Bildungsgeschichte

  / aventinus / Bavarica / Bildungsgeschichte

aventinus bavarica Nr. 2 (Sommer 2006) 

 

Andreas C. Hofmann 

Studium, Universität und Staat in Bayern 1825 bis 1848. 

Eine Skizze der Universitätspolitik Ludwigs I. [1]

Einleitung 

Der bayerische König Ludwig I. stellt eine in der Forschung viel beachtete aber trotzdem undurchsichtige Herrscherpersönlichkeit dar. Er entwickelte sich von dem Paradekonstitutionalisten, welcher er bis in seine frühen Regierungsjahre war, zu einem autokratisch regierenden Herrscher, dessen Königtum schließlich in dem „Trauerspiel“ (H. Gollwitzer) der Lola-Montez Affäre endete. Die Motive dieser Wandlung zu klären ist nicht Aufgabe dieses Beitrages. Der folgende Artikel möchte vielmehr am Beispiel der Universitätspolitik Ludwigs I. skizzieren, auf welche Weise sich seine unterschiedlichen Herrschaftsgrundsätze auf einzelne Politikbereiche auswirkten. 

Die Gliederung folgt hierbei den unterschiedlichen Phasen im politischen Leben Ludwigs I. und versucht zugleich seine Gesinnungswandel darzustellen. Abschnitt 1 schildert einführend die von der Aufklärung geprägte Universitätspolitik seines Vaters Max I. Josephs. Abschnitt 2 skizziert die ersten Regierungsjahre Ludwigs I. von 1825 bis 1832 – seine liberale Phase –, während welcher er begann, das universitätspolitische Programm seiner Kronprinzenzeit umzusetzen. Abschnitt 3 stellt die restriktiven Hochschulgesetze nach seiner politischen Wende 1830/32 dar. Abschließend werden die besonderen Verhältnisse der Jahre 1847/48 behandelt, die schließlich in seinem Rücktritt gipfelten. Die Skizze orientiert sich hierbei exemplarisch an den Verhältnissen an der Ludwig-Maximilians-Universität in Landshut bzw. seit 1826 in München, da dies die signifikantesten Ergebnisse verspricht. 

Bisherige Beiträge zur Universitätspolitik dieser Zeit folgten meist anderen Erkenntnisinteressen. Max Huber widmet sich dem Verhältnis zwischen Staat und Hochschule entlang der Geschichte der Ludovico Maximilianea im Vormärz, mußte die Druckfassung seiner Dissertation allerdings gekürzt veröffentlichen, weshalb sie nur die Jahre 1819 bis 1832 behandelt. [2] Entlang einer Chronologie der Innenminister skizziert Ursula Huber das Verhältnis zwischen Regierung und Universität. Ihre Dissertation bietet eine auf umfangreicher Quellenarbeit aufbauende – allerdings nicht immer verständliche – Fülle an Details. [3] Eigene Kapitel zur Hochschulgesetzgebung bieten Hedwig Dickerhof-Fröhlich in ihrer Darstellung zur Geschichte des historischen Studiums in München und Stefanie Seidel-Vollmann in ihrer Geschichte der Romanischen Philologie an der Münchener Universität. [4] Außerdem enthalten einschlägige Biographien zu Ludwig I. relevante Informationen. Hier seien exemplarisch das Monumentalwerk Heinz Gollwitzers und die mehrmals neu aufgelegte Biographie Egon Cortis genannt. [5] An gedruckten Quellen helfen vor allem Harald Dickerhofs Dokumente zur Studiengesetzgebung und die Verordnungssammlung Georg Döllingers, die damalige Universitätslandschaft zu verstehen. [6] Einen Blick hinter die Kulissen gewähren weitere Quellengattungen wie die Sammlung der Signate Ludwigs I. und die Tagebücher des Münchener Professors Andreas Schmeller. [7]

1. Das Universitätswesen in Bayern unter Max. I. Joseph von 1799 bis 1825 

Eine Reihe „gleichschaltende[r] Hochschulreformen“ [8] in den Jahren 1799, 1804 und 1814 beseitigte die Reste korporativer Selbständigkeit der Universitäten und verleibte sie dem aufgeklärten Staatsmechanismus ein. Die Wahl von Rektor und Senatoren bedurfte nun der Bestätigung des Landesherrn, die Professoren wurden zu Staatsdienern im Rang von Kollegialräten degradiert und die traditionellen Universitätssiegel mußten dem bayerischen Staatswappen weichen. [9] Als Sonderweg in der deutschen Universitätsentwicklung hielt sich in jesuitischer Tradition außerdem die strikte Trennung in das Studium der allgemeinen Wissenschaften – das philosophische Vorstudium – und das der besonderen Wissenschaften – der Fachstudien. [10] Die Aufhebung der traditionellen Fakultäten zu Gunsten der Gliederung der Universität Landshut in zwei entsprechende Klassen, die jeweils aus Sektionen bestanden, brachte den staatlichen Zuspruch für diese Unterteilung am deutlichsten zum Ausdruck.

Unter Rektor Anton Mittermaier (1816-1819) erreichte die Ludwig-Maximilians-Universität zwar die Wiederherstellung der alten – wenn auch nicht so genannten – philosophischen Fakultät, [11] Kollegienzwang (Beleg- und Testatpflicht für Lehrveranstaltungen) und Semestralprüfungen (Semesterabschlußprüfungen) lasteten aber weiterhin auf dem Studium der allgemeinen Wissenschaften, das zudem durch die Möglichkeit, es an Lyzeen (vormals kirchliche Schulen zur Priesterausbildung) abzuleisten, an Bedeutung eingebußt hatte. [12] Die Karlsbader Beschlüsse schränkten 1819 die Autonomie der Universitäten durch die Einsetzung landesherrlicher Bevollmächtigter erneut ein. Deren Aufgabe war es, „über die strengste Vollziehung der bestehenden Gesetze und Disziplinarvorschriften“ durch Kontrolle von Studierenden und akademischen Lehrern gleichermaßen zu wachen. [13] Dies rief den entschiedenen Protest der Universitäten hervor, die von dieser Einrichtung Eingriffe in ihre Autonomie befürchteten. [14] Die Studenten mußten davon ausgehen, daß dieses Amt, das als ausdrücklichen Auftrag den Kampf gegen ihre politische Betätigung hatte, ihre sämtlichen Lebensbereiche überwachen würde.

2. Die liberale Phase Ludwigs I. 1825 bis 1832 

Mit Ludwig I. bestieg Ende 1825 ein Herrscher den Thron, der bereits während seiner Kronprinzenzeit bewiesen hatte, daß es „an der bayerischen Staatsspitze damals keine konstitutionsfreundlichere Persönlichkeit“ gab. [15] Darüber hinaus fühlte er sich seit jeher der Landshuter Romantik verbunden, die eine Restauration der alten Universitätsrechte verfocht. Es verwundert nicht, daß Ludwig I. nun begann, sein universitätspolitisches Programm in die Tat umzusetzen. Ein erster Schritt bestand in den Jahren 1825 bis 1828 darin, die Funktionen der landesherrlichen Bevollmächtigten – in Bayern firmierten sie als außerordentliche Ministerialkommissäre – an den drei Landesuniversitäten nebenamtlich auf die Regierungspräsidenten zu übertragen, um die Auswirkungen dieses Amtes auf die Universitäten zu schwächen. [16]

Ein weiteres Zeichen einer veränderten Gesinnung des Königs gegenüber den Universitäten war die Übersiedlung der Ludwig-Maximilians-Universität von Landshut nach München. Max I. Joseph hatte derartige Pläne während seiner Regierungszeit verworfen, da er in der Anwesenheit der Studenten in der Haupt- und Residenzstadt einen potentiellen Unruhefaktor sah. Dieses Mißtrauen schien nun geschwunden, zumal Ludwig I. „seine liberale Ära sehr studentenfreundlich begann.“ [17] Nachdem er die Entscheidung zur Translokation am 15. April 1826 getroffen hatte, wurde die Universität am 12. November 1826 feierlich eröffnet. [18]

Mit der Translokation stellte Ludwig der Ludwig-Maximilians-Universität zugleich neue Statuten in Aussicht. Er wollte ihr „als Normaluniversität exemplarische Bedeutung für die anderen bayerischen Universitäten zukommen“ lassen. [19] Einer einflußreichen Gruppe um Friedrich Thiersch und Friedrich Wilhelm Schelling gelang es schließlich, den König auf die Studienfreiheit der Georgia Augusta in Göttingen als Vorbild festzulegen. Hatte Ludwig diese Universität doch selbst besucht und die Vorteile ihrer Studienfreiheit genossen. [20] Die am 27. November 1827 in Kraft getretenen Statuten hoben den Kollegienzwang sowie die Semestralprüfungen auf und ersetzten die Studienpläne durch unverbindliche Belehrungen, die den Charakter eines Studienleitfadens hatten. [21] Der Lockerung des Studienwesens folgte auch eine Liberalisierung der Vorschriften über studentische Verbindungen. Den zuvor nur tolerierten Gesellschaften war es seit August 1827 möglich, unter bestimmten Voraussetzungen von der Regierung bestätigt zu werden. [22]

Die Beratungen über die neuen Organisationsstatuten der Universitäten in Bayern brachten Ludwigs liberale Universitätspolitik erneut zum Ausdruck. Der Entwurf gab den Universitäten einen Teil ihrer alten Rechte zurück und – das ist das Bemerkenswerte – sah die außerordentlichen Ministerialkommissionen an den Universitäten nicht mehr vor. [23] Der für das Bildungswesen zuständige Innenminister Eduard v. Schenk schrieb 1829 an Ludwig, daß die Absicht bestehe, Antrag auf die Auflösung der Ministerialkommission zu stellen, „‚um die freie Bewegung der Universität nicht mehr und nicht länger zu hemmen, als der politische Zweck es erforderte.’” [24] Dies verblüfft insofern, als Bayern bereits 1819 die Karlsbader Beschlüsse nur mit Vorbehalten geltend machte und einen außenpolitischen Eklat mit den deutschen Großmächten in Kauf nahm. [25] Ob das Königreich bereit gewesen wäre, ähnliche Verwerfungen erneut zu riskieren, ist  unklar.

Die weitere politische Entwicklung seit den Dezemberunruhen 1830 machte eine Genehmigung allerdings unmöglich. Diese Tumulte entstanden, als einige Studenten – überwiegend Mitglieder der Münchener Burschenschaft Germania –, dem unbeliebten Rektor Allioli in der Christnacht eine Katzenmusik darbrachten. Als sie hierauf mit der Polizei wegen Ruhestörung in Konflikt gerieten, verhaftete diese einige der Unruhestifter. Bei den folgenden Versuchen, die Kameraden zu befreien, kam es zu schweren Auseinandersetzungen. Da die Staatsspitze eine Revolution befürchtete, zogen die Behörden das Militär hinzu, wodurch die Situation weiter eskalierte. Der König verfügte hierauf die Schließung der Universität, die er erst nach eindringlichen Vorstellungen der Münchener Bürgerschaft zurücknahm. Das Vertrauen Ludwigs in die studentische Jugend war nachhaltig geschädigt. Die Germania wurde aufgelöst, ihre Mitglieder durften nur in München bleiben, sofern sie einen Bürgen stellen konnten. [26]

3. Nach der konservativen Wende Ludwigs I. – Schrittweise Restriktion des Studienwesens in Bayern 1830/32 bis 1847 

In der Regierungszeit Ludwigs I. stellen die auf die Julirevolution folgenden Jahre eine Schlüsselphase dar. Die französische Julirevolution wirkte auf Bayern wie ein „Katalysator, der politische, wirtschaftliche und soziale Spannungen [in Form von Tumulten und Flugblattaktionen, AH] zum Ausbruch kommen ließ“. [27] Auch wenn diese „spontanen Erhebungen“ des Jahres 1830 nicht die Form „organisierte[r] Revolten“ annahmen, [28] bewirkten sie bei Ludwig I., daß „sich der Akzent seiner Politik entsprechend seinem Temperament und der polizeistaatlichen Mentalität vormärzlicher Regierungsweise insgemein [!] auf repressives Vorgehen“ verlagerte. [29] Die Münchener Dezemberunruhen 1830 enttäuschten vor allem sein Vertrauen in die studentische Jugend, weshalb er „nun zu schroff zufahrenden Maßnahmen“ neigte. [30]

Es verwundert nicht, daß eine Reihe von Zusatzverordnungen die 1827 erreichte Studienfreiheit nun wieder einschränkte. Eine erste restriktive Einschränkung erfuhr das Immatrikulationsverfahren. Studierende mußten nun zu Beginn eines jeden Semesters ihre Studentenkarte erneut gegenzeichnen lassen, sich bei Unterbrechung des Studiums dem kompletten Immatrikulationsverfahren erneut unterziehen und bei der Immatrikulation die Kollegien angeben, die sie besuchen wollten. Diejenigen, die sich über die Dauer der Vorlesungszeit an der Universität aufhielten, hatten dies zu begründen. [31] Ein weiteres Instrument zur Kontrolle der Studierenden waren die Strafprüfungen. Eltern der Studierenden, Universitätsbehörden und der Ministerialkommissär konnten diese bei politischen Verdachtsmomenten und nachlassendem Studienfleiß anordnen bzw. beantragen. Die Prüfungen sollten den Charakter einer „ernsten Mahnung“ haben, [32] die Studierenden von politischer Betätigung abhalten und sie zu erhöhtem Studieneifer ermuntern. Ein wiederholtes Nichtbestehen der Prüfung zog die Verweisung von der Universität nach sich. [33] Es ist unklar, ob diese Maßnahmen wegen dem wenig „hörsaalfüllenden Erfolg“ der gültigen Statuten entstanden oder durch den Politikwandel des Königs nach den Jahren 1830/32 motiviert waren. [34] Die neue Statutenauflage vom 18. Mai 1835 faßte diese Einzelverordnungen zusammen. [35]

Ihren Höhepunkt erreichte die Einschränkung der Studienfreiheit mit der unter Innenminister Karl v. Abel erlassenen Verordnung zur Regelung der philosophischen Studien vom 10. Mai 1838, die das philosophische Vorstudium wieder einführte, es – in Angleichung an die Lyzeen – einer strengen Reglementierung unterzog und die philosophischen Sektionen der Lyzeen mit der philosophischen Fakultät gleichsetzte. [36] Die Ende 1838 erschienenen Anhänge zu dieser Verordnung unterwarfen die Studierenden der allgemeinen Wissenschaften darüber hinaus der disziplinarischen Aufsicht eines Ephors. [37] Dies ist aber nicht als reaktionäre Maßnahme Ludwigs I., sondern als hochschulplanerischer Akt zur Vereinheitlichung des höheren Bildungswesens der Universitäten und Lyzeen zu sehen. [38] Die näheren Ausführungsbestimmungen regelten die revidierten Vorschriften vom 13. Februar 1842. [39]

Mit der Verschärfung des Studienwesens erlangten auch die Ämter der Ministerialkommissäre wieder eine höhere Bedeutung. Ludwig besetzte diese Positionen bereits 1832 in München und Würzburg wieder hauptamtlich. [40] Anlaß zur Besorgnis gab den Studierenden vor allem der Münchener Ministerialkommissär Anton v. Braunmühl – der Mann, der bereits als Landshuter Stadtkommissär 1825/26 „‚die Studenten so lieb gehabt habe, daß er so viele als möglich immer zu sich in den Karzer genommen.’” [41] Nachdem er bereits aus Anlaß des Hambacher Festes 1832 und des Frankfurter Wachensturms 1833 einen beachtlichen Überwachungseifer entfaltet hatte, kam das studentische Verbindungsleben in München seit 1833/34 entweder zum Erliegen oder war weitreichenden Einschränkungen unterworfen. Die genehmigten Gesellschaften mußten verschiedene „Knebelungs- und Erdrosselungsversuche“ Braunmühls, den Kaufmann zu Recht als den „spiritus rector dieses [...] Zermürbungs- und Aushungerungskrieges“ sieht, über sich ergehen lassen. [42] Hochschüler mit kleiner Matrikel (Pharmazeuten, Forststudenten und Technikschüler) durften keiner Verbindung beitreten; ordentlichen Studierenden war dies nur gestattet, sofern sie das den Fachstudien vorgelagerte Studium der allgemeinen Wissenschaften absolviert hatten. Durch Kneipvisitationen – den zeitgenössisch sogenannten „Philosophenfang“ – versuchten die Polizeibehörden festzustellen, ob Philosophiestudenten unerlaubt an Verbindungstreffen teilnahmen. [43] Um das Aufspüren von Verbindungsmitgliedern zu vereinfachen, ließ Braunmühl außerdem ihre Legitimationskarten farblich kennzeichnen – eine Vorschrift, die der König nach eindringlichen Vorstellungen der Landsmannschaften allerdings zurückzog. [44]

4. Universität, Studierende und Staat während der Lola-Montez Affäre 1847/48 

Ob es ein „Kampf des Herzens mit der Königswürde“, „ein Trauerspiel“ oder Teil einer „vorrevolutionäre[n] Krise“ war: [45] Das viel beachtete und gut erforschte Verhältnis Ludwigs I. zu Lola Montez entwickelte sich seit der Jahreswende 1846/47 immer mehr zu einer „Staatsaffäre“. [46] Nachdem er ihr gegen die Empfehlung des Staatsrats das bayerische Indigenat verliehen hatte, trat das Ministerium Abel am 16. Februar 1847 geschlossen zurück. [47] Die Veröffentlichung eines zuvor von Abel verfaßten, und von allen Ministern unterzeichneten, Memorandums, das den König in Verlegenheit brachte, nährte in Ludwig den Verdacht, daß dies eine bewußt regierungsfeindliche Aktion Abels kirchlicher Partei gewesen sei. [48]

Diese ‚Staatsaffäre’, die Studierenden und die Universität spielten eine zentrale Rolle bei Bayerns Weg in die Revolution von 1848/49, die letztlich im Rücktritt des Königs gipfelte. Am 18. Februar 1847 regten der Münchener Ministerialkommissär Braunmühl und der Professor für Philologie und Ästhetik Peter Ernst v. Lasaulx – eines der bekanntesten Mitglieder des Görreskreises – im Senat an, Abel die Hochachtung der Universität für seinen Rücktritt zu bezeugen. [49] Dies brachte das Faß letztlich zum Überlaufen, weshalb Ludwig nun die „Unschädlichmachung der ‚Partei’ als innenpolitisches Hauptziel ins Auge“ faßte. [50]

Bereits am 26. Februar 1847 leitete er eine Untersuchung gegen Laslaux ein, begnügte sich aber am 28. Februar mit dessen Ruhestandsversetzung, die allerdings nur weitere Entfernungen ultrakirchlicher Lehrer einläutete. [51] Am 1. März 1847 begaben sich schließlich einige Studenten zu Laslaux’ Haus, um ihm ein ‚vivat’ darzubringen, worauf der größte Teil weiter zur Wohnung Lola Montez’ zog und die Demonstration in Tumulte ausartete. [52] Da Braunmühl diese Unruhen nicht hatte unter Kontrolle bringen können, enthob Ludwig auch ihn am 3. März seines Amtes. [53] Die Unruhen selbst endeten so schnell, wie sie begonnen hatten, zumal ihnen keine politischen Motive, sondern vielmehr der Haß gegen Lola Montez zugrunde lag. [54]

Die Landsmannschaften hatten sich dieser Tumulte vollständig enthalten, was eine Wendung für die Corps brachte. Die nach Abels Rücktritt eingesetzte, wegen ihrer liberalen Gesinnung als ‚Ministerium der Morgtenröte’ bezeichnete, Regierung erkannte die Corps als eine verläßliche Stütze und versuchte, durch ihre aktive Unterstützung Boden an der Universität zu gewinnen. So genehmigte das Ministerium sogar das neu gegründete Corps Isaria – trotz der Namensgleichheit mit der 1832 verbotenen Verbindung. [55] Aber auch Lola Montez hatte die Universität mittlerweile als Machtfaktor erkannt, weshalb sie einige Mitglieder der Palatia um sich scharte. Nachdem die Palatia diese allerdings wegen des Umgangs mit der Tänzerin ausgeschlossen hatte, intervenierte Lola Montez zu Gunsten ihrer Schützlinge. Die Vertreter der Pfälzer wurden zu Ministerialkommissär und Minister zitiert, die ihnen den ausdrücklichen Willen des Königs mitteilten, die beiden Verstoßenen unverzüglich wiederaufzunehmen, da andernfalls die Auflösung des Corps verfügt werden müsse. Dieses weigerte sich allerdings weiterhin, die Ausgeschlossenen wieder aufzunehmen. [56] Die dimittierten Corpsmitglieder bildeten schließlich die Landsmannschaft Allemannia, die der König unter dem Einfluß Lola Montez’ genehmigte. [57]

Das Vorgehen der Landsmannschaften gegenüber der Allemannia hatte sich lange Zeit auf den Verruf beschränkt. Dies änderte sich, nachdem der Ministerverweser des Innern Franz v. Berks bei dem Eröffnungskommers der Allemannen diese „als Muster an Fleiß und Sittlichkeit im Vergleich zu ihren teilweise völlig verdorbenen Kommilitonen“ bezeichnet und die Polizeibehörde einen studentischen Fackelzug für den verstorbenen Görres nicht genehmigt hatte. [58] Die Studierenden vermuteten Lola Montez und die Allemannia hinter diesem Verbot. In der Folgezeit wurden von Allemannen besuchte Vorlesungen ostentativ boykottiert, an der Universität fanden sich anzügliche Gedichte und Karikaturen über den König und Lola Montez und es kam zu vereinzelten Unruhen. Der König verfügte am 9. Februar 1848, die Universität zu schließen, [59] worauf Kultusminister Oettingen-Wallerstein aus Protest seinen Rücktritt anbot. In den folgenden Tagen nahm Ludwig nach eindringlichen Vorstellungen von Regierungsmitgliedern und der Bürgerschaft die Schließung der Universität zurück, ließ die Allemannia auflösen und stimmte sogar der Ausweisung Lola Montez’ zu. [60] Nachdem es wegen Gerüchten über eine Rückkehr Lola Montez’ zu erneuten Unruhen gekommen war, dankte Ludwig I. am 20. März 1848 schließlich zu Gunsten seines Sohnes Maximilians I. ab.

Schlußbetrachtung 

Blickt man auf die Universitätspolitik Ludwigs I., stellt man fest, daß sie den sich ändernden politischen Maximen des Königs folgte. Nach Ludwigs Regierungsantritt 1825 brachten die nebenamtliche Besetzung der Ministerialkommissionen, die Translokation der Universität von Landshut nach München, die Studienordnung von 1827 und die Lockerung der Vorschriften über das studentische Verbindungswesen seine liberale Gesinnung deutlich zum Ausdruck. Ebenso markant ist allerdings der Bruch nach 1830/32. Es setzte eine schrittweise Restriktion des Universitätswesens ein, die sich überwiegend gegen die politische Betätigung der Studierenden richtete. Einen Höhepunkt erreichte dies mit der 1838 erlassenen Abel’schen Studienordnung. Während der Lola-Montez Affäre verlor Ludwig zunehmend die Kontrolle über sein Königtum. Dies galt auch für die Universitätspolitik, die sich – bedingt durch die sich überschlagenden Ereignisse – zu liberalisieren begann. Eine komplette freizügige Öffnung des Universitätswesens wurde schließlich erst 1848/49 unter den revolutionären Umständen und einem neuen Monarchen erreicht. 

Anmerkungen

  • [1]

    Dieser Beitrag möchte eine prägnante Skizze zur Universitätspolitik Ludwigs I. geben, weshalb auf eine Einführung der Grundlagen des Universitätswesens der damaligen Zeit verzichtet wird. Es versteht sich, daß ein umfassender Überblick den Rahmen eines Kurzbeitrages sprengen würde. 

  • [2]

     Max Huber: Ludwig I. von Bayern und die Ludwig-Maximilians-Universität in München (1826-1832). Würzburg 1939.

  • [3]

     Ursula Huber: Universität und Ministerialverwaltung. Die hochschulpolitische Situation der Ludwig-Maximilians-Universität München während der Ministerien Oettingen-Wallerstein und Abel (1832-1847) (=Ludovico Maximilianea: Forschungen Bd. 12). Berlin 1987.

  • [4]

     Stefanie Seidel-Vollmann: Die romanische Philologie an der Universität München (1826-1913). Zur Geschichte einer Disziplin in ihrer Aufbauzeit (=Ludovica Maximilianea: Forschungen Bd. 8). Berlin 1977, insbes. S. 99-120; Hedwig Dickerhof-Fröhlich: Das historische Studium an der Universität München im 19. Jahrhundert. München 1979, insbes. S. 9-44; für einen kursorischen Gesamtüberblick Harald Dickerhof: Bildung und Ausbildung im Programm der bayerischen Universitäten im 19. Jahrhundert, in: Historisches Jahrbuch 95 (1975), S. 142-169.

  • [5]

     Heinz Gollwitzer: Ludwig I. von Bayern. Königtum im Vormärz. Eine politische Biographie. 2. Aufl. München 1987, ND 1997; Egon Caesar Conte Corti: Ludwig I. von Bayern. Ein Ringen um Freiheit, Schönheit und Liebe. München 51942 [mittlerweile 7., neu bebild. u. gekürzt. Aufl. 1979].

  • [6]

     Georg Döllinger (Hrsg.): Sammlung der im Gebiete der inneren Staatsverwaltung des Königreichs Bayern bestehenden Verordnungen, Bd. 9: Unterricht und Bildung. München 1838; Friedrich Strauß (Hrsg.): Fortgesetzte Sammlung der im Gebiete der inneren Staatsverwaltung des Königreichs Bayern bestehenden Verordnungen von 1835-1852, Bd. 4 (=Döllinger’sche Sammlung Bd. 24): Unterricht und Bildung. München 1852 [fortan: Döllinger / Strauß: Sammlung]; Harald Dickerhof (Bearb.): Dokumente zur Studiengesetzgebung in Bayern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (=Ludovico Maximilianea: Quellen Bd. 2). Berlin 1975.

  • [7]

     Andreas Kraus (Hrsg.): Signate König Ludwigs I. (=Materialien zur bayerischen Landesgeschichte Bde. 1-6 u. 12), ausgew. u. eingel. von Max Spindler. 6 Bde. und 1 Reg.bd. München 1987-97 [fortan: Spindler / Kraus: Signate]; Johann Andreas Schmeller: Tagebücher 1801-1852, hrsg. v. Paul Ruf (=Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Bde. 47-48a). 2 Bde. u. 1 Reg. bzw. Anm.bd. München 1954-1957.

  • [8]

     Laetitia Boehm: Das akademische Bildungswesen in seiner organisatorischen Entwicklung (1800-1920), in: Max Spindler (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 4: Das neue Bayern 1800-1970. Teilbd. 2. München 1975, verbess. ND 1979, S. 991-1033, hier S. 997.

  • [9]

     Churfürstliche Entschließung, die Organisation der Universität zu Landshut betr., 26.1.1804, in: Döllinger: Sammlung Bd. 9, § 87; Akademische Gesetze für die Studierenden an der k. b. Ludwig-Maximilians Universität zu Landshut. Landshut 1814; vgl. ferner Franz Dobmann: Georg Friedrich von Zentner als bayerischer Staatsmann in den Jahren 1799-1821 (=Münchener Historische Studien: Abt. Bayerische Geschichte Bd. 6). Kallmünz i. d. Oberpfalz 1962, S. 82-84.

  • [10]

     Rudolf W. Keck: Geschichte der Universitäten und Hochschulen (von den Anfängen bis 1900), in: Handbuch der Geschichte des bayerischen Bildungswesens, Bd. 4.2: Geschichte der Universitäten, der Hochschulen, der vorschulischen Einrichtungen und der Erwachsenenbildung in Bayern, hrsg. v. Max Liedtke. Bad Heilbronn in Oberbayern 1997, S. 637-678, hier S. 647-652.

  • [11]

     Huber: Ludwig I., S. 2.

  • [12]

     Alfons Beckenbauer: Die Ludwig-Maximilians-Universität in ihrer Landshuter Epoche. München 1992, S. 62-74, 177-184; Dickerhof-Fröhlich: Studium, S. 10f.; Boehm: Bildungswesen, S. 1001-1003; Carl v. Prantl: Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität in Ingolstadt, Landshut, München, Bd. 1. München 1872, ND Aalen 1968, S. 702f., 706f.

  • [13]

     Provisorischer Bundesbeschluß über die in Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maßnahmen, 20.9.1819, in: Ernst Rudolf Huber (Hrsg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 1: Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850. 3., neubearb. u. verm. Aufl. Stuttgart u.a. 1978, Nr. 32, S. 101. – Zu den Karlsbader Beschlüssen ausführl. Eberhard Büssem: Die Karlsbader Beschlüsse. Die endgültige Stabilisierung der restaurativen Politik im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongreß von 1814/15. Hildesheim 1974.

  • [14]

     Vgl. exemplarisch den scharfen Protest des „in tiefgefühlte, gerechte Trauer versetzt[en]“ Senats der Universität Erlangen an Max I. Joseph, 20.11.1819, in: Theodor Kolde: Die Universität Erlangen unter dem Hause Wittelsbach 1810-1910. Erlangen u.a. 1910, ND 1991, S. 249-252.

  • [15]

     Gollwitzer: Ludwig I., S. 217.

  • [16]

     Für München vgl. die entsprechenden Instruktionen des Innenministers Friedrich v. Thürheim an den Generalkommissär und Präsidenten der Regierung des Isarkreises Gabriel v. Widder, 11.11.1825 (Abschr.), UAM [=Universitätsarchiv München], C I 4; für Erlangen vgl. Kolde: Universität, S. 296; für Würzburg vgl. Werner Engelhorn: Die Universität Würzburg 1803-1848. Ein Beitrag zur Verfassungs- und Institutionengeschichte (=Quellen und Beiträge zur Geschichte der Universität Würzburg Bd. 7). Neustadt a. d. Aisch 1987, S. 263.

  • [17]

     Gollwitzer: Ludwig I., S. 553.

  • [18]

     Signat vom 15.4.1826, in: Spindler / Kraus: Signate Bd. 1, S. 53, Nr. 47. – Zu Translokation und Eröffnung der Universität ausführl. Michael Doeberl: Ludwig I. der zweite Gründer der Ludwig-Maximilians-Universität. München 1926; Huber: Ludwig I., S. 18-26, 43-46; Harald Dickerhof: Aufbruch in München, in: Laetitia Boehm / Johannes Spörl (Hrsg.): Ludwig-Maximilians-Universität: Ingolstadt, Landshut, München. 1472-1972. Berlin 1972, S. 215-250, insbes. S. 215-222; Michael Doeberl: Entwicklungsgeschichte Bayerns, Bd. 3. München 1931, S. 25-30; ferner die Rektoratsrede von Karl Theodor Heigel: Die Verlegung der Ludwigs-Maximilians-Universität nach München. München 1897.

  • [19]

     Dickerhof-Fröhlich: Studium, S. 13.

  • [20]

     Zur Studienzeit Ludwigs I. in Göttingen vgl. Hermann Thiersch: Ludwig I. von Bayern und die Georgia Augusta. Berlin 1927, ND Nendeln 1970; zu seiner Studienzeit in Landshut vgl. Hans-Michael Körner: Kurprinz Ludwig in Landshut (1803), in: Laetitia Boehm / Gerhard Tausche (Hrsg.): Von der Donau an die Isar. Vorlesungen zur Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität 1800-1826 in Landshut (=Ludovica Maximilianea: Forschungen Bd. 20). Berlin 2003, S. 101-114.

  • [21]

     Die revidierten Satzungen für Studierende [!] an den Hochschulen des Königreichs Bayern, 26.11.1827, in: Döllinger: Sammlung Bd. 9, § 207. – Zu den Statuten und ihrer Entstehungsgeschichte ausführl. Huber: Ludwig I., S. 64-83; ferner Seidel-Vollmann: Philologie, S. 107-111; Dickerhof-Fröhlich: Studium, S. 9-15; kurz Boehm: Bildungswesen, S. 1014f.

  • [22]

     Allerhöchste Entschließung, die Studentenvereine betr., 31.7.1827, in: Döllinger: Sammlung Bd. 9, § 334.

  • [23]

     Entwurf für die Organisation der Universitäten in Bayern, 28.9.1829, in: Huber: Ludwig I., S. 151-177.

  • [24]

     Doeberl: Ludwig I., S. 37; Huber: Ludwig I., S. 92.

  • [25]

     Zur bayerischen Rolle bei den Karlsbader Beschlüssen exemplarisch Büssem: Beschlüsse, Kap. 2.4.2.1; Lieselotte Klemmer: Aloys von Rechberg als Bayerischer Politiker (1766-1849) (=Miscellanea Bavarica Monacensia Bd. 60). München 1975, Kap. IX; Karl-Otmar v. Aretin: Die deutsche Politik Bayerns in der Zeit der staatlichen Entwicklung des Deutschen Bundes 1814-1820. Phil. Diss. [masch.] München 1954, Kap. 4f.

  • [26]

     Zu den ereignisgeschichtlichen Vorgängen ausführl. Wilhelm Heinloth: Die Münchener Dezemberunruhen 1830. Neumarkt i. d. Oberpfalz 1930, Kap. 1; Philipp Wehner: Die Burschenschaftliche Bewegung an der Universität Landshut-München in den Jahren 1815 bis 1833, in: Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte 61 (1918), S. 63-163, insbes. S. 111-116; Doeberl: Entwicklungsgeschichte Bd. 3, S. 100f.; ferner Schmeller: Tagebücher Bd. 2, Einträge vom 25. u. 29.12.1830, hier S. 120f.

  • [27]

     Eva Alexandra Mayring: Bayern nach der Julirevolution. Unruhen, Opposition und antirevolutionäre Regierungspolitik 1830-33 (=Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Bd. 90). München 1990, S. 39.

  • [28]

     Cornelia Zumkeller: Bayern nach der französischen Julirevolution. Die Aburteilung politischer Vergehen und Verbrechen durch das Appellationsgericht Landshut/Freising in den Jahren 1832-1840. Phil. Diss. [masch.] München 1991, S. 15.

  • [29]

     Gollwitzer: Ludwig I., S. 445.

  • [30]

     Dickerhof: Dokumente, S. 145.

  • [31]

     Die Immatriculirung der Studierenden an der Universität betr., 21.10.1832, in: Döllinger: Sammlung Bd. 9, § 217.

  • [32]

     Die Prüfungen an den Universitäten betr. [Vollzugsanweisung zur Verordnung vom 23.11.1832], 24.11.1832, in: Ebd., § 279.

  • [33]

     Die Prüfungen an den Universitäten betr., 23.11.1832, in: Ebd., § 278.

  • [34]

     Boehm: Bildungswesen, S. 1016 [Zitat]. – Primär hochschuldidaktische Motivationen sieht Dickerhof-Fröhlich: Studium, S. 16 gegeben; anders Dickerhof: Dokumente, S. 145f.; Prantl: Geschichte Bd. 1, S. 722.

  • [35]

     Die neue Auflage der Vorschriften über Studium und Disziplin an den bayerischen Hochschulen betr., 18.5.1835, in: Döllinger: Sammlung Bd. 9, § 210.

  • [36]

     Die Universitätsstudien, und insbesondere das Studium der allgemeinen Wissenschaften betr., 10.5.1838, in: Ebd., § 244.

  • [37]

     Seidel-Vollmann: Philologie, S. 115; Dickerhof-Fröhlich: Studium, S. 31.

  • [38]

     Übereinstimmend Dickerhof-Fröhlich: Studium, S. 25; Seidel-Vollmann: Philologie, S. 115.

  • [39]

     Vorschriften für die Studierenden an den Hochschulen des Königreichs Bayern. München 1842 [=Döllinger / Strauß: Sammlung Bd. 4, § 1163]; zur Abel’schen Studiengesetzgebung Dickerhof-Fröhlich: Studium, S. 25-44; Heinz Gollwitzer: Ein Staatsmann des Vormärz. Karl von Abel 1788-1859. Beamtenaristokratie – monarchisches Prinzip – politischer Katholizismus (=Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften Bd. 50). Göttingen 1993, S. 400-406.

  • [40]

     Für München vgl. Signat v. 29.2.1832 auf den Antrag Innenminister Ludwig v. Oettingen-Wallersteins vom 28.2.1832, BayHStA [=Bayerisches Hauptstaatsarchiv], MInn 23914; für Würzburg vgl. Engelhorn: Universität, S. 265.

  • [41]

     Wilhelm Riedner: Geschichte des Korps Palatia Landshut-München 1813-1913. München [1915], S. 103.

  • [42]

     Fritz Kaufmann: Geschichte des Korps Isaria Landshut-München, Bd. 1: 1823-1871. München 1953, S. 258.

  • [43]

     Ebd., S. 261.

  • [44]

     Riedner: Geschichte, S. 103-110; Kaufmann: Geschichte, S. 258-262; Pölnitz: Einheits- und Freiheitsbewegung, S. 65.

  • [45]

     Gollwitzer: Ludwig I., Überschrift Kap. XX; Corti: Ludwig I., Überschrift Kap. 10; Karl-Joseph Hummel: München in der Revolution von 1848/49 (=Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 30). Göttingen 1987, Überschrift Kap. I.1.

  • [46]

     Gollwitzer: Ludwig I., S. 673.

  • [47]

     Zu Abels Rücktritt und der Vorgeschichte ausführl. ebd., Kap. XX.1; Ders.: Staatsmann, Kap. IX.3; Corti: Ludwig I., S. 381-413; kurz Doeberl: Entwicklungsgeschichte Bd. 3, S. 135-137.

  • [48]

     Gollwitzer: Ludwig I., S. 692.

  • [49]

     Schmeller: Tagbebücher Bd. 2, Eintrag 3.3.1847, S. 452; Axel Wernitz: Lasaulx und die vorrevolutionäre Münchener Szene im Februar 1847. Ein unbekannter Brief des Professors an seinen Würzburger Kollegen Aloys Mayr, in: Oberbayerisches Archiv 93 (1971), S. 185-189; Hummel: München, S. 3139; Doeberl: Entwicklungsgeschichte Bd. 3, S. 139.

  • [50]

     Gollwitzer: Ludwig I., S. 692 [Hervorhebung von Partei im Orginal durch doppelte Anführungszeichen].

  • [51]

     Ebd., S. 692f.; Hummel: München, S. 3140; Doeberl: Entwicklungsgeschichte Bd. 3, S. 139; Ferdinand Kurz: Der Antheil der Münchener Studentenschaft an den Unruhen der Jahre 1847 und 1848 (Lola Montez - Studentenfreicorps). München [1893], S. 12f.; zu Laslaux' Ruhestandsversetzung vgl. Signat vom 28.2.1847, in: Spindler / Kraus: Signate Bd. 6, S. 391, Nr. 86.

  • [52]

     Gollwitzer: Ludwig I., S. 680f.; Kurz: Antheil, S. 13f.; Pölnitz: Einheits- und Freiheitsbewegung, S. 77f.; Corti: Ludwig I., S. 420f.; Schlemmer: Tagebücher Bd. 2, Eintrag v. 3.3.1847, S. 452.

  • [53]

     Vgl. Ludwig. I. an das Staatsministerium des Innern, 3.3.1847 (Ausf.), BayHStA, MInn 23914.

  • [54]

     Pölnitz: Einheits- und Freiheitsbewegung, S. 78.

  • [55]

     Kaufmann: Geschichte, S. 288-292; Pölnitz: Einheits- und Freiheitsbewegung, S. 80; Kurz: Antheil, S. 16.

  • [56]

     Kurz: Antheil, S. 21.

  • [57]

     Zur Gründung der Allemannia und der Vorgeschichte vgl. Riedner: Geschichte, S. 125; Kaufmann: Geschichte, S. 312f.; Pölnitz: Einheits- und Freiheitsbewegung, S. 82f.; Kurz: Antheil, S. 21-23. – Zur Genehmigung vgl. Signat vom 28.7.1847, in: Spindler / Kraus: Signate Bd. 6, S. 469, Nr. 352a.

  • [58]

     Pölnitz: Einheits- und Freiheitsbewegung, S. 86.

  • [59]

     Signate vom 9.2.1848, in: Spindler / Kraus: Signate Bd. 6, S. 558f., Nr. 51f.

  • [60]

     Gollwitzer: Ludwig I., S. 685-687; Hummel: München, S. 68-75; Pölnitz: Einheits- und Freiheitsbewegung, S. 86-91; Kaufmann: Geschichte, S. 314-318; narrativ Kurz: Antheil, S. 35-59.

Empfohlene Zitierweise

Hofmann, Andreas C.: Studium, Universität und Staat in Bayern 1825 bis 1848. Eine Skizze der Universitätspolitik Ludwigs I.. aventinus bavarica Nr. 2 (Sommer 2006), in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/7760/

Bitte setzen Sie beim Zitieren dieses Beitrags hinter der URL-Angabe in runden Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse.



Erstellt: 25.05.2010

Zuletzt geändert: 28.05.2010

ISSN 2194-198X