Krise der klassischen Moderne (1918-1945)

  / aventinus / Neuzeit / Krise der klassischen Moderne (1918-1945)

aventinus nova Nr. 37 [17.03.2012] / PerspektivRäume Jg. 2 (2011) H. 1, S. 43-60 

 

Helena Bufe 

Eine segensreiche Kooperation? [1]

Die Arbeitsproduktivität der KZ-Häftlinge in der IG Auschwitz 


1. Einleitung

Die IG Farbenindustrie, die bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung zum weltgrößten Chemiekonzern aufgestiegen war, [2] hatte das Ziel, Deutschland von ausländischen Rohstoffimporten weitestgehend unabhängig zu machen. Deshalb näherte sich der Konzern schnell der aufstrebenden NSDAP an, die ähnliche Pläne verfolgte. Der 1936 entwickelte Vierjahresplan, welcher das Deutsche Reich innerhalb von vier Jahren kriegsfähig machen sollte, unterstrich die Bedeutung der IG. Um die forcierte Autarkie des Deutschen Reiches zu erlangen, musste die Produktion zweier von der IG entwickelten Produkte, synthetisches Öl und synthetischer Kautschuk (Buna), weiter vorangetrieben werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die IG die Produktion der genannten Stoffe bereits teilweise eingestellt, weil sie enorme Kosten verursachte und die Erzeugnisse nicht mit den herkömmlichen Produkten konkurrieren konnten. Da diese Überlegungen in Anbetracht der zu erreichenden Autarkie nicht von Bedeutung waren, wurden mehrere Hydrieranlagen für Buna und synthetisches Öl errichtet. [3]

Vor dem Hintergrund der Autarkiebestrebungen der Nationalsozialisten entstand die IG Auschwitz, in der unter Ausbeutung von KZ-Häftlingen und anderen Zwangsarbeitern das größte Werk für Buna und synthetisches Öl entstehen sollte. Da die IG das erste private Unternehmen war, welches KZ-Häftlinge als Zwangsarbeiter ,mietete, prallten hier erstmals die grundsätzlichen Interessen der Wirtschaft und der SS aufeinander: Produktion und Destruktion. Die IG hoffte, durch den Häftlingseinsatz möglichst große Profite zu erlangen, während das Primärziel der SS darin bestand, die Häftlinge physisch zu vernichten. Diese divergierenden Interessen werfen die Frage auf, ob ein ökonomisches Arbeiten überhaupt möglich war.

Die Geschichte der IG Farben im Nationalsozialismus ist inzwischen relativ gut erforscht. Als Standardwerk gilt nach wie vor das bereits 1987 erschienene Werk von Peter Hayes [4]. Joseph Borkins Darstellung ist sehr kompakt, allerdings fällt auf, dass er sich bezüglich der Quellen fast ausschließlich auf die Unterlagen der Nürnberger Prozesse stützt. [5] Eine breitere Darstellung liefert Gottfried Plumpe, welcher aus unternehmerischer Sicht schreibt und dadurch historische Prozesse teilweise vernachlässigt. [6] Einen weiteren Gesamtüberblick über die Geschichte der IG Farben soll eine Veröffentlichung der Kommunistischen Studentengruppe der Universität Stuttgart bieten. [7] Hier fällt leider der besonders polemische, geradezu reißerische Ton auf.

Zur IG Auschwitz selbst ist bisher vergleichsweise wenig publiziert worden. Die erste und wahrscheinlich umfassendste Monographie stammt von Bernd Wagner und ist im Jahr 2000 in einer Reihe des Instituts für Zeitgeschichte über die Geschichte von Auschwitz veröffentlicht worden. [8] Franciszek Piper, der Leiter der Forschungsabteilung der Gedenkstätte Auschwitz, hat zahlreiche Arbeiten über den Komplex Auschwitz verfasst, die sich schwerpunktmäßig mit Zwangsarbeit und der IG Auschwitz beschäftigen. [9] Erwähnenswert ist außerdem ein Aufsatz von Karl Heinz Roth, der die Entstehung der IG Auschwitz als eine logische Konsequenz der Entwicklung der Wirtschaft im Nationalsozialismus ansieht und die Häftlingszwangsarbeit als „Sklavenarbeit“ bezeichnet. [10] Dieser Begriff ist insofern unpassend, da es sich bei den KZ-Häftlingen nicht um Sklaven im üblichen Sinne handelte. Im Gegensatz zum Sklavenhalter hatte die SS in ihrer Funktion als Besitzer der Häftlinge nur ein geringes Interesse an ihrer ökonomischen Verwertung und ließ ihnen folglich eine Versorgung zukommen, die innerhalb kürzester Zeit zum Tod führte. [11] In einem weiteren Aufsatz beschäftigt sich Florian Schmaltz mit der Frage, ob die IG Auschwitz ein Katalysator für den Ausbau des Lagerkomplexes Auschwitz darstellte. [12] Überlegungen zur Rentabilität der Häftlingsarbeit in der Privatindustrie tauchen in den meisten der genannten Veröffentlichungen auf; ein weiterer Aufsatz zu diesem Thema stammt von dem Wirtschaftshistoriker Mark Spoerer. [13]

Die folgende Arbeit soll die Arbeitsproduktivität der Häftlinge auf der Baustelle der IG Auschwitz untersuchen und wird sich hierbei auf die Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz konzentrieren. Kriegsgefangene und polnische Zivilarbeiter, die ebenfalls Zwangsarbeit leisten mussten, werden nicht berücksichtigt. Dazu ist zunächst kurz zu erläutern, wie es zur Gründung der IG Auschwitz kam. Im nächsten Schritt werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Häftlinge im Stammlager Auschwitz und in dem 1942 von der IG errichteten Lager Monowitz betrachtet. Anschließend werden die Produktivität sowie Maßnahmen zur Steigerung selbiger genauer untersucht. Eine abschließende Auswertung analysiert das zuvor Beschriebene und sucht nach möglichen Motiven für das Handeln der Verantwortlichen.

2. Die Gründung der IG Auschwitz 

Vor dem für 1941 geplanten Angriff gegen die Sowjetunion kamen im Reichswirtschaftsministerium Überlegungen auf, eine neue Fabrik für synthetische Kraftstoffe und synthetischen Kautschuk zu errichten. Bereits zu diesem Zeitpunkt war abzusehen, dass es im weiteren Kriegsverlauf zu einer dramatischen Verknappung jener Rohstoffe kommen würde. Diese Pläne wurden den IG-Angehörigen Fritz ter Meer [14] und Otto Ambros [15] zugetragen, die einen geeigneten Standort auswählen sollten. Ambros entschied sich schließlich für ein Gebiet nahe des oberschlesischen Dorfs Auschwitz (Oświęcim), welches durch seine Lage außerhalb des Reichsinneren [16], die gute Verkehrsanbindung, eine gesicherte Wasserversorgung und den nahen Kohleabbau überzeugte. Ein weiterer Standortfaktor war das Konzentrationslager Auschwitz, das als Reservoir für billige Arbeitskräfte dienen könne. [17] Roth gibt an, dass zu diesem Zeitpunkt die spätere Bedeutung Auschwitz als zentrale Selektionsdrehscheibe im System der Konzentrationslager noch nicht abzusehen gewesen sei. Trotzdem stellte der massenweise Einsatz von KZ-Häftlingen als Zwangsarbeiter eine von Beginn an geplante Arbeitsmarktstrategie dar, da zu diesem Zeitpunkt kaum noch freie Arbeiter verfügbar waren und sich der Arbeitsmarkt zunehmend zu einem Zwangssystem wandelte. [18]

Plumpe zufolge ist der Einsatz von KZ-Häftlingen als Zwangsarbeiter nicht auf eine Initiative der IG zurückzuführen, sondern wurde vielmehr vom Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA) eingebracht. Wer erstmals den Vorschlag machte, Häftlinge an die Privatindustrie zu vermieten, lässt die vorliegende Literatur unbeantwortet. Es steht fest, dass die IG, wie andere Unternehmen auch, die Arbeitskräfte bei dem für den Häftlingseinsatz zuständigen Amt DII des WVHA beantragen und sich folglich explizit um die Zuweisung von Häftlingsarbeitern bemühen musste. [19]

Nachdem das Reich dem Projekt offiziell zugestimmt hatte, gaben die IG-Manager ihm den Namen IG Auschwitz und wählten Ambros zum Leiter der Bunafabrik und Heinrich Bütefisch zum Leiter der Treibstoffanlage. [20] Am 27. März 1941 reisten Ambros und Bütefisch gemeinsam mit weiteren Ingenieuren der IG nach Auschwitz, um dort mit dem Kommandanten Höß und anderen hochrangigen Angehörigen der SS die genauen Einzelheiten der Häftlingsarbeit festzulegen. Die SS versicherte, mindestens 1.000 Häftlinge für das Jahr 1941 zur Verfügung zu stellen und die Kontingente in den nächsten Jahren zu steigern. [21]

3. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Häftlinge 

Vor der Fertigstellung des Lagers Monowitz im September 1942 lebten die Häftlinge des „Buna-Kommandos“ im Auschwitz-Stammlager und waren den dortigen  Lebensbedingungen unterworfen. Die auf der Baustelle der IG Auschwitz beschäftigten Häftlinge bekamen die gleichen Essensrationen wie die übrigen Häftlinge im Stammlager, die keine oder vergleichsweise leichte Arbeiten verrichteten. Der durchschnittliche Nährwert dieser Nahrung betrug 1.000-1.200 Kalorien pro Tag und führte auch bei Häftlingen, die nicht arbeiteten, zu einem schnellen körperlichen Verfall. [22]

Sowohl im Stammlager als auch später in Monowitz trugen die Häftlinge gestreifte Häftlingsanzüge aus Baumwolldrillich, wovon an jeden Häftling nur ein Exemplar ausgegeben wurde. War die Kleidung zerschlissen, hatten die Häftlinge auf legalem Wege kaum Chancen auf Ersatz, obwohl aus dem Stammlager regelmäßig die Kleidung der dorthin deportierten Juden gebracht wurde. Diese Kleidungsstücke wurden aber nicht den Zwangsarbeit leistenden Häftlingen, sondern den so genannten Ostarbeitern zugeteilt. Für die Häftlinge blieb nur die Möglichkeit, auf dem lagerinternen Schwarzmarkt Kleidung zu erwerben. Es erscheint paradox, dass bei einer „Überprüfung des Bekleidungszustandes“ im November 1944 durch eine Delegation des WVHA keine Mängel festgestellt werden konnten, obwohl zu diesem Zeitpunkt eklatante Mängel herrschten. Mit größeren Neubeschaffungen von Häftlingskleidung sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu rechnen gewesen. Das Fehlen von geeigneter Winterkleidung hatte zur Folge, dass es in den Wintermonaten täglich zu Todesfällen durch Erfrierungen kam. Auch die Versorgung mit Schuhen war problematisch: Während arische Häftlinge zumindest offiziell mit Lederschuhen ausgestattet wurden, durften jüdische Häftlinge nur Holzpantinen besitzen. Diese waren für die langen Wege auf der Baustelle völlig ungeeignet und führten zu schwerwiegenden Verletzungen und daraus resultierenden Infektionen. [23]

Die von der IG und der SS forcierte tägliche Arbeitszeit betrug für die Sommermonate zehn bis elf Stunden, im Winter mindestens neun Stunden. In der Praxis konnten diese Zeiten um mehrere Stunden ausgedehnt werden. [24] Zeit zur Erholung blieb den Häftlingen nur wenig, da in die Arbeitszeiten noch nicht der An- und Abmarsch zur Baustelle, die Zählappelle sowie die Mahlzeiten eingerechnet waren. [25] Auch die Unterbringung der Häftlinge in beengten Baracken trug kaum zu ihrer Erholung bei, da sie, auf Grund der Überbelegung, die Schlafplätze teilen mussten. Neben der Enge hinderten penetranter Gestank und fehlender Sauerstoff die Häftlinge am Schlafen. Offiziell arbeitsfrei war nur jeder zweite Sonntag, allerdings kam es häufiger vor, dass die Häftlinge aus disziplinarischen Maßnahmen auch an diesen Tagen arbeiten mussten oder zu lagerinternen Arbeiten herangezogen wurden. [26]

Die von der IG Auschwitz gemieteten Häftlinge waren fast ausschließlich mit verschiedensten Bauarbeiten beschäftigt. Zu Beginn des Arbeitseinsatzes lag der Schwerpunkt im Straßenbau sowie bei Planier- und Ausschachtarbeiten. Im Anschluss begannen der Bau der Fabrikhallen und schließlich die Montage der Produktionseinheiten, die nur teilweise fertig gestellt wurden. Ein charakteristisches Merkmal der Häftlingsarbeit war, dass fehlende Maschinen oder fehlendes Werkzeug durch menschliche Arbeitskraft ersetzt wurden. Dadurch sollten die Kosten so gering wie möglich gehalten werden. In Berichten Überlebender wird häufig erwähnt, dass Schutzkleidung wie Handschuhe oder Atemmasken so gut wie nie an die Häftlinge ausgeteilt wurden. Negative Effekte dieser Taktik waren der schnelle körperliche Verschleiß der Häftlinge sowie schwere Unfälle. Häufig wurden den Häftlingen während der Arbeit sinnlose Schikanen von der SS auferlegt, die zu einer weiteren Verlangsamung des Arbeitsprozesses führten und die Häftlinge zusätzlich schwächten. [27]

Wegen der beschriebenen Lebens- und Arbeitsbedingungen hatten die Häftlinge auf dem IG-Gelände nur eine durchschnittliche Lebenserwartung von circa drei bis vier Monaten. Größere Überlebenschancen hatten die Häftlinge in den Fachkommandos, da sie auf Grund ihrer Qualifikationen vergleichsweise wertvoll waren sowie Funktionshäftlinge, die weniger arbeiten mussten und besseren Zugang zu Nahrungsmitteln hatten. [28]

Da die SS nicht genug Männer für die Bewachung auf der Baustelle abstellen konnte, wurden die Häftlinge nach der Fertigstellung eines Zaunes, der das ganze Gelände umschloss, nur noch von Kapos und Zivilarbeitern beaufsichtigt. Diese waren auch dafür verantwortlich, die Arbeitsdisziplin der Häftlingsarbeiter zu überwachen und fühlten sich dazu berufen, die Häftlinge zu größeren Leistungen anzutreiben. Da die zivilen Arbeitskräfte ideologisch dahingehend geschult wurden, dass es sich bei den Häftlingen um rassisch minderwertige Personen handele, denen kein falsches Mitleid entgegen gebracht werden sollte, gingen sie dementsprechend aggressiv vor. [29]

Zwar bestand ein großer Teil der von den Häftlingen verlangten Arbeiten aus Tätigkeiten, die auch von ungelernten Arbeitern durchgeführt werden konnten, wie der Transport von Baumaterialien oder das Ziehen einer Walze im Straßenbau; doch es wurden auch Facharbeiter benötigt. Da die SS bei den Selektionen nicht nach ökonomischen Aspekten entschied, gelangten Facharbeiter eher zufällig auf die IG-Baustelle. [30] Anders als in den so genannten „Erschöpfungskommandos“ sollten die Arbeitsbedingungen in den Fachkommandos zumindest theoretisch besser sein, sodass die wertvollen Facharbeiter länger für die IG arbeiten konnten. Entscheidend für die Einteilung in ein Kommando war aber nicht nur die berufliche Qualifikation, sondern auch die rassische Zugehörigkeit. Für die „Erschöpfungskommandos“ sah die SS ausschließlich jüdische Häftlinge vor, in den meisten Fällen Neuankömmlinge, die über kein soziales Netzwerk in Auschwitz verfügten. [31]

4. Die Arbeitsproduktivität 

In den Verhandlungen zwischen der SS und der IG im März 1941 wurde festgelegt, dass die IG für jeden Häftling eine tägliche Mietpauschale zu entrichten hatte. Diese betrug für einen Hilfsarbeiter drei und für einen Facharbeiter vier Reichsmark; zu Beginn des Jahres 1944 wurden die Preise auf vier bzw. sechs Reichsmark angehoben. Zusätzlich wurde der IG zugesichert, dass sie nur arbeitsfähige Häftlinge bekommen würde, verbrauchte Arbeiter mussten folglich von der SS ausgetauscht werden. [32] Nach der Gründung des Lagers Monowitz hatte die IG außerdem die Kosten für den Bau, die Ausstattung und die Instandhaltung des Lagers zu tragen. Die SS war verantwortlich für die Ernährung, Kleidung und Beaufsichtigung der Häftlinge. [33]

In den Kalkulationen, die dieser Abmachung vorangingen, wurde die Arbeitsleistung der Häftlinge mit 75 Prozent der Leistung eines freien deutschen Arbeiters eingeschätzt. Dass diese Beurteilung völlig illusorisch war, stellte sich schon nach wenigen Wochen heraus, da die tatsächlichen Arbeitsleistungen meist bei 30 Prozent oder noch niedriger lagen. Piper gibt für die Häftlingsarbeiter eine Produktivitätsrate von 40 bis 60 Prozent an. Hinzu kam der relativ hohe Krankenstand, wodurch nur 60 bis 70 Prozent der für die IG eingeteilten Häftlinge arbeitsfähig waren. [34] Die Berechnungen von Wagner ergeben, dass die Beschäftigung von Häftlingen für die IG nur minimal günstiger war als die von freien Arbeitern, da die Tariflöhne in Ostoberschlesien relativ niedrig waren. Dies sei, so Wagner, auch Otto Ambros bewusst gewesen, der demnach von Anfang an den Nutzen der Häftlingsarbeit angezweifelt haben soll. [35]

Die von Wagner errechneten Werte führen zu dem Schluss, dass die IG durch die Häftlingsarbeit keine Gewinne, sondern vielmehr Verluste machte, da die Produktivität, selbst in Relation zu den niedrigeren Kosten, viel zu gering war. Allerdings scheint dies kein allgemeiner Konsens zu sein: Piper bezeichnet die Zwangsarbeit von KZ-Häftlingen in der Privatindustrie als besonders rentabel, da die geringere Arbeitsproduktivität durch verlängerte Arbeitszeiten und geringere Kosten ausgeglichen würde. [36] Schreiber geht ebenfalls von großen Profiten aus und nennt immense Summen, die die IG durch die von den Häftlingen gebauten Anlagen eingenommen haben soll. [37]

Bei einem direkten Vergleich fällt auf, dass Piper eine sehr viel höhere Produktivitätsrate angibt als Wagner, womit die unterschiedlichen Bewertungen erklärt werden können. An dieser Stelle muss berücksichtigt werden, dass die Produktivität der Häftlinge in den von den IG-Meistern täglich abzuliefernden Berichten häufig aus Mitleid zu hoch angegeben wurde, da ein zu niedriger Wert eine Bestrafung bedeutet hätte. [38] Es ist anzunehmen, dass diese Berichte als Quelle für die zu hoch gegriffenen Werte dienten.

Adam Tooze stützt diese Überlegungen. Über die Produktivität der in der Rüstungsindustrie arbeitenden Häftlinge schreibt er, dass diese Beschäftigungsverhältnisse nur teilweise mit einem Profit für die Unternehmen verbunden waren. Für den Bausektor, worunter auch die IG-Baustelle fällt, gibt er an, dass die Häftlingsarbeit im Vergleich zu freien Arbeitern unter Einbeziehung aller Kosten nicht profitabler gewesen sein kann. [39] Auch Spoerer kommt zu einem ähnlichen Ergebnis für den Bausektor: Die Arbeitsproduktivität lag seinen Berechnungen zufolge 20 Prozent unter dem Wert, der zu einer kostenneutralen Produktion geführt hätte. [40]

Im Gegensatz zur IG profitierte die SS vom Häftlingsverleih: Durch die Gewinne aus den Einnahmen konnten die Konzentrationslager weiter ausgebaut werden; die Nähe zu einer Großbaustelle der Rüstungsindustrie vereinfachte zusätzlich den Zugang zu Baustoffen und anderen benötigten Ressourcen. [41]

5. Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität 

Die wahrscheinlich größte Maßnahme zur Produktivitätssteigerung war der Bau des von der Werksleitung geforderten fabrikeigenen Lagers Auschwitz-Monowitz. Hierbei handelte es sich um das erste Konzentrationslager, das direkt an einen Industriebetrieb angegliedert wurde. Diese Entwicklung manifestierte einen Umschwung in der Ausrichtung des Systems der Konzentrationslager, da nun nicht mehr politische Umerziehung, sondern die ökonomische Ausnutzung durch die Privatindustrie in den Fokus der Häftlingsbehandlung gerückt war. Ebenso wie der Einsatz von Häftlingen auf dem IG-Gelände hatte auch das Lager Monowitz Modellcharakter. [42]

Die Notwendigkeit der Errichtung des Lagers Monowitz wurde mit dem sechs Kilometer langen Fußmarsch vom Stammlager Auschwitz zur Baustelle begründet, durch den die Häftlinge unnötig strapaziert wurden und folglich nur begrenzt arbeitsfähig waren. Hinzu kam, dass nicht genügend SS-Wachmannschaften zur Verfügung standen, weshalb die Märsche nur bei Tageslicht stattfinden konnten und folglich die Arbeitszeit noch weiter einschränkten. [43] Ein weiteres Argument für das eigene Lager war der bessere Schutz vor Infektionskrankheiten. Auf Grund einer Flecktyphusepidemie im Stammlager im August 1942 musste die Häftlingsarbeit zeitweise komplett eingestellt werden. Mit der Gründung des neuen Lagers hoffte man, durch die Einrichtung von Quarantänezonen zukünftige Epidemien zu vermeiden. [44] Ob die Gründung des Lagers wirklich zu einer Verbesserung führte bleibt fraglich, da sich die grundsätzlichen Arbeits- und Lebensbedingungen der Häftlinge nicht änderten. Außerdem mussten sie, bedingt durch die Größe des Areals, nach wie vor weite Strecken zurücklegen. [45]

Da die Werksleitung mit der Produktivität unzufrieden war, entwickelte sie einen ganzen Katalog von Maßnahmen, die mangelnde Leistung aufdecken und verbessern sollten. Hierzu gehörte, dass von den Meistern ein täglicher Bericht über die Leistung jedes Häftlings abgegeben werden musste. War dieser Wert niedriger als 60 Prozent der Leistung eines freien Arbeiters, wurde der Häftling bestraft. Außerdem wurden regelmäßig Statistiken über Arbeitspensum, Krankenstand und Lebensmittelversorgung erstellt. Da über die zugeteilten Häftlinge große Unzufriedenheit herrschte, erwirkte Walter Dürrfeld, [46] dass bei den Selektionen zukünftig IG-Angestellte anwesend waren. Unter entkräfteten Häftlingen kam es häufiger zu „negativen“ Selektionen. [47]

Den IG-Managern war der Zusammenhang zwischen der unzureichenden Ernährung und der geringen Arbeitsproduktivität wohl bewusst, weshalb sie diesbezüglich einige Maßnahmen ergriffen. Nach dem Bau des Lagers Monowitz wurde die Häftlingsnahrung zunächst aus der Küche des Stammlagers geliefert. Da diese Verpflegung völlig unzureichend war und von der IG als ungenießbar eingestuft wurde, plante man eine Umstellung der Nahrungsversorgung. Reinhold, der Leiter der IG-Wirtschaftsbetriebe und Burger, ein Vertreter des KZ Auschwitz, legten diese Umstellung im Februar 1943 fest. In der neu errichteten Küche in Monowitz wurde von nun an die so genannte „Buna-Suppe“ zubereitet, von der jedem Häftling täglich ein dreiviertel Liter zustand und die das Hauptnahrungsmittel darstellte. Zusätzlich gab es eine tägliche Brotration, die etwas Margarine, Quark und Marmelade einschloss. Trotzdem konnte die Ernährungslage auf lange Sicht weder qualitativ noch quantitativ wirklich verbessert werden, sodass die Häftlinge nach wie vor mehr Energie bei der Arbeit verloren als sie zu sich nahmen. Der durchschnittliche Nährwert einer Häftlingstagesration schwankte zwischen 800 und 1.600 Kalorien. [48] Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Ernährungssituation war im Frühjahr 1942 die Einführung von Sonderrationen für Schwer- und Schwerstarbeiter. Dies geschah zu Ungunsten der übrigen Häftlinge, da keine zusätzlichen Lebensmittel eingekauft wurden, sondern die zur Verfügung stehenden Rohstoffe umverteilt wurden. Die Zulagen schwankten stark in Quantität und Qualität, weshalb sie kaum zu einer langfristigen Verbesserung führten. [49]

Am 15. Mai 1943 erließ Oswald Pohl, der Leiter des WVHA, eine für alle Konzentrationslager verbindliche „Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge“ [50]. Diese zielte auf eine Verbesserung der Ernährungslage für überdurchschnittlich gut arbeitende Häftlinge ab, führte in der Praxis aber zu keiner Änderung. Nachdem das Scheitern der Prämienverordnung offenkundig geworden war, entschied sich das WVHA für ein neues System: Die Häftlinge wurden anhand ihrer Arbeitsleistung in drei Gruppen eingeteilt, die maßgeblich für die Vergabe von Lebensmitteln waren. Dieses System verursachte keine zusätzlichen Kosten, da es die gleiche Menge an Lebensmitteln verbrauchte  wie zuvor; durch die ungleiche Verteilung kam es allerdings zu einer noch schnelleren Polarisierung. Die bereits geschwächten Häftlinge entkräfteten binnen kürzester Zeit, während jene Häftlinge, die zu Beginn des Arbeitseinsatzes noch in körperlich guter Verfassung waren und deshalb bessere Arbeitsergebnisse vorweisen konnten, eine größere Überlebenschance bekamen. Die Industrie zeigte sich mit dieser Neuerung zufrieden und trug so dazu bei, dass ein Teil der Häftlinge noch schneller für den Arbeitseinsatz ungeeignet war und der Vernichtungsmaschinerie in Birkenau übergeben wurde. [51] Ein weiterer Kostenfaktor war der hohe Krankenstand, da die IG auch für kranke Häftlinge die tägliche Mietpauschale entrichten musste. Ab dem Jahr 1942 wurde die Behandlungsdauer im Häftlingskrankenbau deshalb auf etwa zwei Wochen gekürzt. Häftlinge, die nach Ablauf dieser Frist noch nicht arbeitsfähig waren, wurden selektiert und nach Birkenau gebracht. [52]

Das bereits erwähnte Facharbeiterdefizit war von Anfang an ein Nachteil der Häftlingsarbeit, die Fertigstellung der ersten Produktionseinheiten gegen Ende des Jahres 1944 ließ diesen Mangel zu einem noch größeren Problem werden. Als Lösung legte das WVHA bereits 1941 eine differenzierte Häftlingskartei an, in der auch die Berufe verzeichnet waren. Auf Grundlage dieser Kartei führte das WVHA ein System des Austauschs zwischen den einzelnen Konzentrationslagern ein. In der Praxis konnte dieses System nicht bestehen, da kaum ein Lager Facharbeiter abgeben wollte und deshalb meist kranke oder verletzte Häftlinge ausgetauscht wurden. Hinzu kamen lange Quarantänezeiten, die zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes führten. Schon 1940 begann die SS in ihren eigenen Unternehmen mit Berufsschulungen für ungelernte Häftlinge, da bereits dort ein Facharbeiterdefizit vorlag. Auch in Auschwitz gab es solche Ansätze. Ob dadurch tatsächlich Facharbeiter ausgebildet wurden und bei der IG Auschwitz eingesetzt werden konnten, geht aus der Literatur nicht hervor. [53]

Ein bereits in der Organisation der Konzentrationslager systemimmanenter Faktor war auch auf dem Baugelände der IG und dem angegliederten Lager von großer Bedeutung: Das unentwegte Vorhandensein von Gewalt und Terror gegenüber den Häftlingen. Die Haltung der IG-Manager zu diesem Spezifikum der Häftlingsbehandlung wandelte sich im Laufe der Zeit, orientierte sich allerdings kaum an wirtschaftlichen Überlegungen. Zu Beginn der Zusammenarbeit der SS und der IG kam es auf der Baustelle häufiger zu Klagen über brutale körperliche Züchtigungen durch SS-Männer und Kapos. Im August 1941 schlug deshalb die Werksleitung vor, „diese Züchtigungen auf der Baustelle zu unterlassen und sie in die Mauern des KL zu verlegen“ [54]. Wie aus der Formulierung der Bitte zu erkennen ist, resultierte diese nicht aus Mitleid mit den Häftlingen.Vielmehr fürchtete man, die permanente Präsenz von Gewalt könnte sich demoralisierend auf die freien deutschen und polnischen Arbeiter auswirken. Die Lagerleitung handelte dementsprechend und ließ die von den Kapos übermittelten Vergehen nach der Ankunft im Lager bestrafen. [55]

Bereits zwei Jahre später hatte sich die Meinung der IG-Manager zur Gewalt gegenüber den Häftlingen gewandelt. Zwar sprach sich Max Faust nach wie vor dagegen aus, [56] dass die „Häftlinge auf der Baustelle erschossen oder halbtot geschlagen“ wurden, [57] doch von der disziplinarischen Wirkung körperlicher Züchtigung war er inzwischen sehr überzeugt und sah sie als Notwendigkeit an. Auch die zivilen Arbeiter auf der Baustelle wurden häufiger selbst handgreiflich oder zwangen Kapos und Vorarbeiter, die Häftlinge durch körperliche Gewalt anzutreiben. Ein weiteres Mittel, um eine Prügelstrafe zu erreichen, waren die Meldungen über die Arbeitsleistung. [58] Bezüglich der Motivlage der IG-Mitarbeiter ist anzunehmen, dass sie zum Einen so weit von der nationalsozialistischen Propaganda durchdrungen waren, dass sie die KZ-Häftlinge als nicht gleichwertige Menschen ansahen. Zum Anderen standen auch die Zivilarbeiter unter Druck, da auch sie ein Arbeitspensum zu erreichen hatten und wahrscheinlich versuchten, diese Belastung auf die Häftlinge abzuwälzen.

Die IG verfügte außerdem mit dem Werkschutz über ein eigenes Instrument um so genannte „Arbeitsbummelanten“ aufzuspüren und zu disziplinieren. Zwar war den Angehörigen des Werkschutzes ein tätliches Vorgehen gegenüber den Häftlingen offiziell untersagt, doch dieses Verbot wurde in der Praxis kaum eingehalten. Tatsächlich stand die Gewalttätigkeit des Werkschutzes und die der einfachen IG-Angestellten der der SS in nichts nach. Auch die Richtlinien des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel, die im Dezember 1942 erlassen wurden und das Gewaltmonopol der SS sichern sollten, konnten – so ein Bericht aus dem Jahre 1944 – „dieses oft sehr heilsame Zuschlagen“ [59] von IG-Mitarbeitern nicht verhindern. [60]

Als im Februar 1944 Arthur Liebhenschel Kommandant von Auschwitz wurde, befasste er sich eingehend mit dem Arbeitseinsatz der Häftlinge in der Privatindustrie. Er bemühte sich, die mit der Gründung des WVHA eingeführte ökonomische Zielsetzung der SS in die Praxis umzusetzen. Zu diesem Zweck erließ er einen verbindlichen Sonderbefehl, der die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Häftlinge reformieren sollte. [61] Diese als selbstverständlich erscheinenden Maßnahmen, die zu einer massiven Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hätten führen können, wurden nie umgesetzt, lediglich die Zahl der willkürlichen Misshandlungen nahm weiter ab. Liebhenschels Versuch, die Häftlingsarbeit nach ökonomischen Prinzipien zu gestalten, wurde schließlich mit seiner Auswechslung durch den ehemaligen Kommandanten Höß beendet. [62]

6. Die Bilanz aus vier Jahren IG Auschwitz

Bevor die Hydrieranlagen fertig gestellt werden konnten, wurden die Arbeiten auf dem Werksgelände durch alliierte Bombenangriffe kontinuierlich zum Erliegen gebracht. Im Januar 1945 wurde das Gelände schließlich, entgegen dem Willen Dürrfelds, evakuiert. Für die Häftlinge bedeutete die „Evakuierung“ des Lagers mehrere Tage andauernde Märsche zu Konzentrationslagern im Reichsinneren. Zurück blieb die wahrscheinlich größte „Investitionsruine der deutschen Kriegsrüstung“, [63] die mindestens 25.000 Häftlingen das Leben gekostet hatte. Trotz der hohen Anzahl an Todesopfern und der Investition von 900 Millionen Reichsmark durch den IG-Konzern wurden in der IG Auschwitz weder Buna noch synthetisches Öl hergestellt. [64] Die zu Baubeginn festgelegten Zeitpläne darüber, welche Produktionseinheit wann fertig gestellt sein sollte, mussten mehrfach nach hinten korrigiert werden. Lediglich die Produktionsanlagen für einige Vor- und Nebenprodukte der Bunaherstellung, wie Methanol, konnten in Betrieb genommen werden. [65]

Da die Beschäftigung von KZ-Häftlingen der IG Auschwitz allem Anschein nach keine wirtschaftlichen Gewinne einbrachte, sondern tendenziell eher zu Verlusten führte, bleibt fraglich, warum über mehrere Jahre an dem Konzept der Häftlingsarbeit festgehalten wurde. Wagner nennt hierfür einige mögliche Beweggründe des IG-Managements: Vor dem Beginn des Häftlingseinsatzes ging man davon aus, dass die Häftlinge effizient arbeiten und geringe Kosten verursachen würden und somit profitabler als freie Arbeiter wären. Da die IG Auschwitz das erste Privatunternehmen war, welches KZ-Häftlinge in großen Mengen beschäftigte, gab es keine Erfahrungswerte über die zu erwartende Effizienz. Als sich bereits nach wenigen Wochen herausstellte, dass die Häftlingsarbeit völlig ineffizient war und längerfristig keine freien qualifizierten Arbeiter ersetzen konnte, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zwar kostspielig, aber auch nutzlos waren. Doch auf Grund der schlechten Arbeitsmarktsituation und des wachsenden Mangels an Kriegsgefangenen erschienen KZ-Häftlinge als die einzigen verfügbaren Arbeitskräfte. [66]

Fraglich bleibt, warum seitens der IG-Manager keine Maßnahmen ergriffen wurden, welche die Lebensbedingungen der Häftlinge nachhaltig hätten verbessern können, zumal sie die Situation der Häftlinge und die daraus resultierende geringe Produktivität durchaus erkannt hatten. Als mögliches Motiv ist der unendlich erscheinende Nachschub an Häftlingen zu sehen, durch den die verbrauchten Arbeitskräfte jederzeit ausgetauscht werden konnten. Von der Werksführung wurden sie zunehmend als große Verfügungsmasse gesehen, die als Arbeitsmaschinen genutzt und danach der Vernichtungsmaschinerie in Birkenau übergeben werden konnte. Die Deportation der ungarischen Juden nach Auschwitz im Sommer 1944 vergrößerte den Nachschub an Häftlingsarbeitern zusätzlich und erhöhte so den Selektions- und Vernichtungsdruck. [67] Für die Häftlinge war die Arbeit unter menschenunwürdigen Bedingungen ein sicheres Todesurteil, die „‚Vernichtung durch Arbeit unterbrach lediglich für ein paar Monate den Vernichtungskreislauf“ [68].

Neben der gesicherten Versorgung mit neuen Häftlingsarbeitern gibt es weitere mögliche Erklärungen dafür, warum keine echten Verbesserungen durchgesetzt wurden: Zum Einen waren die meisten hochrangigen IG-Mitarbeiter in den Dreißigerjahren in die NSDAP eingetreten. [69] Zwar ist anzunehmen, dass dies bei einigen weniger aus Überzeugung als aus Kalkül geschah, doch es ist ebenso möglich, dass einige von dem neuen Regime und der damit verbundenen Rassenideologie überzeugt waren. Folglich sahen sie die KZ-Häftlinge als rassisch minderwertig und ihre Lebensumstände als angemessen an. Die Zwangsarbeit der Häftlinge war daher Teil des übergeordneten politischen Ziels. Zum Anderen verlor die Werksleitung zunehmend den Blick für die realen Probleme der Häftlinge, bedingt durch die schnelle Fluktuation und ihre große Anzahl. „Der Häftlingseinsatz mit seinen ‚unangenehmen Begleiterscheinungen war für die Manager zur Normalität geworden und wurde nicht mehr in Frage gestellt.“ [70]

7. Fazit 

Die IG Auschwitz stellte den monströsen Versuch dar, kriegswichtige Produktion zu Lasten von KZ-Häftlingen zu realisieren. Da sowohl die Lebensumstände als auch die Bedingungen am Arbeitsplatz in der Regel binnen kürzester Zeit zum Tod führten, war eine gewinnorientierte Arbeitsweise kaum möglich. Zwar war es durch die geringen Standards möglich, zahlreiche Ausgaben wie zum Beispiel für Schutzkleidung einzusparen, doch konnte dies nachweislich die geringe Produktivität nicht ausgleichen.  

Um die Produktivität zu steigern wurden – sowohl von der SS als auch vom Management der IG Auschwitz – diverse Maßnahmen ergriffen. Mehrere Beispiele zeigten, welche Schritte durchgeführt wurden und warum diese zu keiner nennenswerten Veränderung für die Mehrheit der Häftlinge führten. Über die Motive der Werksleitung, trotz geringer Leistung am Häftlingseinsatz festzuhalten und die Lage der Häftlinge nicht ernsthaft und auf Dauer zu verbessern, kann nur spekuliert werden. Auf Grund des Defizits an freien Arbeitern erschien es wahrscheinlich nicht möglich, ohne Häftlingsarbeiter auszukommen. Die Lebensumstände der KZ-Häftlinge wurden dabei weitestgehend ignoriert und nicht in Frage gestellt. Hinzu kam der Glaube an die politisch-militärischen Ziele. 

Das Beispiel der IG Auschwitz zeigt, dass es nicht möglich war, die bereits angesprochene Diskrepanz zwischen Produktion und Destruktion zu überwinden. Die KZ-Häftlinge waren „keine Arbeitskräfte im herkömmlichen Sinne“ [71], für die SS war ihre Beschäftigung auf der IG-Baustelle Teil der Vernichtungsmaschinerie Auschwitz, da die meisten Häftlinge hier binnen weniger Monate den Tod fanden. Dadurch wurde ein gewinnorientiertes, ökonomisches Arbeiten unmöglich gemacht und konnte trotz diverser Bemühungen zur Optimierung der Häftlingsbeschäftigung nicht erreicht werden. Die zu Beginn als segensreich betrachtete Kooperation mit der SS zahlte sich nicht aus:

„Es war eine makabre Ironie des Schicksals: obwohl die IG Farben sich in den Sumpf der Komplizenschaft mit dem Nationalsozialismus begeben hatte, ging der Konzern aus Auschwitz mit einem Nettoverlust in seinen Büchern wegen der Entwicklung von Buna hervor.“ [72]

Anmerkungen

  • [1]

    In einem Telegramm vom 12. April 1941 an den Vorstand der IG Farben schrieb Vorstandsmitglied Otto Ambros: „und außerdem wirkt sich unsere neue Freundschaft mit der SS sehr segensreich aus. Anläßlich eines Abendessens, das uns die Leitung des KZs gab, haben wir weiterhin alle Maßnahmen des KZs festgelegt, welche die Einschaltung des wirklich hervorragenden Betriebs des KZ-Lagers zugunsten der Buna-Werke betreffen.“ Zitiert nach: Peter Wolfram Schreiber (Pseudonym): IG Farben. Die unschuldigen Kriegsplaner. Profit aus Krisen, Kriegen und KZs. Geschichte eines deutschen Monopols. Stuttgart 1978, S. 123f. 

  • [2]

    Carl Duisberg, der Vorstandsvorsitzende der Farbenfabrikwerke Bayer (FFB) forderte bereits 1903/1904 in einer Denkschrift eine Fusion deutscher Chemieunternehmen. In der Folge kam es zu kleineren Zusammenschlüssen: FFB, Agfa und BASF schlossen sich in einem Dreibund zusammen, der in der Literatur häufig als „kleine IG“ bezeichnet wird. Auch die Farbwerke Höchst, Casella und die Kalle schlossen sich zu einem Dreierverband zusammen. Die assoziierten Unternehmen blieben selbstständig, teilten aber die Gewinne. Geprägt durch den weitestgehenden Verlust der Absatzmärkte während des Ersten Weltkrieges, schlossen sich die beiden Dreierbünde zu einer Interessengemeinschaft zusammen. Auch hier blieben die einzelnen Unternehmen selbständig, gaben aber einige Entscheidungsbefugnisse an den Gemeinschaftsrat ab.    Die eigentliche Gründung der IG Farbenindustrie A.G. erfolgte im Herbst 1925 durch Fusion der bisher nur lose verbundenen Firmen. Diese waren nun Zweigniederlassungen der IG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hatte. Vgl. Bernd C. Wagner: IG Auschwitz. Zwangsarbeit und Vernichtung von Häftlingen des Lagers Monowitz 1941-1945. München 2000, S. 23-25.

  • [3]

    Ausführlich zur Geschichte der IG im Nationalsozialismus: Peter Hayes: Industry an Ideology. IG Farben in the Nazi Era. Cambridge 2001. 

  • [4]

    Ebenda. 

  • [5]

    Joseph Borkin: Die unheilige Allianz der I.G. Farben. Eine Interessengemeinschaft im Dritten Reich. Frankfurt am Main 1979.  

  • [6]

    Gottfried Plumpe: Die IG Farbenindustrie AG. Wirtschaft, Technik, Politik 1904-1945. Berlin 1990. 

  • [7]

    Schreiber, IG Farben [s. Anmerkung 1]. 

  • [8]

    Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2]. 

  • [9]

    Franciszek Piper: Die Beschäftigung von Häftlingen des KL Auschwitz in der oberschlesischen Industrie, in: Hefte von Auschwitz 17 (1985), S. 5-40; Ders.: Industrieunternehmen als Initiatoren des Einsatzes von KZ-Häftlingen. Das Beispiel Auschwitz, in: Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Deutsche Wirtschaft. Zwangsarbeit von KZ-Häftlingen für Industrie und Behörden, Hamburg 1991, S. 97-140; Ders.: Arbeitseinsatz der Häftlinge aus dem KL Auschwitz. Oświęcim 1995.  

  • [10]

    Karl Heinz Roth: I.G. Auschwitz. Normalität oder Anomalie eines kapitalistischen Entwicklungssprungs? In: Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Deutsche Wirtschaft. Zwangsarbeit von KZ-Häftlingen für Industrie und Behörden. Hamburg 1991, S. 79-96. 

  • [11]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 15. 

  • [12]

    Florian Schmaltz: Die IG Farbenindustrie und der Ausbau des Konzentrationslagers Auschwitz 1941-1942, in: Sozial. Zeitschrift für historische Analyse des 20. und 21. Jahrhunderts  21 (2006), H. 1, S. 33-67.

  • [13]

    Mark Spoerer: Profitierten Unternehmen von KZ-Arbeit? Eine kritische Analyse der Literatur, in: Historische Zeitschrift 268 (1999), S. 61-95. 

  • [14]

    Fritz ter Meer (*1884 in Krefeld, †1967 in Leverkusen) arbeitete nach seiner Promotion in Chemie zunächst in der Firma seines Vaters, 1926 wurde er Vorstandsmitglied des IG-Farben-Konzerns, 1937 trat er der NSDAP bei. Als Geschäftsführer des Buna Werkes in Schkopauwar er verantwortlich für die Produktion des Nervengiftes Tabun. Im IG-Farben-Prozess wurde er als Kriegsverbrecher zu sieben Jahren Haft verurteilt. 1950 wurde er bereits entlassen und trat 1956 den Posten als Aufsichtsratsvorsitzender der Bayer AG an. Vgl. Schreiber, IG Farben [s. Anmerkung 1], S. 53. 

  • [15]

    Otto Ambros (*1901 in Weiden in der Oberpfalz, †1990 in Mannheim) promovierte in Chemie und war zunächst bei der BASF tätig. 1937 wurde er NSDAP-Mitglied. Im IG-Konzern war er als Vorstandsmitglied zuständig für chemische Kampfstoffe und Buna, außerdem war er Betriebsführer von acht Werken, darunter Auschwitz. Als Hauptverantwortlicher für das Lager Auschwitz Monowitz wurde er im IG-Farben-Prozess zu acht Jahren Haft verurteilt, aber bereits 1952 entlassen. Nach seiner Haft war er in verschiedenen Aufsichtsräten tätig. Vgl. Schreiber, IG Farben [s. Anmerkung 1], S. 129.

  • [16]

    Es wurde ein abgelegener Standort gesucht, da man bereits zu diesem Zeitpunkt mit alliierten Bombenangriffen auf rüstungswirtschaftlich wichtige Anlagen rechnete und folglich versuchte, die neu zu errichtenden Produktionsanlagen weitestgehend aus dem Reich auszulagern.  

  • [17]

    Vgl. Borkin, I.G. Farben [s. Anmerkung 5], S. 107-109; Plumpe, I.G. Farbenindustrie [s. Anmerkung 6], S. 380f.; Hayes, IG Farben [s. Anmerkung 3], S. 134f. 

  • [18]

    Vgl. Roth, I.G. Auschwitz [s. Anmerkung 10], S. 90. 

  • [19]

    Vgl. Plumpe, I.G. Farbenindustrie [s. Anmerkung 6], S. 632; Piper, Beschäftigung [s. Anmerkung 9], S. 18; Wagner: IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 211. 

  • [20]

    Heinrich Bütefisch (*1894 in Hannover, †1969 in Essen) arbeitete nach seiner Promotion in Chemie bei der BASF und wurde 1930 Leiter der Leunawerke der IG. Er trat der NSDAP bei und wurde in der Vierjahresplanbehörde Beauftragter für die Ölproduktion. Im IG-Farben-Prozess wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt. 1951 kam er vorzeitig frei und fungierte als Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen Firmen. Vgl. Schreiber, IG Farben [s. Anmerkung 2], S. 51. 

  • [21]

    Vgl. Schmaltz, IG Farbenindustrie [s. Anmerkung 12], S. 44f.; Borkin, I.G. Farben [s. Anmerkung 5], S. 109. 

  • [22]

    Vgl. Raymond G. Stokes: Von der I.G. Farbenindustrie bis zur Neugründung der BASF, in: Werner Abelshauser (Hrsg.): Die BASF. Eine Unternehmensgeschichte. München 2002, S. 221-358, hier S. 330.  

  • [23]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 127f., 261f.; Klaus Sator: Großkapitalismus im Faschismus. Dargestellt am Beispiel der IG-Farben. Frankfurt am Main 1978, S. 66. 

  • [24]

    Vgl. Schmaltz, IG Farbenindustrie [s. Anmerkung12], S. 44. 

  • [25]

    In einem Brief vom 22.11.1943 an die Kommandanten der Konzentrationslager schrieb Pohl: „Die heute in bedeutendem Umfange mit Häftlingen zur Durchführung kommenden kriegswichtigen und siegentscheidenden Arbeiten lassen es keinesfalls zu, daß die tägliche reine (Hervorhebung im Original) Arbeitszeit unter 11 Stunden liegt.“ Zitiert nach: Piper, Industrieunternehmen [s. Anmerkung 9], S. 103.

  • [26]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung ], S. 125f.; Piper, Arbeitseinsatz [s. Anmerkung 9], S. 320.  

  • [27]

    Vgl. Piper, Arbeitseinsatz [s. Anmerkung 9], S. 334-336; Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 145-152. In den Aussagen und Berichten Überlebender finden sich zahlreiche Beispiele für mangelnde Sicherheitsmaßnahmen. So sagte der ehemalige Häftling Hans Frankenthal im Frankfurter Auschwitzprozess aus, dass auf der Baustelle Häftlinge in 60 m Höhe ohne Sicherheitsgurte arbeiten mussten, wodurch es zu Stürzen mit Todesfolge kam. Vgl. Sator, Großkapital [s. Anmerkung 23], S. 67. 

  • [28]

    Vgl. Borkin, I.G. Farben [s. Anmerkung 5], S. 116f.; Piper, Arbeitseinsatz [s. Anmerkung 9], S. 301. 

  • [29]

    Vgl. Piper, Beschäftigung [s. Anmerkung 9], S. 19; Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 230. 

  • [30]

    Dies entsprach nicht den Vereinbarungen zwischen der SS und der IG-Farben: Auf einer Konferenz im März 1941 über den Häftlingseinsatz versprach die SS, genügend Facharbeiter zur Verfügung zu stellen. Vgl. Piper, Arbeitseinsatz [s. Anmerkung 9], S. 327f. 

  • [31]

    Vgl. Bernd C. Wagner: „Häftlingsarbeit für die IG-Farbenindustrie in Auschwitz-Monowitz“. In: Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Zwangsarbeit (= Dachauer Hefte 16). Dachau 2000, S. 136-158, hier S. 141-148. 

  • [32]

    Vgl. Schmaltz, IG Farbenindustrie [s. Anmerkung 12], S. 44f.; Roth, Auschwitz [s. Anmerkung 10], S. 89. 

  • [33]

    Vgl. Piper, Beschäftigung [ s. Anmerkung 9], S. 18f.  

  • [34]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 217, 265-269; Piper, Arbeitseinsatz [s. Anmerkung 9], S. 298. 

  • [35]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 265f. Die Löhne für einen deutschen Arbeiter lagen bei Facharbeitern um den Faktor 1,66 (ab 1944 um 1,07) und bei Facharbeitern um den Faktor 1,77 (ab 1944 um 1,34) höher.  

  • [36]

    Vgl. Piper, Beschäftigung, [s. Anmerkung 9], S. 34-37; Piper, Industrieunternehmen [s. Anmerkung 9], S. 103. 

  • [37]

    Vgl. Schreiber, IG Farben [s. Anmerkung 1], S. 134f. 2 

  • [38]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung ], S. 269. 

  • [39]

    Tooze gibt an, dass für eine kostenneutrale Arbeit die Produktivität der Häftlinge auf dem Bau mindestens bei 53 Prozent der Leistung eines freien Arbeiters hätte liegen müssen, die tatsächliche Produktivitätsrate gibt er mit 28 bis 38 Prozent an. Vgl. Adam Tooze: Ökonomie der Zerstörung. Die Geschichte der Wirtschaft im Nationalsozialismus. München 2007, S. 614-617.  

  • [40]

    Vgl. Spoerer, Unternehmen [s. Anmerkung 13], S. 68. 

  • [41]

    Hierzu ausführlich: Piper, Industrieunternehmen [s. Anmerkung 9]; Schmaltz, IG Farbenindustrie [s. Anmerkung 12]. 

  • [42]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 207; Abelshauser, BASF [s. Anmerkung 22], S. 328. 

  • [43]

    Vgl. Borkin, I.G. Farben [s. Anmerkung 5], S. 112. 

  • [44]

    Vgl. Piper, Arbeitseinsatz [s. Anmerkung 9], S. 241f. 

  • [45]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 267. 

  • [46]

    Walter Dürrfeld (*1899 in Saarbrücken, †1967 in Kettwig) promovierte in Maschinenbau und war ab 1927 bei den Leunawerken der IG beschäftigt. Er trat 1937 der NSDAP bei und wurde von Ambros und Bütefisch als technischer Leiter des zu errichtenden Werkes in Auschwitz eingesetzt. De facto fungierte er als Werksleiter, obwohl dies offiziell Ambros Aufgabe war. Im IG-Farben-Prozess wurde er zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach vorzeitiger Entlassung wurde er Vorstandsmitglied der Scholven-Chemie AG in Gelsenkirchen. Vgl. Schmaltz, IG Farbenindustrie [s. Anmerkung 12], S. 43. 

  • [47]

    Vgl. Wagner IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 218f. 

  • [48]

    Vgl. ebenda, S. 129-133. 

  • [49]

    Vgl. Piper, Arbeitseinsatz [s. Anmerkung 9], S. 302f. 

  • [50]

    Die so genannte „Prämienverordnung“ sah Folgendes vor: Hafterleichterung, Verpflegungszulagen, Tabakwaren, Geldprämien, Erlaubnis zum Bordellbesuch. Obwohl diese Prämien eigentlich für Häft­linge gedacht waren, die in der Rüstungsindustrie arbeiteten, profitierten in erster Linie Kapos und Funktionshäftlinge davon. Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 220f. 

  • [51]

    Vgl. Piper, Arbeitseinsatz [s. Anmerkung 9], S. 349. 

  • [52]

    Vgl. ebenda, S. 185f.  

  • [53]

    Vgl. ebenda, S. 321-328. 

  • [54]

    Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 231. 

  • [55]

    Vgl. ebenda; Roth, I.G. Auschwitz [s. Anmerkung 10], S. 88. 

  • [56]

    Max Faust (*1891 in Frankfurt am Main) arbeitete ab 1922 als Bauingenieur bei der BASF und wurde 1940 Bauleiter des dritten Bunawerkes in Rattwitz. Ab 1941 war er als Bauleiter bei der IG Auschwitz tätig. Vgl. Schmaltz, IG Farbenindustrie [s. Anmerkung 12], S. 62. 

  • [57]

    Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 231. 

  • [58]

    Vgl. ebenda, S. 231-234. 

  • [59]

    Buna Wochenbericht vom 13.12.1944, zitiert nach: ebenda, S. 235. 

  • [60]

    Vgl. ebenda, S. 228-230. 

  • [61]

    „1. Es gibt am Tage, wie bisher, nur einen Zählappell, der nicht länger als 10-15 Minuten dauert. 2. Die Freizeit dient der Wiedererlangung verbrauchter Arbeitskräfte; hierzu gehört ausreichender Schlaf. Unnötige oder gar schikanöse Beanspruchung der Häftlinge in der Freizeit fällt weg. […] 3. Der Verpflegung ist höchstes Augenmerk zuzuwenden, d.h. es muß jeder Häftling auch wirklich das bekommen, was ihm zusteht. […] 4. Der Zustand der Bekleidung muss laufend überwacht werden, besonders das Schuhwerk. 5. Kranke Häftlinge rechtzeitig herausziehen. […] 6. Dem fleißigen Häftling Erleichterungen jedmöglichster Art, […] dem faulen, unverbesserlichen Häftling die Härte aller bestimmungsmäßig möglichen Strafen.“ Sonderbefehl Liebhenschels vom 14.2.1944. Zitiert nach: ebenda, S. 222f. 

  • [62]

    Vgl. ebenda, S. 223f. 

  • [63]

    Ebenda, S. 280. 

  • [64]

    Die von Wagner angegebene Investition in die IG Aschwitz liegt mit einer halben Milliarde Reichsmark unter dem von Borkin ermittelten Wert. Vgl. ebenda, S. 280. 

  • [65]

    Vgl. Abelshauser, BASF [s. Anmerkung 22], S. 330f.; Hayes, IG Farben [s. Anmerkung 3], S. 140f. 

  • [66]

    Vgl. Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 271.  

  • [67]

    Vgl. Wagner, Häftlingsarbeit [s. Anmerkung 31], S. 158.  

  • [68]

    Roth: I.G. Auschwitz [s. Anmerkung 10], S. 89. 

  • [69]

    Nach Aufhebung der Aufnahmesperre am 1.5.1937 traten leitende Angestellte der IG, vermutlich in gemeinsamer Absprache, der NSDAP bei. Im selben Jahr wurden alle Juden in leitenden Funktio­nen entlassen. Vgl. Borkin, I.G. Farben [s. Anmerkung 5], S. 72. 

  • [70]

    Wagner, IG Auschwitz [s. Anmerkung 2], S. 274. 

  • [71]

    Ebenda, S. 237. 

  • [72]

    Hayes: IG Farben [s. Anmerkung 3], S. 148. 

Empfohlene Zitierweise

Bufe, Helena: Eine segensreiche Kooperation? Die Arbeitsproduktivität der KZ-Häftlinge in der IG Auschwitz. aventinus nova Nr. 37 [29.02.2012] / PerspektivRäume Jg. 2 (2011), H. 1, S. 43-60, in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9274/

Bitte setzen Sie beim Zitieren dieses Beitrags hinter der URL-Angabe in runden Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse.



Erstellt: 29.02.2012

Zuletzt geändert: 18.03.2012

ISSN 2194-1963