Die Völkerwanderung und das Merowingerreich (bis 751)

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aventinus mediaevalia Nr. 21 [31.10.2012] 

Leila Bargmann 

Die Merowingische Urkundenschrift und ihr spätrömischer Vorgänger 

 

1. Einleitung 

Die Ära der Merowinger [1] lässt die Geschichtsschreibung in der Regel mit dem Sieg Chlodwigs I. über den letzten römischen Heerführer Syagrius (486) beginnen und mit dem „Staatsstreich“ Pippins d. J. (751) auf Kosten Childerichs III. enden. Aus den rund zweihundertsiebzig Jahren merowingischer Herrschaft sind achtunddreißig Königsurkunden im Original überliefert, die als Forschungsgegenstand zahlreicher Fachstudien dienen. Neben profunden Arbeiten [2] und Ausführungen in diversen Überblicksbeiträgen [3] widmen sich auch zahlreiche Spezialuntersuchungen den einzelnen Aspekten der Merowingerurkunden. [4] Ein Forschungsdesiderat im Bereich der Spezialuntersuchungen stellt bisweilen allerdings die Merowingische Urkundenschrift dar. Eigens diesem Thema gewidmete Arbeiten fehlen weitestgehend, [5] und die in aller Regel sehr knapp ausfallenden Ausführungen in Handbüchern zur Paläographie bleiben notwendigerweise oberflächlich und entbehren einer einhergehenden Auseinandersetzung mit dem paläographischen Befund.

Eine für solche Überblickswerke typische aber in dieser Form recht undifferenzierte Information betrifft die Herkunft der Merowingischen Urkundenschrift. Der Leser erfährt lediglich, dass ihr die Jüngere Römische Kursive, [6] eine weitverbreitete spätrömische Alltags- und Geschäftsminuskel, zugrunde liegt. Einem Nachweis dieser allgemein anerkannten Behauptung widmete sich bislang jedoch keine Facharbeit. In diesem Sinne unternimmt die folgende Betrachtung den Versuch, anhand zweier einschlägiger Schriftproben die Genese der Merowingischen Urkundenschrift aus der Jüngeren Römischen Kursive aufgrund des paläographischen Befundes nachzuvollziehen. Im Zentrum der Betrachtung steht mit einer Schenkungsurkunde Theuderichs III. aus dem Jahr 679 [7] das älteste im Original überlieferte Pergamenterzeugnis der Merowingischen Königskanzlei. [8] Als Vergleichsmaterial dient ein in der Jüngeren Römischen Kursive aufgesetzter Kaufvertrag aus Ravenna aus dem letzten Viertel des 6. Jahrhunderts. [9]

Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge fokussiert die Arbeit in je einem Abschnitt sowohl deskriptiv als auch vergleichend die einzelnen Buchstaben der merowingischen und der ravennatischen Urkunde. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung richtet sich dabei auf die Buchstabenformen beider Schriften sowie auf Ligaturen, die sie ausbilden. Von Interesse sind vorrangig paläographische Gemeinsamkeiten, aus denen die römische Wurzel der Merowingischen Urkundenschrift ersichtlich wird, schließlich aber auch Unterschiede, die die paläographische Eigenart der fränkischen Schrift ausmachen. 

2. Paläographische Untersuchung 

2.1 Teilbetrachtung: a

Das merowingische a präsentiert sich in drei Ausprägungen: [10] Es kann offen, geschlossen oder hochgestellt sein. Das geschlossene a tritt stets unverbunden auf. Dabei wirkt es selbst wie zwei c-Bögen, die eng aneinandergefügt sind, sodass der erste den zweiten berührt oder sogar schneidet. Dieser Form verdankt der Buchstabe die Bezeichnung cc-a. [11] Das offene ic-a ähnelt entsprechend einer Verbindung aus i und c. [12] In dieser Ausprägung ist das a konsequent von links mit dem vorangehenden Buchstaben verbunden. Vorgänger, die das offene a auslösen, müssen ein Verbindungselement an der oberen Linie des Mittelbandes anbieten, welches in den i-Schaft des ic-a münden kann, etwa einen nach rechts gerichteten Balken oder Bogen. Besonders häufig treten deshalb die Kombinationen ca, ra [13] und ta [14] auf. Wie im Fall des cc-a erfordert die Schreibweise des ic-a zwei Federzüge: Zuerst entsteht das i ausgehend vom horizontalen Element des Vorgängerbuchstabens, anschließend folgt mit einem zweiten Federzug der c-Bogen. Er wird so gesetzt, dass er knapp über der Grundlinie das auslaufende i berührt und somit den Buchstaben unten abschließt. Obwohl das zweite Element beim ic-a und cc-a identisch ist, scheint nur das ic‑a, sich gelegentlich auch nach rechts zu verbinden. Allerdings handelt es sich hier um einen sorgfältigen Anschluss, nicht um eine genuine Ligatur. [15] Die dritte, hochgestellte a-Variante tritt ebenfalls nur in gewissen Ligaturen auf. Besonders häufig handelt es sich dabei um die Verbindung ae. [16] Sofern nicht zusätzlich eine Verbindung von links vorliegt, setzt der Federzug auf der oberen Linie des Mittelbandes an, bildet zuerst einen kleinen Bogen und anschließend einen mittellangen bis zur Grundlinie. Das eigentliche a beläuft sich dabei auf den ersten kleinen Bogen, während der übrige Teil die Verbindung zum nachfolgenden e-Anteil gewährleistet. Dieser besteht aus einem Schaft, der in einem spitzen Winkel zum ersten steht, an der oberen Linie des Mittelbandes nach rechts umknickt und dadurch eine unterschiedlich geartete Zunge ausbildet. Nach demselben Prinzip entsteht die at-Verbindung, [17] nur dass das zweite Element bereits vor der oberen Linie nach links knickt und wieder zum Ansatz des Buchstabens strebt. Weitere Verbindungen mit dem hochgestellten a sind al [18] und au. [19]

Das a der Jüngeren Römischen Kursive ist offen und kann leicht mit ihrem u verwechselt werden. Ein Unterscheidungskriterium gewährleistet das Ligaturverhalten, denn das a verbindet sich im Gegensatz zum u konsequent mit dem folgenden Buchstaben. Die Grundform des a besteht aus zwei mittellangen Schäften, die an der Grundlinie durch ein Bogenelement verbunden sind. Der zweite Schaft verfügt ebenfalls über ein solches Bogenelement zur Verbindung nach rechts. Eine Verbindung von links zum a hin findet sich nur nach Buchstaben mit einem nach rechts gerichteten Balken, [20] wobei der Übergang von diesem horizontalen Element zum ersten Schaft des a stets mit einem Knick erfolgt. Da die Grundform des a in der Regel von einer Linksneigung geprägt ist, entsteht bei einer Ligatur von links ein spitzer Winkel zwischen dem Balken und dem leicht diagonalen a-Schaft. Wie in der Merowingischen Urkundenschrift, begegnet auch in der Jüngeren Römischen Kursive ein hochgestelltes a. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine gesonderte Variante des Buchstabens, denn seine Grundform ist identisch mit dem regulären a. Es unterscheidet sich von diesem lediglich durch Größe und Position.

Während also die Merowingische Urkundenschrift in Abhängigkeit vom Ligaturverhalten der benachbarten Buchstaben drei unterschiedliche Formen des a vorweist, beschränkt sich die Jüngere Römische Kursive auf eine grundlegende Form, die unter Umständen hochgerückt werden kann. Hinsichtlich des regulären a unterscheiden sich die merowingischen Beispiele durchaus von dem römischen. Eher noch erinnert das offene ic‑a, zumal unter Berücksichtigung des Ligaturverhaltens, an das u-förmige a der Jüngeren Römischen Kursive. Ferner trennt auch die Schreibweise des a die Schriften voneinander: Während das römische a in einem einzigen Schreibzug entsteht, bedarf es für beide merowingischen Typen zweier Federzüge – ein Hinweis auf die Verdrängung der Komplexitätsreduktion der spätrömischen Schrift zugunsten einer bewussten und sorgfältigeren Ausführung der Buchstaben in der Merowingischen Urkundenschrift. Eine Gemeinsamkeit zwischen den beiden Schriften ergibt sich allerdings doch, nämlich in Hinblick auf das hochgestellte a. Zwar fällt es in der Theuderich-Urkunde wesentlich kleiner aus als das römische, doch weist es exakt die gleiche Form auf, die letztlich auch mit dem regulären a der Jüngeren Römischen Kursive übereinstimmt.

2.2 Teilbetrachtung: b

Die Urkunde Theuderichs enthält zwei Varianten des b, die sich durch die Form des b‑Bauches und einen etwaigen Rechtsbalken voneinander unterscheiden. Beiden gemein ist indessen der Schaft. Er setzt etwa auf Höhe der oberen Linie des Mittelbandes an, bildet zunächst eine rechtsgeneigte Oberlänge bis hin zur Grundlinie der vorhergehenden Zeile und strebt anschließend entlang desselben Federzuges wieder zur Grundlinie. Nur selten verrät eine enge Oberlängenschleife, dass ihn der Schreiber nicht am oberen Schaftende angesetzt hat. [21] An der Grundlinie macht der Federzug einen Bogen und geht in den Rechtsbauch des b über. [22] Je nach Gestaltung des Bauches kann das b einen Rechtsbalken erhalten. Beides hängt davon ab, ob sich der Buchstabe nach rechts verbinden soll – etwa mit einem i oder u. In einem solchen Fall erfolgt die Ligatur über diesen b-Balken, der in den folgenden Buchstaben übergeht. [23] Der b-Bauch fällt dabei vergleichsweise klein und kreisförmig aus; er schließt im unteren Bereich deutlich unter dem Balken wieder an den Schaft. In der vorliegenden Urkunde begegnet das b ohne Balken allerdings wesentlich häufiger. Der Bogen dieses unverbundenen b kann kaum noch als Bauch bezeichnet werden; er bildet vielmehr eine sehr enge Schleife aus, die knapp am Federzug entlang wieder zur Grundlinie führt und den Buchstaben offen lässt. Auf diese Weise ist das b von beiden Seiten abgeschlossen und neigt nicht zur Außenligatur. [24]

In der ravennatischen Urkunde erscheint das b der Jüngeren Römischen Kursive entweder unverbunden oder aber von links mit dem vorangehenden Buchstaben ligiert. Für das unverbundene b setzt der Federzug oberhalb des Mittelbandes an und führt zuerst den Schaft aus: bis zur Grundlinie der vorangehenden Zeile und wieder zurück zur eigenen Grundlinie; durch die mitgeschriebene Luftlinie erhält der b-Schaft konsequent eine Oberlängenschleife. Der Schaft biegt vor der Grundlinie nach rechts um und tangiert sie in einem Bogen. Dieser rollt sich dann nach links ein, bis er wieder an die Grundlinie schließt und auf diese Weise den b-Bauch bildet. Die nach rechts abgeschlossene Grundform des b erlaubt keine Verbindung mit dem ihm folgenden Buchstaben. Ein von links verbundenes b tritt im vorliegenden Ausschnitt der Ravennater Urkunde nur hinter a auf, dessen zweiter Schaft über die Grundlinie in den b-Schaft einbiegt. [25]

Insofern als die Grundform des b aus einem Schaft und dem Rechtsbauch besteht, stimmt sie in der Jüngeren Römischen Kursive und der Merowingischen Urkundenschrift weitestgehend überein. Darüber hinaus ist auch die Ausführung des Buchstabens in beiden Schriften gleichartig. Nur die zweite Variante des merowingischen b, die sich über einen vom Schaft ausgehenden Rechtsbalken mit dem folgenden Buchstaben verbindet, stellt eine Neuerung gegenüber der spätrömischen Schrift dar. 

2.3 Teilbetrachtung: c

Die merowingische Königsurkunde enthält drei c-Varianten. [26] Das lange c ragt mit einer deutlichen Oberlängenschleife ein wenig über das Mittelband. Der Schreiber beginnt den Buchstaben mit ebendieser Schleife, die er etwa auf der oberen Linie des Mittelbandes ansetzt und in einem Linksbogen in einen Schaft überführt, der auf der Grundlinie umbiegt. Von dort aus verbindet sich das c nach rechts mit dem folgenden i. [27] Von links bleibt der Buchstabe in aller Regel unverbunden. Das häufigste c bewegt sich allerdings im Mittelband. Aufgrund seiner nach links abgeschlossenen Form verbindet es sich nur nach rechts – dies aber konsequent und sowohl vom oberen als auch vom unteren Bogenende aus. Die dritte c-Variante der Merowingischen Urkundenschrift gehört in den Zusammenhang des langen c, denn auch dieser Buchstabe ragt über das Mittelband hinaus. Er erinnert an ein modernes handschriftliches E, weil sein Bogen etwa auf halber Höhe durch eine Einkerbung geteilt wird – so entsteht das zweistöckige c. [28] Wie das lange c verbindet sich auch dieses zweistöckige nach rechts und zumeist mit dem i.

Das zweistöckige c hat keine Entsprechung in der Jüngeren Römischen Kursive; sehr wohl aber das lange und das kleine im Mittelband befindliche c. Die Grundform des römischen c ist ein nach rechts offener Bogen. Die Wahl der jeweiligen Variante hängt von den benachbarten Buchstaben ab. Das kleine c verbindet sich mit dem oberen Bogenende – im vorliegenden Ausschnitt der ravennatischen Urkunde vornehmlich mit e. [29] Das lange c hat seinen oberen Bogen an einer ausgeprägten Oberlänge; gelegentlich ist der Bogen so weit nach rechts eingerollt, dass er eine kleine Schleife bildet. Die Verbindung zum folgenden Buchstaben erfolgt über den unteren Bogen. Zuweilen steht dieses c auch in einer Verbindung zum vorhergehenden Buchstaben, dessen Außenligatur sich an den unteren c‑Bogen schließt oder ihn gelegentlich sogar ersetzt. [30]

Im Fall des c liegt neben der weitgehend übereinstimmenden Grundform für beide c‑Varianten auch ein analoges Ligaturverhalten vor. Besonders anschaulich manifestiert es die merowingische ct-Ligatur, [31] deren Formausprägung unverkennbar das römische Vorbild verrät. Vergleichsbeispiele bietet der vorliegende Ausschnitt der Ravennater Urkunde an zwei Stellen. [32] In beiden Schriftproben ist die Schreibweise dieser typisch Ligatur identisch: der obere c-Bogen geht oberhalb des Mittelbandes in den Schaft des t über. Insgesamt hat lediglich das lange c seit der Jüngeren Römischen Kursive seine ausgeprägte Oberlänge eingebüßt. Mit dem zweistöckigen c aber entwickelt die Merowingische Urkundenschrift eine eigene spezifische Ausprägung.

2.4 Teilbetrachtung: d

In der Merowingischen Urkundenschrift begegnet das d in einer offenen, mit dem vorhergehenden Buchstaben verbundenen Form sowie mit einem fast geschlossenen Linksbauch und unverbunden. [33] Dieses runde Element des d entsteht stets zuerst, daraufhin folgt der Schaft. Ist das d von links ligiert, öffnet sich der Linksbauch der Grundform zu einem Bogen. [34] Der Bogenansatz resultiert aus einem entsprechenden Element des vorangehenden Buchstabens. Ist das d dagegen unverbunden, verfügt sein Bauch über eine akkurate Gestalt, die mal an einen wohlgeformten c-Bogen, mal an eine abgerundete Triangel erinnert. [35] Das runde Element des d tangiert schließlich die Grundlinie und geht in den Schaft über. Wie beim b knickt der d-Schaft in der Oberlänge nach rechts um; ebenso reicht der Schaft bis zur vorangehenden Zeile, bevor er entlang des Federzuges zur Grundlinie zurückkehrt. Auch hier belegt gelegentlich eine Oberlängenschleife die Reihenfolge des Schreibzuges. [36] Eine Besonderheit des merowingischen d besteht darin, dass der Schaft nicht auf der Grundlinie ruht, sondern vergleichsweise weit in die Unterlänge reicht. Erst dort läuft er in einem kleinen Rechtshaken aus.

Sehr ähnlich ist der Befund in der Ravennater Urkunde. Auch hier finden sich die beiden d‑Varianten: das offene, von links ligierte [37] und das unverbundene d mit einem Linksbauch. Das runde Element fällt im Vergleich zum merowingischen d allerdings kleiner aus und flüchtiger aus, zumal gerade der fast geschlossene Bauch der Theuderichs-Urkunde recht stilisiert wirkt. Der flüchtige Duktus lässt außerdem an nahezu jedem d-Schaft eine Oberlängenschleife erkennen. Die Reihenfolge der Schreibweise entspricht somit auch der merowingischen, wo sie durch die sorgfältige Ausführung des Schaftes allerdings nicht hervorsticht. Den auffälligsten Unterschied zur Merowingischen Urkundenschrift macht das untere Schaftende des römischen d aus: Es ragt nicht nicht in die Unterlänge, sondern ruht auf der Grundlinie.

2.5 Teilbetrachtung: e

Das merowingische e [38] hat eine zweistöckige Grundform, wobei sein Auge konsequent über das Mittelband hinausragt. Die Größe des unteren e-Bogens variiert: Gelegentlich ist der Buchstabe etwa mittig eingekerbt, sodass sein Auge nur den Abschluss des oberen Bogens bildet. [39] Öfter aber nimmt der untere Bogen das gesamte Mittelband ein, woraufhin der obere und das Auge gewissermaßen zusammenfallen. Hinsichtlich der Schreibweise ist es unwahrscheinlich, dass der Schreiber das e mit dem unteren Bogen beginnt. Eher setzt der Federzug beim Auge an, wie es mitunter ein Anstrich von rechts belegt, [40] und führt nach der Einkerbung den unteren Bogen aus. Diese Schreibweise schließt echte Ligaturen vom e-Auge nach rechts aus. Scheinbare Verbindungen resultieren aus dem sorgfältigen Anschluss des folgenden Buchstabens an die nach rechts gerichteten Elemente des e. Da das e auch von links durch Bogenelemente abgeschlossen ist, gilt Gleiches für Verbindungen aus dieser Richtung. Einen Beleg dafür liefern stark veränderte Formen im Fall von echten Ligaturen. Das ligierte e büßt dabei weitestgehend seine Bögen ein zugunsten eines schlichten mittellangen Schaftes, der knapp über der oberen Linie des Mittelbandes ein Auge ausbildet. Der Punkt, an welchem das Auge wieder an den Schaft schließt, dient zugleich als Ausgangspunkt für die echte Ligatur nach rechts. Bei einigen Verbindungen von links ohne Ligatur nach rechts geht die Vereinfachung des e sogar so weit, dass das Auge und damit der oberhalb des Mittelbandes befindliche Anteil des Buchstabens gänzlich wegfallen. [41] Aus dem Schaft läuft lediglich noch eine Zunge nach rechts aus. Eine Ausnahme gilt allerdings für die heute noch gebräuchliche et-Ligatur (&). [42] Der Federzug setzt hierfür ausgehend von der Grundlinie mit einem kleinen Bogen von links an und formt zuerst den oberen Rechtsbogen, anschließend den unteren Linksbogen. Die Ligatur endet mit einem Abschwung nach rechts. Der diagonale Ansatz macht dabei den t-Schaft aus, der anschließend über die e-Zunge in den oberen Bogen mündet. Der Abschwung des unteren e-Bogens bildet schließlich den Dachbalken des t. Dieses kippt in der Kombination als ein gestürztes t nach links. [43]

Das römische e präsentiert sich als ein Bogen von unterschiedlicher Größe, der ein längliches e-Auge ausbildet. Dieser Teil ragt entweder weit in die Oberlänge hinein oder aber nur geringfügig über das Mittelband hinaus. Der Federzug setzt rechts an, tangiert die Grundlinie und zieht in einem leichten Rechtsbogen nach oben, um anschließend in das Auge umzuschlagen. Wiederum dient der Punkt, an dem das Auge schließt, als Ausgang für die Verbindung nach rechts. Eine dritte Variante des e, die dennoch im Rahmen der vorgegebenen Grundform verbleibt, bildet keine Schleife, sondern verbindet sich mit dem folgenden d, [44] l [45] und h [46] über seine Zunge, die als ein Mittelbalken aus dem Bogen hervorgeht. Ist das e dagegen mit dem Vorgängerbuchstaben verbunden, kann dessen verlängertes Element den unteren Teil des e-Bogens ersetzen. [47] Besonders eindrucksvoll gestaltet sich in der Ravennater Urkunde der Prototyp der späteren und bis heute gern gebrauchten et-Ligatur. [48] Zunächst verfügt sie nämlich noch nicht über die typische Form, die sowohl der merowingischen als auch der heutigen entspricht (&). Vielmehr wird eine Entwicklungsstufe der beliebten Ligatur deutlich, die ihre Genese aus den beiden einzelnen Buchstaben dokumentiert. Das e wird dabei ausgeführt, wie oben beschrieben, woraufhin der t-Schaft diagonal aus dem e-Auge zur Grundlinie führt. Der Bogen des Auges ist zugleich der rechte Abschnitt des Dachbalkens für das nach links gestürzte t. Eine Ergänzung des linken Abschnitts findet dagegen nicht statt.

Im Fall des t ist es in erster Linie die Grundform des Buchstabens, die die beiden Schriften voneinander unterscheidet: Die Merowingische Urkundenschrift schreibt ein zweistöckiges e, die Jüngere Römische Kursive hingegen ein bogenförmiges. Weiterhin hat die römische Schrift mehrere Größen- und Formvarianten zu bieten, während die merowingische – Ligaturen ausgenommen – an der Grundform des e festhält. Die Formänderung für Ligaturen macht dabei deutlich, dass diese neue Grundform sich nicht für Buchstabenverbindungen eignet, was wiederum für den gestiegenen kalligraphischen Anspruch der Merowingischen Urkundenschrift spricht. 

2.6 Teilbetrachtung: f

Wesentlich seltener als der Vokal e begegnet in den auszuwertenden Schriftproben das f: Die Merowingerurkunde zeigt nur fünf Beispiele im Kontext und eines in der Datierung; [49] der vorliegende Ausschnitt der Ravennater Urkunde kommt ebenfalls auf insgesamt nur sieben Belegstellen. [50] Das merowingische f [51] ist nicht sehr ausladend, es bewegt sich hauptsächlich im Mittellängenbereich und ragt nur geringfügig über Mittelband und Grundlinie hinaus. Ferner tritt es nicht isoliert auf, sondern wird sowohl mit dem vorangehenden, als auch mit dem folgenden Buchstaben verbunden. Seine eigene Grundform besteht aus einem einen Schaft, der knapp über dem Mittelband in einem Rechtsbogen in eine Schleife umschlägt, und ebendieser Schleife. Sie schließt das Auge des f etwa auf der Höhe der oberen Linie des Mittelbandes. Von diesem Punkt aus bildet das f eine Verbindung zum folgenden Buchstaben aus. Die Ligatur von links ist eine Verlängerung des Vorgängerbuchstabens, die sich spitzartig zulaufend mit dem Schaftansatz des f unter der Grundlinie verbindet.

Der Unterschied zum f der Jüngeren Römischen Kursive ist gering: Auf die gleiche Weise verbindet sich ihr f nach links wie rechts; lediglich der Schaft zeigt eine vergleichsweise ausgeprägte Unterlänge, welcher das merowingische f weitgehend entbehrt. Relevant ist jedoch die Tatsache, dass das f in beiden Schrifttypen auf die gleiche Art und Weise entsteht: Über eine spitze Verbindung mündet der links vor dem f befindliche Buchstabe in dessen Schaftansatz. Der Schaft schneidet die Grundlinie, um knapp über dem Mittelband mit einem Bogen in das f-Auge überzutreten. Schließlich geht die wieder zur Grundlinie gerichtete Diagonale eine Außenligatur mit dem folgenden Buchstaben ein. Die Form des f hat sich seit der Jüngeren Römischen Kursive ganz offensichtlich kaum verändert. Obwohl die beiden Urkunden immerhin rund ein Jahrhundert voneinander trennt, ergeben sie hinsichtlich des f einen sehr ähnlichen Befund, der zugleich ihre paläographische Formverwandtschaft bezeugt. 

2.7 Teilbetrachtung: g

Die wiederum wenigen Beispiele für das merowingische g [52] zeigen in der Theuderich-Urkunde eine durchaus einheitliche Grundform. Sie ähnelt einer Acht, deren untere Schleife jedoch stark gestreckt ist, die gesamte Unterlänge umfasst und dabei unterschiedliche Ausprägungen annehmen kann. [53] Überhaupt hat das g als einziger Buchstabe in der vorliegenden Urkunde eine eindeutige Unterlänge. Um es auszuführen, beginnt der Schreiber am späteren Schnittpunkt der Acht und führt die untere Schleife aus, anschließend folgt die obere Schleife. Schlussendlich kommt der Federzug in einem Linksbogen wieder am Schnittpunkt der beiden Schleifen an, von welchem die Verbindung nach rechts zum nächsten Buchstaben ausgeht.

Das römische g ist indessen für gewöhnlich offen und seine Grundform erinnert an eine Drei, deren unterer Bogen die Unterlänge des Buchstabens ausmacht. [54] Vereinzelt distanziert sich der Schreiber allerdings von dieser Grundform und handelt das g allein mit einem Schaft in der Unterlänge ab. [55] Das grundlegende dreiförmige g kann sich aufgrund seiner Ausrichtung nach links nicht nach rechts verbinden. Von links aus kann hingegen ein entsprechendes Element des vorhergehenden Buchstabens in den oberen g-Bogen übergehen. Dementsprechend setzt das g links den oberen Bogen an und führt diesen bis zur Grundlinie. Von dort aus folgt der untere Bogen, der wiederum nach links ausläuft. Das merowingische achtförmige g lässt sich aber durchaus auf das römische dreiförmige zurückführen, wenngleich die unterschiedliche Federführung eine jeweils abweichende – hier offene, dort geschlossene – Grundform erzeugt. Die Schließung der Drei zu einer Acht erübrigt es, beim Übergang vom g zum folgenden Buchstaben das Schreibgerät abzusetzen, sodass eine gegenüber dem römischen g höhere Stufe der Komplexitätsreduktion naheliegt. Damit wäre das g eine Ausnahme inmitten des merowingischen Duktus, dessen kalligraphischer Anspruch in der Regel höher liegt als derjenige der Kursive.

2.8 Teilbetrachtung: h

Das merowingische h [56] besteht aus einem ersten Schaft, der weit in die Oberlänge bis hin zur vorherigen Zeile reicht, und einem zweiten mittellangen. Verbunden sind sie durch ein Bogenelement auf Höhe der oberen Linie des Mittelbandes. [57] Der erste Schaft wird einfach ausgeführt, denn sein Ansatz befindet sich am oberen Schaftende. Weil auch der zweite Schaft auf der Grundlinie ruht und eines Abschwungs nach rechts entbehrt, wird der Buchstabe mangels Bindungsoptionen in der Regel nicht ligiert. Das dem h vorangehende c oder t schließt zwar mit ihren horizontalen Elementen an den h-Schaft, doch ist dies eher das Ergebnis einer bewussten und sorgfältigen Ausführung der Buchstaben, denn einer Ligatur. [58] Es ist unwahrscheinlich, dass etwa der Dachbalken des t in einem Federzug in den Schaft des h übergeht, denn ein solcher Griff würde sich gelegentlich durch eine enge Oberlängenschleife bemerkbar machen. [59]

Eine solche Oberlängenschleife weist das h der Jüngeren Römischen Kursive hingegen konsequent auf. Dementsprechend verbindet es sich auch mit dem vorhergehenden Buchstaben, dessen anschließendes Element gegebenenfalls in diese Schleife mündet. [60] In jedem Fall beginnt der Schreiber das h mit der Schleife und geht mit einem engen Linksbogen an der Grundlinie der vorangehenden Zeile zum Schaft über. Daraufhin strebt der Federzug zur Grundlinie, um schließlich aus einem Rechtsbogen unter der oberen Linie des Mittelbandes den mittellangen Schaft zu setzen. Dieser ruht wiederum auf der Grundlinie und verbindet sich nicht nach rechts, sodass es bei der Ligatur von links bleibt. In diesem Fall weisen die Jüngere Römische Kursive und die Merowingische Urkundenschrift ungeachtet der Abweichung im Schreibvorgang die gleiche Grundform auf, sodass die Herleitung des merowingischen h aus dem spätrömischen auf der Hand liegt.

2.9 Teilbetrachtung: i

Die Grundform des merowingischen i [61] beläuft sich auf einen einzelnen mittellangen Schaft, der stellenweise bis unter die Grundlinie reicht. Bemerkenswerte Spielarten nimmt das i allerdings an, wenn es mit dem vorhergehenden Buchstaben ligiert ist. Verbindungen nach rechts zum folgenden Buchstaben kommen indessen nicht vor, weil dem i ein entsprechendes nach rechts gerichtetes Element fehlt. Das ligierte i erhält in Verbindung mit c, l und r eine kleine Unterlänge, [62] im Fall des b, r und t sogar eine über dem Mittelband befindliche Schleife. [63] Die Schleife entsteht jeweils aus dem horizontalen Element des vorhergehenden Buchstabens: dem b-Balken, der r-Zunge oder dem Dachbalken des t. Ausgehend von diesem Element entsteht zuerst in einem Linksbogen die Schleife und anschließend zieht der Schreiber den Schaft zur Grundlinie oder darüber hinaus.

Der Befund der ravennatischen Urkunde zeigt die gleiche, aus einem Schaft bestehende, Grundform des i. Im Gegensatz zum merowingischen i kann diese allerdings überaus vielfältige Ausprägungen annehmen. Das kleine i hat einen mittellangen Schaft und in der Regel auch eine kleine Linksschleife am oberen Schaftende, [64] mit welcher der Schreiber den Buchstaben abschließt. Die Schreibweise hat zur Folge, dass das kleine i unverbunden auftritt. [65] Die Verbindung des i mit einem vorhergehenden r führt den i-Schaft oft in die Unterlänge, die im Vergleich zur merowingischen Variante allerdings variierende Längen und Formen annimmt. [66] Auch die Verbindung ci entspricht weitgehend der späteren bei Theuderich, nur dass die Ligatur hier über eine kleine Schleife erfolgt, [67] wie sie in der merowingischen Urkunde in den Kombinationen ri und bi zu finden ist. Auch die Verbindung li geht in der ravennatischen Urkunden mit einer Unterlänge des i einher, wobei das unter der Grundlinie befindliche Schaftende auffällig nach rechts umknickt. [68] Ferner sieht die Jüngere Römische Kursive – anders als die merowingische Schriftprobe – eine deutliche Unterlänge bei der ti-Verbindung vor. [69] Schließlich bedient sich die Ravennater Urkunde gelegentlich einer i-Variante mit ausgeprägter Oberlänge, die keinerlei Entsprechung in der Merowingischen Urkundenschrift findet. [70]

Die Betrachtung des i, zumal seiner Ligaturen, führt die römische Wurzel der merowingischen Form deutlich vor Augen. Deutlich wird aber auch, dass die Formenvielfalt in der Ausführung des Buchstabens zugunsten eines gewissermaßen kanonisierten i stark abgenommen hat. Die Länge und Ausprägung in gewissen i‑Verbindungen erscheinen im Vergleich zur ravennatischen Urkunde weniger willkürlich, wenn nicht gar systematisch. 

2.10 Teilbetrachtung: l

Das merowingische l [71] macht ein langer oben nach rechts gebogener Schaft aus, dessen Oberlänge die Grundlinie der vorhergehenden Zeile durchstößt und der an der eigenen Grundlinie nach rechts umknickt, um eine Ligatur mit dem folgenden Buchstaben einzugehen. Auf diese Weise verbindet sich das l in der vorliegenden Urkunde mit dem i, [72] dem p [73] und dem u. [74] Die anmutenden Verbindungen von links täuschen darüber hinweg, dass der Buchstabe mit dem oberen Schaftende ansetzt und keine Option für eine Ligatur mit dem vorangehenden bietet. Vielmehr handelt es sich hierbei abermals um einen sorgfältig gestalteten Anschluss des l an den Vorgängerbuchstaben, nicht um eine tatsächliche Ligatur. [75] Bei entsprechender Vergrößerung der Abbildung wird jeweils deutlich, dass die Verlängerung der Buchstaben nicht in den l-Schaft mündet, sondern schließlich ausläuft.

In der Jüngeren Römischen Kursive präsentiert sich der gleiche Unterschied, der auch bei anderen Buchstaben mit langen Schäften bereits in Erscheinung getreten ist: Das l erhält eine Oberlängenschleife. Diese wird vor dem eigentlichen Schaft ausgeführt, sodass der Ansatz des l bequem von einer Außenligatur des Vorgängerbuchstabens herrühren kann. Die Verbindung nach rechts erfolgt letztlich aus dem an der Grundlinie nach rechts umgebogenen Schaft – ebenso wie in der Merowingischen Urkundenschrift. 

Abgesehen von der unterschiedlichen Schreibweise des l liegt ihm in beiden Schriften die gleiche Form zugrunde. In der Jüngeren Römischen Kursive setzt es mit einer Oberlängenschleife an, um knapp vor der Grundlinie der vorhergehenden Zeile in einem Linksbogen in den Schaft überzugehen. In der Merowingischen Urkundenschrift nimmt es seinen Anfang dagegen vom oberen Schaftende aus. Doch in beiden Fällen besteht das l aus einem langen Schaft, der auf der Grundlinie nach rechts umbiegt, um sich mit dem nächsten Buchstaben zu verbinden. Darüber hinaus stimmt auch die Bandbreite der mit l von links ligierten Buchstaben in beiden Schriften überein. Insofern ist auch hier das römisches Vorbild des merowingischen l fassbar. 

2.11 Teilbetrachtung: m & n

Das m [76] der Merowingischen Urkundenminuskel setzt sich – wie auch das handschriftliche m des modernen lateinischen Alphabets – aus drei mittellangen Schäften zusammen, die zwei bogenförmige Elemente verbinden. Ist der Buchstabe von links mit dem vorangehenden verbunden, dient dessen entsprechendes Element als Anschwung hin zum ersten m-Schaft. Andernfalls führt der Schreiber den ersten Schaft von der Grundlinie aus bis zur oberen Linie des Mittelbandes und versieht ihn mit einer winzigen, kaum erkennbaren und nach links gerichteten Schleife, die dem Federzug zu einer Richtungsänderung verhilft. [77] Anschließend geht der Federzug über den ersten Bogen zum zweiten m-Schaft über. Eine genauere Betrachtung wirft die Frage auf, ob der Schreiber nach der Ausführung dieses mittleren Schaftes absetzt und der dritte Schaft erst danach folgt, oder ob das m in einem einzigen Schreibzug gefertigt wird. Ein Schreibzug würde die doppelte Ausführung des mittleren Schaftes erfordern: zum einen vom ersten Bogen zur Grundlinie, zum anderen von der Grundlinie zum zweiten Bogen. Auch bei konsequent sorgfältiger Gestaltung würde sich diese Schreibweise zumindest vereinzelt durch eine enge Schleife, wenn nicht sogar einen Doppelschaft manifestieren. Der Befund in der Theuderich-Urkunde entbehrt jedoch eines solchen Beleges. Obendrein stehen die ersten zwei Schäfte zumeist in gleichem Winkel zur Grundlinie, während der dritte von diesem Winkel abweicht. Aufgrund dessen lässt sich eine Schreibweise, die in zwei Federzügen erfolgen würde, nicht ausschließen.

In gleichem Maße wie die ersten Schäfte, ruht der dritte auf der Grundlinie, sodass sich das m nicht nach rechts verbindet. Die Ligatur von links findet insbesondere dann statt, wenn der vorhergehende Buchstabe eine Verlängerung von einem im Bereich der oberen Linie des Mittelbandes befindlichen Punkt ausbilden kann – so etwa bei einem e oder r. [78] Eine Ausnahme stellt das „gehörnte o“ dar, denn hier erfolgt die Verbindung ausgehend vom höchsten Punkt des Buchstabens über einen bogenförmigen Anschwung hin zum ersten m-Schaft. [79]

Bis auf die Schleife am ersten Schaft stimmt die Grundform des m mit der spätrömischen überein. Auch in der ravennatischen Urkunde begegnet das m mit drei mittellangen Schäften, die entsprechend durch zwei Bögen untereinander verbunden sind. Der Buchstabe setzt konsequent mit einem Anschwung an – auch wenn er links unverbunden ist. Erst diesem Anschwung, der bei einer Ligatur von links aus dem Vorgängerbuchstaben hervorgeht, folgt der Schaft. Wie das spätere merowingische m verbindet sich das römische nicht nach rechts. Schließlich gestalten sich auch die Buchstabenkombinationen, in deren Rahmen das m ligiert wird, in den vorliegenden Schriftproben analog. [80] Die evidente Parallele sowohl was die Form des m selbst, als auch die Art und Applikation seiner Ligaturen angeht, bescheinigt in aller Deutlichkeit die enge Verwandtschaft des merowingischen m mit dem römischen.

Die Betrachtung des n bedarf keines gesonderten Kapitels, weil dieses in seiner Grundform weitgehend dem m entspricht. [81] Die Buchstaben unterscheiden sich lediglich um einen Schaft und das dazugehörige Bogenelement. In der Merowingischen Urkundenschrift setzt das n am unteren Schaftende an, woraufhin der Federzug über die kleine Linksschleife und einen Bogen in den zweiten Schaft übergeht. Die Jüngere Römische Kursive beginnt auch das n mit einem Anschwung, der ohne Ligatur von links dem n selbst zugehört, oder andernfalls aus einem entsprechenden Element des Vorgängerbuchstabens stammt. Wie die Formen entspricht auch das Fazit dem des m: Es handelt sich um die gleiche Grundform in beiden Schriften.

2.12 Teilbetrachtung: o

Das bereits mehrfach erwähnte „gehörnte o“ [82] der Merowingischen Urkundenschrift verdankt seine Bezeichnung der ligaturfreudigen Form. Wenn sich das o nur nach rechts verbindet, wird es knapp unter der oberen Linie des Mittelbandes angesetzt, woraufhin der Federzug einen Linksbogen bis zur Grundlinie ausführt und diese tangiert. Der Linksbogen strebt anschließend wieder zurück zum Ansatz und schließt die Grundform des o. Allerdings geht der Federzug weiter über die – mal runde, mal ovale – Grundform hinaus und verbindet sich mit dem folgenden Buchstaben. Bei einer beidseitigen Verbindung dient dagegen ein entsprechendes Element des Vorgängerbuchstabens als Ansatz für das o. In diesem Fall wird die Grundform durch die Kreuzung des Federzugs geschlossen. Daraufhin erfolgt die Verbindung zum nächsten Buchstaben, wie eben beschrieben. Die Ligatur nach rechts tritt vor allem bei Buchstaben auf, die mit einem Bogen ansetzen. Dabei kann der auslaufende Zug des o die Rolle des Bogens übernehmen; so etwa mit m, [83] n, [84] r [85] und s. [86] Eine Verbindung von links geht das o wesentlich seltener ein und auch hier ist ein nach rechts gerichtetes Bogenelement des vorhergehenden Buchstabens die Voraussetzung. Dafür eignen sich insbesondere c, [87] r [88] und t. [89] Zuweilen kann das o bei einer beidseitigen Verbindung auch vergleichsweise klein ausfallen, während das über seiner eigentlichen Grundform befindliche Verbindungselement wesentlich mehr Raum einnimmt. [90] Weil dieses Verbindungsstück scheinbar aus dem o heraus nach links und rechts ragt, ähnelt es zwei Hörnern, die dem „gehörnten o“ seinen Namen geben.

In der Ravennatischen Urkunde begegnet die gleiche Grundform und Schreibweise des o: Ebenfalls verfügt es über die Verbindungen zum nächsten Buchstaben und gegebenenfalls auch zum Vorgänger. Doch beim römischen o kommen die „Hörner“ deutlicher zum Tragen, insofern als sie ein festes Element seiner Grundform ausmachen. Unabhängig von eventuellen Verbindungen zu benachbarten Buchstaben trägt das o der Jüngeren Römischen Kursive konsequent die Bindeglieder, [91] aus deren Kreuzung es letztlich resultiert. Vom merowingischen o unterscheidet es außerdem seine zumeist weniger ovale Form; mitunter wirkt der Buchstabe wie ein handschriftliches, um neunzig Grad gegen den Uhrzeigersinn gedrehtes Alpha.

2.13 Teilbetrachtung: p

Das merowingische p [92] setzt sich zusammen aus einem Schaft, der sich hauptsächlich im Mittellängenbereich befindet und nur geringfügig unter die Grundlinie ragt, und einem Rechtsbauch, welcher in der Regel über das ganze Mittelband reicht. Der frei bleibende Abschnitt des Schaftes ist sehr kurz – eine Folge der Schreibweise, denn der Bauch entsteht als erster Teil des p. Der Ansatz des Buchstabens befindet sich auf der linken Seite. Von dort aus ergeht eine Diagonale, die etwas vor der Grundlinie in einen Linksbogen umschlägt. Dieser reicht bis zur oberen Linie des Mittelbandes, wo er schließlich in einen Schaft übergeht, der die Diagonale kreuzt und somit den Ansatz freilässt. Weil der Buchstabe in sich weitgehend geschlossen ist, wird er nur selten verbunden und das auch nur von links. Im vorliegenden Beispiel sind von neunzehn p nur zwei [93] verbunden: bei dieser cp- und ep-Ligatur [94] dient der Bogen des c beziehungsweise die Zunge des r zugleich als Ansatz für den p-Bauch.

Das p der Jüngeren Römischen Kursive hat im Gegensatz zum merowingischen eine größere Unterlänge. Der Bauch weist ein kongruentes Größenverhältnis auf, da er das ganze Mittelband einnimmt. Die ausgeprägte Unterlänge lässt ihn jedoch kleiner wirken und den Buchstaben für das Auge des modernen Betrachters proportionaler erscheinen. Die Schreibweise des p unterscheidet sich ebenfalls von der merowingischen, denn hier entsteht zuerst der Schaft. Sein Ansatz findet sich wiederum links, sodass er aus der Unterlänge am Federzug entlang zurückgeführt wird, um anschließend in den p-Bauch überzugehen. Dieser bleibt auch häufig offen, weil er nicht konsequent wieder am Schaft anschließt. Auch das römische p steht zumeist unverbunden. Von den elf im vorliegenden Ausschnitt vorkommenden p ist nur eines mit einem vorhergehenden r ligiert. [95] Dabei verändert sich auch seine Schreibweise, indem der Bauch zuerst gesetzt wird. Er entsteht aus einer von der Grundlinie aus geführten Diagonale, die knapp über der oberen Linie des Mittelbandes einknickt und eine Spitze bildet. Erst daraus folgt in einem Rechtsbogen der p-Bauch, der zuletzt gewissermaßen in den Schaft hineinknickt. Auf diese Weise bleibt eine kleine Strecke zwischen dem Schaft und dem Ansatz des p-Bauches offen. Dieses Beispiel findet in der Merowingischen Urkundenschrift keinerlei Entsprechung.

Wenngleich beide Schriften die gleiche aus einem Schaft und einem Rechtsbauch bestehende Grundform aufweisen, gehen die Ausprägungen des p in der Jüngeren Römischen Kursive und der Merowingischen Urkundenschrift auseinander. Die unterschiedlichen Proportionen von Bauch und Schaft sowie die divergente Schreibweise verleihen dem Buchstaben einen jeweils eigentümlichen Charakter. 

2.14 Teilbetrachtung: q

Das merowingische q [96] setzt sich – wie auch das p – aus einem Schaft und einem Bauch zusammen, dieser befindet sich auf der linken Seite des Schaftes. Die Unterlänge ist größer als beim p, doch gilt Gleiches auch für den q-Bauch. Wie auch das p tritt das q zumeist unverbunden auf. In diesem Fall setzt der Buchstabe rechts an, bildet in einem Linksbogen den Bauch und geht sodann in den Schaft über. Der Schaft kann in der Unterlänge gerade auslaufen, oder aber in einem spitzen Winkel nach rechts umknicken. [97] Da der Schaft nicht konsequent den Bogenansatz tangiert, bleibt dazwischen oftmals ein Spalt offen. An zwei Stellen der Theuderich-Urkunde tritt ein von links verbundenes q auf, dem jeweils ein r und ein c vorangeht. [98] Hier hat das q eine eigentümliche offene Form, die keinen Bauch ausbildet, sondern vielmehr an ein u erinnert, dessen zweiter Schaft in die Unterlänge geht. Der Ansatz des im Mittelband befindlichen, oben offenen Halbovals ist mit dem Bogen des c beziehungsweise der r-Zunge verbunden.

Beide Formen des q, die geschlossene und unverbundene, sowie die verbundene und offene, figurieren auch im Ravennater Kaufvertrag. Das geschlossene q entsteht auf die gleiche Weise wie in der Merowingischen Urkundenschrift: es setzt rechts mit dem Bauch an, führt diesen aus und anschließend in den Schaft über. Ebenso kann der Schaft gerade auslaufen oder in der Unterlänge nach rechts umknicken beziehungsweise umbiegen. Das offene von links verbundene q kommt wesentlich häufiger vor als in der Theuderich-Urkunde. Allerdings kann man hier nicht von einem Halboval sprechen. Vielmehr ist es ein flacher Bogen, der vornehmlich nach e, aber auch nach a, c, o und t auftritt. [99]

So lassen sich insgesamt die gleiche Grundform und Schreibweise in den beiden Schriften feststellen. Das von links ligierte q der Merowingischen Urkundenschrift zeugt vom Verzicht auf die Komplexitätsreduktion, denn es entspricht mit seinem Halboval, das den Linksbauch ersetzt, eher der eigentlichen Grundform als der flache Bogen, welcher in der Jüngeren Römischen Kursive in einem nahezu rechten Winkel in den Schaft übergeht. 

2.15 Teilbetrachtung: r

Das merowingische r [100] ähnelt dem langen s, mit welchem es sehr leicht verwechselt werden kann. Dieses gerade r [101] setzt oben links an, führt den Schaft zur Grundlinie und anschließend wieder zur oberen Linie des Mittelbandes. Dort knickt der Schaft nach rechts in den Schulterstrich um. Die Form des merowingischen r begünstigt beidseitige Verbindungen mit den benachbarten Buchstaben: Von links kann der Ansatz vom vorhergehenden Buchstaben herrühren, nach rechts verbindet sich das r über seine Zunge. Besonders häufige Ligaturen nach rechts erfolgen mit a, das in der Kombination mit r die cc-a-Form annimmt, [102] mit d, wobei die Ligatur den d-Bauch öffnet, [103] sowie mit e, [104] i, [105] o [106] und u. Je nach Bedarf der folgenden Verbindung gestaltet sich die r-Zunge waagerecht oder diagonal. Eine Verbindung von links geht es mit Buchstaben ein, die einen nach rechts gerichteten Bogen oder Balken anbieten.

Bei dem r der ravennatischen Urkunde handelt es sich um ein gespaltenes r. [107] Zwar zeigt der Federzug die gleiche Reihenfolge wie beim merowingischen r. Nur die Rückführung zur oberen Linie des Mittelbandes erfolgt nicht entlang des zuvor gesetzten – hier diagonal verlaufenden – Striches sondern in einem spitzen Winkel zu diesem. Im Gegensatz zu dem konsequent im Mittellängenbereich ausgeführten r der Merowinger, gestaltet sich die Größe des römischen r variabel: Mal ruht seine Spitze auf der Grundlinie, mal ragt sie in die Unterlänge hinein. [108] Die Zunge des r erscheint in drei Variationen: Sie kann die Form eines Bogens annehmen, der die obere Linie des Mittelbandes tangiert, als Balken entlang desselben verlaufen oder auch diagonal ausfallen. Die Verbindung von links tritt in der Jüngeren Römischen Kursive häufiger und konsequenter auf, als in der Merowingischen Urkundenschrift; nur an drei Stellen des vorliegenden Ausschnittes ist das r nicht von links ligiert. [109]

Die Grundform des r scheint in den beiden Schriften unterschiedlich zu sein, da die Jüngere Römische Kursive ein gespaltenes r schreibt, die Merowingische Urkundenschrift indessen ein gerades. Allerdings ist die Schreibweise selbst in beiden Urkunden nahezu gleich, nur dass der merowingische Schreiber bei der Ausführung des Schaftes keinen Winkel entstehen lässt, sondern vielmehr den abwärts zur Grundlinie geführten Federzug bei der anschließenden Aufwärtslinie einhält. 

2.16 Teilbetrachtung: s

Das s [110] ist in seiner Form und auch Schreibweise nahezu identisch mit dem r. Als schwaches Unterscheidungskriterium kann das eher unverbundene Auftreten des Buchstabens dienen. Schwach aber deswegen, weil es sich hierbei um keine Regel handelt. Durchaus kann das s – wie auch das r – von links oder nach rechts verbunden sein. Die Verbindung von links erfolgt gegebenenfalls nach b, [111] e, [112] o [113] und t. [114] Nach rechts ligiert das s in der Theuderich-Urkunde ausschließlich mit t. [115]

Ähnlich problematisch gestaltet sich die Unterscheidung von s und r in der Jüngeren Römischen Kursive. Die Schreibweise beider Buchstaben ist fast konform und die Größe variiert gleichermaßen beim s wie beim r. Als Unterscheidungskriterium kann ein von der zweiten Vertikalen des s ausgehender Rechtsbogen dienen. Oftmals befindet sich dieser Bogen deutlich über dem Mittelband und damit höher als der im Mittellängenbereich befindliche Ansatz des s. Das r läuft dagegen für gewöhnlich nicht mit einem Bogen, sondern mit einem unterschiedlich gearteten Schulterstrich aus, der sich zudem auf gleicher Höhe wie der Ansatz bewegt. Allerdings begünstigt der flüchtige und formenreiche Duktus der Jüngeren Römischen Kursive Abweichungen von diesen Regeln. 

Wie schon das r hat auch das merowingische s Gemeinsamkeiten mit dem spätrömischen, dies insbesondere in Hinblick auf die Schreibweise der Buchstaben, aber auch hinsichtlich ihrer Grundform. Das gerade merowingische r zeugt im Vergleich zu dem gespaltenen der Jüngeren Römischen Kursive von einer bewussten und sorgfältigeren Ausführung des Buchstabens. Eine weitere Parallele manifestiert sich in der Ähnlichkeit des s und r in der jeweiligen Schriftart.

2.17 Teilbetrachtung: t

Die Grundform des merowingischen t [116] besteht aus einem mittellangen von der oberen Linie des Mittelbandes ausgehenden Schaft, der an der Grundlinie nach rechts umknickt, sowie einem Dachbalken. Der Dachbalken wird etwa auf halber Höhe rechts vom Schaft angesetzt, schneidet diesen, um anschließend mit einem Rechtsbogen in die Horizontale überzugehen und das obere Schaftende nochmals zu tangieren. Das t kann sowohl in dieser grundlegenden Form ligieren als auch seine Form über die Grenzen der Wiedererkennung hinaus verändern, wenn es in gewissen Buchstabenkombinationen ligiert. Im ersten Fall erfolgt die Verbindung von links über den Schaft, indem eine Verlängerung des vorangehenden Buchstabens in den t-Schaft mündet; so etwa, wenn das t einem c [117] oder s [118] folgt. Sofern nicht die oben besprochene et-Ligatur [119] (&) verwendet wird, trifft die Verbindung über den Schaft auch für die Kombination et zu. [120] Die Verbindung nach rechts geht vom Dachbalken aus, der an den folgenden Buchstaben anschließt. Das gilt für Ligaturen mit dem cc-a, dem offenen d, aber auch für den Anschluss an das h, in dessen Schaft der Dachbalken zu münden scheint. Der andere Fall tritt ein, wenn dem t ein e, r oder u folgt. Das t-Element nimmt jeweils die gleiche seltsame Form an. Der Buchstabe hat auf der linken Seite zwei gewisserweise aufeinandergesetzte Bäuche, sodass die Form an eine Brezel erinnert. [121] Der Schreiber beginnt mit dem unteren Bauch, wobei der Federzug in einem Linksbogen die Grundlinie tangiert. Anschließend folgt der zweite, obere Bauch. Ausgehend von der oberen Linie des Mittelbandes gibt es zwei Optionen, die Form zu schließen: Entweder führt ein Bogen oder eine Diagonale zurück zur Grundlinie, um von dort aus das Element des folgenden Buchstabens zu setzen, [122] oder aber schließt sich dieses Element unmittelbar an den zweistöckigen t-Anteil der Ligatur. [123] Eine erhebliche Abkehr von der Grundform des Buchstabens tritt schließlich auch in der bereits besprochenen at-Ligatur ein. [124] Ohne Schaft und Dachbalken verbindet sich lediglich eine unterschiedlich ausfallende Linie in einem spitzen Winkel mit der ebenso unterschiedlich gearteten Verlängerung des hochgestellten a.

Hinsichtlich seiner Grundform spiegelt sich auch das merowingische t in der Jüngeren Römischen Kursive wieder, denn das römische t weist ebenfalls einen Schaft und einen Dachbalken auf. Der Dachbalken des t schneidet seinen Schaft allerdings nicht. Darüber hinaus geht das reguläre t keine Verbindungen von links über den Schaft ein. Ausnahmen gelten für die ct-Ligatur, [125] die den oberen c-Bogen mit dem Schaft verbindet, und Kürzungsstriche, die im vorliegenden Urkundenausschnitt gelegentlich in den Schaft münden. [126] Eine sonderbare Erscheinung des t findet sich indessen in Verbindung mit einem folgenden e, i, r und u. Die Form des Buchstabens erinnert in diesen Fällen an ein a der Antiqua, dessen Schaft teils weit in die Unterlänge reicht. Es handelt sich dabei um das gestürzte t, dessen Schaft im Rahmen des Vergleiches mit einem Antiqua-a dem Bauch gleichkommt. Der Buchstabe scheint nach rechts gekippt zu sein, sodass sich sein Dachbalken auf der Grundlinie stützt. Geht er indessen in die Unterlänge, ist ein mit dem t ligiertes i in der Form inbegriffen und sein Anteil ist es, der unter die Grundlinie ragt. Vor diesem Hintergrund lässt sich auch das brezelförmige t der Merowingischen Urkundenschrift nachvollziehen: [127] Der untere Bauch des Buchstabens macht den nach rechts gestürzten t-Schaft aus, der Bogen beziehungsweise die Diagonale ist der Dachbalken, der an der Grundlinie lehnt. Der Unterschied zum gestürzten t der Jüngeren Römischen Kursive beläuft sich zuletzt auf den oberen Bauch. Ein Blick auf die Grundform des regulären t in beiden Schriftarten verhilft allerdings auch hier zu einer Antwort: Der Dachbalken des merowingischen t setzt nämlich rechts vom Schaft an, schneidet diesen und erzeugt einen Bogen auf der linken Seite des Buchstabens, bevor er sich endlich als Dachbalken in einem rechten Winkel auf dem Schaft positioniert. Das t ist somit von links durch ein Bogenelement geschlossen. Auf dieselbe Weise schließt auch der obere Bauch das gestürzte merowingische t. Kippt der Buchstabe nämlich nach rechts, befindet sich sein ehemals linker Anteil nunmehr links oben.

Nicht nur die Grundform des t gestaltet sich in beiden Schriftproben analog, sondern auch das Ligaturverhalten. Während die kalligraphisch stilisierte Ausprägung des gestürzten merowingischen t nur schwerlich die Rückführung des Buchstabens zu seiner eigentlichen Grundform erlaubt, erweist sich die Formenvariabilität der Römischen Kursive in diesem Fall als hilfreich. Das Nebeneinander unterschiedlicher Ausprägungen ermöglicht es, den Schreibzug hin zum gestürzten t zu eruieren, und die Übertragbarkeit auf das merowingische Beispiel bescheinigt die Formverwandtschaft sowie das analoge Ligaturverhalten des Buchstabens in beiden Schriften. 

2.18 Teilbetrachtung: u/v

Die Grundform des merowingischen u [128] bilden zwei mittellange Schäfte, die ein Bogen über die Grundlinie verbindet. Der erste Schaft geht in dieses Bogenelement über, der zweite ruht auf der Grundlinie und verbindet sich grundsätzlich nicht mit dem folgenden Buchstaben. Eine von der Grundform abweichende Variante enthält einen kurzen diagonalen Strich, der vom ersten Schaft an der oberen Linie des Mittelbandes in den Buchstaben hineinragt. Gegebenenfalls beginnt der Schreibzug mit diesem Strich, der in einem spitzen Winkel in den ersten Schaft hineinknickt. Dadurch, dass sich dieser Ansatz gewissermaßen im Buchstabeninneren befindet, kann ein solches u nicht von links verbunden werden. Hält der Buchstabe dagegen seine Grundform ein, begegnet es mitunter an den Vorgängerbuchstaben angeschlossen. [129]

Die Jüngere Römische Kursive hat indessen nur eine u-Variante vorzuweisen, die zugleich der hinsichtlich des merowingischen u dargelegten Grundform entspricht. Wie das merowingische u, ligiert auch das römische nicht nach rechts; es bleibt entweder unverbunden oder wird von links mit dem vorangehenden Buchstaben ligiert. An einigen Stellen macht sich ein kleiner Ansatz hin zu ersten Schaft des unverbundenen u bemerkbar. [130] Mit dem merowingischen Ansatz von rechts ist er allerdings nicht vergleichbar. Indem die Merowingische Urkundenschrift das u mit einem Strich von rechts beginnt, widerstrebt sie der natürlichen Schreibrichtung, während das römische u in Einklang mit der Schreibrichtung und entsprechend dem flüchtigen Duktus der Kursive von links ansetzt. Obwohl die Grundform des u also in beiden Schriften deckungsgleich ist, zeugt der umständliche Ansatz in der Merowingischen Urkundenschrift von einem höheren kalligraphischen Anspruch gegenüber der Jüngeren Römischen Kursive.

3. Fazit: Die Merowingische Urkundenschrift und ihr spätrömischer Vorgänger

Die Untersuchung der Schriftproben hinsichtlich ihrer paläographischen Parallelen und Unterschiede erfolgte nunmehr auf drei Ebenen, nämlich in Hinblick auf die Grundformen, das Ligaturverhalten und die jeweiligen Schreibweisen einzelner Buchstaben. Deutlich wurde dabei, dass die Grundform der Buchstaben, ungeachtet der häufig abweichenden Schreibweise, zumeist sehr ähnlich, wenn nicht deckungsgleich ist. Insbesondere behalten die Buchstaben seit der Jüngeren Römischen Kursive weitgehend ihre typischen Ober- und Unterlängen und Bogenelemente. Oftmals werden auch spezifische Ligaturen der römischen Schrift, so etwa das ct oder t-Verbindungen, in denen das t nach rechts stürzt, exakt oder zumindest analog in der Merowingischen Urkundenschrift aufgegriffen. In einigen Fällen haben sich aber auch paläographische Eigenarten der Merowingischen Urkundenschrift herauskristallisiert. So zeigt die Theuderich-Urkunde neben dem regulären b eine neuartige Ausprägung, deren Rechtsbalken keine Entsprechung in der Jüngeren Römischen Kursive findet. Ferner begegnet in der Theuderich-Urkunde ein neues, eingekerbtes und deshalb zweistöckiges c neben den auch in der Kursive geläufigen Varianten.

Der Gesamteindruck eines höheren kalligraphischen Anspruchs der Merowingischen Urkundenschrift resultiert nicht nur aus dem sorgfältigeren Duktus, sondern manifestiert sich gleichermaßen in den bewusst aufwendig gestalteten Formen, die oft auf natürliche Ligaturen verzichten und den verbundenen Eindruck durch das sorgfältige Aneinanderfügen der Buchstaben erweckt. 

Die römische Wurzel der Merowingischen Urkundenschrift steht insofern außer Zweifel, als sie sich anhand einschlägiger Schriftproben stichhaltig nachweisen lässt. Nichtsdestotrotz kommt den merowingischen Schreibern ein signifikanter Anteil an der Gestaltung der Urkundenschrift und somit an der Schriftentwicklung überhaupt zu. Was ihre Lesbarkeit anbelangt, wurde die Merowingische Urkundenminuskel oftmals zu Unrecht als Störfaktor zwischen den klaren halbunzialen Formen auf der einen, der akkuraten karolingischen Minuskel auf der anderen Seite betrachtet. Verglichen mit der besonders weitverbreiteten Jüngeren Römischen Kursive, präsentiert sich die Merowingische Urkundenschrift nämlich äußerst vorteilhaft – gleichsam wie eine kalligraphische Verdichtung. 

4. Quellen- und Literaturverzeichnis 

4.1 Quellenverzeichnis 

Les diplômes originaux des Mérovingiens. Facsimilés phototypiques avec notices et transscriptions, ed. Philippe Lauer/Charles Samaran, Paris 1908

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Die nichtliterarischen lateinischen Papyri Italiens aus der Zeit 445-700, ed. Jan-Olof Tjäder, Bde. 2 u. 3, Lund/ Stockholm 1954/1982 (= Acta Instituti Romani Regni Sueciae. Series in 4° 19.2-3)

Diplomata regum Fracorum e stirpe Merovingica, Bd. 1, ed. Theo Kölzer, Hannover 2001 (= MGH DD Mer.)

4.2 Literaturverzeichnis 

Battelli, Giulio: Lezioni di paleografia, 3. Aufl., Vatikanstadt 1949

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Bretholz, Bertold: Lateinische Paläographie, 2. Aufl., Tübingen/Leipzig/Berlin 1912 (= Grundriss der Geschichtswissenschaft 1.1)

Brühl, Carlrichard: Studien zu den merowingischen Königsurkunden, Köln/Weimar/ Wien 1998.

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Ewig, Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich, 5., aktual. Aufl. Stuttgart 2006

Fees, Irmgard: Die Matrix der abendländischen Herrscherurkunde. Format und Layout der Merowingerdiplome, in: Peter Rück (Hrsg.): Mabillons Spur. Zweiundzwanzig Miszellen aus dem Fachgebiet für Historische Hilfswissenschaften der Philipps-Universität Marburg zum 80. Geburtstag von Walter Heinemeyer, Marburg 1992, S. 213-229

Foerster, Hans: Abriss der lateinischen Paläographie, 3., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart 2004 (= Bibliothek des Buchwesens 15)

Geary, Patrick J.: Die Merowinger. Europa vor Karl dem Großen, 3. Aufl., München 2007

Kaiser, Reinhold: Das römische Erbe und das Merowingerreich, 3., überarb. u. erw. Aufl., München 2004 (= EDG 26)

Kölzer, Theo: Merowingerstudien, 2 Bde., Hannover 1998/1999 (= MGH Studien und Texte 21 u. 26)

Maleczyński, Karol: Dyplomatyka wieków średnich, Warschau 1971

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Orth, Peter/Vogeler, Georg: Paläographie Online. Von der römischen Antike bis zum Ende des Handschriftenzeitalters (1.-16. Jahrhundert), Erlangen/München 2005, dgt. in: www.palaeographie-online.de (letzter Zugriff: 31. Okt. 2012)

Pátková, Hanna: Česká středovĕká paleografie, České Budějovice 2008

Périn, Patrick/Feffer, Laure-Charlotte (Hrsg.): La Neustrie. Les pays au nord de la Loire de Dagobert a Charles le Chauve (VII-IX siècles), Créteil 1985

Schiaparelli, Luigi: Note Paleografiche. Intorno all’origine e ai caratteri della scrittura merovingica, in: Archivio storico italiano 7. ser. 16 (1932), S. 169-196

Schieffer, Rudolf: Die Karolinger, 4., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart 2006

Steffens, Franz: Lateinische Paläographie, 2., verm. Aufl., Trier 1910

Tessier, Georges: Diplomatique royale française, Paris 1962

Thompson, Edward Maunde: An Introduction to Greek and Latin Paleography, New York 1912

Tjäder, Jan-Olof: L’origine della b merovingica, in: Miscellanea in memoria di Giorgio Cencetti, Turin 1973, S. 48-79

Vezin, Jean: Le b en ligature à droite dans les écritures du VIIe siècle, in: Journal des Savants (1971)

Wood, Ian: The Merovingian Kingdoms, 450-751, London 1994

 

Anmerkungen

  • [1]

    Dazu grundlegend Eugen Ewig: Die Merowinger und das Frankenreich, 5., aktual. Aufl. Stuttgart 2006; siehe auch Reinhold Kaiser: Das römische Erbe und das Merowingerreich, 3., überarb. u. erw. Aufl., München 2004 (= EDG 26); Patrick J. Geary: Die Merowinger. Europa vor Karl dem Großen, 3. Aufl., München 2007; Ian Wood: The Merovingian Kingdoms, 450-751, London 1994; zu der Spätzeit siehe auch Rudolf Schieffer: Die Karolinger, 4., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart 2006, S. 11-59; Patrick Périn/Laure-Charlotte Feffer (Hrsg.): La Neustrie. Les pays au nord de la Loire  de Dagobert a Charles le Chauve (VII-IX siècles), Créteil 1985.

  • [2]

    Theo Kölzer: Merowingerstudien, 2 Bde., Hannover 1998/1999 (= MGH Studien und Texte 21 u. 26); Carlrichard Brühl: Studien zu den merowingischen Königsurkunden, Köln/Weimar/Wien 1998.

  • [3]

    Stellvertretend für andere Hans Foerster: Abriss der lateinischen Paläographie, 3., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart 2004 (= Bibliothek des Buchwesens 15), S. 184-200; Bernhard Bischoff: Paläographie des römischen Altertums und des abendländischen Mittelalters, 4., durchges. u. erw. Aufl., Berlin 2009 (= Grundlagen der Germanistik 24), S. 136-147; schriftgeschichtlich Hanna Pátková: Česká středovĕká paleografie, České Budějovice 2008, S. 78-80; Luigi Schiaparelli: Note Paleografiche. Intorno all’origine e ai caratteri della scrittura merovingica, in: Archivio storico italiano 7. ser. 16 (1932), S. 169-196, hier S. 169‑181.

  • [4]

    Vgl. Forschungsüberblick mit weiterführenden Literaturhinweisen bei Irmgard Fees: Die Matrix der abendländischen Herrscherurkunde. Format und Layout der Merowingerdiplome, in: Peter Rück (Hrsg.): Mabillons Spur. Zweiundzwanzig Miszellen aus dem Fachgebiet für Historische Hilfswissenschaften der Philipps-Universität Marburg zum 80. Geburtstag von Walter Heinemeyer, Marburg 1992, S. 213-229, hier S. 214f. mit Anm. 7-22; weitere Literaturhinweise in der Einleitung zu Diplomata regum Fracorum e stirpe Merovingica, Bd. 1, ed. Theo Kölzer, Hannover 2001 (= MGH DD Mer.), S. XI-XXXII (im Folgenden Kölzer: Einleitung bzw. D).

  • [5]

    Einzig ausführliche Auseinandersetzung in Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 181-196; ferner erfreute sich das merowingische b einiger Beachtung, siehe Jan-Olof Tjäder: L’origine della b merovingica, in: Miscellanea in memoria di Giorgio Cencetti, Turin 1973, S. 48-79; Jean Vezin: Le b en ligature à droite dans les écritures du VIIe siècle, in: Journal des Savants (1971), S. 261-286.

  • [6]

    Siehe Foerster: Abriss der lateinischen Paläographie, S. 117-123; Bischoff: Paläographie, S. 88-91; vgl. auch Otto von Mazal: Lehrbuch der Handschriftenkunde, Wiesbaden 1986 (= Elemente des Buch- und Bibliothekswesens 10), S. 86f.; Giulio Battelli: Lezioni di paleografia, 3. Aufl., Vatikanstadt 1949, S. 88-94; Bertold Bretholz: Lateinische Paläographie, 2. Aufl., Tübingen/Leipzig/Berlin 1912 (= Grundriss der Geschichtswissenschaft 1.1), S. 63-68; Franz Steffens: Lateinische Paläographie, 2., verm. Aufl., Trier 1910, S. 5f.

  • [7]

    Die Untersuchung stützt sich v.a. auf das ältere Abbildungswerk Les diplômes originaux des Mérovingiens. Facsimilés phototypiques avec notices et transscriptions, ed. Philippe Lauer/Charles Samaran, Paris 1908 (im Folgenden PL), das die neuere Faksimile-Ausgabe Chartae Latinae Antiquiores. Facsimile-Edition of the Latin Charters prior to the ninth century, ed. Hartmut Atsma/Jean Vezin, Bd. 13, Zürich 1981 (im Folgenden ChLA), hinsichtlich der Bildqualität übertrifft; hier Theuderich III. 679, PL 14 entspr. ChLA13 566 u. D 121; Kopfregest: „Theuderich III. schenkt dem Diakon Chaino zu privatem Eigen genannte Güter, die der Detta, Witwe des Chrodobert, gehörten. (679) September 12, Mâlay-le-Petit“; der ursprüngliche Anhang kann der Arbeit aus urheberrechtlichen Gründen nicht beigegeben werden; weil die Urkunde nicht in anderweitiger Abbildung zugänglich ist, sei hier auf eine alternativ Urkunde Theuderichs III. verwiesen, anhand derer die Ausführungen nachvollzogen werden können: PL 17, entspr. ChLA13 570 u. D 131, abgedr. in MGH DD Mer. (1872), ed. Georg Heinrich Pertz, Hannover 1872 (MGH DD 1), Abb. 2, dgt. in www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_DD_Mer._(1872)_S._50a.

  • [8]

    Zur merowingischen Kanzlei und dem Entstehungsprozess der Königsurkunde siehe Kölzer: Einleitung, S. XV-XIX; vgl. auch Peter Classen: Kaiserreskript und Königsurkunde. Diplomatische Studien zum Problem der Kontinuität zwischen Altertum und Mittelalter, Thessaloniki 1977 (= Βυζαντινά κείμενα και μελέται 15), S. 132-195; Karol Maleczyński: Dyplomatyka wieków średnich, Warschau 1971, S. 58-63; Georges Tessier: Diplomatique royale française, Paris 1962, S. 1-38; Harry Bresslau: Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, Bd. 1, 3. Aufl., Berlin 1958, S. 359-369.

  • [9]

    Die nichtliterarischen lateinischen Papyri Italiens aus der Zeit 445-700, ed. Jan-Olof Tjäder, Bde. 2 u. 3, Lund/Stockholm 1954/1982 (= Acta Instituti Romani Regni Sueciae. Series in 4° 19.2 u. 3), Nr. 135 (im Folgenden P.Ital.); Kopfregest: „3. Juni 572. Kaufvertrag aus Ravenna: der vir honestus Dominus verkauft an den vir clarissimus Deusdedit fünf Zwölftel des Fundus Custinis und zwei Zwölftel des Casale Basianum, beides im Gebiet von Rimini“; Betrachtung auf Grundlage des Ausschnittes in Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, dgt. In www.paleography.unifr.ch/steffens_fr/steffens_f/PDF/steffens_a/steffens_f_0022.pdf, entspr. P.Ital. 2.35, Z. 46-61; vgl. auch Edward Maunde Thompson: An Introduction to Greek and Latin Paleography, New York 1912, Nr. 112, S. 129 u. 131.

  • [10]

    Steffens unterscheidet fünf Varianten, dabei berücksichtigt er zum einen auch merowingische Buchschriften, zum anderen unterteilt er die offenen Formen des a, die im Folgenden unabhängig von der Neigung des ersten Schaftes unter ic-a fallen; vgl. Steffens: Lateinische Paläographie, S. XI; vgl. auch Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 182f.

  • [11]

    Vgl. Peter Orth/Georg Vogeler: Paläographie Online. Von der römischen Antike bis zum Ende des Handschriftenzeitalters (1.-16. Jahrhundert), Erlangen/München 2005, dgt. in: www.palaeographie-online.de (eine Gastanmeldung ist notwendig), hier ~/glossar.php?Stichwort='cc-a'; die Verweise führen erst nach Anmeldung als Gast zu den entsprechenden Seiten des Glossars.

  • [12]

    Vgl. ebd., ~/glossar.php?Stichwort='ic-a'.

  • [13]

    PL 14, Z. 3: vestra; Z. 5: conparato, venerabele; Z. 6: integra gracia; Z. 8: vestra, contrariaetate, nostra, suprascripta, Z. 9: conparatho; Z. 10: contracto, Z. 12: liberam, Z. 13: nostra gracia; Z. 14: roborare.

  • [14]

    Ebd., Z. 3: utilitas; Z. 4: Detta; Z. 8: contrariaetate, suprascripta; Z. 9: Detta; Z. 13: potestatem, auctoretas.

  • [15]

    Ebd., Z. 7: absque; Z. 8: contrariaetate; Z. 10: contracto, hoc ad (script. cont.); Z. 12: facere; Z. 13: nostra gracia, potestatem.

  • [16]

    Ebd., Z. 6: concessissae, praeceptum; Z. 8: contrariaetate, Z. 10: possedissae; Z. 13: haec.

  • [17]

    Ebd., Z. 3: cognuscat; Z. 11: habiat, dibiat; Z. 13: habiat; offensichtlich findet diese Ligatur keine Verwendung in der Kombination tat, vgl. Fn. 12.

  • [18]

    Ebd., Z. 3: alicus.

  • [19]

    Ebd., Z. 13: auctoretas.

  • [20]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 2: et ab (script. cont.); Z. 3: conparatori; Z. 4: meliorate; Z. 5: taxatione; Z. 8: suprascriptae; Z. 11: triginta; Z. 12: traditione; Z. 13: inquisita; Z .15: interposita.

  • [21]

    PL 14, Z. 10: qualibet, quibuslibet; Z. 13: obteniatur; Z. 14: subscripcionebus, roborare.

  • [22]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 183f.

  • [23]

    PL 14, Z. 4: ubi; Z. 5: ibidem; Z. 7: absque; Z. 11: habiat, dibiat; Z. 12: omnebus, Z. 13: habiat; Z. 14: subscripcionebus.; vgl. Orth/Vogeler: Paläographie Online, ~/sitzung.php?bildschirmID=176&stundenplan-ID=70.

  • [24]

    Zum Ligaturverhalten des b ohne Balken in den übrigen merowingischen Königsurkunden vgl. Vezin: Le b, S. 263.

  • [25]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 5: habita; Z. 8: abesse.

  • [26]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 184f.

  • [27]

    PL 14, Z. 3: Saocitho; Z. 5: recipisse; Z. 6: gracia; Z. 8: cuiuslibet; Z. 11: beneficiis, beneficiis, recipere; Z. 13: gracia; Z. 14: subscripcionebus; Z. 17: ficit.

  • [28]

    Ebd., Z. 2: consolacione; Z. 3: cognuscat; Z. 8: indulgencia; vgl. Steffens: Lateinische Paläographie, S. XI.

  • [29]

    Ebd., Z. 3: successoribus; Z. 6: pollicetur; Z. 9: cessante; Z. 13: concessit.

  • [30]

    Ebd., Z. 9: et circumscriptione (script. cont.); Z. 12: traditione constare (script. cont.).

  • [31]

    Ebd., Z. 4: relicta Chrodoberctho; Z. 7: antedictus; Z. 10: contracto; Z. 13: auctoretas.

  • [32]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 1: evicta; Z. 15: actum.

  • [33]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 185.

  • [34]

    PL 14, Z. 2: fedilis; Z. 3: quod; Z. 4: Chrodoberctho; Z. 7: ordenandum, quod; Z. 9: aut de (script. cont.); Z. 11: hoc dibiat (script. cont.); Z. 14: subter decrivemus (script. cont.); Z. 17: quod.

  • [35]

    Ebd., Z. 7: ordenandum, antedictus; Z. 9: quicquid, Detta; Z. 11: domenacione.

  • [36]

    Ebd., Z. 7: ordenandum, antedictus; Z. 11: indultum; Z. 12: exinde; Z. 14: decrivemus.

  • [37]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 1: fuerit duplum (script. cont.); Z. 5: aedificateque; Z. 6: reddere; Z. 8: suprascriptae dolum (script. cont.); Z. 9: cessante de (script. cont.); Z. 10: superius designatis (script. cont.); Z. 11: tenuit dierum (script. cont.); Z. 14: professione de, et de (script. cont.).

  • [38]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 185f.

  • [39]

    PL 14, Z. 2: iovamen vel.

  • [40]

    Ebd., Z. 3: mansellus; Z. 5: recipisse, de, venerabele, Chainone; Z. 8: mansellus; Z. 9: vel, de; Z. 10: habuisse vel possedissae; Z. 12: possedendum, omnebus.

  • [41]

    Ebd., Z. 2: Muntecellis; Z. 6: quapropter, praeceptum; Z. 6f.: decernemus; Z. 7: volemus, antedictus; Z. 8: contrariaetate, indulgencia; Z. 10: nuscetur; Z. 11: recipere; Z. 12: facere; Z. 13: potestatem, haec auctoretas firmiorem obteniatur vigorem; Z. 14: subter.

  • [42]

    Ebd., Z. 4: et, Detta; Z. 6: et; Z. 8: cuiuslibet; Z. 9: Detta; Z. 10: qualibet; quibuslibet; Z. 12: et; Z. 13: et.

  • [43]

    Vgl. Orth/Vogeler: Paläographie Online, ~/glossar.php?Stichwort='et-Ligatur'.

  • [44]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 5: aedificateque; Z. 6: reddere; Z. 9: cessante de (script. cont.).

  • [45]

    Ebd., Z. 4: meliorate.

  • [46]

    Ebd., Z. 3: eiusque heredibus (script. cont.); Z. 5: taxatione habita (script. cont.).

  • [47]

    Ebd., Z. 1: res erit (script. cont.); Z. 2: venditore et (script. cont.); Z. 5: aedificateque; Z. 11: suprascripto emptori (script. cont.).

  • [48]

    Ebd., Z. 3: et; Z. 4: et; Z. 9: metu, et; Z. 12: et; Z. 14: et; Z. 15: et.

  • [49]

    PL 14, Z. 2: fedilis; Z. 6: fuemus; Z. 11: beneficiis; Z. 12: facere; Z. 13: firmiorem; Z. 17: ficit.

  • [50]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22: Z. 1: fuerit; Z. 4: inferre; Z. 5: aedificateque; Z. 7: interfuerit; Z. 8f.: afuturumque; Z. 10: usumfructum; Z. 14: professione.

  • [51]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 186f.

  • [52]

    Vgl. ebd., S. 187. 

  • [53]

    PL 14, Z. 2: erga; Z. 3: cognuscat magnetudo; Z. 5: Eligio; Z. 6: integra gracia; Z. 8: indulgencia; Z. 10: integrum; Z. 13: gracia, vigorem; Z. 17: rigni.

  • [54]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 4: cogantur; Z. 12: gestis; Z. 16: Signum.

  • [55]

    Ebd., Z. 10: designatis; Z. 11: tiginta; vgl. P.Ital. 2.35, S. 105.

  • [56]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 187.

  • [57]

    PL 14, Z. 3: Saocitho; Z. 4: Chrodoberctho; Z. 5: homene, habuit, Chainone; Z. 6: hunc; Z. 7: Chaino; Z. 9: conparatho; Z. 10: habuisse, hoc; Z. 11: habiat, hoc; Z. 13: habiat, haec.

  • [58]

    Ebd., Z. 3: Saocitho; Z. 4: Chrodoberctho; Z. 5: Chainone; Z. 9: conparatho; Z. 10: nuscetur habuisse (script. cont.); Z. 11: domenacione hoc (script. cont.).

  • [59]

    Dieser Eindruck entsteht in Z. 13: ut haec (script. cont.).

  • [60]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 2: que heredibus (script. cont.); Z. 5: taxatione habita (script. cont.); Z. 6: venditor heredesque (script. cont.); Z. 7: interfuerit huic (script. cont.).

  • [61]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 187f.

  • [62]

    PL 14, Z. 3: alicus, Saocitho; Z. 5: recipisse; Z. 6: plina, gracia, Z. 8: contrariaetate, suprascripta; Z. 11: beneficiis, domenacione, recipere; Z. 13: gracia; Z. 14: nostri subscripcionebus; Z. 17: ficit, feliciter.

  • [63]

    Ebd., Z. 2: nostri, partibus, nostris, inveniuntur idioque (script. cont.); Z. 3: utilitas, noncopantis; Z. 4: alniti, ubi; Z. 5: ibidem; Z. 8: contrariaetate; Z. 9: superius; Z. 12: voluerit; Z. 13: habiat; Z. 14: nostri, subscripcionebus, decrivemus.

  • [64]

    Vgl. P.Ital. 2.35, S. 105. 

  • [65]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 1: evicta; Z. 5: simili, omnia; Z. 7: huic venditioni; Z. 8: mancipationique; Z. 9: quibus; Z. 10: unciis, sibi, venditor; Z. 11: tenuit dierum, possit; Z. 12: traditione; Z. 13: municipalibus; Z. 14: quibus omnibus; Z. 15: sponsione interposita; Z. 16: domini.

  • [66]

    Ebd., Z. 1: erit, fuerit; Z. 3: successoribus, conparatori; Z. 3f.: successoribus; Z. 5f. duplariae; Z. 7: emptori interfuerit; Z. 9: circumscriptione; Z. 10: superius; Z. 11: triginta, emptori; Z. 16: venditoris.

  • [67]

    Ebd., Z. 8: mancipationique; Z. 9: circumscriptione; Z. 13: municipalibus.

  • [68]

    Ebd., Z. 2: solidorum; Z. 4: meliorate; Z. 5: simili; Z. 6: pollicetur; Z. 13: municipalibus, licentiam.

  • [69]

    Ebd., Z. 1: quanti, pretium; Z. 5: taxatione; Z. 7: venditioni traditioni; Z. 8: mancipationique; Z. 9: circumscriptione; Z. 10: designatis; Z. 12: traditione; Z. 13: licentiam; Z. 15f.: stipulatione.

  • [70]

    Ebd., Z. 4: inferre; Z. 7: interfuerit; Z. 12: gestis; Z. 14f.: stipulatione; Z. 15: interposita.

  • [71]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 189.

  • [72]

    PL 14, Z. 2: illi, fedilis; Z. 3: utilitas, alicus, Muntecellis; Z. 4: relicta; Z. 5: Eligio; Z. 6: plina, specialius; Z. 8: cuiuslibet; Z. 10: qualibet, quibuslibet; Z. 12: liberam; Z. 13: feliciter.

  • [73]

    Ebd., Z. 10: vel possedissae (script. cont.).

  • [74]

    Ebd., Z. 3: mansellus; Z. 8: mansellus; Z. 12: voluerit.

  • [75]

    Ebd., Z. 2: vel consolacione; Z. 3: mansellus, Muntecellis; Z. 5: Eligio, vel, venerabele; Z. 7: volemus; Z. 8: mansellus; Z. 9: vel; Z. 10: vel; Z. 12: voluerit.

  • [76]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 189.

  • [77]

    Tatsächlich sichtbar ist die Schleife nur in Z. 12: dum; darüber hinaus sind es eher knotenartige Verdickungen; dieses Ergebnis hängt mit der Größe der Schleife zusammen, die das Ineinanderlaufen der Tinte begünstigt; vgl. PL 14, Z. 2: merito; Z. 3: mancellus; Z. 4: commanire, quondam, concambio; Z. 7: dum, perpetuum, mansurum; Z. 9: concamio; Z. 10: integrum cum; Z. 11: concessum, indultum; Z. 12. liberam, cum; Z. 14: manu, eam.

  • [78]

    Ebd., Z. 4: quem; Z. 5: ibidem; Z. 6: fuemus; Z. 7: decernemus, volemus; Z. 13: potestatem, firmiorem, vigorem; Z. 14: decrivemus.

  • [79]

    Ebd., Z. 4: commanire; Z. 5: homene; Z. 11: domenacione; Z. 12: omnebus; Z. 17: nomene.

  • [80]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Ligatur mit e in Z. 3: eidem; Z. 4: quoque meliorate (script. cont.); Z. 7: emptori; Z. 12: sollemni; Ligatur mit o in: Z. 5: omnia; Z. 14; omnibus; Z. 16: domini.

  • [81]

    Ebs. bei Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 189.

  • [82]

    Vgl. ebd. 

  • [83]

    PL 14, Z. 5: homene; Z. 11: domenacione; Z. 12: omnebus.

  • [84]

    Ebd., Z. 2: consolacione; Z. 3: noncopantis; Z. 5: Eligio nuscetur (script. cont.), Chainone; Z. 11: domenacione.

  • [85]

    Ebd., Z. 13: firmiorem.

  • [86]

    Ebd., Z. 2: nostri, nostris; Z. 3: magnetudo seu (script. cont.); Z. 8: nostra; Z. 10: possedissae; Z. 12: possedendum; Z. 13: nostra; Z. 14: nostri.

  • [87]

    Ebd., Z. 2: consolacione; Z. 3: noncopantis; Z. 4: commanire, concambio; Z. 5: conparato, diacono; Z. 6: concessissae; Z. 8: contrariaetate; Z. 10: contracto; Z. 11: concessum.

  • [88]

    Ebd., Z. 5: viro; Z. 6: quapropter; Z. 14: roborare.

  • [89]

    Ebd., Z. 5: conparato; Z. 10: contracto; Z. 13: auctoretas.

  • [90]

    Ebd., Z. 4: concambio; Z. 6: concessissae quapropter; Z. 10: contracto nuscetur (script. cont.); Z. 13: auctoretas; Z. 14: roborare.

  • [91]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 5: modo; Z. 6: suos, pollicetur; Z. 8: dolum; Z. 11: quod possit.

  • [92]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 190.

  • [93]

    In PL 14, Z. 10 befindet sich eine scheinbare lp-Verbindung, die jedoch keine tatsächliche Ligatur darstellt; das p wird ausgeführt wie oben beschrieben, dabei aber fast exakt an die auslaufende Linie des l angeschlossen; auf den ersten Blick scheint es, als ginge diese Linie in den p-Bauch über, doch bei einer entsprechenden Vergrößerung macht sich eine geringe Winkelverschiebung bemerkbar. 

  • [94]

    Ebd., Z. 6: hunc praeceptum (script. cont.).

  • [95]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 15: interposita.

  • [96]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 190.

  • [97]

    PL 14, Z. 4: quondam; Z. 7: absque; Z. 10: qualibet; Z. 12: quicquid.

  • [98]

    Ebd., Z. 4: viditur quem (script. cont.); Z. 9: quicquid.

  • [99]

    Steffens: Lateinische Paläographie: Z. 1: tunc quanti (script. cont.), erit quae (script. cont.); Z. 4: quoque; Z. 5: aedificateque; Z. 6: se qui (script. cont.); Z. 9: de quibus (script. cont.); Z. 11: triginta quod (script. cont.); Z. 14: de qua (script. cont.), de quibus (script. cont.); vgl. P.Ital. 2.35, S. 105.

  • [100]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 190f.

  • [101]

    Vgl. Orth/Vogeler: Paläographie Online, ~/glossar.php?Stichwort='gerades+r'.

  • [102]

    Siehe oben S. 5 mit Fn. 13. 

  • [103]

    Siehe oben S. 9 mit Fn. 35. 

  • [104]

    PL 14, Z. 4: commanire, relicta; Z. 5: recipisse; Z. 11: recipere; Z. 12: facere; Z. 13: auctoretas firmiorem, vigorem; Z. 14: roborare.

  • [105]

    Siehe oben S. 14 mit Fn. 64. 

  • [106]

    Siehe oben S. 18 mit Fn. 90. 

  • [107]

    Vgl. Orth/Vogeler: Paläographie Online, ~/glossar.php?Stichwort='gespaltenes+r'.

  • [108]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 1: res; Z. 2: solidorum, venditore; Z. 3: meliorate; Z. 6: reddere; Z. 8: rei; Z. 9: circumscriptione; Z. 11: dierum; Z. 12: constare; Z. 14: professione, re.

  • [109]

    Ebd., Z. 3f.: successoribus; Z. 14: professione; Z. 10f.: retenuit.

  • [110]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 191.

  • [111]

    PL 14, Z. 7: absque.

  • [112]

    Ebd., Z. 2: esse; Z. 3: vestra; Z. 8: vestra; Z. 9: est; Z. 13: potestatem.

  • [113]

    Ebd., Z. 2: nostri; Z. 3: magnetudo seu (script. cont.); Z. 8: nostra; Z. 12: possedendum.

  • [114]

    Ebd., Z. 9: sicut superius (script. cont.).

  • [115]

    Ebd., Z. 2: nostri, nostris; Z. 3: vestra; Z. 8: vestra, nostra; Z. 9: est; Z. 13: nostra, potestatem; Z. 14: nostri.

  • [116]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 191f.

  • [117]

    Siehe oben S. 8 mit Fn. 32. 

  • [118]

    Siehe oben S. 22 mit Fn. 117. 

  • [119]

    Siehe oben S. 10 mit Fn. 43. 

  • [120]

    PL 14, Z. 3: magnetudo; Z. 7: perpetuum; Z. 8: contrariaetate; Z. 13: auctoretas.

  • [121]

    Ebd., Z. 3: vestra, Muntecellis; Z. 6: integra, quapropter; Z. 7: antedictus; Z. 8: vestra, contrariaetate, nostra; Z. 10: integrum; Z. 11: indultum; Z. 13: nostra, potestatem; Z. 14: nostri, subter.

  • [122]

    Ebd., Z. 3: vestra; Z. 5: integra; Z. 7: antedictus; Z. 8: vestra, contrariaetate, nostra; Z. 10: integrum; Z. 11: indultum; Z. 13: nostra; Z. 14: nostri.

  • [123]

    Ebd., Z. 3: Muntecellis; Z. 5: quapropter; Z. 13: potestatem; Z. 14: subter.

  • [124]

    Siehe oben S. 5 mit Fn. 18. 

  • [125]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 1: evicta.

  • [126]

    Ebd., Z. 2: s(upra)s(crip)tum; Z. 8: s(upra)s(crip)tae.

  • [127]

    Siehe oben S. 24 mit Fn. 123. 

  • [128]

    Vgl. Schiaparelli: Note Paleografiche, S. 192f.

  • [129]

    Steffens: Lateinische Paläographie, Nr. 22, Z. 4: viditur; Z. 6: fuemus, praeceptum; Z. 7: antedictus; Z. 10: integrum; Z. 12: facere voluerit (script. cont.), omnebus; Z. 13: obteniatur; Z. 14: subscripcionebus.

  • [130]

    Ebd., Z. 3: eiusque; Z. 9: quibus; Z. 10: superius; Z. 11: quod.

Empfohlene Zitierweise

Bargmann, Leila: Die Merowingische Urkundenschrift und ihr spätrömischer Vorgänger. aventinus mediaevalia Nr. 21 [31.10.2012], in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9742/

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Erstellt: 04.11.2012

Zuletzt geändert: 04.11.2012

ISSN 2194-1955