgeschaltet zu werden. 

Zumindest Letzteres konnten die Münchner verhindern. Wie die Bestimmung vom 21. September 1383 zeigt, bezog Landsberg wohl weiterhin sein Salz aus München. Die Urkunde spricht nämlich davon, dass diejenigen die von München Salz „dahin [= nach Landsberg] fürten und sazten, dasselbe ausschließlich ainem burger der Stat da selben verkaufen dürften“. [60] Selbst von diesem Teilerfolg Münchens, profitierten die Landsberger!

Insgesamt gesehen setzte sich aber doch Landsberg durch. Zum einen blieb Landsberg, trotz erneutem Versuchs der Münchener im Jahre 1420 Landsberg das Niederlagsrecht zu entziehen, fortan im Besitz seines Rechts. [61] Zum anderen konzentrierte sich München mit der Zeit auf den Salzhandel von Wasserburg nach München und überließ den Weitertransport nach Südwesten den Landsbergern. Einen endgültigen Schlussstrich wurde von den Herzögen Albrecht IV. und  Wolfgang (1451 - 1514) im Jahre 1507 gezogen. In der Archivbeschreibung von 1783 ist diesbezüglich zu entnehmen, dass die beiden Herzöge die oben genannten Privilegien aus den Jahren 1364, 1376 und 1383 bestätigten. [62]

Die Bevölkerung der Silbergrueb 

Die oben analysierte Urkunde Herzog Stephans aus dem Jahre 1364 bietet mit der Erlaubnis einen „mülslakch“ [63] zu bauen, einen ersten Anhaltspunkt für Zuwachs und Wohlstand der Bevölkerung. Offenbar konnten die bisherigen Mühlen, welche sich an Nebenarmen des Lechs angesiedelt hatten, so etwa die wenige Kilometer lechaufwärts gelegene Mühle Pitzling, den geforderten Bedarf nicht mehr decken. Um das kostenintensive Vorhaben zu realisieren, musste ein etwa 700 m langes Bachbett ausgehoben und der Fluss über seine gesamte Breite mit einem Wehr gestaut werden. Da nun beide Wege von den Flößern nicht mehr befahren werden konnte, musste für diese zusätzlich eine Wasserstraße gebaut werden. [64]

Deutlicher tritt der Bevölkerungszuwachs beim Häuser- und Befestigungsbau zutage. Im ausgehenden 14. Jahrhundert dehnte sich die Stadt nach Norden aus. Bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts entstanden am Oberen bzw. Unteren Anger [65] insgesamt 22 neue Anwesen. In diesen zwei bis vier Stockwerke umfassenden Gebäuden wohnten bis zu drei Familien. Das Erdgeschoss wurde meist nicht bewohnt, sondern diente als Geschäftsfläche. [66]

Die immer wieder, bis heute anhaltenden, baulichen Veränderungen in der Altstadt, sowie nicht vorhandene Bürgerlisten oder ähnliches, erschweren es den damaligen Bevölkerungszuwachs zu erfassen. Hilfreich ist es, sich die gesamte gewachsene Fläche der Stadt anhand der, noch immer gut erhaltenen, Wehrmauer vor Augen zu führen. Die Fläche, die nach der gegen 1425 beendeten Erweiterung [67], von einer Stadtmauer umschlossen wurde, ist annährend dreieinhalb mal so groß wie zuvor. Die Stadt wuchs innerhalb von nur 70 Jahren, der erste Bering aus der Zeit um 1270/80 wurde in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erweitert, [68] um etwa 250%! [69]

Nicht nur die Bevölkerung sondern auch die "Geldsäckel" wuchsen. Waren die nördlichen Häuser des Vorderen und Hinteren Angers überwiegend von Handwerkern bewohnt, so fanden sich, vornehmlich im Vorderen Anger, gleichermaßen als Verlängerung der Ludwigstraße, die drei- bis viergeschossigen Bürgerhäuser. Ebenso setzte die lange Befestigungsanlage eine enorme Finanzkraft der Bevölkerung voraus. Für den Bau der Mauer, sowie deren Unterhalt, hatte die Stadt und damit die Bürger Sorge zu tragen.  

Am eindruckvollsten zeigt sich der Wohlstand der Stadt aber an und vor allem in der neugebauten Stadtpfarrkirche. Zwischen 1458 und 1488, also innerhalb von nur drei Jahrzehnten (!), errichteten die Landsberger eine neue dreischiffige Basilika. Diese war nicht nur dreimal so groß wie ihre, im Jahre 1380 vergrößerte, Vorgängerkirche, sondern auch reich ausgeschmückt. [70] Noch heute zeugen die reich verzierten Seitenaltäre der Zünfte und Bruderschaften und die kostbaren Stifterfenster davon.

Ihren wirtschaftlichen Höhepunkt erlangte die Stadt wohl gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Um das Jahr 1470 war Landsberg der vierte Landstand und bei einer von Ober- und Niederbayern gemeinsam abgehaltenen Landschaft im Jahre 1508, nahm Landsberg nach den vier Residenzstädten München, Ingolstadt, Landshut und Straubing den fünften Rang ein. [71]

Dass dieser Aufschwung eng mit dem Salzhandel zusammenhängt, zeigen die zu dieser Zeit zahlreich eröffneten Gasthäuser am deutlichsten. Allein im Hinteren Anger sind vier zu dieser Zeit entstandene Brauereigasthöfe belegt. [72] Selbst eine gut verdienende Stadtbevölkerung konnte nicht zu einer derart ausgedehnten Gastwirtschaft geführt haben. Vielmehr verdienten die Gastwirte an den zur Niederlage gezwungenen Salzsendern und anderen durchfahrenden Kaufleuten.

5. Schlussbemerkung 

Landsbergs politische Stellung im 15. Jahrhundert und die zahlreichen, Ende des 14. Jahrhunderts entstandenen, Neu- und Erweiterungsbauten zeugen von Landsbergs wirtschaftlicher Blüte. Für diesen Aufstieg war eine enorme Finanzkraft Voraussetzung. Das wiederum bedeutet, dass die Stadt eine ertragreiche und über einen längeren Zeitraum garantierte Einnahmequelle benötigte. Diese fanden die Landsberger im Salzhandel. 

Hierbei profitierte Landsberg einerseits von den immer wieder aufkeimenden Streitigkeiten zwischen den Herrschern, aufgrund ungeklärter Erbfolge, und andererseits von seiner besonderen Lage als oberbayerische Grenzstadt zu Schwaben. Die Landsberger unterstützten stets die oberbayerischen Herzöge. Im Gegenzug erhielt die Stadt durch den Wagen- und Salzpfennig zunächst indirekten und mit Verleihung des Niederlagsrechts im Jahre 1364 sogar direkten Anteil am Salzhandel. Die kleine, vor Selbstbewusstsein strotzende Stadt schaffte es trotz kleinerer Niederlagen, nicht nur den Niederlagszwang in der Residenzstadt außer Kraft zu setzen, sondern auch den gesamten Salztransport zwischen München und Landsberg zu kontrollieren.  

Schlussendlich bleibt festzuhalten: Als garantierte Einnahmequelle markierte das im Jahr 1364 auf alle Zeiten verliehene Salzniederlagsrecht den Beginn von Landsbergs wirtschaftlicher Blüte. 

Anmerkungen

  • [1]

     Wening, Michael: Beschreibung des Churfürsten- und Herzogthums Ober- und Nidern Bayrn, Bd. 1 Das Renntambt München.  München 1701, S. 130.

  • [2]

     Wening: Churfürsten- und Herzogthum, S. 130.

  • [3]

     „Landsberg“ bezeichnet die heutige große Kreisstadt Landsberg am Lech.

  • [4]

     Wening: Churfürsten- und Herzogthum, S. 130.

  • [5]

     Niederlagsrecht ist der in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz gebräuchliche Begriff für Stapel.

  • [6]

     Vgl. Sprandel, Rolf: Art.: Stapel, in: LMA 8, 1997, S. 59.

  • [7]

     Stadtarchiv Landsberg am Lech, Rechtsbuch, fol. 104 – 104'; StadtA LL, Urk. 33 v. 15. Jun. 1364.

  • [8]

     StadtA LL, Urk. 4 v. 1. Nov. 1320.

  • [9]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 102.

  • [10]

     Münzer, Klaus: Die Bedeutung des Salzhandels für die bayerische Grenzstadt Landsberg, in: Landsberger Geschichtsblätter Nr. 93/94, 1994/95, S. 11.

  • [11]

     StadtA LL, Stadt Landsbergische Archivsbeschreibung, angelegt 1783, Nr. 41.

  • [12]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 104 – 104'; StadtA LL, Urk. 33 v. 15. Jun. 1364.

  • [13]

     Dietrich, Dagmar: Stadt Landsberg am Lech, München u. Berlin 1995 (= Die Kunstdenkmäler von Bayern 1), S. 40f; Kiefer, Elke: Die Landsberger Salzstadel, in: Das Weiße Gold. Landsberg a. Lech und das Salz, hrsg. v. Epple, Alois, Landsberg a. Lech 1995, S. 24; Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 11; Scherpf, Alfred: Das Rechtsbuch der Stadt Landsberg am Lech, in: Landsberger Geschichtsblätter Nr. 12, 1951, S. 91; Wanderwitz, Heinrich: Studien zum mittelalterlichen Salzwesen in Bayern, München 1984 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 73), S. 249.

  • [14]

     Hofmann, Sigfrid: Landsberg a. Lech, in: Heimatbuch für den Landkreis Landsberg am Lech mit Stadt und allen Gemeinden, 2. überarbeitete Aufl., Landsberg a. Lech 1982, S. 542 – 544.

  • [15]

     http://www.landsberg.de/landsberg.nsf/id/9C4B529B86EF8256C1256C100036F025

  • [16]

     Die westliche Landkreisgrenze bildet heute die Grenze zum Regierungsbezirk Schwaben. Vgl. Altemüller, Frithjof/ Knippert, Ulrich: Alexander. Kleiner Atlas Bayern, Gotha u. Stuttgart 1994, S. 7; Spindler, Max: Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, S. 20.

  • [17]

     Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 8.

  • [18]

     Regele, Herbert: Chronik der Stadt Landsberg a. Lech, 2. Aufl., Landsberg a. Lech o. J, S. 16.

  • [19]

     Wanderwitz: Studien, Karte 3.

  • [20]

     Wanderwitz: Studien, Karte 3; Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 8.

  • [21]

     Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 28f.

  • [22]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 104 – 104'; StadtA LL, Urk. 33 v. 15. Jun. 1364.

  • [23]

     Spindler, Max: Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 2: Das alte Bayern, Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts,  München 21988, S. 226ff.

  • [24]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol 107.

  • [25]

     In der Urkunde steht: sand Matheus tag 1383. Zur Umrechnung vgl. Grotefend, Hermann: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, 13. Aufl., Hannover 1991, S. 78.

  • [26]

     Stephan III entzog Landsberg einen Monat zuvor das Niederlagsrecht; Vgl. Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 12; StadtA LL, Rechtbuch, fol. 109 – 109'.

  • [27]

     StadtA LL, Stadt Landsbergische  Archivbeschreibung, angelegt 1783, Nr. 41.

  • [28]

     Schmid/ Weigand: Die Herrscher Bayerns, S. 106f.

  • [29]

     Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 8f; StadtA LL, Urk. 4 v. 16. Nov. 1320.

  • [30]

     Das Ungeld ist mit einer Getränke- und Umsatzsteuer für in die Stadt importierten und dort verkauften Waren gleichzusetzen. Vgl. Wünnenberg, Rolf: Landsberg am Lech. Bild einer alten bayerischen Stadt, Landsberg a. Lech 1974, S. 22.

  • [31]

     StadtA LL, Urk. 2 v. 16. Nov. 1315.

  • [32]

     StadtA LL, Urk. 2 v. 16. Nov. 1315.

  • [33]

     Regele: Chronik, S. 23.

  • [34]

     Das obere Tor  ist der heutige Schmalzturm bzw. Schöner Turm. Vgl. Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 172f.

  • [35]

     StadtA LL, Urk. 4 v. 1. Nov. 1320.

  • [36]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 102.

  • [37]

     Kiefer: Salzstadel, in: Das Weiße Gold, S. 24.

  • [38]

     Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 40f; Kiefer: Salzstadel, in: Das Weiße Gold, S. 24; Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 11; Scherpf: Das Rechtsbuch, S. 91; Wanderwitz: Studien, S. 249.

  • [39]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 102.

  • [40]

     Zitiert nach: Vietzen, Hermann: Der Münchner Salzhandel im Mittelalter. 1158 – 1587, München o. J., (=Kultur und Geschichte 8), S. 19.

  • [41]

     Vietzen: Der Münchner Salzhandel, S. 27 – 30; Treml, Manfred/ Riepertinger, Rainhard/ Brockhoff, Evamaria: Salz Macht Geschichte, Augsburg 1995, S. 216.

  • [42]

     Regele: Chronik, S. 23.

  • [43]

     Wünnenberg: Landsberg am Lech, S. 24.

  • [44]

     Vietzen: Der Münchner Salzhandel, S. 28.

  • [45]

     Spindler: Handbuch, S. 211.

  • [46]

     Ebd., S. 211ff.

  • [47]

     Kraus, Andreas: Geschichte Bayerns. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1983, S.163f.

  • [48]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 104 – 104'; StadtA LL, Urk. 33 v. 15. Jun. 1364.

  • [49]

     Hierbei könnte es sich auch um den Adressaten bzw. den Aussteller handeln. Die Schrift war an dieser Stelle nur schwer zu entziffern.

  • [50]

     StadtA LL, Urk. 33 v. 15. Jun. 1364.

  • [51]

     Alle wörtlichen Zitate dieses Absatzes stammen aus der gleichen Quelle und werden daher nicht mehr extra in den Fußnoten aufgeführt. StadtA LL, Urk. 33 v. 15. Jun. 1364.

  • [52]

     Schaus, Emil: Zur Diplomatik Ludwig des Bayern, Phil. Diss. masch. Berlin 1894, S. 27.

  • [53]

     Grotefend: Zeitrechnung, S. 105.

  • [54]

     Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 11.

  • [55]

     Das einzig erhaltene Rechnungsbuch der Stadt vor dem 30jährigen Krieg stammt aus dem Jahre 1537.

  • [56]

     In der Urkunde steht: Suntag nach sand ulrichs tag  1376. Zur Umrechnung vgl. Grotefend: Zeitrechnung, S. 104 u. S. 134f. (Tafel I u. II).

  • [57]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 107.

  • [58]

     Ebd. fol. 108.

  • [59]

     Spindler: Handbuch, S. 226ff.

  • [60]

     StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 109'.

  • [61]

     Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 12; Vietzen: Der Münchner Salzhandel, S. 29.

  • [62]

     StadtA LL, Archivsbeschreibung,  Nr. 41.

  • [63]

     StadtA LL, Urk. 33 v. 15. Jun. 1364.

  • [64]

     Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 461ff.

  • [65]

     heute: Vorderer bzw. Hinterer Anger. Vgl.: Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 42; http://www.stadtinfo-landsberg.de/

  • [66]

     Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 42 – 45.

  • [67]

     Dies ist unter anderem an der feldseitig angebrachten Inschrift über dem Torbogen des Bayertors abzulesen. Vgl. auch: Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 209.

  • [68]

     Ebd., S. 170.

  • [69]

     Ebd., Abb. 141.

  • [70]

     Ebd., S. 43ff.

  • [71]

     Ebd., S. 44; Hofmann: Landsberg, S. 544.

  • [72]

     Dietrich: Stadt Landsberg 3, S. 200 f.

Empfohlene Zitierweise

Künstler, Waltraud: Das ewigliche Salzniederlagsrecht aus dem Jahr 1364. Der Beginn von Landsbergs wirtschaftlicher Blüte? . aventinus bavarica Nr. 11 (Winter 2007), in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/7756/

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Erstellt: 25.05.2010

Zuletzt geändert: 28.05.2010

ISSN 2194-198X