Die Völkerwanderung und das Merowingerreich (bis 751)

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aventinus mediaevalia Nr. 24 [31.01.2015], komm. bearb. v. Geschäftsf. Hrsg.

Bernhard Karg 

Die Herrschaftssicherung des Theoderich in Italien 

I. Einleitung

Im Jahre 493 n. Chr. hatte der  Ostgotenfürst Theoderich ohne Zweifel eine steile Karriere hinter sich: Um 454 n. Chr. in Pannonien geboren und als Geisel in Konstantinopel aufgewachsen, war er vom Anführer eines gotischen Stammesverbandes auf oströmischen Gebiet faktisch zum Alleinherrscher über Italien aufgestiegen [1]. Nun stand der erfolgreiche Feldherr aber vor einer extrem schweren Aufgabe staatsmännischer Art: Als Beauftragter des oströmischen Kaisers in Italien eingefallen, stellten sich zahlreiche Probleme innenpolitischer wie außenpolitischer Natur. Zudem waren die meisten Goten wie auch Theoderich selbst Anhänger des als Irrlehre gebrandmarkten Arianismus, was im katholisch geprägten Italien einen Nährboden für Konflikte bergen musste [2]. Weiterhin befanden sich die Goten auch bzgl. ihrer reinen Zahl drastisch in der Minderheit: Man geht von ca. zwei Prozent der Bevölkerung aus [3], die sich hier anschickten, die Herrschaft über Italien anzutreten. Dennoch regierte der Ostgote nahezu unangefochten bis ins Jahr 526, es muss ihm also sehr erfolgreich gelungen sein, seine Herrschaft nachhaltig zu festigen. Das macht die Frage interessant, wie Theoderich die Sicherung seiner Herrschaft bewerkstelligen konnte, die im Folgenden in Bezug auf Innen – und Außenpolitik behandelt wird. Als Quellen sind für Theoderichs Herrschaft Jordanes de origine actibusque getarum [4], Prokopius Werk über den Gotenkrieg [5] sowie vor allem das fragmentarisch erhaltene Werk eines unbekannten Schriftstellers [6] maßgeblich. Die ersten beiden betten die Herrschaft Theoderichs in größere Zusammenhänge ein und sind eher ereignisgeschichtlich geprägt, letzteres schildert detailliert aus oströmischer Sicht [7] und teilweise durchaus positiv weite Teile von Theoderichs Leben und Politik mit Fokus auf Italien [8]. Eine besondere Bedeutung nehmen die variae des Cassiodor ein [9]. Ein ebenfalls von diesem verfasstes Werk über die Geschichte der Goten ist nicht erhalten, Jordanes orientiert sich aber stark daran [10]. Diese Quellen sollen analysiert, verglichen und anhand der umfangreichen Sekundärliteratur kritisiert und interpretiert werden, um die Herrschaftssicherung Theoderichs in Italien zu untersuchen.

II. Die Herrschaftssicherung Theoderichs

Hierbei soll besonders auf das „Römische Reich“, also in der damaligen Situation außenpolitisch das oströmische Reich sowie innenpolitisch die Verhältnisse in Italien, eingegangen werden. 

1. Die außenpolitische Sicherung

Hier waren vor allem Ostrom, aber auch andere barbarische regnae wie z.B. Westgoten, Burgunder oder das im Aufstieg befindliche Reich der Franken von Bedeutung [11].

a. Das Verhältnis zu Ostrom

Das oströmische Reich stellte gegen Ende des 4. Jahrhunderts n. Chr. immer noch einen der konstantesten und stärksten Machtfaktoren im Mittelmeerraum dar. Theoderich musste daher zur Sicherung seiner Herrschaft um ein gutes Verhältnis zum oströmischen (nach Ende des Kaisertums im Westen gleichzeitig einzigen) Kaiser bemüht sein.  

aa. Die Situation bis zum Krieg gegen Odoaker

Jordanes beschreibt das Verhältnis zum oströmischen Kaiser Zeno vor der Eroberung als sehr gut: Theoderico vero gentis suae regem audiens ordinato imperator Zeno grate suscepit […], darauf folgt […] in arma sibi eum filium adoptavit, Einladung nach Konstantinopel, […] triumphum in urbe donavit […], und die Ernennung zum consul ordinarius [12]. insgesamt stellt Jordanes also die Verbindung zu Ostrom als ausgesprochen positiv dar, auch Valesianus beschreibt das Verhältnis auf ähnlich gute Weise [13]. Beide verschweigen allerdings konsequent, dass sich die Beziehungen äußerst wechselhaft darstellten, wie etwa bei Prokopius beschrieben [14]: Theoderich führte einige Feldzüge gegen Ostrom, daher war der Auftrag zur Ausschaltung Odoakers eine notgedrungene Handlung, die Theoderich zum Verlassen der Nähe Konstantinopels bringen sollte [15]. Bei Valesianus wird die Abmachung so beschrieben: Theodericus […] loco eius, dum adveniret, tantum praeregnaret [16]. Die Stellung des Gotenfürsten, nun patricius im Dienste Zenos, war für einen eventuellen Sieg so geregelt, dass Theoderich bis zur Ankunft des Kaisers an dessen statt regieren sollte, wobei die Frage nach der genauen rechtlichen Position bzw. des Amtes nicht genau bestimmt wurde [17].

bb. Verhältnis während und nach der Eroberung Italiens

Bereits während des Krieges und noch vor dem Tode Zenos im Jahre 491 n. Chr. war Theoderich daher um Verhandlungen mit Ostrom bemüht und schickte mehrere Gesandtschaften dorthin, um „eine […] günstige und […] machtvolle Position […] durchzusetzen“ [18].

Über die Erhebung Theoderichs zum König äußern sich zwei Quellen auf sehr unterschiedliche Art: Laut Jordanes soll Theoderich nach dem Einmarsch in Italien auf Rat Zenos (Zenonem[…] imp. consultu) die Herrschaftsinsignien (insigne regio […] amictu) angelegt haben und als Gothorum Romanorumque regnator aufgetreten sein [19], was eine Anerkennung und Einigkeit bzgl. Theoderichs Position auf Initiative des Kaisers suggeriert. Dieser Ratschlag Zenos war in dieser Form jedoch nicht möglich [20], da der Kaiser bereits 491 n. Chr. verstorben war. Es dürfte daher ein Bestreben Jordanes nach Legitimation des Gotenfürsten vorgelegen haben [21], über Details und weitere Vorgänge schweigt der Autor überdies. Wahrscheinlicher ist, dass sich Theoderich, wie bei Valesianus geschildert, selbst zum König (Gothi sibi confirmaverunt Theodericum regem [22]) ausrufen ließ. Die genauen Erwähnungen beider Kaiser und eine allgemein konkretere Schilderung der Vorgänge um die Königserhebung lassen diese Version deutlich glaubwürdiger erscheinen. Für Valesianus spricht jedoch auch, dass eine Königserhebung zur Schaffung fester Tatsachen hinsichtlich der Herrschaft nötig war, sowie um die Veränderung des Königstitels zu betonen, da er nunmehr über ein fest begrenztes Territorium und  über die ansässigen Goten und Römer herrschte [23], nicht mehr nur über einen ostgotischen Stamm [24]. Durch den Wechsel der Kaiser war die ursprüngliche Absprache hinfällig, eine Stellungnahme des neuen Kaisers ließ auf sich warten [25]. Dies kann vor allem durch den Wortlaut iussionem [26] gestützt werden, was einen „einseitigen, zu Gehorsam verpflichtenden Willensakt“ bezeichnet [27]. Ein endgültiger Vertrag lag nicht vor, stattdessen eine unsichere Situation, in der Theoderich um seine Position in Italien besorgt gewesen sein dürfte [28]. Valesianus ist insgesamt also hier die glaubwürdigere Quelle, Tönnies beschreibt Jordanes Textstelle hierzu als „Beispiel progotischer Geschichtsklitterung“ [29]. Man kann daher davon ausgehen, dass Theoderich eigenmächtig zum König erhoben wurde, und weiterhin annehmen, dass dies aus oströmischer Sicht eine Usurpation dargestellt haben müsse [30].

Auf eine Ausrufung zum Kaiser verzichtete Theoderich zwar, was vor allem von Prokopius stark betont wird [31]. Tatsächlich aber musste die Übernahme der Herrschaft unter demselben Titel, den Odoaker getragen hatte, aus oströmischer Sicht einen Affront des zunächst lediglich als patricius [32] anerkannten Goten darstellen. Valesianus spricht von einer praesumptione regni [33], etwas zuvor von non exspectantes iussonem novi principis [34]. Dies widersprach dem Interesse Ostroms, einen abhängigen Föderatenstatus beizubehalten, ein Zustand des Krieges oder „Nicht – Friedens“ mit Byzanz wäre die Folge [35]. Andererseits legt der Umstand, dass der Nachfolger Zenos Anastasius I. weiterhin „demonstrativ westliche Senatoren“ in engem Verhältnis zu Theoderich zu Konsuln ernannte, ein Interesse des Kaisers nahe, es mit dem „Patricius und Waffensohn seines Vorgängers“ zu keinem offenen Zerwürfnis kommen zu lassen [36]. Auch Theoderich war hieran gelegen, wofür die Bemühungen um Anerkennung durch die Gesandtschaften sprechen. Am sinnvollsten erscheint die Ansicht, dass zwar kein offener Konflikt bestand, wohl aber eine Periode höchst angespannter Beziehungen, der Ausdruck „Spannungsverhältnis“ passt hierfür besonders [37]. Belegen lässt sich dies letztlich durch die Dauer der Verhandlung, aber auch vor allem durch das Ergebnis: Theoderichs Bemühungen um Anerkennung bzw. Ausgleich brachten im Jahre 497 n. Chr. durch eine weitere Gesandtschaft  eine Übereinkunft bzgl. der Ausrufung Theoderichs zum König, dargestellt als facta pace cum Anastasio […] de praesumptione regni [38]. Die Verwendung des Wortes pax zeigt an, dass es sich vorher offensichtlich nicht um einen Zustand des reinen Friedens gehandelt haben konnte [39]. Darauffolgend wurden die Herrschaftsinsignien (bei Valesianus ornamenta palatii, bei Jordanes insigne regio amictu) aus Konstantinopel zu Theoderich zurückgesandt und somit dieser in seiner Herrschaft bestätigt. Er kannte jedoch gleichzeitig die Oberhoheit des Kaisers an [40]. Dies geht etwa aus den variae hervor, in einem Brief an Kaiser Anastasius steht u.a.: Regnum nostrum imitatio vestra est, forma boni propositi, unici exemplar imperii: […] quicquid et nos possumus, vestris praeconiis applicetur [41]. Auch weiterhin vermied es Theoderich, den oströmischen Kaiser zu sehr herauszufordern: Auch wenn seine Machtfülle der eines Kaisers gleichkam, betonte er eine nachgeordnete Stellung. Wesentliche Ehren und Befugnisse wie z.B. den Titel des augustus, das Tragen des Kaiserdiadems, das Münzrecht oder die Ernennung der Konsuln blieben weiterhin allein dem Kaiser vorbehalten [42]. Auch die unten ausführlich besprochenen Maßnahmen wie die religiöse Toleranz [43] oder das Modell der civilitas diente dem Ausgleich mit Konstantinopel, um dem Kaiser keinen Grund zu liefern, zugunsten einer unterdrückten römischen Bevölkerung zu intervenieren [44]. Zusammenfassend lässt sich eine Übereinkunft feststellen, nach der der Amaler zwar „nominell den Kaiser […] als Oberherrn hatte […], […] de facto als souveräner Herrscher Italiens fungieren [konnte]“ [45]. Die Beziehungen blieben aber wechselhaft und später immer wieder feindselig [46].

b. Das Verhältnis zu anderen germanischen regnae

Im Hinblick auf die anderen germanischen Völker und deren Herrschaftsbereiche strebte Theoderich nicht nach der Vorherrschaft der Ostgoten über die anderen regnae. Er wollte stattdessen den Frieden unter den Germanenreichen erhalten, um einerseits die Germanenvölker „an die Autorität des römischen Namens zu binden“, auf der anderen Seite aber vor allem, um seine zahlreichen Grenzen zu sichern [47]. Durch ein System von Bündnissen und dynastischer Heiratspolitik [48] versuchte Theoderich, Italien vor Einfällen aus benachbarten germanischen Reichen zu schützen. Dies tat er insbesondere auch deswegen, um eine Verbindung Ostroms mit rivalisierenden Germanenvölkern und eine daraus resultierende Umklammerung zu verhindern [49], oder die Gefahr zu vermeiden, dass Byzanz eine Bindung des Ostgotenheeres an seinen Grenzen zu den Germanenreichen ausnutzen könnte [50]. Diese Politik war nicht restlos erfolgreich, es kam insbesondere in späteren Jahren immer wieder zu Zerwürfnissen unter den Germanenvölkern [51], gerade der Gegensatz zwischen Ostgoten und Franken wird bei Jordanes stark betont [52]. Dennoch kommt Jordanes zu einem sehr positiven Fazit [53], das jedoch aufgrund von dessen progotischer Tendenz mit Vorsicht zu betrachten ist [54]. Aber auch Prokopius stellt dar, dass der König „das Land vor den umwohnenden Barbaren“ geschützt habe [55], und auch Valesianus schreibt von einer langanhaltenden Friedensperiode [56], so dass zumindest im Schaffen von Sicherheit und Stabilität für Italien diese Bündnispolitik zunächst erfolgreich gewesen sein dürfte [57]. Seston spricht von einem „Kräftegleichgewicht“, das der Gote zum Schutz des Friedens erhalten konnte [58].

2. Die Sicherung der Herrschaft im Inneren

Der Amalerfürst wollte die Ansiedlung der Goten in Italien erreichen [59], gleichzeitig aber keinen selbstständigen und von Ostrom losgelösten Staat gründen [60], sondern seine Herrschaft in Italien als Teil des gesamten römischen Reiches zu etablieren [61]. Die Goten waren in Italien Eroberer und Anhänger eines als ketzerisch angesehenen Glaubens, dennoch kann man Ereignissen wie beispielsweise dem Rombesuch Theoderichs im Jahre 500 n. Chr. entnehmen, dass der König bei Senat, Pontifikat und Volk gleichermaßen anerkannt und beliebt gewesen zu sein scheint [62]. Im Folgenden wird daher der Frage nachgegangen, wie es dem Gotenfürsten gelingen konnte, seine Herrschaft im Inneren derart erfolgreich abzusichern.

a. Beurteilung der Herrschaft bei Jordanes, Prokopius und Valesianus

Bei Jordanes findet sich wenig zur innenpolitischen Herrschaftssicherung Theoderichs [63], der Hinweis auf den Goten als Gothorum Romanorumque regnator stellt jedoch dar, dass Theoderich ein König für beide Völker gewesen sei [64]. Dies wird bei Prokopius unterstützt: „Die Goten und Italiker liebten ihn sehr, was sonst menschlicher Art nicht entspricht“ [65]. Begründet wird dies vor allem damit, dass Theoderich als Herrscher selbst nach Recht und Gesetz gehandelt habe, sowie gleichermaßen die Einhaltung der Gesetze überwachte: „sorgte er für Gerechtigkeit und wahrte die Gesetze […]. Seinen Untertanen tat er fast nie ein Unrecht an und ließ es auch keinem anderen zu“ [66]. Zwar nennt Prokopius den Goten später auch „Gewaltherrscher“ [67] und damit abwertend, tut dies jedoch aber laut Veh aus „römisch – legitimistischen Gründen“ und nicht, um seine Regierungstätigkeit abzuwerten, die wohl ganz dem Herrscherideal des Prokopius entsprach [68]. Gerade dies spricht hierbei für eine glaubwürdige Schilderung, da Prokopius trotz dieser Bedenken bzgl. der Legitimation „eines Ausländers [als Herrscher] über Römer“ [69] eine insgesamt ausgesprochen positive Darstellung der Herrschaft gibt [70]. Auch bei Valesianus findet sich der Satz nihil enim perperam gessit [71], sowie die Begriffe felicitas und pax als kennzeichnend für die Herrschaft des Goten [72]. Valesianus als vermutlich senatorischer oder kirchlicher Autor ist ebenso wie Prokopius differenziert in der Beurteilung und kritisiert auch spätere politische Handlungen des Amalers (siehe unten bei II., 2.), daher erscheint sein Lob glaubwürdig und nicht idealisierend [73]. Zusammengefasst geht aus den Quellen hervor, dass Theoderich obwohl Eroberer vor allem in den Anfangsjahren der Herrschaft grundsätzlich positiv beurteilt wird.

b. Das Verhältnis zur italienischen Bevölkerung

Theoderich hatte sich bereits früh um Kontakte mit dem römischen Senat bemüht [74], und auch insgesamt war er bestrebt, ein positives Verhältnis zu den römischen Untertanen aufzubauen. Eine zentrale Position zur Herrschaftssicherung im Inneren und zur Regelung des Zusammenlebens von Römern und Goten nimmt das Konzept der civilitas ein [75].

aa. Die Politik der civilitas

Obwohl das exercitus Gothorum sowohl nach innen als auch in der Abwehr äußerer Feinde den größten Machtfaktor in Italien darstellte [76], lässt sich aus den Quellen nicht auf eine Gewaltherrschaft oder Unterdrückung schließen. Ziel der Innenpolitik war es im Gegenteil, ein „friedliches Miteinander“ von Goten und Römern zu erreichen [77]. Als Leitmotiv dieses Bestrebens gilt der Begriff civilitas, der immer wieder in den variae vorkommt [78] und von Wolfram daher als „Regierungsmaxime“ des Gotenkönigs bezeichnet wird [79]. Es kann als „Wahrung und Erhaltung der bestehenden Ordnung und Gesetze“ definiert werden [80]. Dies lässt sich daran erkennen, dass an der zivilen Verwaltung des Reiches kaum etwas geändert wurde, stattdessen Theoderich den „römischen Staat […] fortführte“. Allerdings beanspruchte er selbst das Recht, Beamte zu ernennen und auszuzeichnen [81], zudem bildeten die von ihm eingesetzten comites Gothorum ein Instrument zur Kontrolle der römischen Beamten und damit der Verwaltung [82]. Bei Cassiodor wird weiterhin das Verhältnis von Goten und Römern folgendermaßen dargestellt: Dum belligerat Gothorum exercitus, sit in pace Romanus [83]. Während die Regierungs- und Verwaltungsämter weiterhin von Römern besetzt wurden [84], bildeten fast ausschließlich die Goten das Heer und übernahmen für die Römer eine „Schutzfunktion“ [85]. Diese mussten sich aber im Rahmen der civilitas an das bestehende Rechtssystem in Italien eingliedern lassen [86], bzw. überhaupt erst ein „Leben nach staatlich geschriebenen Gesetzen“ erlernen [87]. Vor allem die durch den praefectus liberii Liberius durchgeführte Ansiedlung des Gotenheeres in Oberitalien, vor allem zu Lasten von alten Anhängern Odoakers, verlief ohne größere Reibungen und war daher keine Quelle der Unzufriedenheit in Senat und Bevölkerung [88]. Dennoch erfolgte die Eingliederung der Goten nicht reibungslos bzw. ohne Rückschläge: Es kam öfters zu Plünderungen des gotischen Heeres, bei denen Theoderich im Allgemeinen großzügige Entschädigungszahlungen leistete [89]. Dies zeigt auch in den variae eine Ermahnung von Truppen, auf dem Weg in die Hauptstadt Plünderungen zu unterlassen, ut ab armatis custodiatur civilitas [90]. Auch in Fragen der Anwendbarkeit welcher Rechtsvorschriften und anderen juristischen Detailfragen erwies sich die Ausgestaltung der civilitas schwierig [91]. Hier schuf der König mit dem sog. „Theoderich – Edikt“ ein für Römer und Goten gleichermaßen geltendes Recht, in dem allerdings bis auf wenige gotische Einflüsse das römische Recht unverändert übernommen wurde [92]. Letztlich ist somit die einhellig positive Meinung der Quellen über die frühe Innenpolitik überzeugend. Gerade unter Betonung der gerechten Herrschaft wird klar, dass diese trotz einiger Probleme auf Zustimmung gestoßen ist.

bb. Bewahrung des römischen Erbes

Aber auch in anderen Belangen als dem Rechtssystem und der Verwaltung bemühte Theoderich sich um ein Fortbestehen der traditionell weströmischen Verhältnisse: Er nahm die Titulatur Flavius Theodericus Rex an und stellte sich mit dem Gentilnamen der Flavier in die Reihe der römischen Kaiser seit Konstantin [93]. Hierbei betonte er freilich, dass er sich als rex bezeichnen lassen wollte, nicht etwa als augustus oder caesar [94]. Vom Titel abgesehen knüpfte der Amaler in zahlreichen anderen Belangen an die Tradition der römischen Kaiser an: Auch sein Auftreten und seine Abbildungen waren kaiserähnlich [95], allerdings mit Rücksichtnahme auf Privilegien des oströmischen Kaisers (siehe II.1.a.bb). Weiterhin bezeichnet ihn Valesianus als amator fabricarum et restaurator civitarum [96] und fügt nach Aufzählung zahlreicher Bauvorhaben und Instandsetzungen hinzu: […] civitates multa benefica praestitit [97]. Diese rege Baupolitik, gerade in den wohl wichtigsten Städten Rom und Ravenna und im Bereich öffentlicher Gebäude [98], diente nicht nur der unmittelbaren Verbesserung der Situation in den Städten. Theoderich betonte damit auch seine Wertschätzung und Anknüpfung an die römische Kultur [99] und die Orientierung an den früheren Kaisern [100]. Durch diese imitatio, seine politischen Maßnahmen und seine Machtfülle überzeugt die Aussage des Prokopius, Theoderich sei „dem Namen nach ein Gewaltherrscher, in Wirklichkeit jedoch ein echter Kaiser [gewesen]“ [101]. Dieses „ambivalente Verhalten“ aus Rücksicht auf Ostrom und Nachahmung der Kaiser nahm seine Untertanen aller Schichten für ihn ein, die ihn dafür als „Ersatzkaiser“ verehrten [102].

c. Die Religionspolitik Theoderichs

Religionspolitik bezeichnet hierbei Kirchenpolitik genauso wie Glaubensfragen und war daher für die Innenpolitik von großer Bedeutung [103]. Während Jordanes zu religiösen Details schweigt, heißt es bei Valesianus zum Verhältnis des Arianers Theoderichs zur katholischen Kirche: […] nihil contra religionem catholicam temptans [104]. Hieraus und aus den laut Valesianus gezogenen Vergleichen der Römer mit den Kaisern Trajan und Valentinian [105] lässt sich entnehmen, dass Theoderich wohl ein gutes Verhältnis zum in Italien dominanten Katholizismus und dessen Institutionen pflegte [106]. Auch bei Prokopius wird die Religionspolitik Theoderichs als tolerant und rücksichtsvoll dargestellt [107]. In den variae steht außerdem der Satz religionem imperare non possumus, quia nemo cogitur ut credat invitus [108]. Auch wenn sich die Textpassage auf das Verhältnis zum Judentum bezieht, lässt sich hieraus eine grundsätzlich tolerante Einstellung des Amalers in Religionsfragen erkennen [109]. Zumindest für die Anfangszeit der Regierung Theoderichs sind sich die Hauptquellen somit einig, dass der Gotenfürst die katholische Kirche äußerst respektvoll behandelte und keine antikatholischen Tendenzen erkennen ließ [110], was bei Valesianus auch in der Behandlung des Papstes Symmachus zum Ausdruck kommt: […] Occurit beato Petro devotissimus ac si catholicus [111]. Für die späteren Regierungsjahre findet man bei Valesianus eine stark negative Tendenz [112], Theoderich als „arianischen Glaubensfanatiker“ darzustellen [113]. Eine solche katholikenfeindliche Haltung des Goten erscheint jedoch insgesamt unglaubwürdig [114]. Umso überzeugender wird dadurch jedoch in dieser Quelle die lobende Darstellung der frühen Regierungsjahre, da Valesianus die Ereignisse differenziert bewertet und kein pauschales Urteil fällt. Die positive Beurteilung der früheren Politik durch den Autor, von dem eine Abstammung aus senatorischen oder kirchlichen Kreisen angenommen wird, überzeugt daher gerade im Rahmen der späteren scharfen Kritik [115].

Ob diese tolerante Religionspolitik aus persönlicher Überzeugung oder politischen Überlegungen erwuchs, ist fraglich. Sicherlich gab es zahlreiche wichtige Gründe dafür, keine Konfrontation mit dem Katholizismus zu suchen: Deutlich in der Minderheit, mussten die Goten eine Zusammenarbeit mit den Katholiken, insbesondere deren Bischöfen suchen [116], eine zwangsläufige „Annäherung zwischen Italien und Byzanz“ durch antikatholische Politik dagegen vermieden werden [117]. Insgesamt wurden religiöse Fragen gegenüber der politischen Notwendigkeit als sekundär erachtet [118]. Bei Prokopius findet sich die Bemerkung, dass sowohl die Gotenvölker am Schwarzen Meer als auch die übrigen Stämme „in großer Einfalt und Schlichtheit [...] in ihrem Glauben leben“ [119]. Hieraus ließe sich eine „gewisse Unbekümmertheit“ und dadurch flexible Haltung in Religionsfragen ableiten [120]. Hierfür spricht, dass die Goten allgemein keine Vorbehalte gegenüber Konversionen der Ihren zum Katholizismus hatten [121]. Dennoch überzeugt dieser Ansatz im Falle Theoderichs nicht restlos, er kann durchaus als religiöser Mensch betrachtet werden [122], der die arianische Kirche in Italien durch den Bau von Kirchen und Steuervergünstigungen förderte [123]. Trotzdem scheint er religiöse Unterschiede nicht allzu wichtig genommen haben, wofür auch die Konversion seiner Mutter Ereriliva, danach Eusebia [124], spricht. Insgesamt sind die genauen Motive Spekulation und nicht abschließend zu klären, sowohl politisch – pragmatische Elemente als auch Toleranz aus persönlicher Überzeugung kommen in Betracht und können gleichsam maßgeblich gewesen sein. Dies tut jedoch der positiven Bewertung in den Quellen und dem daraus ableitbaren Erfolg zumindest in den ersten Jahren seiner Politik keinen Abbruch.

III. Bewertung und Schluss

Zusammenfassend zeichnen alle besprochenen Quellen ein positives Bild zumindest der frühen Regierungsjahre, in denen Theoderich seine Herrschaft sicherte. Eine geschickte Außenpolitik einerseits, ein Fortführen des römischen Staates und eine Politik des Ausgleiches andererseits weisen ihn als umsichtigen und vorausschauenden Herrscher aus, der als „Erhalter eines alten Erbes [125]“ dem römischen Italien eine „letzte kulturelle und wirtschaftliche Blüte“ ermöglichte [126]. Die Herrschaftssicherung ist daher als erfolgreich zu beurteilen, wie Moorhead zusammenfasst: „In 500 the future of his kingdom must have seemed bright“ [127].

IV. Quellen- und Literaturverzeichnis:

Quellen 

Anonymi Valesiani pars posterior, hrsg. von Theodor MOMMSEN, in: MGH Auct. ant. 9, Berlin 1892 (ND 1961), S. 306 – 328.  

Cassiodor: Variae, hrsg. von Theodor MOMMSEN, in: MGH Auct. ant. 12, Berlin 1894 (ND 1961), S. 10 – 392. 

Jordanes: De origine actibusque Getarum (MGH Auct. ant. 5), hrsg. von Theodor MOMMSEN, Berlin 1882 (ND 1961), S. 53 – 138.  

Prokopius: Gotenkriege, hrsg. und übers. von Otto VEH, München 21978, S. 6 – 995.  

II. Darstellungen: 

AUSBÜTTEL, Frank: Theoderich der Große (Gestalten der Antike), Darmstadt 2003. 

ENSSLIN, Wilhelm: Theoderich der Große, München 21959. 

JANUS, Ludwig (Hrsg.): Briefe des Ostgotenkönigs Theoderich der Große und seiner Nachfolger. Aus den „Variae“ des Cassiodor, eingel., übers. u. komm. v. Peter DINZELBACHER, Heidelberg 2010. 

KOHLHAS – MÜLLER, Dorothee: Untersuchungen zur Rechtsstellung Theoderichs des Großen (Rechtshistorische Reihe Bd. 119), Frankfurt am Main 1995. 

KÖNIG, Ingemar: Aus der Zeit Theoderichs des Großen. Einleitung, Text, Übersetzung und Kommentar einer anonymen Quelle, Darmstadt 1997.

MOORHEAD, John: Theoderic in Italy, Oxford 1992. 

SESTON, William: Der Verfall des römischen Reiches im Westen. Die Völkerwanderung, in: Propyläen Weltgeschichte Bd. 4: Die Römische Welt, hrsg. v. Golo MANN u. Alfred HEUSS, Frankfurt am Main 1963 (unveränd. Sonderausg. d. 1960 – 1964 in 10 Bd.en. erschienenen Originalwerks), S. 487 – 603.  

STEINWENTER, Artur: Iussum, in: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaften. Zwanzigster Halbband. Ius liberorum – Katochos, hrsg. v. Georg WISSOWA, Wilhelm KROLL et al., Stuttgart 1919, S. 1306 – 1308. 

STÜVEN, Aarne: Rechtliche Ausprägungen der civilitas im Ostgotenreich. Mit vergleichender Berücksichtigung des westgotischen und des burgundischen Rechts (Europäische Hochschulschriften. Reihe II: Rechtswissenschaften. Bd./Vol. 1742), Frankfurt am Main 1995.

SVENNUNG, Josef: Jordanes und Scandia. Kritisch – exegetische Studien (Skrifter Utgivna av K. Humanistika Vetenskapssamfundet i Uppsala. 44: 2A), Uppsala 1967.  

TÖNNIES, Bernhard: Die Amalertradition in den Quellen zur Geschichte der Ostgoten. Untersuchungen zu Cassiodor, Jordanes, Ennodius und den Excerpta Valesiana (Beiträge zur Altertumswissenschaft. Band 8), Hildesheim 1989. 

VEH, Otto: Prokop. Gotenkriege, zweite Auflage, München 1978. 

WOLFRAM, Herwig: Die Goten. Von den Anfängen bis zur Mitte des sechsten Jahrhunderts. Entwurf einer historischen Ethnographie, dritte, neu bearbeitete Auflage, München 1990.  

Anmerkungen

  • [1]

     DINZELBACHER, 2010, S. 14 – 15.

  • [2]

     Ähnliche Auflistung bei MOORHEAD, 1992, S. 32.

  • [3]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 88.

  • [4]

     JORDANES, De origine actibusque Getarum, S. 53 – 138; Zur Politik findet sich hier vor allem Außenpolitisches.  

  • [5]

     PROKOPIUS, Gotenkriege, übers. VEH, S. 6 – 995.

  • [6]

     Anonymi Valesiani pars posterior, S. 306 – 328; Im Folgenden nach dem Erstherausgeber Henri de Valois als VALESIANUS bezeichnet.

  • [7]

     KÖNIG, 1997, S. 34 – 35.

  • [8]

     Derselbe, 1997, S. 47; zumindest im ersten, hier relevanteren Teil des Werkes, später eher negativ dargestellt.

  • [9]

     CASSIODOR, Variae, S.10 – 392; Briefsammlung, die in Theoderichs Auftrag veröffentlicht wurde und nicht von ihm selbst verfasst wurde, aber wohl sehr akkurat und detailliert seine Auffassungen und Intentionen wiedergibt.

  • [10]

     SVENNUNG, 1967, S. 136.

  • [11]

     SESTON, 1963, S. 592.

  • [12]

     JORDANES, LVII 289, S. 132.

  • [13]

     VALESIANUS, 11, 49, S. 316: Zeno itaque recompensans beneficiis Theodericum, quem fecit patricium et consulem, donans ei multum et mittens eum ad Italiam.

  • [14]

     PROKOPIUS, übers. VEH, I 1, S. 9.

  • [15]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 41.

  • [16]

     VALESIANUS, 11, 49, S. 316.

  • [17]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 69.

  • [18]

     Ebenda.

  • [19]

     JORDANES, LVII 295, S. 134.

  • [20]

     MOORHEAD, 1992, S. 38 Fn. 13.

  • [21]

     Derselbe, 1992, S. 38.

  • [22]

     VALESIANUS, 12, 57, S. 322.

  • [23]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 70.

  • [24]

     ENSSLIN, 1959, S. 75.

  • [25]

     KÖNIG, 1997, S. 139.

  • [26]

     VALESIANUS, 12, 57, S. 322.

  • [27]

     STEINWENTER, 1919, 1306 f.

  • [28]

     KÖNIG, 1997, S. 139 – 140.

  • [29]

     TÖNNIES, 1989, S. 85.

  • [30]

     AUSBÜTTEL, 2003, S.70.

  • [31]

     PROKOPIUS, übers. VEH, I 1, S. 13: „[…] die Bezeichnung eines römischen Kaisers anzunehmen, lehnte er ab“.

  • [32]

     so während der Eroberung stets bei VALESIANUS bezeichnet, zusammengefasst bei ENSSLIN, 1959, S. 75.

  • [33]

     VALESIANUS, 12, 64, S. 322.

  • [34]

     Derselbe, 12, 57, S. 322.

  • [35]

     KÖNIG, 1997, S. 140.

  • [36]

     So bei AUSBÜTTEL, 2003, S. 70, anders bei MOORHEAD, 1992, S. 38: Hier wird aber lediglich ein Zusammenhang bezweifelt, ohne gleichzeitig einen Konflikt zu postulieren.

  • [37]

     KÖNIG, 1997, S. 36.

  • [38]

     VALESIANUS, 12, 64, S. 322.

  • [39]

     KÖNIG, 1997, S. 140.

  • [40]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 71 – 72.

  • [41]

     CASSIODOR, I 1, 3 – 5, S. 10.

  • [42]

     Aufzählung bei AUSBÜTTEL, 2003, S. 73 – 75.

  • [43]

     KÖNIG, 1997, S. 143.

  • [44]

     STÜVEN, 1995, S. 24.

  • [45]

     TÖNNIES, 1989, S. 84.

  • [46]

     VEH, 1978, S. 1243, Beispiele hierfür bei TÖNNIES, 1989, S. 85.

  • [47]

     SESTON, 1963, S. 592 – 593

  • [48]

     Ausführlich dargestellt bei JORDANES, LVII 295 – LVIII 550, S. 134 – 136.

  • [49]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 110 – 111.

  • [50]

     SESTON, 1963, S. 592.

  • [51]

     TÖNNIES, 1989, S. 85 – 86.

  • [52]

     z.B. JORDANES, LVII 296, S. 134: numquam Gothus Francis cessit, dum viveret Theodoricus.

  • [53]

     Derselbe, LVIII 550, S. 136.

  • [54]

     TÖNNIES, 1989, S. 9 und S. 93.

  • [55]

     PROKOPIUS, übers. VEH, I 1, S. 13.

  • [56]

     VALESIANUS, 12, 59, S. 322: felicitas […] per annos triginta ita, ut etiam pax pergentibus esset.

  • [57]

     KÖNIG, 1997, S. 142: Rechnung der Friedenszeit bis 523 n. Chr.

  • [58]

     SESTON, 1963, S. 592; Seston weist allerdings auch darauf hin, dass der erreichte Status nicht von Dauer war.

  • [59]

     KÖNIG, 1997, S. 139.

  • [60]

     Abgeleitet aus dem oben dargestellten Verhältnis zu Byzanz von STÜVEN, 1995, S. 4.

  • [61]

     WOLFRAM, 1990, S. 288.

  • [62]

     Zusammenfassung des Rombesuches AUSBÜTTEL, 2003, S. 13; Quellenstelle bei VALESIANUS, 12, 65 – 67, S. 324.

  • [63]

     TÖNNIES, 1989, S. 94 begründet dies mit dem ereignisgeschichtlichen Charakter des Werkes und deswegen wohl im Gegensatz zu Cassiodor einem geringeren Interesses an innenpolitischen Abläufen.

  • [64]

     JORDANES, LVII 295, S. 134.

  • [65]

     PROKOPIUS, übers. VEH, I 1, S. 13.

  • [66]

     Ebenda.

  • [67]

     Ebenda.

  • [68]

     Hierzu VEH, 1978, S. 1012.

  • [69]

     Ebenda.

  • [70]

     Prokopius‘ Darstellung der Hinrichtung des Symmachus und Boethius als „erste und letzte Untat“, die Bestrafung ohne „sorgfältige Untersuchung“ (PROKOPIUS, übers. VEH, I 2, S. 15), zeigt auch, dass der Autor die Herrschaft Theoderichs keinesfalls völlig kritiklos bewertet.

  • [71]

     VALESIANUS, 12, 60, S. 322.

  • [72]

     Derselbe, 12, 59, S. 322.

  • [73]

     TÖNNIES, 1989, S. 93.

  • [74]

     KÖNIG, 1997, S. 44.

  • [75]

     STÜVEN, 1995, S. 24.

  • [76]

     Derselbe, 1995, S. 3.

  • [77]

     Derselbe, 1995, S. 5.

  • [78]

     z.B. bei CASSIODOR, IV 33, 1, S. 128: Custodia legum civilitatis est indicium et reverentia priorum principum nostrae […].

  • [79]

     WOLFRAM, 1990,S. 448 Anm. 22.

  • [80]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 78.

  • [81]

     KÖNIG, 1997, S. 45.

  • [82]

     STÜVEN, 1995, S. 4.

  • [83]

     CASSIODOR, XII 5, 4, S. 364.

  • [84]

     SESTON, 1963, S. 594.

  • [85]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 88.

  • [86]

     KOHLHAS – MÜLLER, 1995, S. 227.

  • [87]

     STÜVEN, 1995, S. 6.

  • [88]

     KÖNIG, 1997, S. 147.

  • [89]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 89.

  • [90]

     CASSIODOR, V 26, 2, S. 158.

  • [91]

     z.B. STÜVEN, 1995, 20 f.

  • [92]

     SESTON, 1963, S. 595.

  • [93]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 75.

  • [94]

     KOHLHAS – MÜLLER, 1995, S. 76 – 77.

  • [95]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 77.

  • [96]

     VALESIANUS, 12, 70, S. 324.

  • [97]

     Derselbe, 12, 72, S. 324.

  • [98]

     Zusammengefasst bei KÖNIG, 1997, S. 169 – 170.

  • [99]

     SESTON, 1963, S. 595 – 596.

  • [100]

     VEH, 1978, S. 1244.

  • [101]

     PROKOPIUS, übers. VEH, I 1, S. 13; Zu der Beurteilung des Begriffes „Gewaltherrscher“ siehe oben.

  • [102]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 77.

  • [103]

     STÜVEN, 1995, S. 116.

  • [104]

     VALESIANUS, 12, 60, S. 322.

  • [105]

     Ebenda.

  • [106]

     KÖNIG, 1997, S. 144.

  • [107]

     PROKOPIUS, übers. VEH, II, 6, S. 263.

  • [108]

     CASSIODOR, II 27, 2, S. 62.

  • [109]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 94.

  • [110]

     STÜVEN, 1995, S. 122.

  • [111]

     VALESIANUS, 12, 65, S. 324.

  • [112]

     Derselbe, etwa ab 14, 80, S. 326.

  • [113]

     STÜVEN, 1995, S. 122.

  • [114]

     Derselbe, 1995, S. 123, auch KÖNIG, 1997, S. 190 – 191 legt andere Gründe als religiöse für Theoderichs damalige Handlungen vor, andere Ansicht KOHLHAS – MÜLLER, 1995, S. 288 f. Der Streit betrifft die späteren Regierungsjahre, nicht mehr die Sicherung der Herrschaft. Er ist daher hier nicht ausführlich zu behandeln.

  • [115]

     TÖNNIES, 1989, S. 93.

  • [116]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 94.

  • [117]

     KÖNIG, 1997, S. 143.

  • [118]

     STÜVEN, 1995, S. 126.

  • [119]

     PROKOPIUS, übers. VEH, IV 5, S. 737.

  • [120]

     So bei STÜVEN, 1997, S. 126, der jedoch dahingehend relativiert, dass eine Unterscheidung zwischen “Toleranz und Unbekümmertheit” schwierig ist.

  • [121]

     AUSBÜTTEL, 2003, S. 93.

  • [122]

     Ebenda.

  • [123]

     CASSIODOR, I 26, S. 28 – 29; Zusammenfassung bei AUSBÜTTEL, 2003, S. 93.

  • [124]

     VALESIANUS, 12, 58, S. 322

  • [125]

     ENSSLIN, 1959, S. 344

  • [126]

     VEH, 1978, S. 1243

  • [127]

     Moorhead, 1992, S. 65.

Empfohlene Zitierweise

Karg, Bernhard: Die Herrschaftssicherung des Theoderich in Italien. aventinus mediaevalia Nr. 24 [31.01.2015], in: aventinus, URL: https://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9904/

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Erstellt: 03.02.2015

Zuletzt geändert: 03.02.2015

ISSN 2194-1955